SC Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 In Antwort auf: GdP zum Silvester-Feuerwerk: Jetzt ein strafbares Vergnügen Berlin. "Das Abfeuern eines Feuerwerks kann in diesem Jahr ein strafbares Vergnügen werden", warnte jetzt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. "Wer auf der Straße zum Abfeuern der Raketen eine Schreckschusspistole benutzt, begeht eine Straftat. Nach dem neuen Waffengesetz bedeutet das nämlich Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit, und dafür muss man einen Kleinen Waffenschein haben", erläuterte der GdP-Vorsitzende, der allerdings große praktische Probleme befürchtet: "Kaum jemand weiß, dass ein so gezündetes Silvesterfeuerwerk zu einer Strafanzeige führt." Vorhersehbares Ergebnis: die Polizei ist gerade zum Jahreswechsel mit schwerwiegenderen Vorfällen viel zu belastet, um diese "Straftaten", die millionenfach vorkommen werden, überhaupt verfolgen zu können. Und wenn es doch zu Strafverfahren kommt, weil die Polizei auch nicht weggucken kann, wenn sie einmal zur Stelle ist, dann wird das Verfahren ausgehen wie das "Hornberger Schießen". Freiberg: "Weil kaum jemand die neue Rechtslage kennt, werden vermutlich die meisten Verfahren wegen Verbotsirrtums wieder eingestellt. Dann haben Polizei und Justiz sich die ganze Arbeit umsonst gemacht." Der GdP-Vorsitzende plädierte dafür, für die Zukunft eine lebensnähere Lösung zu finden, etwa durch die rechtliche Freigabe des Abfeuerns von Silvesterraketen mit Hilfe solcher Waffen für den konkreten Zeitraum zu Silvester. Im Gegenzug zu einer solchen Lösung forderte der GdP-Vorsitzende die Registrierung der Erwerber von Gas- und Schreckschusswaffen durch den Handel: "Dies hätte eine große disziplinierende Wirkung, weil so die Polizei bei krimineller Verwendung dieser Waffen die Täter besser ermitteln kann." Von einer solchen umfassenden Registrierung verspricht sich die GdP eine bedeutsame Wirkung: "Nach wie vor stellen Gaspistolen über 50 Prozent aller Tatwaffen bei Raubüberfällen. Hier Abhilfe zu schaffen, dient der inneren Sicherheit unvergleichlich mehr als wenn man das Böllern zu Silvester strafrechtlich verfolgt." V.i.S.d.P.: Gewerkschaft der Polizei, Pressestelle, 10555 Berlin (GdP)
frosch Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 Und daß die Verfahren einfach eingestellt werden, ist ein großer Irrtum! Ich habe inzwischen von 3 Fällen Kenntnis erlangt, in denen nach Fahrzeugkontrollen Strafbefehle in Höhe von 15 bis 45 Tagessätzen ergangen sind. Gruß, frogger
knight Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 In Antwort auf: Dies hätte eine große disziplinierende Wirkung, weil so die Polizei bei krimineller Verwendung dieser Waffen die Täter besser ermitteln kann. Gäääähhhnnnnnnn...... bye knight
Smithy Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 In Antwort auf: "Dies hätte eine große disziplinierende Wirkung, Ei da isser ja wieder unser "Obrigkeitsstaat" Aber mal so ganz nebenbei: Bei den heutigen Preisen für anständige Raketen hab ich das abchiessen mit der Gaspistole schon vor 5 Jahren eingestellt. Rechnet mal die Platzpatronen und die Sterne oder Raketen dazu was da ein so ein lächerlicher roter Punkt am Himmel kostet. Ich finde diese 50er Batterien am Besten weil derjenige der sie anzünden muss auch noch was vom Feuerwerk sieht.
Bandit_911 Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 In Antwort auf: Ich finde diese 50er Batterien am Besten weil derjenige der sie anzünden muss auch noch was vom Feuerwerk sieht. Jau, die sind klasse Bandit_911
ThomasMueller Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 In Antwort auf: Der GdP-Vorsitzende plädierte dafür, für die Zukunft eine lebensnähere Lösung zu finden, etwa durch die rechtliche Freigabe des Abfeuerns von Silvesterraketen... Genau, da bin ich auch für. Da das WaffG am 1.April 2003 in Kraft trat, also lange vor Silvester, konnte man ja diese Lebensnähe auch gar nicht erwarten.
C-96 Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 Da muss ich Dir absolut Recht geben!!! Bei denen sieht man wenigstens noch was davon !
