schall+rauch Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 hallo leute muss eigentlich für den erwerb einer neuen waffe, wenn die alte abgegeben wird, ein neuer erwerbsantrag gestellt werden? die waffenart (repetiergewehr), das kaliber (308), die sportordnung - alles gleich, nur halt ist die waffe höherwertig. es handelt sich meiner meinung nach hier bei fortbestehendem bedürfnis doch nur um einen tausch/ersatzbeschaffung. bei einem bekannten sportschützen (rag-schiesssport) zickt nun der sachbearbeiter und will trotz erneut (überflüssigerweise?) vorgelegter verbandsbescheinigung die umtragung nicht vornehmen. zwar steht die anerkennung des vdrbw aus bekannten gründen noch aus - was aber ist mit dem fortbestand des bedürfnisses? kann dem mann geholfen werden? gruß s+r
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 In RhlPfalz nicht. Neue Bescheinigung immer notwendig, wenn Verband nicht anerkannt, keine Verbandsbescheinigung. hemo keine Tricks bekannt
FR8 Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 In Rhl.Pfalz doch.Ich habe mit einer Bescheinigung(bedürfniss)trotz noch nicht Anerkennung der RAG bekommen was ich wollte,allerdings nur unter Vorbehalt.Falls der Verband nicht anerkannt wird,würde ich die Waffen eingezogen bekommen oder verkaufen müssen.
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Neuwied und Bad Neuenahr definitiv nicht, FR8. Vorbehltseinträge habe ich auch schon gesehen, aber darum ging es ja nicht in erster Linie. Bei Waffensprengungen beispielsweise müssen wir immer neue Anräge/Verbandsbefürwortungen einreichen. hemo schon paar Mal gemacht
Sachbearbeiter Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Das Problem an der Sache ist halt, dass die überlassene Waffe nach altem Bedürfnisprinzip (Bescheinigung vom Verein) genehmigt wurde und mit dem Neueintrag - was anderes ist das ja abgesehen von der zusätzlichen Austragung einer Waffe aus der WBK eigentlich nicht - das Bedürfnis vom Verband nachzuweisen ist. § 58 Abs. 1 gestattet Altbesitz nur insofern, soweit sich an der Situation nichts ändert. Das ist wie bei einem alten Haus, das zwar dem aktuellen Baurecht widerspricht, aber Bestandsschutz genießt. Soll dort an- oder umgebaut werden, sind die geltenden Vorschriften anzuwenden. Tricks sind mir auch keine bekannt, nur Sachbearbeiter, die es mit zugedrücktem Auge trotzdem machen
schall+rauch Posted January 23, 2004 Author Posted January 23, 2004 ich hatte es befürchtet - ermessensspielraum. ich hatte bei meiner sb kein problem bei zwei ähnlichen fällen. da der sb in der südoldenburgischen kreisstadt nicht nur neu, sondern auch gegen waffen ist, kann mein kollege wohl nur warten........ gruß s+r
Sachbearbeiter Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Na ja, so richtiges Ermessen ist das hier eigentlich nicht, da die Vereins-WBK-Regelung eigentlich klar für eine Person besteht. Aber es tut auch niemandem weh, wenn der SB trotzdem zwei Personen einträgt. Beschweren wird sich darüber wohl niemand.
Astanase Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 In Antwort auf: hallo leute muss eigentlich für den erwerb einer neuen waffe, wenn die alte abgegeben wird, ein neuer erwerbsantrag gestellt werden? die waffenart (repetiergewehr), das kaliber (308), die sportordnung - alles gleich, nur halt ist die waffe höherwertig. es handelt sich meiner meinung nach hier bei fortbestehendem bedürfnis doch nur um einen tausch/ersatzbeschaffung. s+r Ich sehe hier nur einen Verkauf und einen Neuerwerb. "Waffentausch" ist im WaffG sowieso nicht geregelt, gab es auch nicht vor dem 01.04.03. Somit finde ich es als normal, das die neue Waffe das normale Verfahren durchlaufen muss.
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Tausch bedeutet: Überlassen der alten und Erwerb der neuen Waffe. Damit war der Tausch zwar nicht expressis verbis genannt, aber durchaus langjährige Praxis. hemo schon drei Mal getauscht
Sachbearbeiter Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 So gesehen ist es sicherlich ein Tausch, ja. Im alten WaffG hat das keine Rolle gespielt, denn das Bedürfnis war für die alte wie für die neue Waffe vom Verein zu bescheinigen. Aber im neuen Recht gehts halt nicht mehr so easy wegen der Verbandsbescheinigung, lieber hemo der die Waffen tauscht. Nach § 14 Abs. 2 wird ein Bedürfnis anerkannt bei... Und Glaubhaftmachtung des Bedürfnisses über § 8 dürfte vielen Sachbearbeitern nicht so gefallen.
