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IGNORED

Munitionserwerb Kaliberangabe ?


samson

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Hallo,

einem Bekannten (WBK Inhaber) wurde der Verkauf von Munition .38 Spezial verwehrt weil bei ihm der Eintrag auf .357 lautet. Früher war ja eigentlich die "geringere" Ladung inbegriffen ? Weiß jemand genaueres ? In den aktuellen Gesetzestexten kann ich da nichts finden.

MfG Uwe

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der munitionseintrag in einer wbk lautet NICHT auf z.b. .357 mag sondern auf die eingetragene waffe!

und wenn die waffe ein .357mag revolver ist, dann gilt der eintrag OHNE WENN UND ABER auch für .38er muni, da diese aus dem revolver verschossen werden kann und darf!

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Ja natürlich, der Munitionserwerb bezieht sich auf die eingetragene Waffe, in diesem Fall eben auf einen Revolver, habs nur etwas einfacher beschrieben.

Danke, .38 Spezial eingeschlossen sehe ich genau so.

Danke für die Auskunft !

Gruß, Uwe

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Manchmal frage ich mich ernsthaft, wie es zu solchen "Vorfällen" kommen kann.

Beschriebene Tatsache lernt man eigentlich schon in der Sachkundeprüfung. Wie kann es sein, daß ein Waffenhändler, der jeden Tag mit Kunden zu tun hat und auf dem neuesten Stand bzgl. Waffengesetz sein sollte, so falsch reagiert?

Ich würde sagen, daß dieser Waffenhändler seinen Beruf verfehlt hat und sich einen einfacheren Job suchen sollte.

Da versteh ich echt die Leute nicht mehr. confused.gif

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Tja eben,

scheinbar besteht doch Unklarheit über den Inhalt des neuen WaffG, auch bei den Behörden ist noch nicht alles im Reinen.

Andererseits bringt jeder Eintrag auch etwas ins Staatssäckel, bei einer 12/76er Flinte könnte man dann noch 12/67.5 und 12/70 Nachtragen lassen. icon13.gif

Nein, lieber nicht !!

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In Antwort auf:

der munitionseintrag in einer wbk lautet NICHT auf z.b. .357 mag sondern auf die eingetragene waffe!


Streng genommen lautet er nach dem neuen WaffG sogar für alle in der WBK eingetragenen Waffen eek2.gif

Mein Tipp: Such dir einen Händler, der dein Geld will.

bye knight

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Bei uns in Baden-Württemberg gibt es den Waffenerlass1980 (inzwischen als LandesWaffVwV bezeichnet), der auch heute noch angewendet werden kann, sofern dessen Regelungen nicht dem geltenden Recht entgegenstehen.

Dort steht drin, dass bei Bedürfnis für .357 Mag. automatisch auch Bedürfnis für .38 Spezial vorliegt. Ansonsten geht aus § 10 Abs. 3 WaffG hervor, dass die Munitionserwerbsberechtigung für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen besteht, insofern bei .357 Mag. also auch für .38 Spezial.

Damit es gar keine Unsicherheiten gibt, würde ich an Deiner Stelle Deinen SB bitten, die .38 Spezial einfach zu der .357 Mag.-Waffe nachzutragen.

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Damit es gar keine Unsicherheiten gibt, würde ich an Deiner Stelle Deinen SB bitten, die .38 Spezial einfach zu der .357 Mag.-Waffe nachzutragen.


Da würde mich (ganz ernst) mal interessieren wie das geht. Bei mir ist da in Spalte 7 der WBK einfach ein Stempel drin (Spalte 2: Revolver, Spalte 3: cal. .357 Magn.)

Ein zweiter Stempel hätte kaum Platz und würde sich ja auch wieder nur auf die "Waffe" der Spalten 1 bis 3 beziehen confused.gif

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Damit es gar keine Unsicherheiten gibt, würde ich an Deiner Stelle Deinen SB bitten, die .38 Spezial einfach zu der .357 Mag.-Waffe nachzutragen.


