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IGNORED

Aufbewahrung von Mun


Tricky_ Woo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe ne Frage zur Aufbewahrung von Mun: Das WaffG schreibt vor Stahlblechbeh. mit Stangenriegelschloss oder jeweils vergleichbar (Behältnis und Schloss). Was ist aber vergleichbar? Habe einen Holzschrank, Spanplatte ca. 20mm, abschliessbar mit einem ordinären Schließriegel. Was meint Ihr dazu?

Geschrieben

Über Munition speziell lässt sich das WaffG ja nicht wirklich aus. Aber gefährlich ist Holz für Muni schon, weil wenn's mal brennt, hast du verloren. Allein deshalb würde ich Munition nur in einem Safe aufbewahren, der einem Feuer zumindest solange standhält, bis man Wohnung/Haus verlassen kann.

Max

Geschrieben

In Antwort auf:

Über Munition speziell lässt sich das WaffG ja nicht wirklich aus. Aber gefährlich ist Holz für Muni schon, weil wenn's mal brennt, hast du verloren. Allein deshalb würde ich Munition nur in einem Safe aufbewahren, der einem Feuer zumindest solange standhält, bis man Wohnung/Haus verlassen kann.

Max


Das Gesetz sagt nicht viel, aber die Verordnung, und zwar folgendes:

Abschnitt 5, Aufbewahrung von Waffen und Munition

§ 13, Aufbewahrung von Waffen oder Munition im privaten Bereich

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

Was hierbei als gleichwertig angesehen wird, würde ich kurz mit der zuständigen Behörde abstimmen. Dann kann's nachher keine bösen Überraschungen geben.

Was die Gefährlichkeit von Holz angeht: Ich denke es hat schon seinen Sinn, daß Wiederlader und SP-Schützen vielfach Holzkisten bevorzugen.

Geschrieben

Hallo,

Auch wenn der Gesetzgeber es so vorschreibt: Holz hat den Vorteil, dass es bei der Druckbelastung durch eine Verpuffung „bricht“ und somit einen Teil der Energie auffängt. Es entstehen auch weniger bzw. wenigergefährliche Wurfstücke und diese mit geringerer Reichweite als bei Stahl.

Für Schwarzpulver ist auch von Bedeutung, dass Holz sich nicht statisch auflädt und somit eine ungewolltes Zünden des Pulvers ausschließt.

Der Gesetzgeber hat das nach dem Wegnehmewiderstand geregelt und nicht nach der Gefahrenabwehr bei ungewollter Zündung.

Gruss Spa

smile.gif

Geschrieben

Hallo Tricky Woo,

mit dem einfachen Schließriegel hätte ich keine großen Probleme, schließlich ist das vorgeschriebene Schwenkriegelschloß auch nicht viel anderes. Problematisch ist aber die Holzkiste. Hier eine 20mm Spanplatte als mit Stahlblech gleichwertig ansehen zu wollen, wäre mir doch etwas zu gewagt.

Udo

Geschrieben

Bei der Pulverlagerung hat Holz noch den Vorteil, dass es als Wärmeisolierung wirkt! Stahl dagegen leitet die Wärme recht gut!

Bei einem Brand kann das wertvolle Minuten bringen, die zur Flucht oder zum Löschen verwendet werden können!

Geschrieben

hallo

hilli´s argumente hat man uns damals auf dem kurs auch so

geschildert,holz ist eigentlich für pulver und muniton

viel geeigneter als stahl.

ein tresor mit pulver wird im brandfall zur echten bombe eine massive holzkiste,dagegen,bricht und es gibt eher eine

gewaltige stichflamme als eine eigentliche druckentladung

da ha hier die verdämmung bei weitem kleiner ist.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:


Abschnitt 5, Aufbewahrung von Waffen und Munition

§ 13, Aufbewahrung von Waffen oder Munition im privaten Bereich

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.


Wenn man das mal genau liest, ist das Stahlblechbehältnis obligatorisch, lediglich beim Schloß gibt es gleichwertige Alternativen zum Schwenkriegel.

Demnach wären -auch noch so stabile- Holzschränke tabu!

Da sieht man mal wieder, dass Recht und gesunder Menschenvertand nix miteinander gemein haben.

Gruß

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn man das mal genau liest, ist das
Stahlblechbehältnis
obligatorisch, lediglich beim Schloß gibt es gleichwertige Alternativen zum Schwenkriegel.

Demnach wären -auch noch so stabile- Holzschränke tabu!

Da sieht man mal wieder, dass Recht und gesunder Menschenvertand nix miteinander gemein haben.

