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IGNORED

Bedürfnisbescheinigung


Ulrich Breimhorst

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi zamm,

ich habe vorletzte Woche beim zuständigen Amt eine Bedürfnisbescheinigung (von unserem Schützenverein, DSB unterschrieben) für ein Kleinkaliber Repetiergewehr eingereicht.

Nun bekomme ich von der Verwaltung ein Schreiben, mit der Mitteilung: "nach dem neuen Waffengesetz dürfen wir Bedürfnisbescheinigungen nur noch anerkennen, wenn diese vom Dachverband Ihrer schießsportlichen Vereinigung ausgestellt wurde"

Nu bin ich aber platt. Ist das so dem neuen Waffengesetz tatsächlich so zu entnehmen? Ich hatte meine grüne Wbk beigefügt und war der Meinung, dass selbst diese nicht unbedingt nötig sei, da Repetierer nun in die gelbe Wbk (die ich aber noch nicht habe) kommen.

Bevor ich jedoch meinen Waffenrechtsschutz (ÖRAG) bemühe, wollte ich mal eure Meinung hören.

Gruß Ulrich

Geschrieben

§ 14 Abs. 2 WaffG:

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Geschrieben

Hallo Ulich,

zunächst - Astanase hat Recht.

Hier finde ich mich schon wieder bestätigt. Die Vereinsoberen (gerade in DSB Vereinen) leben, was die Änderungen im Waffengesetz ab dem 1.4. angeht, voll hinter dem Mond. Man hätte Dich darauf hinweisen müssen, dass Dein Antrag vom Verband (Landesverband) - natürlich gegen einen Obulus - gegengezeichnet werden muss. Die Vereinsunterschrift reicht jetzt nicht mehr aus.

Die "neue Gelbe" auf die ein Repetierer eingetragen werden könnte existiert zur Zeit noch nicht. Also sind diese Waffeneinträge nur auf die "Grüne" möglich.

Zum Thema KK-Repetierer: Welche Disziplin wird damit geschossen? Mir fällt beim DSB so auf die Schnelle nichts ein. Hier könntest Du ein Problem bekommen, da vom Verband nur Waffen befürwortet werden, für die auch eine Disziplin in der Sportordnung existiert.

Gruss

Manfred

Geschrieben

In Antwort auf:

Zum Thema KK-Repetierer: Welche Disziplin wird damit geschossen? Mir fällt beim DSB so auf die Schnelle nichts ein. Hier könntest Du ein Problem bekommen, da vom Verband nur Waffen befürwortet werden, für die auch eine Disziplin in der Sportordnung existiert.


Doch, das geht schon. Sonst hätte ihm der Vereinsfürst wahrscheinlich das Bedürfnis auch nicht unterschrieben. ICH jedenfallst hab meinen Repetierer auch über den DSB auf der Grünen.

Hab aber momentan keine Lust schon wieder zu schreiben wie es geht.

Geschrieben

allen erst mal herzlichen Dank für die schnelle Auskunft.

Ich habe mich übrigens bezogen auf die Liste "Disziplinen des Deutschen Schützenbundes"

Regelnummer: 1.45

Wettbewerb: KK-Sportgewehr Mehrlader

Kaliber: 5,6 mm (.22 lfb)

Distanz "m":50

Scheibe: 0.4.3.03

OK, dann bin ich nun schlauer, reiche alles erneut ein und muss damit leben, dass ich immer noch "vergeblich" in meine Waffenrechtschutzversicherung investiere. chrisgrinst.gif

Gruß Ulrich

Geschrieben

Hallo,

der Teilverband ist nicht automatisch der Landesverband! Beim DSB sind die Bezirke und (zum Teil?) auch die Kreise TEILVERBÄNDE. chrisgrinst.gif

Allerdings habe ich noch keine Info, wie der DSB das handhaben will. confused.gif

Gruss Spa

Geschrieben

Regelnummer 1.45-KK -Sportgewehr Mehrlader confused.gif

Ist das neu? Oder ist das nur in eurem Landesverband?

In der Sportordnung die mir vorliegt steht da nix von drinne.Da gibt es 1.40 - und dann 1.50.

Die Verwendung von Mehrladern ist wohl für manche Diszipline zugelassen (Mehrlader dürfen nur als Einzellader usw.usw.)aber eine eigene Disziplin, die ja auch ein Bedürfnis begründen würde,kenne ich nicht blush.gif.

Eine extra MEHRLADERDISZIPLIN beim DSB- hab ich da was verpaßt shocked.gif?

