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IGNORED

Munitionsanmeldung zum X - ten


Zwerg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich weiß, ich weiß, wir haben uns schon zum X -ten mal mit diesem Thema auseinandergesetzt, ich kenn die Rechtslage und mein ordnungsamt geht auch damit darcor. Aber da gibt es das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, dieses Amt besteht vehment auf die detaillierte Auflistung der besessenen Munition.

Nun meine Frage an euch, wer hat ähnliche Forderungen von seinem Ordnungsamt gestellt bekommen und wie ging die Sache aus, bzw. kam es zu irgendeinem verwaltunsgrechtlichen Hick - Hack ? Bitte helft, es geht um einen Kollgen, dem die Herrschaften gerade den Arsch warm machen wollen.

Geschrieben

Ich liebe dieses Thema, nein wirklich.

Meine Behörde hat mein Schreiben "leider" (mit etwas Murren)

angenommen und quittiert,(ohne Kaliber und ohne Menge)

also kann ich dir da nicht helfen.

Was schreiben sie denn ( die Frage wird bestimmt kommen,

und der gute Rat nach der Rechtsgrundlage zu fragen )

Geschrieben

Hallo Zwerg,

ich habe die gleichen Probleme mit meinem Landratsamt. Da das LRA immer noch vehement auf die detaillierte Auflistung besteht, mußte ich meine Rechtsschutzversicherung bemühen. Bin selbst gespannt, wie die Sache ausgehen wird. Übrigens haben einige Vereinskameraden mit dem gleichen Wortlaut beim gleichen LRA angemeldet, ich gab ihnen das Word Dokument, aber nur ich habe bisher ein Formular zur detaillierten Auflistung bekommen.

Gruß

Karlheinz

Geschrieben

Habt Ihr Euch schon mal überlegt was passiert, wenn nach jedem Training, bzw. Munitionskauf der genaue Munitionsbestand von jedem einzelnen Schützen der zuständigen Waffenbehörde mit der Bitte um Bestätigung mitzuteilt wird? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese aufwendige Posse von irgend einem Amt gewollt werden kann.

Geschrieben

@Guest

Ist in Hessen, oder ?

Man beruft sich hier ebenfalls auf die vorläufigen Vollzugshinweise des allseits bekannten Ministerialrats a.D.

Bevor unser OA auf die Idee kam, die detaillierte Aufstellung zu verlangen, war meine Meldung "Patronenmunition und pyrotechnische Munition" schon quittiert.

Geschrieben

Naja, die Frage wird ja erst dann wirklich interessant, wenn es zum Streit kommt. Eine Unterlassung dieser Meldung ist weder mit Strafe noch mit Owi bedroht. Drohen kann einem das Amt daher schon mal recht schlecht wink.gif

Wenn man nun Munition hat, für die keine Erwerbsberechtigung mehr vorliegt, und das Amt die Meldung ohne Kalibernennung und Anzahl nicht akzeptiert, kann es ja nur dann zum Streit kommen, wenn das Amt meint, man sei unberechtigt in Besitz von Munition. Das wird irgendwann beim Verwaltungsgericht landen und der Richter wird meiner Meinung nach fragen, wo denn die Rechtsgrundlage für die Nennung von Kaliber und Anzahl im Gesetz zu finden ist. Das Amt wird dann die Vorläufigen Vollzugshinweise zitieren. Der Richter wird darauf hin etwas unruhig auf seinem Stuhl hin und her rutschen und das Amt bitten, ihm doch bitte richtig zuzuhören. Er habe schließlich gefragt, wo das im Gesetz steht. Tja, dann kriegt das Amt einen auf den Deckel und du bist mit deiner Meldung ohne Kaliber und Anzahl aus dem Schneider.

Meine Meinung.

bye knight

Geschrieben

Auch bei uns war der Sachbearbeiter durch die vorläufigen Vollzugshinweise gesteuert. Ich habe eine Meldung abgegeben, die sich nur auf berechtigt erworbene Munition/freien Munitionserwerb bezog.

Diese Meldung ist nach den Vollzugshinweisen unnötig / Quatsch. Aber den Empfang habe ich quittiert bekommen.