Da würde mich (ganz ernst) mal interessieren wie das geht. Bei mir ist da in Spalte 7 der WBK einfach ein Stempel drin (Spalte 2: Revolver, Spalte 3: cal. .357 Magn.)

Ein
zweiter
Stempel hätte kaum Platz und würde sich ja auch wieder nur auf die "Waffe" der Spalten 1 bis 3 beziehen
confused.gif


das frag ich mich auch.

da ist ein stempel in einer bestimmten zeile und diese zeile ist für eine bestimmte waffe.

such dir lieber den gesetzestext raus oder lass dir ein statement vom SB schreiben und leg es dem händler vor. wenn ers dir dann endlich glaubt,... geh woanders einkaaufen chrisgrinst.gif neee, scherz. wahrscheinlich ist das so ein altehrwürdiger büma, der sonst nur mit jägern zu tun hat...

so ein übervorsichtiger ist immer noch besser als die händler, die sich beim muni-kauf nicht den perso zeigen lassen, obwohl sie einen nicht kennen. eek2.gif da staune ich jedesmal.

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Ein Nachtrag ist, auch wenn kein Platz mehr in der entsprechenden Zeile ist, sicherlich kein Problem.

Ergänzungen zu diversen Einträgen wurden hier oftmals auch auf der Rückseite der WBK (Amtliche Eintragungen) mit Bezug auf die entsprechende Zeile gemacht.

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@Wahrsager: Das ist doch eine alte Klamotte. Natürlich gilt die Muni-Erwerbserlaubnis für die eingetragene Waffe. Wäre ein 38-er Revolver eingetragen, dürfte man beispielsweise keine .357 Mag erwerben. Umgekehrt wohl, weil man aus einem .357 Mag neben .38 Sez. auch noch andere Muni verschießen kann. Welcher Büchsenmacher weiß das eigentlich nicht? Antwort: Der Blechbüchsenmacher, auch Dosenmacher genannt.

hemo

021.gifgaga.gif

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moin,

hab mir als ich meinen .357-ziger geholt habe als vermerk die mun-genehmigung für .38.ger vom sachbearbeiter mit eintragen lassen(rückseitiger vermerk auf wbk)!!! ging ohne extrakosten! hat der gemacht, weil er wusste, dass sich gelegentlich einige waffenhändler bischen sch... anstellen!!!

fand ich supi korrekt von dem, war aber auch ne frau!!! chrisgrinst.gif

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In Antwort auf:

Ein Nachtrag ist, auch wenn kein Platz mehr in der entsprechenden Zeile ist, sicherlich kein Problem.

Ergänzungen zu diversen Einträgen wurden hier oftmals auch auf der Rückseite der WBK (Amtliche Eintragungen) mit Bezug auf die entsprechende Zeile gemacht.

In Antwort auf:

moin,

hab mir als ich meinen .357-ziger geholt habe als vermerk die mun-genehmigung für .38.ger vom sachbearbeiter mit eintragen lassen(rückseitiger vermerk auf wbk)!!! ging ohne extrakosten! hat der gemacht, weil er wusste, dass sich gelegentlich einige waffenhändler bischen sch... anstellen!!!


Tja, sicher kann man mit entsprechendem Aufwand aus einem Ei auch einen Ball machen
grin.gif

Aber ehrlich gesagt genau sowas wie vorstehend Hasse ich wie die Pest. Ist wie in meiner § 27 Erlaubnis:

Hinten drin, amtlich vorgedruckt, stehen einige Auflagen. Im Feld für weitere Auflagen wird dann auf die Auflagen die hinten stehen verwiesen. Und weil die zusätzlich gesuchten, in Textbausteine gebauten Auflagen auch noch von den gedruckten, amtlichen, abweichen bin ich so sauer. Ergebnis war dass die nachträglich eingetragenen wieder gestrichen wurden. JETZT stimmts mit dem Gesetz wieder überein und es verbleiben nur die die sowieso schon von der Druckerei her im Büchlein stehen
gaga.gif


