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IGNORED

"Neue Gelbe" in Hessen


JuergenG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe soeben meine "neue Gelbe" auf Formular der alten Gelben beim OA Giessen abgeholt.

Das RP Giessen ist lt. Schreiben an's OA endlich zur richtigen grlaugh.gif Rechtsauffassung gekommen.

Kosten EUR 56,24 , wie bei der alten Gelben.

Auf der Vorderseite ist gestrichen "Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm"; handschriftlicher Vermerk "siehe Rückseite".

Eintrag auf der Rückseite:

"Die auf Seite 1 gestrichene Erwerbsberechtigung wird wie folgt erweitert:

Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).

Gießen, den 20.11.2003

Siegel, Name, Unterschrift"

ENDLICH !

Geschrieben

Leider ist bei uns BaWü (Rhein-Neckar Kreis) zur Zeit noch Fehlanzege crazy.gif

Aber ich geb die Hoffnung nicht auf und eiglentlich sind sie bei uns ganz ok.

Geschrieben

hallo

das freut mich sehr, ich weiss aber auch, dass es unterschiede von kreis zu kreis geben kann.

in meinem benachbarten kreis kann man z.bsp. einfach eine

neue waffe in einem kaliber,für welches man schon einen

bedürfnisnachweis hat kaufen und die alte in zahlung geben,es muss dann nur noch auf der behörde umgetragen werden. bei uns muss man, wenn man z.bsp. seinen "alten"

357er verkauft und will einen "neuen/besseren" 357er erwerben,einen komplett neuen antrag beim verband stellen und ihn dann bei der behörde einreichen.

ich hoffe,dass sich bei uns bald auch was tut, damit ich

meinen heissgeliebten colt walker endlich beim büma abholen

kann.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

"Bescheinigung eines anerkannten Verbandes über min. 12 Monate Mitgliedschaft, regelmässige Ausübung des Schiesssports nach Sportordnung".


Ich (bzw.mein zust. Amt)habe immernoch ein Problem mit dem was als "Verband" bzw. "Teilverband" nach §14 gemeint ist.

Auszug Presseerklärung DSB:

Diese Anerkennung gilt gleichermaßen – und dies ist mir wichtig zu betonen – für die Landesverbände und für die besonderen Mitglieder des Deutschen Schützenbundes, die als dessen angegliederte Teilverbände und daher auf Grund der Gesetzeslage auch selbstständig befugt sind, die entsprechenden Bedürfnisbescheinigungen auszustellen oder durch ihre Untergliederungen ausstellen zu lassen.“

Untergliederung: DSB/Landesverband/Gau/Kreis/Verein

Dann muß für das "Grundkontingent" eines Sportschützen 2KW/3HA und "Neue Gelbe" eine Vereinsbescheinigung eines Vereines eines anerkannten Verbandes doch reichen.

Warum wird sonst im Gesetz nochmal unterschieden?

§14

(2)...Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass....

Über das "Grundkontingent" hinaus:

(3)...einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht.....

Warum betont sonst DSB-Vize Jürgen Kohlheim so besonders, daß "angegliederte Teilverbände auf Grund der Gesetzeslage auch selbstständig befugt sind, die entsprechenden Bedürfnisbescheinigungen auszustellen oder durch ihre Untergliederungen ausstellen zu lassen.“ ??

Da mir vom Hess. Schützenverband dazu keine Informationen zur Verfügung stehen, und mein Vorstand und der Kreis-/Gauschützenmeister das auch so sehen, werde ich die "Neue Gelbe" auch nur über eine Vereinsbescheinigung beantragen.

Amt war heute leider wegen "dienstlicher Veranstaltung" geschlossen.

Mal sehen was am Wochenende FWR und E.L.F so zu der "Bescheinigungspraxis" sagen.

Auf Eure Meinungen, was nun wer bescheinigt und was der Verband,Teilverband,angegliederte Teilverband, besondere Mitglieder und ihre Untergliederungen sind, bin ich natürlich gespannt.

Geschrieben

Das würde bedeuten: 30€ an Hess.Schützenverband überweisen und von da die Bescheinung bestätigen lassen.Und das bei jeder Bescheinigung.So wie früher ab 3.KW.

Würde aber auch bedeuten, das alles über das Grundkontingent hinaus der DSB bestätigen müßte.Und das machen sie nicht, weil dazu laut Presseerklärung ihre Landesverbände,angegliederten Teilverbände und Untergliederungen befugt sind.......

Von wem war den Deine Bescheinigung? Landesverband?