Ich denke auch, daß die Rechtsgrundlage der Patronenzähler dünn ist. Aber vor einer Kriegserklärung würde ich einen hier versierten Anwalt als Verbündeten beauftragen. Kostet was, aber vielleicht kann eine juristisch fundierte Stellungnahme mit entsprechender Unterschrift die Behörde ruhig stellen.

Sindbad

Geschrieben

Die Meldefrist nach § 58 Abs.1 endete ja am 31.08.2003 und bezog sich auf Munition, die zu Zeiten des alten Waffengesetzes erworben wurde und danach weiter besessen wird.

Wer danach (ab 01.04.2003) Munition erwirbt, braucht diese natürlich nicht mehr zu melden... tongue.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...aber vielleicht kann eine juristisch fundierte Stellungnahme mit entsprechender Unterschrift die Behörde ruhig stellen.


Die Behörde lies sich keineswegs durch eine solche Stellungnahme ruhig stellen. Es bleibt also spannend.

Gruß

Karlheinz

Geschrieben

------------------------------------------------------

§ 58

Altbesitz

(1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des

Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt

geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort. Erlaubnisse zum

Erwerb von Munition berechtigen auch zu deren Besitz. Hat jemand berechtigt Munition vor dem

Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis

erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so

hat er diese Munition bis 28. Februar 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. Die

nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz.

----------------------------------------------------------

Das steht im Gesetz. Und nichts anderes.

Eine Verordnung war zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft. Also gilt das Gesetz in unveränderter Form.

Die "nachgewiesene fristgerechte Anmeldung" kann zum Beispiel der Rückschein eines Einschreibens sein. Oder eine Eingangsbestätigung des Amts.

Das Datum wurde übigens später auf 31.08.2003 geändert.

Geschrieben

So ist es ! Schlecht ist es nur, wenn jemand noch Munition hat, die vor dem 1.4.2003 erlaubnisfrei (z.B. als Erbe oder durch Fund) erworben und nicht nach § 58 Abs. 1 WaffG angemeldet worden ist... crazy.gif

Der sollte am besten eine Polizei aufsuchen und die Dinger dort anonym in den Briefkasten werfen. smirk.gif Die Idee mit dem tiefen See ist wegen der Gewässerbelastung sicherlich nicht so gut... Auch kann man dabei leicht erwischt werden.

Gast ichbindicht
Geschrieben

Auch zum x-ten Mal:

Was ist denn nun mit der guten alten 4 mm M(agnum) 20?????

Darf man sie noch frei erwerben???

Was wäre, wenn jemand noch nicht angemeldeten Altbestand hat (ich habe meine einfach mal mit draufgeschrieben .... )

Gast ichbindicht
Geschrieben

Danke .... habs einafch nciht mehr gefunden .... crazy.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

....um einen Kollgen, dem die Herrschaften gerade den Arsch warm machen wollen.


Ich würde wirklich gerne wissen, wie die geschätzten Herrschaften dem Herren Kollegen das Gesäß anwärmen wollen.

MfG

700NE

Geschrieben

Es ist ja schon richtig geantwortet worden: mensch lasse sich rechtlich vertreten und die ÖRAG die Kosten übernehmen. Wer nicht waffenrechtsschutzversichert ist, ist selber schuld *achselzuck*.

Zur Sache:

bezüglich Hessens werde ich noch einmal mit dem Waffenrechtsreferenten im IM (Scherer) telefonieren. Der Mensch ist jedenfalls zuhörfähig. In Bayern gibt es sowohl einen eigenen Vollzugshinweis wie auch eine offiziöse Interpretation zum WaffG, die diesem Unfug einen Riegel vorschiebt. In Berlin versucht sich die Behörde auf das

Adjektiv "berechtigt erworben" zu stützen. Nur berechtigt erworbene Munition könne aufgrund schlichter Anmeldung nunmehr ohne eigenständige Erlaubnis weiter besessen werden. So weit so richtig.

Aber woraus will man denn einen Verdacht konstruieren, es sei etwa unberechtigt erworbene dabei ? Wer nicht so dumm ist, die Munitionssorten näher anzugeben, dem kann man auch nicht einfach unberechtigten Erwerb unterstellen. Problemchen könnte es vielleicht geben, wenn jemand überhaupt keine Erlaubnis zu irgendeinem Munitionserwerb hätte, noch gehabt hätte. Aber das sind unter den Anmeldern die allerwenigsten.

Gruß, Carcano

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