JM Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Rein theoretisch könnte man einen unbürokratischen Waffentausch doch über die noch zu erstellenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften regeln, oder ? Rein praktisch müßten unsere Interessenvertreter dieses Thema bei Gesprächen mit den Verantwortlichen aber erst mal auf die Tagesordnung setzen. JM
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Völlig richtig, Herr Sachbearbeiter. hemo der nur tauscht, wenns Sinn macht
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 @JM: Versuchs mal, viel Glück!! hemo hat es aufgegeben
JM Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 In Antwort auf: @JM: Versuchs mal, viel Glück!! hemo hat es aufgegeben Was meinst Du genau ? a) Soll ich versuchen, die politisch Verantwortlichen zu überzeugen ? B) Oder soll ich versuchen, unsere Interessenvertreter zu überzeugen, die Verantwortlichen zu überzeugen ? JM
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 In Antwort auf: Das Problem an der Sache ist halt, dass die überlassene Waffe nach altem Bedürfnisprinzip (Bescheinigung vom Verein) genehmigt wurde und mit dem Neueintrag - was anderes ist das ja abgesehen von der zusätzlichen Austragung einer Waffe aus der WBK eigentlich nicht - das Bedürfnis vom Verband nachzuweisen ist. § 58 Abs. 1 gestattet Altbesitz nur insofern, soweit sich an der Situation nichts ändert. Das ist wie bei einem alten Haus, das zwar dem aktuellen Baurecht widerspricht, aber Bestandsschutz genießt. Soll dort an- oder umgebaut werden, sind die geltenden Vorschriften anzuwenden. Tricks sind mir auch keine bekannt, nur Sachbearbeiter, die es mit zugedrücktem Auge trotzdem machen @Sachbeartbeiter Die Antwort ist mir zu theoretsich und nur oberflächlich beantwortet. Nun zur Praxis: Während des Schießens (Training, Wettkampf, Meisterschaft etc.) geht mir mein(e) Revolver / Pistole /Gewehr etc. kaputt. Instandsetzung nicht möglich!!! Also während der aktuellen Inspruchnahme meines mir genehmigten Bedürfnisses. Warum soll denn dann verdammt nochmal der Berichtigte für die Ersatzbeschaffung einer legalen Schußwaffe ein bestehendes Bedürnis "nochmal" nachweisen??? Dass die Ersatzwaffe in die WBK einzutragen ist, ist verständlich. Aber als Sachbearbeiter sich ein durch Waffendefekt bestätigtes Bedürfnis neu bescheinigen zu lassen, sowas gibt es nur in unserem ach so hoch gelobten demokratischen Land! Komm mir jetzt nicht mit§§§§§! Gruß Joe
schall+rauch Posted January 23, 2004 Author Posted January 23, 2004 Die Antwort ist mir zu theoretsich und nur oberflächlich beantwortet. Nun zur Praxis: Während des Schießens (Training, Wettkampf, Meisterschaft etc.) geht mir mein(e) Revolver / Pistole /Gewehr etc. kaputt. Instandsetzung nicht möglich!!! Also während der aktuellen Inspruchnahme meines mir genehmigten Bedürfnisses. Warum soll denn dann verdammt nochmal der Berichtigte für die Ersatzbeschaffung einer legalen Schußwaffe ein bestehendes Bedürnis "nochmal" nachweisen??? Dass die Ersatzwaffe in die WBK einzutragen ist, ist verständlich. Aber als Sachbearbeiter sich ein durch Waffendefekt bestätigtes Bedürfnis neu bescheinigen zu lassen, sowas gibt es nur in unserem ach so hoch gelobten demokratischen Land! Komm mir jetzt nicht mit§§§§§! Gruß Joe hey joe, genau das ist es, was gemeint war . mit sachverstand und bereitschaft zum pragmatismus geht das auch ohne einen neuen paragraphen im dschungel hochzuzüchten. gruß s+r
Sachbearbeiter Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 @hemo: Ich werde das bei der nächsten Gelegenheit mal ansprechen. Mal sehen, was die Kollegen oder die Fachaufsicht dazu meinen...(wahrscheinlich vier Leute, vier verschiedene Auffassungen ). Du bekommst natürlich auch Antwort, wenn Du schön brav bist. Aber das bist Du ja wohl, wenn Dur nur Waffen tauscht, wenns Sinn macht . @Joe: eine kaputte Waffe kann man auch reparieren lassen. Wenn auch das nicht mehr geht, musst Du die Ersatzwaffe beantragen. Eigentlich wie beim Auto fahren . Bei der Rechtsauslegung versuche ich immer nach dem Motto: so viel wie möglich was der Antragsteller haben möchte und dabei so wenig wie nötig das Gesetz strapazieren. Versuchen wirs also mal: Rechtlich gesehen ist der Tausch nichts anderes als der Neuerwerb einer Waffe unter gleichzeitiger Überlassung einer anderen Waffe. Das Gesetz differenziert da nicht: neu ist neu und alt ist alt, neu für alt steht leider nirgends. Hm, ich denke bei der ganzen Sache sollte man auch berücksichtigen, wie lange es denn her ist, seit die kaputtgegangene Waffe in die WBK eingetragen worden ist. Das neue Bedürfnis über Verband ignorieren und das alte zum Neuerwerb weitergelten lassen, halte ich nicht für richtig. Keine Bedenken hätte ich, wenn jemand das Bedürfnis über den Verband bereits nachgewiesen hat und dann die Waffe tauscht. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung, bin auch nur ein kleines Menschkes. SB, der Waffentausch gerne mitmacht, wenns geht.
