Zum Inhalt springen
IGNORED

Meldepflicht der Vereine über Vereinsaustritte


Knuddel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenns irgendeine Gemeinde erfährt, die von Waffenrecht keine Ahnung hat, landet der Wisch weiß Gott wo, nur nicht da, wo er eigentlich hin soll. Und das Risiko würde ich als Vorstand nicht eingehen !


Genau, darum alles ans Landratsamt. Wenn die nicht wissen, wer zuständig ist,

wer dann ? Als Vorstand bin dann jedenfalls aus dem Schneider.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenns irgendeine Gemeinde erfährt, die von Waffenrecht keine Ahnung hat, landet der Wisch weiß Gott wo, nur nicht da, wo er eigentlich hin soll


sorry, SB, aber DAS interessiert mich(als Vorstand) nicht die Bohne, das zuständige Amt ist das des Vereins tongue.gif!

Ausserdem: In meiner WBK steht, das ich (also als Schütze) das auch melden muß, wenn ich aus einem/dem Schießsportverein austrete!

Alleine der Versuch von Dir, es den Vereinen unterzuschieben finde ich absolut nicht gut von Dir pissed.gif

Ich halte Dich für recht schlau, lieber SB, aber wie kommst Du auf Gemeinde? Ist eine Gemeinde die zuständige Behörde für Schützenvereine? Wenn ja, dann hab ich was verpennt

noch so'n posting, und Du bekommst keine Blumenstrauß mehr von mir wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Das seh ich aber anders ! Die Meldung sollte schon an die für den Schützen zuständige Waffenbehörde erfolgen, ...


Nö, das steht nirgends. Mehr als der gesetzlich geforderte Wasserträger muss kein e. V. sein.

Geschrieben

Wenn der Ausgetretene nicht mehr ermittelbar ist, gehts natürlich nicht anders, als es der Gemeinde (klar Gemeinde, hab ich ganz bewusst so gesagt, weil nicht selten die kleinsten Käffer einen Schützenverein haben !) zu melden. Ob die natürlich immer in der Lage sind, das Ding richtig weiterzuleiten, wage ich aus Erfahrung zu bezweifeln. Im Zweifelsfall ist dann wohl der Vorstand im Erklärungsnotstand. Auf jeden Fall würde ich mir dann aber von der Gemeinde bestätigen lassen, dass dort der Austritt des "Fahnenflüchtigen" grin.gif xy bekanntgegeben wurde.

Maxe, krieg ich nen Blumenstrauß dafür ? Bitte bitte... blush.gif

Geschrieben

warum habe ich mit Deiner Antwort Probleme, wenn ich "zuständige Behörde" im Gesetz lese, und selbst Du nicht direkt darauf eingehst?!?!?!

Selbst bei den Käffern ist eine Kreispol. wie oben schon von Dir erwähnt ansprechpartner-bitte bleibe doch bei dem passenden Terminus

Zuständige Behörde = Waffenbehörde/Kreispolizeibehörde

wenn das nicht so sein sollte, dann bitte mit Anhang zum nachlesen,

Deiner Meinung nach könnte ich Abmeldung ja auch an das Einwohnermeldeamt abgeben ?!?!?! AZZANGEL.gif

Für eine Blume vom Strauß musst Du dich aber mehr anstrengen chrisgrinst.gif

]Diese Nachricht wurde ge-edit-et (eingedeutscht 021.gif)

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

was noch nicht betrachtet wurde ist: Zur Meldung ist der rechtsfähige Vorstand verpflichtet, auf dessen Ebene die Mitgliedschaft geführt wird.

Das bedeutet z.B. für den BDMP, der nur auf einer Ebene rechtsfähig ist, dass die SLG’en und die LV’s nicht für die Meldung im Namen des BDMP e.V. zuständig sind, sonder das Präsidium, die über die Bundesgeschäftsstelle die Mitglieder verwalten. Da laufen auch die Mitgliederkündigungen auf und nur da können diese ver- bzw. bearbeitet werden.

