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IGNORED

Verstoß ohne OWI. Steh ich auf dem Schlauch ?


Sachbearbeiter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@magic: danke für den Ansporn (auch ein Weihnachtsstern für Dich...). Für mich selbst ist es aber auch sehr interessant hier. laugh.gif

Zur Lesbarkeit des Gesetzes muss ich sagen: tausend mal besser als das alte, wo man noch in Verordnungen rumkruschteln musste und sich dann erst noch über Urteile, Erlasse etc. hangeln musste, um zum Ziel zu kommen. mad1.gif Das neue Waffengesetz hat doch einiges komprimiert und zusammengefasst. Auch die Anlage finde ich echt gut, weil dort auch ein Laie sehen kann, was wann wie wo und warum erlaubnisfrei oder auch nicht ist. icon14.gifcrazy.gif

Streitpunkte gibts im jeden Gesetz und man kanns auch nicht jedem rechtmachen.crazy.gif

In diesem Sinne werd ich jetzt erst mal ins lange Wochenende starten. Jippieehhhhh !!!!!!!!!! chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

stell dir vor, in de gibt´s auch mal etwas, was nicht geregelt ist und schon bricht panik aus - ich fass es nicht


Tja Doc, wir Bayern denken da halt noch anders. Wir haben da eher die "Bier-Ruhe" wink.gif

Und jetzt nochwas nur ins Ohr gesprochen für Doc: Ich bin ja auch Verwaltungsbeamter. Wenn ich die Lösung meiner dienstlichen Probleme in privaten Foren im Internet suchen würde und mein Cheffe käme dahinter würde ich eine Sonder-Beurteilung verpasst bekommen. Aber wie gesagt, bei uns ist halt alles anders. Und des is guad so AZZANGEL.gif

Geschrieben

SB hat kein Problem, das er hier lösen müßte. Er weiß ja durchaus, was er machen müßte, nämlich Einzug von WBK/JJS und in Folge auch der Waffen. Wenn er richtig scharf subsumiert, dann hätte er insoweit noch nicht einmal Ermessen, sondern wäre gebunden in der Entscheidung. Gerade das aber will er in konkreter Ansicht der Person des Betroffenen eben nicht und sucht nach einer Warnschußmöglichkeit. Deshalb versucht er den Fall auch anders, aus dem Blickwinkel der möglichen nur mit Bußgeld bedrohten Verstösse, zu beurteilen. Wenn ich sein Chef wäre und Kenntnis von dieser Vorgehensweise erlangte, dann würde ich das positiv in einer Beurteilung bewerten. Denn das ist das Verhalten, das ich selbst als bürgerfreundlich bezeichne und das im übrigen qua Politiker-Postulat immer wieder gefordert wird. Und wenn das möglich ist, ohne gleich das Recht allzusehr zu verbiegen, dann ist das super und ich ziehe meinen Hut vor denjenigen, die das heute im Zeichen von Stellenabbau und ausbleibenden Beförderungen im zwangsläufig dadurch entstehenden Dauerfrust trotzdem für den "Kunden" noch machen. Sie könnten auch anders.

Geschrieben

Einen guten Vorschlag für wahres bürgerfreundliches Verhalten hat doch Muni auf der ersten Seite schon gebracht.

In Antwort auf:

Deshalb versucht er den Fall auch anders, aus dem Blickwinkel der möglichen nur mit Bußgeld bedrohten Verstösse, zu beurteilen. Wenn ich sein Chef wäre und Kenntnis von dieser Vorgehensweise erlangte, dann würde ich das positiv in einer Beurteilung bewerten. Denn das ist das Verhalten, das ich selbst als bürgerfreundlich bezeichne und das im übrigen qua Politiker-Postulat immer wieder gefordert wird.


Richtig!! Und da gibts gar nix dagegen zu sagen. Ich prangere ja nicht das Bestreben den Mann so "glimpflich" wie möglich davonkommen zu lassen an, es wäre an unserer Behörde nur absolut unmöglich desen Weg ausserhalb der Behörde zu suchen.

Geschrieben

Was kann ich dafür, dass Du keinen dienstlichen I-Net Zugang hast. wink.gifAnsonsten ist das immer möglich. Außerdem ist SB ja nicht so ganz außerhalb jeglicher Behörden, denn wir sind doch auch noch da, oder etwa nicht ? grin.gif

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

Wir hatten auf einem ganz anderen Gebiet vor ewigen Zeiten mal ein ganz ähnliches Problem (kann ich jetzt hier nicht so ausbreiten und Du hast kein PN).

