schnulfi Posted July 8, 2003 Share Posted July 8, 2003 Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Folgendes Problem: Ich bin Sportschütze, Jäger, waffensammler (Rote WBK) und Wiederlader. Für meine Sammlerwaffen habe ich mir früher (vor 1.4.03) die Munition selber hergestellt, darf ich das auch nach dem neuen WaffG? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus Spiekerkötter Posted July 8, 2003 Share Posted July 8, 2003 Hi Schnulfi, herzlich willkommen im Club. Zu Deiner Frage: Nur wenn Du die Munition aufgrund einer Eerwerbsberechtigung ( MES oder WBK-Eintrag) auch kaufen dürftest. Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted July 8, 2003 Share Posted July 8, 2003 plus Langwaffenmunition wegen Jagdschein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Karsten Braun Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Hallo, der Erwerb ist nicht das Problem, da es ein Gerichtsurteil gibt das besagt, das das Wiederladen KEIN Erwerb im sinne des WAffGe ist. Die Sache ist nur die, das Du seit dem 1,4. auch zum Besitz eine Erlaubniss brauchst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Kleiner Tipp: entdecke doch Deine Leidenschaft fürs Munitionssammeln... Und da Du Jäger bist: Du kannst Dir für Langwaffen so manche Kurzwaffenpatrone kaufen, da es ja die entsprechenden Reduzierpatronen von Lothar Walther gibt. 6,35 Browning; 7,65 Browning; 38Spez sind somit über JJS kein Problem. 9mm Luger; 40S&W; 45 ACP; 38Spez.; 357 Mag; 44Mag; 454 Casull sind auch kein Problem über JJS, weil es entsprechnde für die Jagd zulässige Langwaffen gibt. Vorsicht: Nimmt man das Gesetz wortgetreu, erlischt die Erlaubnis zum Besitz von Jagdmunition mit Ablaufen der Gültigkeit des JJS und man muß vorher eine Munitionsbesitzerlaubnis beantragen. Vielleicht wird das ja noch in irgendwelchen Durchführungsbestimmungen klargestellt. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 ach ja, wenn alle Stricke reißen, kauf Dir zB ein Thompson Contender Carbine über JJS und laß Dir entsprechnde Läufe in den gewünschten Kalibern fertigen. Dann kannste die auf jeden Fall auch über JJS kaufen für die Kleinwildjagd. Funzt sogar noch besser mit alter gelber WBK, weil man dann automatisch auch noch die Munitionserwerbsberechtigung hat. Einer meiner Bekannten hat sich mal extra ein Munitionserwerbsgewehr aus einer Schrotflinte vom BüMa basteln lassen auf billigste Weise: Russische Einlaufflinte Lauf gekürzt und modifiziert; wird als Laufhülse verwendet. Kaliberumbau jetzt mittels einfachster billigster Laufhülseneinsätze ohne Ejektor. Das Schießen damit ist eine Strafe des Herrn, aber dafür wurde es nicht gebaut... Eignet sich aber eher nicht für JJS, da Treffen Glückssache ist und jagdliche Verwendung gegen die Waidgerechtigkeit verstoßen würde; somit keine zulässige (wenn auch nicht direkt verbotene) Jagdwaffe. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pit Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Hallo, jetzt für mich `mal gaaanz langsam: Der Mensch ist Jäger, Sportschütze, Waffensammler u n d Wiederlader! Es gibt doch für diesen Komplex -noch- das Sprengstoffrecht, oder was? Ich gebe zu, daß ich beim Studium des neuen, so viel über- sichtlicheren ? Waffenrechts dauernd unterbrechen muß, weil mein Kreislauf das nicht mitmacht. Ja, ich weiß, in welchem Land ich lebe. Gruß Pit Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Moin Pit, die Pr9oblematik ist folgende: Wenn man eine Patrone selber lädt, hat man sie nach Fertigstellung nicht im Sinne des Waffengesetzes erworben. Soweit bedarf es also keiner waffenrechtlichen Genehmigung. Aber da die Patrone nun fertiggestellt ist, besitzt man sie auch. Und eben dieser Besitz ist seit dem 1.4.2003 ebenfalls genehmigungspflichtig. So einfach ist das... Es gibt somit zwei unterschiedliche Genehmigungsformen für Munition. 1. Die Erwerbserlaubnis (schließt Besitzerlaubnis mit ein) 2. Die Besitzerlaubnis Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus Spiekerkötter Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Hi Frosch, genau das meinte ich auch mit meiner knappen Antwort: Was nützt es Dir, wenn Du sie zwar laden, hinterher aber nicht besitzen darfst. Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pit Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Hallo Frosch, bei aller Liebe: Ein Bundesgesetz erlaubt!!! die Fertigung von Patronen, Punkt. Ein anderes Bundesgesetz verbietet mir aber den Besitz? Das beißt sich aber, sebst in unserem "Rechtsstaat" Gruß Pit Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Hi Pit, egal wie ungerecht Du es empfindest, es bleibt dabei... Es ist nicht ungewöhnlich, daß für eine Sache (Hier Wiederladen von Patronen) Genehmigungen nach mehreren Gesetzen erforderlich sind. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
