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IGNORED

Waffenschrank Nachweis Pflicht?


Kalimero

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Hallo Jungs (Mädels)

Ein Jäger erzählte mir eben das in seiner Jagdzeitung ein Bericht drinn stehen würde das Waffenbesitzer unaufgefordert ihrem zuständigem Amt einen Nachweis zusenden MÜSSTEN!Der bestätigt das man einen Tresor gekauft hat mit Nachweis Typ/Klasse e.c.

Ansonsten hätte man Besuch zu erwarten...?

Weiss da jemand ob da was drann is?Und....

Falls das schon durchgekaut wurde bitte um Sorry, meine Kiste läuft nicht Richtig.

Gruß Kalimero

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Nach dem Gesetz ist es so dass man die Aufbewahrung nachweisen muss wenn die Waffen bis zum 1.4. nicht so aufbwewahrt waren wie es ab 1.4. gefordert ist

Sprich: Wenn Du vorher schon Tresore hattest brauchst Du nichts. Wenn der Jäger sein Gewehr vorher an der Wand hatte muss er melden.

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Wenn der Jäger sein Gewehr vorher an der Wand hatte muss er melden.


Das verstehe ich nicht ganz. Wenn jemand vor dem 01.04.2003 sein Gewehr an der Wand hatte, muss er es erst jetzt melden? Also vielleicht 30 Jahre später? Au weia!

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Es ist ganz einfach.

Ab 1.4 (Mit Uebergangsfristen bis zu 1.9.?) gelten Aufbewahrungsvorschriften fuer WBK-Waffen, die sehr genau spezifiziert sind.

Entweder meldet man seine Aufbewahrung oder das Amt kommt demnaechst mal nachsehen.

Aber auch die Meldung bewahrt nicht sicher vor Besuch.

Kommt aufs Amt an und wie viel Zeit die haben :-(

Wenn Aufbewahrung Ok, dann kein Problem, wenn nicht, dann Aerger.

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Das verstehe ich nicht ganz. Wenn jemand vor dem 01.04.2003 sein Gewehr an der Wand hatte, muss er es erst jetzt melden? Also vielleicht 30 Jahre später? Au weia!


So isses. Ein Blick in´s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung -meistens-!

Aber konkret: Vor vielen vielen Jahren kaufte ich meine erste .22er. Im damaligen Antrag habe ich unter Aufbewahrung noch geschrieben "Büroschrank, 11mm Spanplatte, Sicherheitsschloss". Das hat damals gereicht und ging so durch.

Obwohl ich mir relativ schnell einen Tresor gekauft habe ist diese Art der Aufbewahrung meinem Amt ja nicht bekannt.

Wenn die jetzt in den Akten nachschauen meinen die immer noch ich hätte die Waffen im Aktenschrank.

Also würden sie wohl nachaschauen kommen. Also hab ich die Aufbewahrung wie sie jetzt seit Jahren ja wirklich ist (A und B Schrank) gemeldet.

Host mi???? grin.gif

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@ Nowlin:

Schon mal daran gedacht, daß es vielleicht auch so sein könnte, daß DU beweisen mußt, wie und seit wann Deine Eisen aufbewahrt werden rolleyes.gif?

Also: Entweder Du hast es Deiner Behörde bereits in irgendeiner Form zur Kenntnis gebracht, oder Du hast zumindest die Kaufquittungen Deiner Waffenschränke(mit einem Datum VOR dem O1.04.03!!)zur Hand - oder Du tätest IMHO reichlich gut daran, ein paar Zeilen zu schreiben und eine Zustellung mit Nachweis durchzuführen chrisgrinst.gif

Im Gesetz steht nämlich nix von einem Nachweis den die Behörde DIR gegenüber führen muß tongue.gif

Mouche

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Hochgeschätzter Mouche: Sorry, das ist Unsinn. redface1.gif

Wenn die Behörde mir eine OWi zur Last legt, gelten dafür sinngemäß die Spielregeln des Strafprozesses und das heißt, ich lehne mich zurück und warte, was kommt. Möge die Behörde eruieren, wann ich welche Waffe wo wie gelagert habe.

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Leute,

ist das nicht arg theoretisch ?

Wenn die Behörde Zeit und Kapa hat, sich um die Aufbewahrung bei Privatleuten zu kümmern, wird sie den aktuellen Stand überprüfen.

Aber historische Studien betreiben ? Was wann wie gewesen sein könnte ? Das führt doch zu gar nichts ! gaga.gif

Zu einer Meldung bin ich nicht verpflichtet. Meine Aufbewahrung ist gesetzeskonform. Punkt. Wen es interessiert, der soll sich melden.

