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IGNORED

Europäischer Feuerwaffenpass und gelbe WBK


knight

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle,

ich benötige mal den gesammelten Sachverstand in diesem Forum: Ich habe mir letzten Donnerstag eine Bockdoppelflinte gekauft. Die wollte ich - aus Gründen die hier zu weit führen würden - auf die gelbe WBK erwerben, gleichwohl ich sie (auch) für die Jagd benutzen will.

Jetzt sagte mir der Händler, dass ich keinen Europäischen Feuerwaffenpass bekommen würde, wenn die Waffe auf der gelben WBK eingetragen ist. Wenn ich also eine Jagdeinladung aus dem Ausland hätte, müsste ich die BDF erst auf die grüne umschreiben lassen und dann den Europäischen Feuerwaffenpass beantragen.

Ich habe daher die BDF erst mal über den Jagdschein erworben und will Montag das Ganze mit der Behörde diskutieren. Daher wäre es nett, wenn ich ein paar Infos über die Rechtslage für dieses Gespräch vorab hätte.

bye knight

Geschrieben

Tausende von Gelben WBK - Inhabern verfügen über einen Europäischen Feuerwaffenpass.

§ 32 Abs. 6 WaffG sagt aus:

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben und Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt, wenn sie zum Besitz der Waffen, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen, berechtigt sind.

Geschrieben

Das Märchen mit dem Zwischen-Umschreiben auf die grüne oder gelbe Karte hatte ich auch gehört (bei mir wäre es von rot auf gelb gewesen). Es stimmt aber nicht: Der EFP kann direkt ausgestellt werden und so geschah es bei mir dann auch (der Hinweis kam sogar von meinem sehr fitten Sachbearbeiter in Bad Ems).

Geschrieben

Kann bzgl. einer BDF auf gelber WBK dasselbe berichten. Habe damit einen EFP beantragt und erhalten.

Allerdings war das vor dem 01.04.03 (was nicht heißen soll, dass mir Verdachtsmomente bekannt wären, dass das jetzt Probleme gibt).

Gruß, Ronald

Geschrieben

Moin,

der EFP hat doch seine Zweckbestimmung in der vereinfachten Form der Grenzübertritte in andere EU-Staaten (ich weiß die Umsetzung ist nicht vereinfacht) für Jäger und Sportschützen zur Ausübung der Jagd bzw. des Schiessportes. Welches Argument soll den für die Umschreibung sprechen? Die Gelbe-WBK ist doch für Sportschützen oder? smirk.gif

Geschrieben

Ob gelb, grün, braun oder lila, spielt für den Europäischen Feuerwaffenpass keine, aber wirklich keine Rolle.

Es könnte dir aber passieren, dass du eine Waffe, die auf der Gelben steht in Zukunft nicht mehr für die Jagd nutzen kannst. Aber auch da: Keiner weiß was genaues zur Zeit.

Ich wundere mich nur immer, was für ein Schwachsinn von vielen erzählt wird. Wenn die ihre Klappe halten würden, wäre mehr geholfen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo knight,

der Waffenhändler, der Dir die Auskunft gab war aber doch wohl hoffentlich nicht der, bei dem ich auch immer einkaufe???

In den Eur. Feuerwaffenpass kann jede Waffe eingetragen werden, die in einer WBK steht. Die Farbe der WBK ist dabei herzlich egal.

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:

der Waffenhändler, der Dir die Auskunft gab war aber doch wohl hoffentlich nicht der, bei dem ich auch immer einkaufe???


Deiner Wohnortsangabe im Profil nach zu urteilen schließe ich das mal aus. Der Händler ist aber sonst sehr ok - besonders in pecuniärer hinsicht smile.gif

Ich war heute morgen bei der Behörde und die Sachbearbeiterin und ihr Chef waren mit mir einer Meinung, dass ich die BDF ohne irgendwelche Probleme mit dem EFP auf die (alte) gelbe WBK eintragen kann. Und da ist sie jetzt auch drauf.

Noch mal Danke an alle die mir hierbei geholfen haben.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Deiner Wohnortsangabe im Profil nach zu urteilen schließe ich das mal aus.


Sorry,

ich dachte, Du kämst aus dem Raum Köln/Bonn

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:

In den Eur. Feuerwaffenpass kann jede Waffe eingetragen werden, die in einer WBK steht. Die Farbe der WBK ist dabei herzlich egal.


Meine beiden EL-Büchsen von der Gelben stehen auch im EFP.

So weit, so gut.

Aber, seit dem 1.4.03 darf ich mir ja eine Waffe für einen Monat ausleihen.

Die Frage hatten wir schon mal....

Ich will zur Auslandsjagd.

Dafür benötige ich ein spezielle Kaliber.

Eine zusätzliche Waffe möchte ich nicht kaufen. (Hallo Brenni, so wenich Waffen, wie möchlich im Volk drinne !! laugh.giflaugh.gif)

Also habe ich eine Waffe ganz legal geliehen.

Kriege ich die jetzt für 2 Wochen in den EFP eingtragen?

Will gleich mal bei Behördens anrufen.

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