Gruss Spa

chrisgrinst.gif


Und ihr meldet alle Austritte an die KreisPolizeiBehörde Paderborn wink.gifrolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Alleine der Versuch von Dir, es den Vereinen unterzuschieben finde ich absolut nicht gut von Dir
pissed.gif


Hier muss ich unseren Sachbearbeiter - ausnahmsweise wink.gif - mal in Schutz nehmen:

Wenn der Waffenhändler einen Waffenerwerb der "zuständigen Behörde" meldet, ist dies die zuständige Behörde des Erwerbers (=WBK-Inhabers). Das Gesetz dann so auszulegen, dass der Verein die Meldung an die zuständige Behörde des WBK-Inhabers abgibt, ist nur konsequent.

Dass dies in der Praxis zu Schwierigkeiten führt (sowohl beim Waffenhändler, als auch beim Verein), ist mir klar und ich würde mir auch wünschen, dass man beide Meldungen an die eigene Behörde abgibt (sind die nun Dienstleister oder nicht?). Nur leider hat die Politik das Problem somit schön brav an andere abgeschoben, denen man auch gleich noch einen reinwürgen kann, wenn es mal nicht hundertprozentig klappt.

Und machen wir uns doch nichts vor: Beide Meldungen taugen rein gar nichts für die Verbesserung der "Inneren Sicherheit". Der Waffenhändler in Erfurt hat sogar vor dem Kauf mit der Behörde telefoniert und ein Schütze wird nicht dadurch unzuverlässig oder gar gefährlich für seine Mitmenschen, wenn er seinen Vereinsausweis zerschnippelt. Hier geht es um Schikane und um sonst gar nix.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Hier muss ich unseren Sachbearbeiter - ausnahmsweise
wink.gif
- mal in Schutz nehmen:

Wenn der Waffenhändler einen Waffenerwerb der "zuständigen Behörde" meldet, ist dies die zuständige Behörde des Erwerbers (=WBK-Inhabers). Das Gesetz dann so auszulegen.........


Uups, wie soll das denn in der Praxis funktionieren?

Kann es sein das Du da eine Vermutung anstellst?

wenn der Händler...dann muß auch der Verein genauso.......?!?!?

kann ich nicht glauben, solange ich es nirgends nachlesen kann.

Das Gesetz schreibt ja eine Meldung vor! Kein Mitglied eines Vereins kann verpflichtet werden, einen Umzug zu melden- anderst sieht das bei dem Einwohnermeldeamt aus-ergo: das ist Behördensache, sowas zu klären.

Selbst wenn ich diese immer an das zuständige Amt des Vereins schicke, ist dem Gesetz genüge getan... warum mehr machen??

und wo steht das, wenn das anderst sein soll?

Geschrieben

In Antwort auf:

Zitat aus § 15 WaffG:

"Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen."

Soll sich jeder seine Meinung bilden.


Schwachfug, Ich Schieße in Zwei DSB und einem BDS Verein,

Was geht es die Behörde an wenn ich aus dem Verein austrete in dem ich nur Bogen schieße?

Gruß

Jogi gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Geschrieben

In Antwort auf:


In Antwort auf:


Zitat aus § 15 WaffG:

"Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen."

Soll sich jeder seine Meinung bilden.


Schwachfug, Ich Schieße in Zwei DSB und einem BDS Verein,

Was geht es die Behörde an wenn ich aus dem Verein austrete in dem ich nur Bogen schieße?

Gruß

Jogi
gaga.gifgaga.gifgaga.gif


Jogi, Du hast ja recht, es macht tatsächlich keinen Sinn und stärkt auch nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Eher im Gegenteil, der Frust steigt und damit einhergehend die Bereitschaft, geltendes Recht zu ignorieren.

Aber der Gesetzgeber hat in seiner unendlichen Weisheit und Güte diese Meldung für sinnvoll und notwendig gehalten und es so verfügt.

Und nun muss sich der Verein dran halten. Auch wenn Du da nur mit Pfeil und Bogen schiesst.

Mit solidarisch kopfschüttelnden Grüßen

Michael

Geschrieben

Nein, wenn ich nur mit Pfeil und Bogen schieße, bin ich doch kein Inhaber einer Waffenbesitzkarte und der Austritt muss nicht gemeldet werden. Wie kommt ihr denn da schon wieder drauf ? gaga.gif

Wie soll denn übrigens anderweitig das Fortbestehen des Bedürfnisses geprüft werden, wenn nicht durch die Meldung der Vereine ? Etwa durch regelmäßiges Anschreiben jedes einzelnen Sportschützen ? confused.gif

Geschrieben

Nee, SB, das Problem von microte ist IMHO so:

Bürger Anton ist im DSB-Schützenverein "Artemis" fröhnt dort alleine dem Bogensport.