Gruß

Michael


Nööö,

"oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis"

Damit ist Holz grundsätzlcih nicht unzulässig. Ich bezweifle nur, daß 20mm Spanplatte einen ähnlichen Aufhackwiderstand bietet wie eine Stahlwand.

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:

hilli´s argumente hat man uns damals auf dem kurs auch so

geschildert,holz ist eigentlich für pulver und muniton

viel geeigneter als stahl.


Du hast nicht ganz Unrecht, wenn nur die blöden Gesetze nicht wären... crying.gif

Geschrieben

@UMeisen

das aufhacken (sprich knacken) des behältnisses ist ja nur

die eine seite, das ist bei holz leichter, schon klar,

aaaaaber eine holzkiste mit pulver ist bei weitem nicht so "explosiv" wie ein stahlschrank mit pulver.

d.h. eine holzkiste ist im brandfall eigentlich besser aber

bei einer gewalteinwirkung schlechter...mmh....ja..????

viele grüsse

peter

Geschrieben

Bei der Pulveraufbewahrung ist die Holzkiste auch vom Gesetzgeber abgedeckt.

Das kann ich bei der Muni-Aufbewahrung aber nicht sehen...

Hier wird von einem Stahlblech Behältniss gesprochen.

Geschrieben

Es sollte doch mal ganz klar zwischen reinem Pulver und Munition in Form von Patronen unterschieden werden. Klar, wenn das Pulver explodiert, fliegen bei Holz Holzteile und bei Stahl eben Stahlteile durch die Luft.

Aber wenn Patronen explodieren, dann fliegen die Geschosse mit ziemlicher Sicherheit durch das Holz durch (wenn es nicht schon längst verbrannt ist). Während der Stahlkasten sie auffängt. Zumal sie im Stahlkasten duch die weitergeleitete Wärme viel eher explodieren, der Schrank selbst also noch seine Festigkeit hat.

Und da die Eingangsfrage ganz klar auf Munition abgestellt war, sehe ich einen Stahlkasten als geeignter an. Jehova.

Max

Geschrieben

@ gun max

bei reiner munition hast du mit dem stahlbehälter schon

recht, denn wenn patronen expoldieren,darf man sich nicht vorstellen,dass das geschoss mit hoher geschwindigkeit aus der hülse fliegt,sondern die hülse wird im ganzen expoldieren,da sie ja nicht umschlossen ist, wie im patronenlager. d.h. die

messerscharfen messingsplitter sind im prinzip gefährlicher,als das eigentliche geschoss.

viele grüsse

peter

Geschrieben

hallo cool.gif

ein stahlblechbehälter mit geringer wandstärke ( ist ja keine mindestblechdicke vorgeschrieben) ist nicht notwendigerweise widerstandsfähiger als eine 20er spanplatte! da auch keine fügetechnik ( geschweißt, gekantet, geschraubt etc.) für das blech vorgesehen ist, kann man nicht einmal blechbehältnisse in ihrer aufbruchstabilität untereinander vergleichen. stahlblechkonstruktionen haben zudem im brandfall die sehr negative eigenschaft , sich zu verwerfen, dehnen

und an den nahtstellen aufzuplatzen, daher bezweifele ich, dass sich dadurch ein nennenswerter druck im inneren aufbaut.

die thermische isolierung von holz (egal ob massiv oder spanplatte o.ä.) ist, wie hier auch schon gepostet, wesentlich besser. in geeigneter zusammenfügung wird das sogar stabiler als stahlblech.

im gesetz steht blech ( grlaugh.gif )- aber auch etwas von gleichwertigkeit. es ist m.e. doch sinnvoll, über die gleichwertigkeit der aufbewahrung mit der entsprechenden argumentation die schriftliche zustimmung der behörde einzuholen.

gruß

s+r

Geschrieben

@peter becker,

bei den Aufbewahrungsvorschriften ist Zweck des Gesetzes aber ausschließlich die Sicherung vor Abhandenkommen (vgl. 36 ABs. 1 WaffG), nicht hingegen die Sicherheit bei Feuer o.ä.

Udo

Geschrieben

Moin!

Wie würde das eigentlich mit ner Blechkiste aussehen, die kleine "Gasentlastungslöcher" hat confused.gif

So hätte man ein Gehäuse aus Stahl und bei einen Brandfall würde das Pulver zwar schneller verbrennen, dafür könnte aber ein erheblicher Druck durch die Öffnungen entweichen?

Ein gewisser Splitterschutz wäre durch das Blech auch noch vorhanden, genau wie ein Zugriffschutz durch dritte!