Und so wird sich doch der hochdotierte Erfinder der grünen WBK auch was gedacht haben. Aber das ergänzen wir jetzt, bereiten es neu auf, ändern es wieder und hauen möglichst viele kleine blaue Änderungs-Stempel drauf. SChliesslich sind wir ja in Deutschland 016.gif

(Buah.. und das sage ICH als Beamter, bis Weihnachten reiss ich mich aber jetzt wieder zusammen crazy.gif)

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Guest Zwilling

In Antwort auf:

moin,

hab mir als ich meinen .357-ziger geholt habe als vermerk die mun-genehmigung für .38.ger vom sachbearbeiter mit eintragen lassen(rückseitiger vermerk auf wbk)!!! ging ohne extrakosten! hat der gemacht, weil er wusste, dass sich gelegentlich einige waffenhändler bischen sch... anstellen!!!

fand ich supi korrekt von dem, war aber auch ne frau!!!
chrisgrinst.gif


Nicht weil sich die Händeler bes++++ anstellten, sonder an geltendes Recht hielten !!!

.38 Spec ist ein Eigenständiges Kaliber. Punkt!!

Es hat Ende der 80er so manchen Händler die Konzession gekostet weil er .38er Mun auf .357er Eintrag verkauft hat.

Gleiches zählt für .44 spec und .44 Mag, .454 Casul und ,45 LC. .32 H&R und .32 S&W Long

Bei Flinten war es tatsächlich so, das der Sportschütze nur einen Eintrag in die WBK bekam "Kal 12"

Warum Wohl wink.gif (die meisten Sportpatronen sind 12/65,5-67)

Der Grünrock hat es da einfacher, bei Ihm zählt der gültige Jagdschein der imer bei Munerwerb vor zu legen war.

Habe so manchen Disput mit "Kunden" geführt, die Schrotmun auf JJ kaufen wollten unfd den Schein nicht dabei hatten.

Ohne Schein keine Mun!!

So mancher von denen hatte den Schein seit Jahren nicht verlängert!!!

Bernhard

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Hi Smithy. Das ist kein Problem. Die Spalte 3 bietet doch Platz für mehr als ein Kaliber (z.B. bei einem Drilling 12/70 - .222 Rem.Mag. - 8 x 57 IRS smile.gif) Und da kann ich doch nachträglich mit der Schreibmaschine ein Kaliberchen dazuschreiben und einen hübschen blauen Dienstsiegel dazu. Passt !

Wenns mal wirklich zu eng wird, mach ich dort eben ein Sternchen rein und erläutere auf der Rückseite der WBK bei den amtlichen Eintragungen was Sache ist. Probleme ? Nö...

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In Antwort auf:

immer noch besser als die händler, die sich beim muni-kauf nicht den perso zeigen lassen, obwohl sie einen nicht kennen.


Ich hab bei Munitionseinkäufen noch NIE meinen Perso vorzeigen müssen. Ob das bei Frankonia in München, Waffen Zink in Moosburg, Holme in Erding, einem Alljagdgeschäft in Landshut oder einem Waffenladen in Friedrichshafen am Bodensee war.

Ist eigentlich schon erschreckend. Somit könnte jeder, der meine WBK findet, falls ich sie mal verlieren sollte, Mun einkaufen gehen. confused.gif

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@Wahrsager: Das ist doch eine alte Klamotte.


naja, scheinbar nocht nicht alt genug ... oder so alt, dass sie im zuge des retro-wahns wieder hervorkommt.

nochmal: es geht nicht darum, auf eine "357er munitionserwerbsberechtigung" andere muni zu verkaufen.

die muni-ewb bezieht sich auf die waffe und nicht auf das kaliber !!!

der kleine stempel berechtigt zum erwerb JEDER munition, die aus der waffe verschossen werden DARF!!!

hier der gesetzestext:

...