Ebenfalls ist er im BDS-Verein "Magnum" und schießt dort Revolver .44 und anderes, für das er eine WBK (befürwortet vom SV "Magnum") hat.

Anton hört nun wegen seines Rückenleidens mit dem Bogensport auf und spart sich fortan den Beitrag für "Artemis", bleibt aber bei "Magnum" aktiv.

"Artemis" ist zweifelsfrei ein schießsportlicher Verein, der ja nach der Sportordnung des DSB agiert.

"Artemis" muß lt. WaffG nun der zuständigen Behörde melden, daß Anton ausgetreten ist, weil er eine WBK besitzt.

Auch wenns hanebüchen ist.

Sicher, es wird ihm nichts passieren, da er ja noch beim SV "Magnum" Mitglied ist, wird aber bestimmt von seinem SB angeschrieben werden.

Geschrieben

Wieder falsch ! "Artemis" geht doch davon aus, dass der Knabe keine WBK hat, wenn er dort nur Bogen schießt und muss demzufolge auch nicht melden.

Ach ja, manche Vorstände haben übrigens die Mitgliederliste mit der Waffenbehörde abgeglichen, damit sie sicher wussten, wer eine WBK hat und an welche Waffenbehörde sie sich wenden müssen, wenn der Sportschütze austritt.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wieder falsch ! "Artemis" geht doch davon aus, dass der Knabe keine WBK hat, wenn er dort nur Bogen schießt und muss demzufolge auch nicht melden.


Da liegst Du meiner Meinung nach falsch - im Gesetz steht nicht drin, daß man nicht melden muß, wenn man nicht weiß:

In Antwort auf:

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die

Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich

zu benennen.


Man könnte höchtens argumentieren, daß Anton bei "Artemis" kein Sportschütze ist. Dünnes Eis! Denn bei "Artemis" wird auch Lupi und KK geschossen.

Und (edit) aus der HP des Schützenbundes:

In Antwort auf:

Neben Kraft und Ausdauer erfordert Bogenschießen auch viel Konzentration. Heute wird diese
Schießsportdisziplin
im Freien (90, 70, 60, 50, 30 m Distanz) und in der Halle (18 m Distanz) geschossen.


So, SB - Du bist dran - aber komm bitte nicht mit "gesundem Menschenverstand" (den Du unzweifelhaft besitzt icon14.gif) - der hat im Affengesetz wirklich nichts verloren!

Geschrieben

Aber "Artemis" muss doch nur Vereinsaustritte von WBK-Inhabern melden. Wenn das ein reiner Bogensportclub ist, gibt es dort ja gar keine WBK-Inhaber - also wird von dort auch nix gemeldet werden.

Und wenn dort auch Lupi und KK geschossen wird, sind es halt diejenigen Sportschützen, die eigene Lupi oder KK mit WBK besitzen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber "Artemis" muss doch nur Vereinsaustritte von WBK-Inhabern melden.


Ja. Anton hat WBK. (Rev. 44 Magnum)

Sachbearbeiter - nicht jeder in Deiner Position denkt und handelt so vernünftig wie Du. Die armen Artemis-Leute denken sich gar nichts böses (und da ihre Sachkunde schon 20 Jahre alt ist haben sie auch nichts neues gehört) - und tappen voll in die Falle: Verstoß gegen das WaffG.

In Antwort auf:

Wenn das ein reiner Bogensportclub ist, gibt es dort ja gar keine WBK-Inhaber


Komische Logik. Auf der kardiologischen Station eines Krankenhauses dürfte es demnach keine Patienten mit Nierenversagen geben. rolleyes.gif

Geschrieben

Hallo Völker,

du versuchst, Haare zu spalten. Der Schützenverein kann nur melden, wenn er positive Kenntnis von der WBK hat, sei es, weil er selber (oder über ihn der Verband) befürwortet hat, sei es, weil der Schütze bei ihm mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hat. War dies nicht der Fall, ist der Verein nicht verpflichtet, bei dem Schützen nachzufragen, ob vielleicht doch eine WBK aus anderen Gründen ausgestellt wurde. Hintergrund: Die Regelung soll die Überprüfung eines Bedürfniswegfalls ermöglichen. Ein Bedürfnis kann durch einen Vereinsaustritt aber nicht wegfallen, wenn es dort bis zum Austritt nicht praktiziert wurde.