Also, wenn das bundesweite Regelung sein soll.....

Laß mich da aber gerne belehren wink.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Die "neue Gelbe" auf die ein Repetierer eingetragen werden könnte existiert zur Zeit noch nicht.

Gruss

Manfred


Scheint bundesweit unterschiedlich zu sein. Meine Behörde hier in NRW verteilt die "neuen" Gelben schon munter.

Die "alten" Gelben bleiben übrigens erhalten, werden aber nicht mehr erweitert wenn sie voll sind. Dann geht alles auf die neuen Karten, die dann natürlich eigenständig mit Dachverband und einem Jahr "regelmässiger und erfolgreicher Teilnahme am Übungsschiessen" beantragt werden müssen.

Geschrieben

Hi Mubarek,

hier in Frankfurt ist bezüglich der "neuen Gelben" noch absolut tote Hose.

Soviel zu einheitlichem, bundesweitem Recht ab dem 1.4.

Wie würde Alf sagen: Ich lach' mich tot.

Gruss

Manfred

Geschrieben

Oberpfalz ist ja auch Bayern wink.gif-

und das ist nicht nur in Bezug auf DSB was Besonderes icon14.gif

Mouche

Geschrieben

In den Landkreisen um Magdeburg herum ( nicht in Magdeburg ) wird derzeit die alte Gelbe mit einem handschriftlichen Vermerk auf dem Deckblatt in die neue Gelbe verwandelt. Selbst gesehen. Leider wohne ich in Magdeburg, am falschen Ort.

Ordonanz

Geschrieben

Ja Ordonanz, so kocht jeder in diesem Bananen Staat sein eigenes Süppchen. Hab heute noch den Spruch "Waffenrecht ist Bundesrecht" gehört, das ich nicht lache. crying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In den Landkreisen um Magdeburg herum ( nicht in Magdeburg ) wird derzeit die alte Gelbe mit einem handschriftlichen Vermerk auf dem Deckblatt in die neue Gelbe verwandelt. Selbst gesehen. Leider wohne ich in Magdeburg, am falschen Ort.


Gut, SO kenne ich das von anderen Landkreisen auch. Es wurde ja schon mal geschrieben aber ich würde mir meine "ALTE" gelbe nie durch so einen Zusatz kaputtmachen lassen. Die "ALTE" gelbe berechtigt zum Erwerb eines Drillings, Field-Target Luftgewehrs, 50BMG Einzelladers usw. OHNE Verbandsbescheinigung.

Das bischen Spass dass man da nach altem Recht noch hat würd ich NIE UND NIMMER hergeben. Aus Prinzip....

Geschrieben

In Antwort auf:

aber ich würde mir meine "ALTE" gelbe nie durch so einen Zusatz kaputtmachen lassen.


Ich denke,hier kommt es auf den genauen Wortlaut des Zusatzes an.

Gruß André

Geschrieben

Die Verbandsbescheinigung für die "Neue Gelbe" bzw. für das Umstempeln der "Alten" zur "Neuen" wird nur EINMALIG ,also vor dem ersten Erwerb einer Waffe auf die Neue Gelbe benötigt. Hinterher ist es wie bisher.

Da das Umstempeln auch keine rückwirkende Änderung auf die bisherigen Waffenkäufe hat (bisherige Erlaubnisse gelten weiter..) und künftig keine "alten Gelben" mehr ausgestellt werden, sehe ich da keine Probleme.

Immerhin ist hier in BW das Umstempeln der alten Gelben die bisher einzige Möglichkeit an die neue Gelbe heranzukommen blush.gif - man wird ja bescheiden grin.gifgrin.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

...Immerhin ist hier in BW das Umstempeln der alten Gelben die bisher einzige Möglichkeit an die neue Gelbe heranzukommen
blush.gif
- man wird ja bescheiden
grin.gifgrin.gif

Mouche


Die Euphorie für das Umstempeln der gelben WBK in BW muss ich leider bremsen. Erlassweise wurde erst letzte Woche bestimmt, dass es selbst bei vorgelegter Verbandsbescheinigung bei Antrag auf gelbe WBK derzeit nur eine grüne WBK gibt !

crazy.gif

Also ist leider noch etwas Geduld in puncto neue gelbe WBK gefordert. icon13.gif

Geschrieben

Sachbearbeiter - mach Deinem Nick Ehre und bearbeite die Sache gründlich grin.gif - Deine Aussage stimmt soo nicht icon13.gif !

Es geht hier um Leute, die bereits vor dem 1.4.03 eine gültige Gelbe besaßen! Diese kann laut IM "umgestempelt" werden!