(2) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf nicht, wer

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte, ausgenommen Waffenbesitzkarten für

    Waffensammler, oder einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 Munition erwirbt,

    die für die in der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigung bezeichneten

    Schußwaffen bestimmt ist,

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg/__29.html

alles klar?

cool.gif

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Es war einmal...... gaga.gif

So oder so ähnlich, könnte man diese Geschichte beginnen.

Vor einigen Jahren, gab es mal den Vorstoß, aus NRW?, nur noch Mun erwerben zu können, die auch in der WBK eingetragen ist.

Just zu dieser Zeit hatte ich mir etwas in .357Mag. zugelegt und bei der Eintragung, bat ich um zusätzlichen Eintrag des Kalibers .38Spc.

Dieses Ansinnen wurde abgelehnt, weil es Blödsinn wäre (OT des SB).

Darauf hin wand ich ein, das es in einem anderen Bundesland aber so wäre. Der SB meinte, daß man ja nicht jeden Unfug mitmachen muß und es so in Niedersachsen nicht vorgesehen ist.

Nach einem kurzem, aber heftigen Wortgefecht, hat er mir dann zähneknirschend und kostenlos, den zusätzlichen und unnötigen Munerwerb auf der Rückseite eingetragen.

Diese ganze Aktion und viele andere auch, die aus dieser Ecke kommen, waren und sind gaga.gif Nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch aus Sicht der SB's.

Gruß Markus

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mein SB (hamburg) hat sich auch geweigert, als ich übervorsichtigerweise einen zusatzeintrag in .38 wollte.

übrigens ist es eine frechheit, dass für den muni-erwerb extra bezahlt werden muss: im waffg steht deutlich, dass ich muni für die eingetragenen waffen kaufen darf. (s.o.)

oder wird das woanders wieder eingeschränkt? auf welcher rechtsgrundlage zahle ich für diesen stampel?

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Hallo,

ich denke, das Problem tritt deshalb immer wieder auf, weil vielen Leuten nicht klar ist, dass 357 Mag und 38 Spec DASSELBE Kaliber haben, nur die Hülsenlänge ist unterschiedlich. Die 38 Spec müsste deshalb richtigerweise 357 Spec heißen, die unterschiedliche Benennung hat wohl historische Gründe.

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In Antwort auf:

auf welcher rechtsgrundlage zahle ich für diesen stampel?


Arm hoch, nach vor, über den Stempeln runter, Stempel greifen, Arm hoch, Arm zurück, Arm etwas fester runter ins Kissen, Arm wieder hoch, Arm wieder vor, Arm genau über der richtigen spalte der WBK wieder runter usw.

Wenn man dann das "zur Kasse schicken" auch noch rechnet müsste der Stempel vieeeeeeel meeeeehr kosten chrisgrinst.gif

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In Antwort auf:

übrigens ist es eine frechheit, dass für den muni-erwerb extra bezahlt werden muss: im waffg steht deutlich, dass ich muni für die eingetragenen waffen kaufen darf. (s.o.)

oder wird das woanders wieder eingeschränkt?


hach, jetzt beantworte ich schon meine eigenen fragen:

(4) Die Waffenbesitzkarte nach Absatz 2 Nr. 1 berechtigt ihren Inhaber zum Erwerb der für die Schußwaffe bestimmten Munition, wenn bei deren Erteilung die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 vorgelegen haben oder als nachgewiesen gelten und wenn die Berechtigung zum Munitionserwerb in der Waffenbesitzkarte von der zuständigen Behörde vermerkt ist.

auf deutsch:

für muni braucht's ne erlaubnis.

keine erlaubnis braucht man wenn man eine wbk hat, auf der allerdings eine erlaubnis vermerkt sein muss.

021.gif021.gifgaga.gifkotz.gif

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