Eine Möglichkeit, die wir angewandt hatten, war das Verfahren gegen "freiwillige tätige Busse des Betroffenen" einzustellen.

Dies war dann jeweils eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung, die er sich selbst aussuchen konnte - zur Höhe hatten wir eine Empfehlung bzw. einen Vorschlag gemacht.

Die Original-Quittung hab ich immer in die Akte genommen; hatte nie jemand etwas dagegen gesagt.

Aufgrund dieser "Reue" konnten wir davon ausgehen, dass (in diesem Fall) die Gewinne aus dem Verstoss abgeführt waren und dass der Delinquent dieses unerlaubte Verhalten unbeabsichtigt beging und es nicht widerholen würde.

Das reichte zur Einstellung aus - ob das bei Euch geht .... keine Ahnung.

Alternative: Verknack ihn einfach und hoff drauf, dass er keine Rechtsmittel einlegt ..... der weiss ja nicht, dass es keine Rechtsgrundlage gibt.

Hat auch schon oft geklappt!

Geschrieben

In Antwort auf:

@Sachbearbeiter:

Alternative: Verknack ihn einfach und hoff drauf, dass er keine Rechtsmittel einlegt ..... der weiss ja nicht, dass es keine Rechtsgrundlage gibt.

Hat auch schon oft geklappt!


Naja, fein, ausgerechnet Du, der sich als ehemaliger Arbeitsverwaltungsangestellter über sonstige -in eigener sache anhängige- Behördermeierei hier so beschwert, gibt solche Ratschläge....????

Zurück mit Dir in die Arbeitsverwaltung...da wärst Du bei den antiquierten und rechtswidrigen Meinungen die Du hier absonderst, dann in Verbindung mit Herrn Gerster wieder gut aufgehoben....Setzen, sechs

Muni icon13.gif

Geschrieben

Als ich bei der Bundeswehr war, hatten wir so Aufkleber mit einem grünen Igel.

Drunter stand: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.

Ich hab den Kleber noch ...... chrisgrinst.gif

Schau Dir die Nachrichten an, dann weisst Du, was wirklich in Berlin abgeht:

"Recht ist, was der eigenen Sippschaft frommt!"

Alles andere ist doch nur Tarnung ....... wie die Haarfarbe 021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich hab den Kleber noch ......
chrisgrinst.gif


Du scheinst auch nur auf den Kleber zu schauen. Dreh das Ding um und kleb es auf jeden Aktendeckel...

hemo

der Gutratgeber laugh.gif

Geschrieben

ich hab dich auch lieb ... aber wo zum teufel soll ich hier eine akte hernehmen ..... ?????

aber vielleicht lass ich mir auch mal die haare färben. dann geh ich in die politik und mache karierre ... weia, ich hab ja gar keine haare ...... naja, vielleicht weiss karos auf der glatze - und nach bayern umziehen ...

021.gif

Geschrieben

@ Sachbearbeiter!!!

Prima! Wir waren doch schon einmal bei folgendem Grundsatz: Keine Ahndung OHNE Gesetz, oder???

Was soll die Aufregung??? Solange niemand zu Schaden gekommen ist wollen wir doch nicht über eine Ahndung reden. Und wenn tatsächlich mit dieser Flinte ein Verbrechen durchgeführt worden wäre, gäbe es zur Ahndung noch genügend andere Strafvorschriften.

Gruß Joachim

Geschrieben

Weils so schön passt:

§3 OWiG

"Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde."

§10 OWiG

"Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, ausser wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht."

Nicht um eine "milde" Sanktion zu erreichen sondern (O-Ton Eingangsthread) "weil man sich nichht vorstellen könne" dass sowas nicht Bussgeldbewehrt ist sucht man eine Sanktionsbestimmung.

Wenn man dann eine findet wo eigentlich keine da ist muss man auch noch Vorsatz unterstellen (Fahrlässigkeit müsste ja nach § 10 oben speziell in der nicht vorhandenen Sanktionsvorschrift stehen).

confused.gifconfused.gifconfused.gif

Geschrieben

Im Gesetz ist aber genau vorgeschrieben, was bei Unzuverlässigkeit zu geschehen hat. Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Also tut nicht so, als wenn hier nichts passiert wäre. Die gezeigte "Aufbewahrung" im Auto und der Verlust der Waffe, wenn auch durch die Polizei, ist kein Kinderspiel. Sie würde in mindestens 99 % aller Behörden hektische Aktivitäten in Bezug auf den Widerruf auslösen und mit dem Einzug der Waffen enden.

