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IGNORED

Frage zum Notwehrrecht in Italien


RonaldR

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Geschrieben

Während meines letzten Italienurlaubs kam die Diskussion mit der ortsansässigen Verwandtschaft u.a. auf das Thema Notwehr.

Dabei wurde eine Aussage getroffen, die ich gerne verifizieren würde.

Folgende fiktive Situation angenommen: Ich befinde mich als Sportschütze in Italien (Italiener oder Europäer auf Urlaub) im Besitz einer Waffe (in diesem Fall wurde eine Schrotflinte angenommen, um die Varianten etwas einzugrenzen).

Eines Nachts werde ich von undefinierbaren Geräuschen geweckt und realisiere, dass sich Einbrecher in meinem Haus befinden. Neben mir schläft meine Frau, im Nebenraum meine beiden Kinder.

Die Waffe befindet sich in erreichbarer Nähe in entsprechender Verwahrung, also hole ich sie mir, lade sie und sehe nach dem Rechten.

Ich möchte jetzt ganz bestimmt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn dieser fiktiven Aktion beginnen, das hatten wir schon zu Genüge.

Es geht so weiter, dass ich die Einbrecher auf frischer Tat beim Ausräumen einer Schublade ertappe und sie unmißverständlich mit vorgehaltener Waffe auffordere, ihr Tun zu beenden und die Flossen hoch zu nehmen.

Eine Schrotflinte hat hier vermutlich auch für einen Laien ausreichend Drohpotential.

Nun kommt der strittige Punkt: Einer der Einbrecher macht ein verdächtige Bewegung in Richtung Jackentasche und bekommt somit eine Breitseite. Wenn ich vernünftig zielen konnte, liegt er mit etwas Glück nun blutend auf dem Boden, ansonsten war's das für ihn.

Meine italienischen Freunde erklären mir nun aber, dass ich in dieser Situation gar nicht hätte schießen dürfen, da dies erst gerechtfertigt sei, wenn der Einbrecher auf mich geschossen hat. Ja, Ihr habt richtig gehört: Die erzählten mir doch allen Ernstes, ich dürfe erst schießen, wenn bereits ein Schuß auf mich abgegeben worden ist.

Wer kennt das italienische Recht gut genug, um mir dies zu bestätigen oder zu verneinen?

Schön wäre es, wenn wir die Situation an sich nicht weiter diskutieren würden. Das hatten wir hier schon oft genug und ich möchte es bei der derzeitigen Lage vermeiden, in einer erfahrungsgemäß sehr emotionalen Diskussion Kräfte zu binden und zu verschwenden.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Wow, seid Ihr konstruktiv...

Aber was dran ist an beiden Sprüchen.

Nur leider war meine Frage bitterernst gemeint, da ich bzgl. Gesetzen und deren Auslegung/Kenntnis in der italienischen Bevölkerung bislang keine besonders guten Erfahrungen gemacht habe.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Ist schon korrekt!

Der Angreifer schießt zuerst.

Für die Nachnahme der Notwehr ist dann die Familie des Verblichenen zuständig.

Oder hab' ich zu viel "Der Pate" gesehen? laugh.gif

Geschrieben

In Frankreich, wärst du reif, da ginge es nur gut für die aus, wenn er wirklich eine Schußwaffe hätte, nicht mal ein Messer.

In Fr ist Notwehr auf gleichwertige Mittel beschränkt. Aber Italien? Denke, da ist es auch ziemlich eingeschränkt, so relativ klar wie in D ist es fast nirgends.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo Makalu,

sowas ähnliches hatte ich schon befürchtet.

Zuerst dachte ich ja, ich bin im falschen Film. Aber wenn man England (gerüchteweise) und jetzt nach Deiner Info Frankreich betrachtet, ist es also durchaus möglich.

@Mike: Super Witz, echt! Werde ich mit in den nächsten Urlaub nach Italien nehmen und der Verwandtschaft präsentieren...

Heißt unter dem Strich wohl: Totstellen und ja nicht mucken, wenn die bösen Jungs im Haus sind, jede andere Reaktion wird eher nach hinten losgehen...

Danke für die Beiträge, wenn auch der italienische Jurist noch nicht aufgetaucht ist.

Gruß, Ronald

Geschrieben

@RonaldR

Das ist falsch!

Aus dem Knast kommst Du raus, aus der Kiste nie mehr...

Und selbst wenn Du als Invalide das Krankenhaus verlassen darfst, bist Du und Deine Familie finanziell ruiniert!

Also wenn einem die grundsätzlichen Bürgerrechte (hier Recht auf Unversehrtheit) von Staats wegen verweigert werden, muß man sich eben trotzdem verteidigen und im wahrsten Sinn der Sache "Gras darüber wachsen lassen".

Ein mir bekannter südafrikanischer Farmer und Safarianbieter hat es so gehalten: Wann immer die ANC Kämpfer seine Farm angriffen, war es nicht notwendig die Staatsmacht zu rufen. Hätte eh zu lange gedauert. Die Jungs, die nicht schnell genug laufen konnten, gucken sich heute noch die Grasnarbe von unten an...

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Aus dem Knast kommst Du raus, aus der Kiste nie mehr...

Und selbst wenn Du als Invalide das Krankenhaus verlassen darfst, bist Du und Deine Familie finanziell ruiniert!


"It is better to be tried by 12 then carried by 6.", sagen die Amis. Und ich finde sie haben Recht. icon14.gif

Geschrieben

@Mike:

Lediglich in der Häufigkeit und der Intensität der auftretenden Notwehrlagen.

Einen Unterschied in der Antwort auf eine anmich gerichtete Existenzfrage sehe ich nicht. Egal ob Südafrika oder Deutschland, die Antwort wäre die gleiche.

Wobei ich schon der Meinung bin, daß man einem Angriff auch mit Schmackes entgegentreten kann. Muß aber jeder für sich selber wissen. Mein Ding wäre es jedenfalls nicht in einer Fußgängerzone mich an der Vergewaltigung oder sexuellen Nötungung eines 14 jährigen Mädchens zu erquicken. Notfalls würde ich den Typen auch abnicken, wenn es denn sein muß. Auf einen Kampf mit ungewissen Ausgang würde ich mich nicht einlassen und daher sofort das Mittel wählen, welches den Angriff sicher beendet.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Notfalls würde ich den Typen auch abnicken, wenn es denn sein muß. Auf einen Kampf mit ungewissen Ausgang würde ich mich nicht einlassen und daher sofort das Mittel wählen, welches den Angriff sicher beendet.


Ich glaube, ich bin schizophren und habe ein alter ego, das unter einem anderem Benutzernamen das schreibt, was ich mich sonst nicht zu schreiben traue, weil ich dann Angst habe, wieder missverstanden/beschimpft/zensiert/etc. zu werden.

Gut, dass andere hier Tacheles reden! icon14.gif

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