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IGNORED

Ohne Aufsicht?


Murmelgießer

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Wenn Du geschwiegen hättest, wärst Du ein Philosoph geblieben
wink.gifchrisgrinst.gifgrlaugh.gifcool3.gifAZZANGEL.gif

GRUß


AWaffV §11 Aufsicht

Abs. 3 Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich alleine auf dem Schießstand befindet.

Sind es aber zwei (zur Aufsicht befähigte Personen, wie auch immer dass definiert wird) muss einer wieder auf den anderen aufpassen. gaga.gif

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Seitdem es bei uns im Verein vor etwa einem Jahr einen Unfall gab, bei dem einem Schützen das Schloß eines alten Schweden-Mausers nur knapp zwischen Halsschlagader und Auge "um die Ohren" geflogen ist und der Unfall so gottseidank einigermaßen glimpflich ausging, darf bei uns im Verein nur noch mindestens zu zweit geschossen werden (eine Aufsicht, ein oder mehrere Schützen).

Das ganze nicht aus irgendwelchen rechtlichen, sondern einfach aus Sicherheitsgründen - daß jemand dabei ist, wenn irgend etwas passiert, und ehrlich gesagt finde ich die Regelung zwar etwas nervig, aber im Endeffekt finde ich es besser so.

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nun, es gibt Stände, da wird auf die Schießstandordnung des jeweiligen Verbandes verwiesen! So gesehen, müssten die Verbände eigendlich nur diese zusätzlichen Einschränkungen rausnehmen. cool.gif

@Lews Therin

Sicherheit kann man nie genug haben...da geb ich Dir recht, aber wo der Aktionismus hinführt, haben wir alle doch längst erkannt. Alles wirst Du nie abdecken können!!

Argumente dagegen: Die Statistik spricht ihre eigene Sprache!! Ich würde mal behaupten das sie gegen eine Eingrenzung und für die Regelungen (auch alleine)spricht.

Wenn Du mir nicht zustimmen solltest, gehe ich weiter und sage, das keiner im Herbst mehr abends alleine durch einen Wald fahren darf, da dort in dieser Jahreszeit viele Unfälle passieren können...und die Person sonst alleine wäre ohne Hilfe......

Nach einem bedauerlichen Einzelfall alles mögliche zu reglementieren, ist zwar gerade in, aber ich halte es für extrem unangemessen!

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@Maxe2k: icon14.gificon14.gificon14.gif

Gerade ein einzelner Schütze gefährdet niemanden ausser sich selbst - und in diesem Fall sollte die Entscheidung auch allein bei dem Schützen liegen. Die gesetzliche Regelung ist vor allem insoweit zu begrüssen, als sie den Verein von einer Haftung freispricht, wenn was passiert - und dementsprechend eine Einschränkung des Alleineschiessens durch Verband und/oder Verein nicht mehr zu rechtfertigen ist.

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Helau

Man Hollow, ich kratz das Latein mühsam aus dem Arbeitsheft meines mißratenen Sohnes, wenn ich jetzt noch übersetzen muß krieg ich voll die Psychokrise, echt krass ey!!! crying.gifcrying.gif. Ich habe noch auf der Schiefertafel rumgekratzt und mein Lehrer wurde krank als ich in der sechsten Klasse war icon13.gifcrazy.gifcrazy.gif Letztendlich mußte ich jeden Tag 5 Km barfuß ohne Rücklicht in die Schule laufen. Laß Milde walten und häng die Übersetzung dran crazy.gif

QUEM, DI DILIGUNT; ADOLESCENS MORITUR: Wen die Götter lieben, stirbt als Junger AZZANGEL.gif Kurz soll dein SPRUCH und kräftig sein, dann dringt er ins Gedächtnis ein! grlaugh.gif

Salve und genieße den Tag wink.gif Gruß, Legionär zweiten Grades Alfredix Schießfürzweifix VI Legion II Kohorte VIII Manipel chrisgrinst.gif

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Maxe2k, natürlich bin ich nicht der Meinung, aufgrund eines Einzelfalles gleich mit Verboten und Restriktionen um sich schmeißen zu müssen! Ich denke ich muß keine Beispiele aufführen, da wir doch alle wissen, wohin solch eine Politik führt.

