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IGNORED

Verstoß ohne OWI. Steh ich auf dem Schlauch ?


Sachbearbeiter

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Hab heute mal 2 Juristen befragt, der Fall ist wirklich "ungewöhnlich", zumindest hinsichtlich der Möglichkeit eine OWI mit § und Abs. auszusprechen.

Alle genannten Paragraphen greifen hier nicht und können nicht angewand werden. Die sichtbar liegende Waffe in seinem Auto "ohne Aufsicht" stellt an für sich keine Ordnungswidrigkeit dar, da nach geltendem Recht ein Auto ein geschlossener Raum ist. Der Tatbestand das die Türschlösser nicht verriegelt waren ist hier nicht als Fahrlässigkeit zu ahnden, denn auch ein Cabrio mit offenem Verdeck gilt als geschlossener Raum.Ein entwenden von Gegenständen aus diesen Fahrzeugen ist Einbruch nach dem StGB.Wäre nun das Fahrzeug verriegelt gewesen und die Waffe entwendet worden, hätten wir den Tatbestand des schweren Einbruchs.

Man kann das sichtbare hinterlassen einer Waffe in einem Kraftfahrzeug mit einem Jäger vergleichen, der mit seiner Waffe auf seinem Hochsitz einschläft.Er übt nicht mehr die tatsächliche Gewalt darüber aus, aber Paragraphen dafür gibt es nicht.

MfG

BigBoreMike

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Na also, sagen wir doch grin.gif

Im ernst, ich würde es so machen:

Ich würde den Mann anständig anmaulen und dann auf grosszügig machen und ihn darauf hionweisen dass man ihn ²ausnahmsweise² nochmal davonkommen lässt.

ERstens hat er sowieso schon die Hosen voll und zweitens bist du und deine Grosszügigkeit und Menschlichkeit die nächsten Monate "Tagesthema" in der Jagerstube.

Ist denn das keine "pragmatische" Lösung oder drängst Du oder dein "Cheffe" unbedingt auf eine Bestrafung.

(Ich würde das auch ehrlich verstehen. Musste auch schon einige Prozesse führen obwohl wir vorher wussten dass wir sie verlieren würden. Beim Staat sind da auch andere Zwänge die man hier nicht alle benennen kann. Cheffe, Rechnungsprüfer, Öffentlichkeit usw. usw.)

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In Antwort auf:

@Ich bins: Dein Vorschlag mit dem Verknacken und dann einfach hoffen, dass der Betroffene die Rechtsgrundlage nicht kennt (die muss ich im Bescheid aber im übrigen ohnehin nennen !!!) gefällt mir überhaupt nicht.
mad.gif
Hierfür gibts keinen Weihnachtsstern sondern ein paar hinter die Löffel, klatsch !
icon13.gificon13.gificon13.gif


Aua, das ist ja eine Misshandlun Minderwertiger .. oder so ... wo ist der Gleichstellungsbeauftragte?

Und überhaupt - Du verstösst damit gegen eine URALTE Tradition im Öffentlichen Dienst .... zumal der doch auch gar nicht weiss, was alles im Bescheid stehen muss. Gerade jetzt liegt hier auf dem Schreibtisch vor mir so ein Ding - wenn auch in einem ganz anderen Zusammenhang. JAWOLL! Viele deutsche Behördeb halten sich eben an die Traditionen.

Und Du gehst wahrscheinlich sogar noch an´s Telefon, wenn es mal klingelt!!!!

Wo kommen wir da noch hin????? confused.gif

So wird das NIE was mit dem Amtmann, Herr Inspektor!! 021.gif

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