Grüße vom Westwall!!!

wagman

Geschrieben

Bei uns im Landratsamt gibt es ein Merkblatt "Aufbewahrungskonzept Bayern".

Darin heißt es unter anderem:

Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen.

Auch hier bleibt es im Ergebnis dabei, daß ein festes verschlossenes Behältnis ausreichend ist. Nach § 13 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung darf erlaubnispflichtige Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloß oder einer gleichwertigen Verschlußvorrichtung oder einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Ein festes verschlossenes Behältnis wird von Bayern (Vollzugshinweise) als gleichwertig angesehen. Ein verschlossener Holzschrank reicht hier also aus.

Thomas

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber gefährlich ist Holz für Muni schon, weil wenn's mal brennt, hast du verloren. Allein deshalb würde ich Munition nur in einem Safe aufbewahren, der einem Feuer zumindest solange standhält, bis man Wohnung/Haus verlassen kann.


Da ist mal wieder reichlich Phantasie im Spiel.

Genauso, wie bei dem Tresor, der durch NC-Pulver zur Bombe wird.

Aber das Thema war ja eigentlich ein anderes. wink.gif

Geschrieben

BTW, für Wiederlader & SP-Schützen: Nach der guten alten SprengLR 410 (von 1982) konnte man pro Wohnung soviele kg SP (oder eben das dreifache an Nitro) aufbewahren, wie man geegnete unbewohnte Räume hatte.

Durch die "Neufassung der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 10. September 2002" wird das jedoch beschnitten - pro Gebäude nur 1 x die entsprechende Lagermenge, auch wenn sie in verschiedenen Räumen aufgeteilt ist, es sei denn, sie liegen in verschiedenen Brandabschnitten. Wohl dem, der noch ´ne Gartenlaube hat...

(Oder liege ich falsch? Das wäre schön!)

Geschrieben

Hallo,

es ist ein Irrtum, wenn man glaubt, dass bei einem Brand Munition in einem Aufbewahrungsraum aus Holz schneller Zündet als in Stahl!!!

Voraussetzung ist natürlich, dass die Kiste, der Schrank DICHT ist. grin.gif

Bevor in einem Holzraum die Temperatur so angestiegen ist, dass in im gelagerte Munition durch indirekte Hitze zündet, hat sich die Mun in einem Stahlbehälter schon mehrfach und laut zu Wort gemeldet.

Von wegen Wärmeübertragung/Wärmeleitung!

chrisgrinst.gif

Aber das nutzt alles nichts, sind nur Betrachtungen denn, wie schon erwähnt, der Gesetzgeber will die Wegnahme verhindern und gibt Stahl vor.

Gruss Spa grin.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

es ist ein Irrtum, wenn man glaubt, dass bei einem Brand Munition in einem Aufbewahrungsraum aus Holz schneller


Es wurde nicht angenommen. Siehe einige Beiträge vorher.

In Antwort auf:

Bevor in einem Holzraum die Temperatur so angestiegen ist, dass in im gelagerte Munition durch indirekte Hitze zündet, hat sich die Mun in einem Stahlbehälter schon mehrfach und laut zu Wort gemeldet.


So wurde es aber auch gesagt. Deshalb kann der Stahl umherfliegende Geschosse auch aufhalten, während vom Holz nichts mehr übrig bleibt und die Geschosse freie Bahn haben.

In Antwort auf:

Aber das nutzt alles nichts, sind nur Betrachtungen denn, wie schon erwähnt, der Gesetzgeber will die Wegnahme verhindern und gibt Stahl vor.


Das ist ja richtig. Trotzdem sollte man auch auf diese Dinge Rücksicht nehmen. Oder muss der Gesetzgeber jeden Teil unserer Sicherheit erst regeln?

Der Gesetzgeber schreibt mir auch keine Rauchmelder vor (noch nicht) und ich habe trotzdem einige im Haus installiert. Schließlich ist die Gesundheit meiner Familie und mir, um die es da geht, da brauche ich keinen Gesetzgeber sondern nur gesunden Menschenverstand!

Und genau mit diesem gesunden Menschenverstand verstehe ich einige der hier geführten Aussagen nicht. Es geht hier um die 200-200 Euro teure Investition eines Stahlschranks, der nicht nur dem Abhandenkommen vorbeugt sondern auch andere Vorteile hat. Nur wenn dann etwas passiert, dann ist der Schaden und das Geschrei groß.

Und dann heißt es - wie so oft - warum hat der Gesetzgeber das nicht vorgeschrieben, dann hätte ich's gewusst und es wäre nicht passiert. gaga.gif

Max

Archiviert

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