Ich bin jetzt zu faul zum Nachschauen, aber ist nicht ein Verstoß gegen die Aufbewahrung von Schußwaffen bußgeldbewehrt ? Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, bei großzügiger Auslegung zu Potte zu kommen.

Geschrieben

Wer bestimmte Dinge billigend in Kauf nimmt, z.B. den Verlust seiner Waffe durch offenes Liegenlassen im Auto, der handelt nicht mehr (grob) fahrlässig, sondern bedingt vorsätzlich.

Geschrieben

In Antwort auf:

Also tut nicht so, als wenn hier nichts passiert wäre.


Ach waren das noch schöne Zeiten wo man -wenn man mal Glück gehabt hat- auch einfach mal "so davongekommen" ist. AZZANGEL.gif

"Unzuverlässig ist ....wer seine Waffe bei der Verabschiedung seiner Jagdgesellschaft im Auto vergisst.. confused.gif Ich weiss immer noch nicht.

Ich muss aber auch zugeben dass mich der Tenor dieses Threads -"such Dir Deine Strafe selbst"- so an Grubi erinnert dass ich echt keine Lust mehr habe.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wer bestimmte Dinge billigend in Kauf nimmt, z.B. den Verlust seiner Waffe durch offenes Liegenlassen im Auto, der handelt nicht mehr (grob) fahrlässig, sondern bedingt vorsätzlich.


Bedingt vorsätzlich ist aber nicht vorsätzlich.

bye knight

Geschrieben

..der bewahrt sie lediglich nicht richtig auf. Und das ist eine OWi und sonst nix. Welcher Schwachkopf nimmt denn schon billigend in Kauf, daß seine Waffe weggenommen wird?

hemo

der seine Waffen behalten will cool3.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Wer bestimmte Dinge billigend in Kauf nimmt, z.B. den Verlust seiner Waffe durch offenes Liegenlassen im Auto, der handelt nicht mehr (grob) fahrlässig, sondern bedingt vorsätzlich.


Bedingt vorsätzlich ist aber nicht vorsätzlich.

bye knight


Zur weiteren Forschung :

http://www.jura.uni-tuebingen.de/professor...-at/ueberblick2

Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit

Überblick über einige Theorien:

1. Theorien, die ein Willenselement nicht für erforderlich halten, d.h. die Abgrenzung zur Fahrlässigkeit ist allein anhand des Wissens um die Tatbestandsverwirklichung vorzunehmen:

a) Möglichkeitsth.: T stellt sich den Erfolg als konkret möglich vor und handelt trotzdem.

B) Wahrscheinlichkeitsth.: T hält den Erfolg für wahrscheinlich (d.h. mehr als bloß möglich, wenn auch weniger als überwiegend wahrscheinlich) und nicht nur für möglich.

2. Theorien, die neben dem Wissenselement auch ein Willenselement beinhalten:

(Wissen= Erfolg für möglich halten)

a) Rspr: Billigen im Rechtssinn; mit dem Erfolg einverstanden -> Dol.eventualis

Dagegen: Wer den Erfolg innerlich ablehnt; auf dessen Ausbleiben hofft -> kein Vorsatz, aber ggf. Fahrlässigkeit

[vgl. aber auch BGH 7, 363: billigen = abfinden, also wie 2.B)]

B) h.L.: Ernstnahmetheorie: Erkennen; ernstnehmen; sich damit abfinden=trotz Kenntnis weiter handeln um des erstrebten Erfolges willen. (Wessels § 7 II 3)

c) Gleichgültigkeitstheorie: T nimmt den Erfolg gleichgültig hin oder heißt ihn sogar gut. (Umgekehrt: Kein dol. ev., wenn T die Nebenfolgen unerwünscht sind und er hofft, daß sie ausbleiben werden.).

Gruss

jos

Geschrieben

Um das ganze mal zu verkürzen: wenn man es mal nicht vom Aspekt "Waffe" betrachtet, sondern nur vom Aspekt "wertvoller Gegenstand" (denn immerhin kostet ein vernünftiges Gewehr so einiges), dann wird jedem doch ziemlich schnell klar, dass der Betreffende hier einfach fahrlässig war. Denn niemand wird teuer erworbene Gegenstände bewusst im nicht abgeschlossenen Auto, offen sichtbar herumliegen lassen.