Webley Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 @Knight "Im Gegenzug zu einer solchen Lösung forderte der GdP-Vorsitzende die Registrierung der Erwerber von Gas- und Schreckschusswaffen durch den Handel: "Dies hätte eine große disziplinierende Wirkung, weil so die Polizei bei krimineller Verwendung dieser Waffen die Täter besser ermitteln kann." In Antwort auf: Gäääähhhnnnnnnn...... http://www.polizei-bw.de/ppma/aktuelles/fall16/skh_02.htm
Guest Harlekin Posted December 22, 2003 Posted December 22, 2003 In Antwort auf: Der GdP-Vorsitzende plädierte dafür, für die Zukunft eine lebensnähere Lösung zu finden, etwa durch die rechtliche Freigabe des Abfeuerns von Silvesterraketen... ich glaub's einfach nicht... So ein Pharisäer Erst fordert er immer populistisch den "Kleinen Waffenschein" und die Registrierung von Gaswaffen und jetzt regt er sich darüber auf, dass Millionen Bürger zu Straftätern gemacht werden und die Polizei etwas anderes zu tun hat, als Gaswaffenbesitzer zu kontrollieren. Und wie er jetzt plötzlich hilflos zurückrudert... So sieht's aus, wenn Polizeibeamte Funktionäre werden - sie verlieren den Blick für den Beruf, den sie mal gemacht haben. Harlekin
SC Posted December 26, 2003 Author Posted December 26, 2003 quelle: e110 In Antwort auf: Auch an Silvester - Schreckschusspistolen nur mit kleinem Waffenschein Mainz (ddp-rps). Schreckschusswaffen dürfen auch an Silvester nur bei Besitz eines so genannten kleinen Waffenscheins verwendet werden. Darauf hat das rheinland-pfälzische Innenministerium in Mainz hingewiesen. Zwar dürften Volljährige auch nach dem neuen Waffengesetz Schreckschuss- und Signalwaffen ohne besondere Erlaubnis erwerben und besitzen. Das Verschießen speziell zugelassener Silvestermunition sei jedoch nur auf Privatgrundstücken mit ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers genehmigt. Ansonsten sei für das Führen solcher Waffen ein von den zuständigen örtlichen Behörden ausgestellter «Kleiner Waffenschein» nötig. 26.12.2003 Ster
627 PC Posted December 26, 2003 Posted December 26, 2003 Satire on: Ist für mich kein Problem. Ich gehe mit meinem Knaller erst ab 0:30 Uhr auf die Strasse. Die Nachtschicht unseres Polizeireviers ist dann noch mit denen beschäftigt, die sie zwischen 0:00 - 0:29 Uhr erwischt haben. Und so'n Protokoll auf 'ner alten Triumph-Adler (mechanisch) dauert halt. Satire off Na denn, Prost-Neujahr (mir ist vom kopfschütteln schon ganz schwindelig) Manfred
7x57 Posted December 26, 2003 Posted December 26, 2003 Darf man auf seinem "befriedetem Besitztum" (Garten) damit schießen?
Tabs Posted December 27, 2003 Posted December 27, 2003 Soweit ich weiß darfst Du mit Deiner PTB-IN-KREIS im befriedetem Besitztum schiessen, wenn der Hausrechtsinhaber zugestimmt hat. - Mit Platzpatronen und Gas. Verschiesst Du damit "Projektile" (also zugelassene Signalraketen) darf das Geschoß die Grundstücksgrenze in keinem möglichen Schusswinkel verlassen dürfen. Kann es das doch, benötigst Du eine Schießerlaubnis. Man möge mich korrigieren wenn ich das falsch sehe
Smithy Posted December 27, 2003 Posted December 27, 2003 In Antwort auf: So sieht's aus, wenn Polizeibeamte Funktionäre werden - sie verlieren..... Da hab ich gestern einen passenden Spruch gehört: "Je höher jemand aufsteigt desto besser sieht man von unten seinen Arsch"
Guest Posted December 27, 2003 Posted December 27, 2003 Erst sinds die Gaspistolen (Kleiner Waffenschein etc.) irgendwann ist es dann das CS und Pfefferspray (wird missbräuchlich verwendet..VERBIETEN!). Bald ist der Bürger völlig unbewaffent .. dann hilft bei Verbrechen nur noch dem Angreifer gut zureden und auf Gott vertrauen Deutschland wohin gehst du...
Völker Posted December 27, 2003 Posted December 27, 2003 @Tabs: In Sachsen darf man: Posting / Thread
7x57 Posted December 27, 2003 Posted December 27, 2003 Dann darf ich ja eher mit der "echten" Waffe auf dem Acker (meinem Revier)hinter dem Gartenzaun schießen, als mit einer Schreckschußwaffe Silvesterraketen im Garten..oder?
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