Geschrieben

Hi,

ein Verein ist nunmal kein Verband, also auch kein Teilverband.

Beim DSB werden aber die Landesverbände eine eigene Anerkennung beantragen, weswegen dann JEDE Bescheinigung vom Landesverband und nicht vom Bundesverband abgesegnet werden kann.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Delegation -also auch an Landesverbände-sehen die gesetzlichen Bestimmungen für anerkannte Verbände ausdrücklich vor - ist also unabhängig von einer gesonderten Anerkennung von Landesverbänden wink.gif

Mouche

Geschrieben

Also, Ihr seht schon, eine Frage, 3 Meinungen.

Ich sehe das immer noch so, das Landesverband (Mitglied im DSB) für mich der "Schießsportverband" für Bedürfnisse über das Grundkontingent hinaus bedeutet. Da herunter bis in den Verein (Jugendarbeit etc. pp.) beim DSB gemeldet werden mußte(über den Landesverband) sehe ich den Verein auch als zuständig für das Grundkontingent eines Sportschützen. Weil es eben eine Untergliederung des anerkannten Verbandes ist.

Wie gesagt, mal sehen was FWR und E.L.F dazu sagen, was nun unter dem Verband und seinen Untergliederungen zu sehen ist.....Und erst mein zust. Amt....

Geschrieben

§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, [...]

Ein Verband besteht damit notwendigerweise aus Vereinen. Für einen Teilverband gilt das entsprechend.

bye knight

Geschrieben

Damit wären die Vereine also eindeutig die Untergliederung der Verbände und somit berechtigt für das Grundkontingent Bescheinigungen auszustellen! wink.gif

Na, ja, ich werde es mit dem Amt abklären. Nun habe ich solange gewartet....da kommt es auf die paar Tage auch nicht mehr an.

Geschrieben

In Antwort auf:

Damit wären die Vereine also eindeutig die Untergliederung der Verbände


Klar gliedern Vereine einen Verband, aber darauf kommt es nicht an.

In Antwort auf:

und somit berechtigt für das Grundkontingent Bescheinigungen auszustellen!
wink.gif


Nein, das kann nur ein Verband oder ein Teilverband. Vereine sind keines von beiden. Auch ein Teilverband besteht (vorrangig) aus Vereinen.

bye knight

Geschrieben

Hallo Mouche,

so auf die Schnelle kann ich Dir da aber nicht zustimmen, wenn es um die 3. KW etc. geht.

Dann steht nämlich in §14 Abs.3 ausdrücklich "der Schießsportverband", und nicht wie in Abs.2 "oder eines ihm angegliederten Teilverbandes".

Aber bestimmt habe ich da was übersehen.

Gruß, Ronald

Geschrieben

kgp 141: Zumindest DAS ist unstrittig: Vereine bestätigen nach dem neuen WaffG Training,Sachkunde,Dauer der Mitgliedschaft und Vorhandensein der Bahnen -

WAFFENRECHTLICHE Bedürfnisse sind AUSSCHLIEßLICH Sache der Verbände-und da hört es nach unten mit dem Landesverband auf wink.gif. Das bedeutet, Du brauchst JETZT für ein waffenrechtliches Bedürfnis-von der ersten erlaubnispflichtigen Waffe an- den Verein UND Verband - das Bedürfnis selbst stellt aber IMMER nur der Verband aus.

Mouche

Geschrieben

Hi Ronald: Die Anerkennungsurkunde des DSB beinhaltet ausdrücklich alle angegliederten Landesverbände icon14.gif

Das beinhaltet wiederum aber nur die offizielle DSB Sportordnung!

Praktisch sieht es wohl so aus : Zuständigkeit für alle(!) Waffen,die laut DSB Sportordnung gebraucht werden.

Will jetzt aber Bayern seine KK Halb-Autos oder UHR befürworten können-dafür bedarf es der gesonderten Anerkennung der diesbezüglichen eigenständigen Sportordnung.

So ist jedenfalls mein Kenntnisstand wink.gif - und irgendwie klingt das auch logisch, denn für die bereits genehmigte Sportordnung des DSB braucht kein Landesverband eine eigenständige Genehmigung weil er- siehe oben - für den Bereich bereits ausdrücklich mit dem DSB als Ganzem anerkannt wurde grin.gif

Mouche

Geschrieben

Genau DAS sollte uns natürlich in Verbindung mit dem neuen WaffG wiederum stutzig machen grin.gifgrin.gifgrin.gif

Mouche

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