Dennoch finde ich in diesem einen Fall die daraus gezogenen Konsequenzen gut, da es für den Einzelnen kein großes Problem darstellt (es kommt so gut wie nie vor, daß man doch mal alleine ist, da in meinem Verein relativ viele aktive Schützen sind), und somit das Verhältnis "Sicherheit vs. Einschränkung der Freiheiten" akzeptabel ist.

Grüßle LT

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In Antwort auf:

Maxe2k, natürlich bin ich nicht der Meinung, aufgrund eines Einzelfalles gleich mit Verboten und Restriktionen um sich schmeißen zu müssen!.......Dennoch finde ich in diesem einen Fall die daraus gezogenen Konsequenzen gut, da es für den Einzelnen kein großes Problem darstellt


was nun?? das eine oder das andere?

In Antwort auf:

...das Verhältnis "Sicherheit vs. Einschränkung der Freiheiten....


genau darum geht es!

Bedenke:

Du redest nur von Eurem Verein, wie es gerade bei Euch ist...Du geht also von nix anderem aus wie von Deiner Sicht aus tongue.gif

In Antwort auf:

Dennoch finde ich in diesem einen Fall die daraus gezogenen Konsequenzen gut, da es für den Einzelnen kein großes Problem darstellt


Im Gegenteil, es ist ja seit der neuen Gesetzgebung sogar eine Erleichterung....oder was meinst Du cool3.gif

Vereine, die sich über das Gesetz stellen, hab' ich für meinen Teil gefressen 016.gif

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senkfuß rainbow.gif

nochwas Lews Therin:

Kann es sein das Du Dich bei Euch im Verein für das saftey-flag(Pufferpatrone des DSB's) für alle Waffen stark gemacht hast?

Wenn nicht, bist Du nicht konsequent, da geht es um das gleiche rainbow.gif

editiertes siehe in Rot

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Die Gefahr geht NICHT vom einzeln schießenden Schützen aus, da dieser mit seiner eigenen Waffe schießt, die wiederum er

ja nicht von heute auf morgen erworben hat, sondern nach langer, schmerzhafter Prozedur des Wartens, Trainierens und Beantragens endlich kaufen "durfte".

Die echte Gefahr geht von Denjenigen (ich benutze absichtlich nicht das Wort "Schütze") aus, die, immer noch

mit gesetzlicher Duldung, auf öffentlichen Schießständen

sich (mindestens) einen 44 MAG ausleihen, 200 (passende)

Patronen kaufen (natürlich wiederum ohne erforderliche Erlaubnis) und mit mindestens 5 Artgenossen unter lautem Hallo auf Teppichlänge ( so 5 Meter) auf den Scheibenrahmen ballern und begeistert zur Kenntnis nehmen, wenn dieser sich langsam zerlegt und die Holzsplitter fliegen.

Wenn ich so einen Haufen Arschgeigen sehe, dann packe ich meine "Sportgeräte" ein und verschwinde schnellstens aus dieser Gefahrenzone.

Nur noch ergänzend hierzu:

Ich bete zum Herrn und Schöpfer, daß diese gesetzliche Lücke

endlich und möglichst bald von unseren linken Bazillen in Berlin gestopft wird.

Daß diesen "Damen" und "Herren" das bis heute nicht aufgefallen ist, bleibt mir ein Rätsel.

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§99

Artgenossen der Kategorie nach Anlage 66 Abschnitt 1 (Arschgeigen)

ist der Umgang mit Schußwaffen auf einer Schießstätte (§27)

insbesondere dann zu untersagen, wenn

a] das Kaliber zu gross ist

b] die Konzentrationsfähigkeit des Artgenossen gering ist

c]

.. ach, keine Lust mehr .. sinnlose Gesetze schreiben ist auch

nicht so einfach, Gruß an Mr.Slug

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Maxe, bitte lies meine Antworten genauer tongue.gif

Ich wiederhole nochmal: eine Restriktion macht dann Sinn, wenn das Verhältnis von Einschränkungen des Einzelnen zu Sicherheit für Alle nicht zu schlecht ist.