Problematisch ist m.E. nur ein anderer Fall, der mir bei meinen Info-Abenden immer wieder vorgehalten wird: Ein Verein bestätigt vor sagen wir einmal 15 Jahren ein Bedürfnis, der Schützen erhält daraufhin eine WBK und erwirbt eine Waffe. Seit zehn Jahren kommt er aber nicht mehr zum Schießen, ist nur noch "inaktives" Mitglied. Vor fünf Jahren wechselt der Vorstand. Aufzeichnungen über ausgestellte Befürwortungen hat der alte Vorstand nicht gemacht (war er auch nicht zu verpflichtet), der neue Vorstand weiß aufgrund der jahrelangen Inaktivität nichts von der WBK. Und nun? Muß der Verein etwa alle, auch die inaktiven Mitglieder befragen? Dürfte zumindest bei größeren Vereinen nicht praktizierbar sein und scheitert in der Realität auch regelmäßig daran, daß die Mitglieder zu dieser Auskunft nicht verpflichtet sind (und sie bei Austritt auch wohl nicht mehr geben). Auskunft von der Waffenbehörde wäre zwar nach § 16 BDSG zulässig, scheitert aber oftmals an deren fehlender Möglichkeit der Zuordnung der einzelnen "Kunden" zu den verschiedenen Vereinen. Und nu? Kann der Verein sich hier auch auf seine Unkenntnis zurückziehen?

Udo

Geschrieben

Hallo UMeisen,

noch eine weitere Frage dazu:

Zitat vom Sachbearbeiter:"Ach ja, manche Vorstände haben übrigens die Mitgliederliste mit der Waffenbehörde abgeglichen, damit sie sicher wussten, wer eine WBK hat und an welche Waffenbehörde sie sich wenden müssen, wenn der Sportschütze austritt."

Dürfen die Vereine dies? Ist das mit dem Datenschutz vereinbar?

Gruß

Karlheinz

Geschrieben

Hallo Guest,

ja, die Behörden dürfen den Vereinen insoweit behilflich sein, § 16 BDSG (bzw. die entsprechende Regelung in den einzelnen Landes-DSGs). Die Frage ist nur, ob die einzelne Waffenbehörde dies rein tatsächlich auch leisten kann. Hab erst am Freitag abend einen Sachbearbeiter erlebt, der ob eines derartigen Ansinnens seitens mehrerer Schützenvereine zuerst die Farbe wechselte und dann verschämt zugab, daß er mit seiner Kartei dabei überfordert wäre.

Geschrieben

Hallo UMeisen,

danke für die schnelle Info.

Über diesen Satz lache ich immer noch .....

In Antwort auf:

Hab erst am Freitag abend einen Sachbearbeiter erlebt, der ob eines derartigen Ansinnens seitens mehrerer Schützenvereine zuerst die Farbe wechselte und dann verschämt zugab, daß er mit seiner Kartei dabei überfordert wäre.


Gruß

Karlheinz

Geschrieben

In Antwort auf:

Uups, wie soll das denn in der Praxis funktionieren? Kann es sein das Du da eine Vermutung anstellst? wenn der Händler...dann muß auch der Verein genauso.......?!?!?


Ja, ich lege eine Passage an der einen Stelle des Gesetzes genauso aus, wie die gleiche Passage an einer anderen. Mir persönlich wäre in beiden Fällen lieber, wenn die Behörde des Melders (also des Händlers bzw. des Vereins) zuständig ist. Aber prinzipiell sehe ich keinen Grund, einmal sorum und einmal anders herum zu interpretieren.

Ob über den §49 WaffG im Zusammenhang mit den Verwaltungsverfahrensgesetzen eine pragmatischere Lösung gefunden werden kann, kann ich leider nicht sagen.

Nochmal: Machen wir uns nix vor. Das Gesetz ist an verschiedenen Stellen einfach K*cke. Es hat Regelungen, die nur zum Ziel haben, uns das Leben schwer zu machen und zu sonst gar nix nütze sind.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Nochmal: Machen wir uns nix vor. Das Gesetz ist an verschiedenen Stellen einfach K*cke. Es hat Regelungen, die nur zum Ziel haben, uns das Leben schwer zu machen und zu sonst gar nix nütze sind.


icon14.gificon14.gificon14.gif

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.