Und würde jedem dem schon mal etwas aus dem Auto gestohlen wurde, oder der etwas auf das Dach gelegt hat und losgefahren ist, gleich die Eignung für ich weiß nicht was abgesprochen werden, könnten die LKA's wegen Überfüllung schließen.

@Sachbearbeiter: Ich denke mal den Schreck, den der gute Mann mit Sicherheit erlitten hat, dürfte doch als "Strafe" genug sein. Ein netter Brief, mit erhobenem Zeigefinger würde die Amgelegenheit würdig beenden.

Gruß

Max

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich denke mal den Schreck, den der gute Mann mit Sicherheit erlitten hat, dürfte doch als "Strafe" genug sein.


icon14.gificon14.gificon14.gif

DAS kannste glauben! Ein Kumpel von mir meinte mal er habe seine WBK verloren. Nach tagelangem Suchen entschloss er sich den Verlust auf dem Amt zu melden. Die Dame hat ihn erstmal laaaange beruhigt und gesagt er solle nochmal in aller Ruhe suchen und sich überlegen was er denn damit alles angestellt bzw. wozu er sie aus dem Tresor entnommen hat. Sollte er sie weiter nicht finden soll er nochmal kommen.

Gesagt, getan, er ging nach Hause und fand seine WBK.

SO gehts halt auch und wie GunMax gesagt hat. DER weiss seither wo seine WBK ist. eek2.gif

Geschrieben

Moin Sachbearbeiter,

ich lass nun mal die ganzen Paragraphen und AZ´s weg.

Der Grünrock hat Mist gebaut, ist klar.

Es ist nimand zu Schaden gekommen.

Als "Warnschuss" und um ihn auf den neuesten Waffenrechtlichen Stand zu bringen:

Besuch des nächset Jungjägerkurses im Teilbereich "Waffen und Rechtskunde" -> Teilnahmebescheinigung

Freiwillige Spende an den Örtlichen Hegering zu Biotopverbessernd Masnahmen

Denk mal an die Autofahter, da müssen auch einige "Nachsitzen" wink.gif

Bernhard

Geschrieben

@jos: Dolus eventualis bezogen auf welche Handlung? Das spätere Wegnehmen, oder das unsichere Aufbewahren. Der hat schlicht vergessen das Fahrzeug abzuschließen. Wo schwirrt da ein dolus?

hemo

Freund des dolus spekulatius crazy.gif

Geschrieben

Junge junge, da wurde ja mächtig geschrieben übers Wochenende. Ihr seid ganz schön fleißig. icon14.gif

@kgp141: Sanktionsfreie Meldung über den Verlust einer Schusswaffe. Dazu ist § 37 Abs. 2 zu beachten, nach welchem der Verlust einer Waffe unverzüglich der Waffenbehörde unter Vorlage der WBK anzuzeigen ist. Die Knarre wird dann bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist eine OWI nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG.

@Smithy: da 9x19 eigentlich schon alles trefflich in Bezug auf "Hilfe" im Thread beantwortet hat (an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön ! icon14.gif), gibt es meinerseits nichts hinzuzufügen. Eine verlorengegangene WBK für sich ist im übrigen keine OWI, wenn das brav (auch nach § 37 Abs. 2 WaffG) gemeldet wird gibst halt eine Ersatzausfertigung. wink.gif

@Ich bins: Dein Vorschlag mit dem Verknacken und dann einfach hoffen, dass der Betroffene die Rechtsgrundlage nicht kennt (die muss ich im Bescheid aber im übrigen ohnehin nennen !!!) gefällt mir überhaupt nicht. mad.gif Hierfür gibts keinen Weihnachtsstern sondern ein paar hinter die Löffel, klatsch ! icon13.gificon13.gificon13.gif

@JOe07: Keine Ahndung ohne Gesetz ist klar. Das bestreitet hier ja auch niemand. Aber ein Verstoß, der einem die Nackenhaare stehen lässt und in den Owis keinen Niederschlag findet, macht erst mal skeptisch. Ich meine, dass das schlichtweg vergessen worden ist.

confused.gif

@hemo: über die mangelhafte Aufbewahrung gehts hier eben gerade nicht, wie ich oben schon ausgeführt habe, denn die OWI greift hier nur in Fällen des § 36 Abs. 1 Satz 2 oder Absatz 2 WaffG, gefragt ist hier aber § 36 Abs.1 Satz 1 WaffG bzw. § 13 Abs. 11 AWaffV smirk.gif

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