Natürlich gehe ich in diesem Fall von meinem eigenen Verein aus, denn dieser Verein hat ja diese Maßnahme für sich beschlossen, also macht es doch auch wenig Sinn diese Maßnahme mit den Verhältnissen in anderen Vereinen vergleichen zu wollen, nicht wahr?

Und bitte stecke mich nicht in die "wir kriechen den Gesetzgebern fröhlich in den *****"-Ecke, denn das trifft weder auf mich noch meinen Verein zu. Und nein, ich habe die Sicherheitsfähnchen nicht befürwortet, da hier oben genannter Aufwand nicht zu rechtfertigen ist.

Apropos rechtfertigen - ich hab heut noch anderes zu tun wink.gif

Grüßle LT

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In Antwort auf:

....Konsequenzen gut, da es für den Einzelnen kein großes Problem darstellt (es kommt so gut wie nie vor, daß man doch mal alleine ist, da in meinem Verein relativ viele aktive Schützen sind)


ähem, sorry: gibbet ausser dem deinigen verein auch noch andere?

ich bin zum beispiel mitglied in einem kleinen verein in ch und habe, wie jedes andere mitglied auch, den schlüssel zu unserem schiesskeller. gerade auch um schiessen zu gehen wann und wie ich will chrisgrinst.gif

wenn ich schiessen gehe und es passiert mir etwas derart schreckliches dabei verhindert es ein zweiter auch nicht, dann war et eben schicksal!

also sei froh und happy mit deinem verein und lass andere es so machen wie sie es für richtig finden.

wir brauchen nicht auch in den eigenen reihen leute die anderen vorschriften zu deren selbstschutz machen wollen! 016.gif

wenn es sich allerdings auf weitere personen bezieht kann ich deine auffassung teilen.

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In Antwort auf:

Die echte Gefahr geht von Denjenigen (ich benutze absichtlich nicht das Wort "Schütze") aus, die, immer noch

mit gesetzlicher Duldung, auf öffentlichen Schießständen

sich (mindestens) einen 44 MAG ausleihen, 200 (passende)

Patronen kaufen (natürlich wiederum ohne erforderliche Erlaubnis)


Die brauchen sie nach dem WaffG ja auch nicht.

In Antwort auf:

und mit mindestens 5 Artgenossen unter lautem Hallo auf Teppichlänge ( so 5 Meter) auf den Scheibenrahmen ballern und begeistert zur Kenntnis nehmen, wenn dieser sich langsam zerlegt und die Holzsplitter fliegen.


Zum einen ist es beeindruckend, wie Du ganz ohne Pauschalisierungen auskommst, zum anderen bin zumindest ich der seit dem 1. 4. nicht mehr ganz gesetzeskonformen Meinung, daß Schießen auch Spaß machen darf.

Solange die Herren dafür adäquat bezahlen und die Aufsicht sicherstellt, daß ordnungsgemäß mit den Waffen umgegangen wird ...

In Antwort auf:

Nur noch ergänzend hierzu:

Ich bete zum Herrn und Schöpfer, daß diese gesetzliche Lücke

endlich und möglichst bald von unseren linken Bazillen in Berlin gestopft wird.


Hervorragende Idee. Wir brauchen ja auch üüüberhaupt keinen Nachwuchs - ach halt, ich vergaß: die können ja LuPi schießen.

Ich war erst neulich mit 11 Mann (für sie zum ersten Mal) auf dem Stand - und die haben mit .357, .44, 12/76 und .50 AE nicht nur Scheiben mit Löchern versehen, sondern eben auch Scheibenrahmen (und Kugelblenden rainbow.gif). Großartige Ballerei, große Begeisterung. Fünf haben Blut geleckt und werden jetzt brave Löchestanz^H^HSportschützen.

In Antwort auf:

Daß diesen "Damen" und "Herren" das bis heute nicht aufgefallen ist, bleibt mir ein Rätsel.


Ist halt nicht jeder so ein vorbildlicher Blockwart wie Du.

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