schnulfi Posted July 9, 2003 Author Share Posted July 9, 2003 Hallo nochmal es ist also zu erwarten, daß Matrizen auch bald Genehmigungspflichtig sind. Um jetzt weiter auch Sammlerwaffen einmal ausprobieren zukönnen kommt man scheinbar nicht herum auch die Munition zusammeln, aber wie begründet man das Bedürfnis für verschiedene Kaliber Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 In Antwort auf: Und eben dieser Besitz ist seit dem 1.4.2003 ebenfalls genehmigungspflichtig. So einfach ist das... und wer bis zum 31.08.2003 den Besitz meldet, hat dann automatisch die Erlaubnis. Oder doch nicht ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Nur für jene Munition, welche berechtigt bis zum 31.3.03 erworben wurde bzw berechtigt im Besitz des Anmeldenden war. Für Sachverständige gibt es einige Möglichkeiten, das Herstellungsdatum einiger Komponennten einzugrenzen. Also Melden und bis in alle Zukunft mit neuen Komponennten laden ist also nicht! Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Ihr könnt die Hülsen ja herrichten und dann auf dem Schießstand fertig laden sowie sie dort verschießen. Dann habt ihr sie nur zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand erworben. Etwas, was ich auch häufig mit der Mun mache, für die ich eine Erlaubnis habe. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 In Antwort auf: Für Sachverständige gibt es einige Möglichkeiten, das Herstellungsdatum einiger Komponennten einzugrenzen. moin moin, daß mußt du mir aber jetzt erklären. weder auf meinen hülsen, noch auf den geschossen oder zündhütchen befindet sich eine losnummer oder ein datecode. wie bitte soll man da herausfinden, wann die einzelnen komponenten gefertigt wurden??? die verpackungen für zh, geschosse ect. landen ja in der regel gleich im müll. bitte erleuchte mich gruß, goasbeda Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 Dem Pulver sind ab irgendwann 1990 Farbpigmente beigesetzt, damit lässt sich das Herstellungsdatum eingrenzen. Bei Zündern dürfte so was eher nur sehr grob möglich sein, bei Hülsen kommt es darauf an, ob diese eine Loskennzeichnung oder nicht haben. Wenn man selbst nichts sieht, sagt das noch nicht, dass der Hersteller nichts sieht. Auf alle Fälle macht es Arbeit und wer noch genug altes Pulver hat, wird kann sich einigermaßen in Sicherheit wiegen. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 Jetzt habt ihr mich ganz konfus gemacht! Also nochmal zum mitschreiben. Ich bin Wiederlader und habe u.a. auch Munition (für eine Vereinswaffe geladen) für die ich selbst KEINE EWB hatte/habe. Für die bestände BIS 1.4. geht dieser Ausnahmeschrieb ans LRA, damit bin ich berechtigt zum BESITZ auch eben dieser Mun. NACH dem 1.4. dürfte ich diese Mun. nicht mehr laden ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 @Hoss: Warum kannst Wu Dich nicht auf die Vereins-WBK als berechtigter Nutzer eintragen lassen? Dann bist du aller solcher Sorgen ledig. (Ich glaube mal von Dir gelesen zu haben, daß Du Vereinsvorsitzender bist) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 laden darfst du die schon, schau mal mein Posting auf der ersten Seite an. Du darfst sie nur nicht in deinem Besitz haben. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 In Antwort auf: @Hoss: Warum kannst Wu Dich nicht auf die Vereins-WBK als berechtigter Nutzer eintragen lassen? Dann bist du aller solcher Sorgen ledig. (Ich glaube mal von Dir gelesen zu haben, daß Du Vereinsvorsitzender bist) Korrekt. Du hast in beiden Fällen recht. In der Zusammenfassung kann man wohl sagen, das die bisherige Praxis der Trennung Sprengstoffrecht/Wiederladeerlaubnis und Waffenrecht/Munitionserwerberlaubnis damit ausgehebelt wird, da ich zwar nach wie vor jedes Kaliber laden KÖNNTE, aber ich nur die Kaliber besitzen DARF, für die ICH einen Mun.Erwerb habe. Richtig? (Nö, eigentlich krank ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pit Posted July 11, 2003 Share Posted July 11, 2003 Hallo Ihr Jungen, meine beiden Beiträge enthielten einen Schuß Sarkasmus. Natürlich weiß ich, daß es in unserem "Rechtsstaat" die un- möglichsten Dinge gibt; das macht es aber nicht besser. Das Wort `aushebeln` trifft die Sache gut: Mit dem neuen Gesetz kann die Adminisration tatsächlich alles tun was ihr gerade in den Kram paßt. Wie schon bemerkt: Wir sind im Eimer. Gruß Pit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.