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 In Antwort auf: @Joe: ....... eine kaputte Waffe kann man auch reparieren lassen. Wenn auch das nicht mehr geht, musst Du die Ersatzwaffe beantragen. Eigentlich wie beim Auto fahren ....... @Sachbearbeiter Auch deine Korrektur geht an der Realität vorbei. Es gibt Situationen, in denen ist eine Reparatur unwirtschaftlich! Übrigens muss mir allerdings der ADAC bei der Anschaffung eines neuen Autos mein Bedürfnis nicht bescheinigen. "Bedürfnis" so ein unsägliches Wort im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz! Ein Bedürfnis habe, wenn ich aufs Klo gehe! Schade dass die Novellierung nicht zu einem besseren Begriff geführt hat! Gruß Joe
Sachbearbeiter Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Dazu hab ich ja auch meinen Führerschein (der vom Führerscheinausstellungsverband abgesegnet ist). Das Bedürfnisprinzip gibts übrigens nicht nur bei uns, es ist aufgrund der Waffenrichtlinie für alle EU-Staaten im Grundsatz festgeschrieben worden. Ist doch auch besser, wenns nicht überall anders genannt wird. Bussi !
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 In Antwort auf: Dazu hab ich ja auch meinen Führerschein (der vom Führerscheinausstellungsverband abgesegnet ist). Das Bedürfnisprinzip gibts übrigens nicht nur bei uns, es ist aufgrund der Waffenrichtlinie für alle EU-Staaten im Grundsatz festgeschrieben worden. Ist doch auch besser, wenns nicht überall anders genannt wird. Bussi ! Ich meinte nicht das Prinzip sondern das Wort! Das Beispiel mit Auto und Führerschein hinkt immer noch!!!
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Hi Sachbearbeiter, ich hatte einen Fall, da hat das Amt die alte Befürwortung weitergelten lassen: Ein Schütze kauft nach Voreintrag Les Bear und trägt sie ein. Er schießt mit dem Ding und sie verreckt. Er tauschte die Waffe beim Händler gegen eine andere (anderer Hersteller, andere Nummer). Da ging es ohne Neupapierkram. hemo (370 mit SIG bei der KM Andernach)
Sachbearbeiter Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Tja, hat der gute Junge eben Glück gehabt. Von rotem Teppich auslegen und Handkuss bis zur Kreuzigung kann Dir bei Deutschlands Sachbearbeitern alles passieren.
Guest Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Sind ja auch nur "Lück, wie ich un Du" hemo ...nur gerecht sollen sie sein...
Thomas2608 Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 So lange wir "unser Sysetem" haben kann ich damit nicht zu frieden sein! Ich würde gerne kaufen, wofür mein Geld reicht (Autos, Waffen, Kuchen...)! Nur der Umgang mit Gewissen Dingen sollte reglementiert sein. z.B. Auto: kaufen darf es ein jeder, nur zum Fahren auf öffentlichen Straßen braucht´s eine Lizenz. Wäre doch auch bei Waffen OK: Kaufen darf ein Jeder (es sei denn, vom Gericht als Strafe bei Bankräubern oder Mördern verboten), Aufbewahrung nach gewissen Standards und Auf meinen Boden darf ich tun und lassen wie ich will (sei es als John Wayne oder Gandi) zum Führen eine Lizenz (ähnlich CCW), zum Gebrauch auf den Stand per Transport (wie gehabt) und auf den Stand darf geschossen werden. Wozu muss in diesem Land immer alles bis zum letzten geregelt werden? Ich kann mir auch so unfallfrei den "Hintern" säubern, dazu brauche ich kein Gesetz und keine Verordnung! Ein bisschen Vertrauen sollte da helfen! Und was den Umgang mit "Tätern" angeht: Wer anderen unrecht antut darf sich nicht wundern wenn es hinterher schmerzt!
Nowlin Posted January 23, 2004 Posted January 23, 2004 Warum muss nur immer alles möglichst schwierig laufen in D? Es gibt auch andere Sachbearbeiter, Gott sei Dank. Bei mir lief es folgender massen: Ich hatte einen Ruger in 44 Mag. Mit der Krücke war ich überhaupt nicht zufrieden. Hab meinem Sb den Fall geschildert, möchte Ihn gegen einen Classic-Dx tauschen. Kein Prob, sagte er mir, wenn den alten jemand in Zahlung nimmt. Ich mit dem Handy bei Frankonia angerufen, selbstverständlich nehmen wir den Ruger in Zahlung. Das Teil war 2 Jahre alt. SB machte mir den Voreintrag, ab nach Hannover, die Krücke in Zahlung, den neuen erhalten. Alles an einem Tag. Sicher, man kann es sich auch möglichst schwer machen, schliesslich leben wir in Deutschland.
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