Sindbad

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Also jetzt hab ich das so kapiert: Man hat vor Jahren z.B. ein KK-Gewehr gekauft und bei der Behörde als Aufbewahrung "Wandhalterung mit Schloss" angegeben. Das entspricht nun seit dem 1. 4. nicht mehr den Regelungen. Wenn ich nicht meinen neuen A- oder B- oder 0-Schrank melde, könnte die Behörde davon ausgehen, dass ich das Ding noch an der Wand habe und mich besuchen! Und wenn ich keinen Kaffee und Wein im Haus habe, schicke ich einen Brief und erfreue die Behörde mit dem Wissen um meinen neuen Schrank!

Und wenn ich genug "Vorausgehorsam" an den Tag legen will, schicke ich Rechnung und Fotografie gleich mit!

Werni

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In Antwort auf:

Hochgeschätzter Mouche: Sorry, das ist Unsinn.

Wenn die Behörde mir eine OWi zur Last legt, gelten dafür sinngemäß die Spielregeln des Strafprozesses und das heißt, ich lehne mich zurück und warte, was kommt. Möge die Behörde eruieren, wann ich welche Waffe wo wie gelagert habe.


Also DAS ist nun Quatsch (Verzeih aber ich bediene mich nur DEINER Ausdrucksweise) . "Sinngemässe Spielregeln" gibt es dann nicht mehr wo "spezielle Spielregeln" gelten. Und da das so wie ich oben geschrieben habe (WER... HAT die Aufbewahrung zu melden...)im GESETZ steht kannst Du mit "analogen Spielregeln" eben NICHT MEHR DAHERKOMMEN.

Wie Sindbad schon sagte, das ist zwar ein Theoretischer Fall aber halt für diesen Fall TATSÄCHLICHE Regelung.

Ich versteh ehrlich gesagt nicht dass man sich noch streiten kann wenn schon mal was KLAR und KONKRET geregelt ist. Ist doch im Waffengesetz eh die Ausnahme confused.gif

Und wie gesagt, ich kenne in meinem (kleinen) Bekanntenkreis schon einige Fälle für die dies zutrifft. Meiner einer (hab ich schon geschrieben), mein Nachbar, Jäger, keine Kinder, Waffen jahrelang an der Wand usw.

ALL diese Fälle HABEN laut Gesetz zu melden. Ob´s dann kontrolliert wird oder ob sie Dir einen Strick draus drehen ist ja eine andere Sache.

Kalimero wollte wissen wie´s ist und SO ist es halt!

@Werni

Richtig erkannt icon14.gif

Nachtrag:

Aus kollegialen Gründen

hier die Textkopie des § 36 Abs 4 WaffG neu. Kannst Dir ja selbst Ein Urteil bilden ob das nun "Käse" ist oder nicht:

"(4) Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, deren Erwerb und

Besitz ihrer Art nach der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer

Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis

zum 31. August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer diesen

Anforderungen entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der

zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen."

Die OWI-Vorschrift gegen Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung spar ich mir.

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Warum soll ich mich wegen so einem Firlefanz mit meiner Behörde anlegen? Mit der bin ich seit nunmehr rund 30 Jahren (fast) immer bestens klargekommen.

Ich habe denen zum Jahresbeginn (unaufgefordert) die Rechnungskopien meiner A- und B-Schränke mit einem kurzen Begleitbrief geschickt und das war es dann auch für die nächsten 30 Jahre.

chrisgrinst.gif

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Habe Anfang der Woche tel. mit dem für uns zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Der sagte dass es nicht nötig sei zu belegen wie die Waffen verschlossen seien. Man sollte sich nur darauf einstellen, dass es zu einer Überprüfung kommt. Scheint also von Amt zu Amt verschieden zu sein.

Anscheinend haben die Jungs Lust auf Ausgang. cool.gif

Gruß Usta

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@ Smithy - dank für Deine Unterstützung wink.gifwink.gifwink.gifin einer Sache, die für mich zu den wenigen gehört, die eindeutig im Gesetz stehen.

Für Glock-Fan gehört das Streiten ja zum Berufsbild grin.gif-aber ich denke mal, bei einer eindeutigen Regelung, die mit wenig Mühe einzuhalten ist - da halt ich mich doch gerne dran blush.gif - schließlich muß ich mit dem Sachbearbeiter weiterhin zusammenarbeiten und da gibt es zwischen juristischer Auslegung und praxisorientierter Vernunft eine ziemliche Bandbreite rolleyes.gif

WENN ich streite-dann muß es um etwas Wichtiges gehen cool3.gif

Mouche

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In Antwort auf:

@ Smithy - dank für Deine Unterstützung in einer Sache, die für mich zu den wenigen gehört, die eindeutig im Gesetz stehen.


Danke, Danke... smirk.gif

Nicht böse sein aber ich dachte mit "aus kollegialen Gründen.." mehr an Kalimero.

Es könnte ja sein dass hier jemand eine Frage stellt und dann nach der Antwort handelt.

Und deshalb musste leider in der Weise klargestellt werden wie die Rechtslage ist.