Was Du über die "Grüne" sagst, ist auch richtig - aber nur für Leute, die erstmalig einen Antrag auf eine WBK stellen!

Diese Info hab ich aus "informierten Kreisen" wink.gifwink.gif

Mouche

Geschrieben

Tut mir leid, Mouche. Ich bin selbst ein "informierter Kreis". Grins. gr1.gif

Zur Klarstellung zitiere ich also wortwörtlich einen Auszug aus dem Schreiben des IM Baden-Württemberg vom 28.08.2003:"...die Vordruckmuster stellen eindeutig und ausschließlich auf die Tatbestände des § 14 Abs.2 und 3 WaffG ab, die sich auf den beabsichtigten Erwerb einer konkreten einzelnen Waffe gegen Voreintrag in eine "grüne" Waffenbesitzkarte beziehen. § 14 Abs. 4 WaffG wurde hier ganz bewusst nicht angesprochen. Dies schließt nicht aus, im Einzelfall auch ein Bedürfnis für einzelne Schusswaffen der in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Art anzuerkennen, wenn hierfür eine entsprechende Bescheinigung eines Schießsportverbandes vorliegt. Dies führt dann jedoch ggf. zur Ausstellung oder Ergänzung einer "grünen" Waffenbesitzkarte." shocked.gif

Somit also ganz klar: nur Einzelerwerb auf grüne WBK möglich, auf der Basis neue gelbe WBK oder Ergänzung einer alten zu einer neuen gelben WBK geht noch gar nichts !!!

wink.gif

Wenn Dein Sachbearbeiter falsch gelesen hat, sollte vielleicht er seinem Landkreis Ehre machen... chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Somit also ganz klar: nur Einzelerwerb auf grüne WBK möglich, auf der Basis neue gelbe WBK oder Ergänzung einer alten zu einer neuen gelben WBK geht noch gar nichts !!!


Also ich weiss ja anicht WO Du Sachbearbeiter bist und wer da falsch (?) liest oder nicht.

Ich kenne jedenfalls Ämter die umstempeln (nicht nur vom hörensagen sondern die´s auch gemacht haben).

Damit wurden dann auch Freie Pistolen und Repetierer gekauft. Allerdings ist es bei DIESEN Ämtern dann so dass sich die ganze gelbe nach neuem Recht richtet und ich deshalb aus o.g. Gründen verzichte.

Aber wie meine Vorredner auch schon sagten: Wenn natürlich mit anderem Wortlaut umgestempelt wird siehts vielleicht anders aus.

Umgestempelt wird jedenfalls bei uns in der Oberpfalz!

Geschrieben

Tja -und in BW gibt es eben B und W und es gibt verschiedene RP und es gibt verschiedene LRA und es gibt....und eine der unbestrittensten Eigenschaften dieses neuen Gesetzes ist ja wohl seine Unklarheit chrisgrinst.gif

Und: Kein Wort gegen MEINEN Sachbearbeiter cool.gif! Wenn jeder Beamte so höflich,sachlich und korrekt wäre wie der-dann könnte man nur noch über Ärzte,Zahnärzte und die anderen üblichen Verdächtigen hetzen chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Gut, SO kenne ich das von anderen Landkreisen auch. Es wurde ja schon mal geschrieben aber ich würde mir meine "ALTE" gelbe nie durch so einen Zusatz kaputtmachen lassen. Die "ALTE" gelbe berechtigt zum Erwerb eines Drillings, Field-Target Luftgewehrs, 50BMG Einzelladers usw. OHNE Verbandsbescheinigung.

Das bischen Spass dass man da nach altem Recht noch hat würd ich NIE UND NIMMER hergeben. Aus Prinzip....


Was ist den jetzt los ! crying.gif

Die Ergänzung, bzw. neue WBK schränkt doch die "alte" Erwebsberechtigung in keiner Weise ein, was den Erwerb eines Einzelladers betrifft!

Allerdings ist es verwunderlich welche Unterschiede z.Zt.

in Deutschland bezüglich der "neuen Gelben"(sie wird blaufarbend sein) stattfindet.Das BMI hat im Juni d.J. ein Erlass herausgegeben, welches den Ländern und deren Beziksregierungen erlaubt die "alten Gelben" nach dem 01.04.03 geltendem Recht abzuändern.Das Resultat: Die Exekutive Auslegung der jeweiligen Behörde.

Es wird sich in Zukunft nicht viel ändern !?`

MFG

BigBoreMike

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