Oder meint Ihr Kalimero könnte sich dann rausreden ...."hat man mir im WO-Forum so gesagt.... grin.gif

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Nachtrag:

Aus kollegialen Gründen

hier die Textkopie des § 36 Abs 4 WaffG neu. Kannst Dir ja selbst Ein Urteil bilden ob das nun "Käse" ist oder nicht:

"
(4) Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, deren Erwerb und

Besitz ihrer Art nach der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer

Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis

zum 31. August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer diesen

Anforderungen entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der

zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und
nachzuweisen
.
"

Die OWI-Vorschrift gegen Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung spar ich mir.


So weit, so gut. Aber wenn nun die Behörde behauptet, man hätte die Waffen vor dem 01.04.03 nicht so aufbewahrt, wie es nun vorgeschrieben ist und hätte somit melden müssen, dann gehe ich ebenfalls davon aus, dass die Behörde dies beweisen muss. Da stimme ich Glock-Fan zu. Aus dem oben genannten Paragraphen kann ich zumindest nichts anderes herauslesen.

Das war die Theorie. Nun zur Praxis: Wenn man keine Quittungen, Lieferscheine usw. der Tresore hat, aus denen der Erwerb vor dem 01.04.03 hervorgeht, ist es imho ratsam zu melden.

Ich persönlich habe mir das Melden gespart, weil ich die Belege habe.

Gruss JM

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Danke Danke!

Als ich Anfang 2001 meinen Sammlerschein gemacht habe, kamm zu MIR sowieso ein Mann von der Kripo und hat bei mir eine Schwachstellen Analyse gemacht.

Denke ich war damals einer der ersten dem so etwas wiederfahren ist?!

Im Prinzip finde ich so etwas auch O.K, den Waffen gehören sicher verwahrt.Das jetzt Säbel und sonstige Dinge in den Schrank sollen.....na ja!

Ich habe früher immer im WBK Antrag angegeben das ich meine Waffen vorschriftsmäßig unter doppeltem Verschluß Aufbewahre.

Doppelter Verschluß war früher ausreichend, im Prinzip war die Haustür der 1. Verschluß und die Besenkammer der zweite.

Seit ich Kurzwaffen schieße habe ich immer den verschluß im Tresor angegeben.Bei Antrag der Roten kamen sie dann vorbei.

In der Rubrik Sammlerwaffen haben wir auch schon mal darüber gequatscht.

Für mich war es nun Interresant zu wissen ob meine Schützenkollegen ihrem Amt eine Nachweispflicht haben oder nicht.

Klar ist auch das es dem Schützen eigentlich egal ist ob sie kommen oder nicht sofern dieser alles Vorschrifsmäßig aufbewahrt hat, denn dieser hat ja nichts zu Befürchten.

Was mache ich aber wenn ich keinen Kaufvertrag habe oder im Tresor das Typenschild fehlt?

Gruß Kalimero

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In Antwort auf:

Was mache ich aber wenn ich keinen Kaufvertrag habe oder im Tresor das Typenschild fehlt?


Ganz einfach. Wie gesagt, MELDEN! Du meldest ja nur dass Du die Waffen jetzt vorschriftsmässig aufbewahrst. Dass ich den Kaufvertrag oder Photos einschicken muss hat ja keiner gesagt.

Wenn allerdings im Falle einer Kontrolle das Typenschild fehlt hast Du schon Probleme. Da wurde zwar mal gesagt dass in Bayern die Kripo den Tresor dann beurteilen würde, das stimmt aber nicht. Jedenfalls wusste unsere Dorfkripo nichts davon.

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So den,

der Kripomann bei mir war Fit auf dem Gebiet.

Anders bei meinem Kollegen, da kammen die Dorfcheriffs!

Diese wurden vom Landratsamt gebeten sich die Aufbewahrung meines Kollegen anzusehen.Und sowas hatten Die noch nie gemacht.

Sie hatten wohl auch noch nie einen Wertraum mit 0 Tür im Privatbereich gesehen und waren völlig von den Socken.

Nach kurzem belanglosem geplängel entdeckte einer der Dorfpolizisten dann den Hasenstall durchs vergitterte Fenster, darauf fragte er ob es möglich sei das er mal den Rammler übers Wochenende ausleihen könne??!

smirk.gif

Kalimero

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Die Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe wurde vor dem 01.04.2003 bereits in § 42 geregelt.Dort wurde die sichere Aufbewahrung gegenüber dritten gefordert, also nichts mit der Büchse an der Wand.Jedoch war eine klare Klassifizierung nicht gegeben.

Ältere Waffenschränke die kein Typenschild besitzen und nach geltendem Recht nicht eingeteilt werden können, dürfen weiterhin benutzt werden, wenn der Behörde glaubhaft gemacht wird daß das Behältnis einer geforderten Klassifizierung genügt.

Das kann durch ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen erfolgen bzw. durch in augenscheinnahme der Ordnugsbehörde bzw. eines bestellten Sachverständigen oder Kripobeamten der Behörde.Die Kosten dieser Expertisen

trägt in jedem Fall der Waffenbesitzer.

MfG

BigBoreMike

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