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IGNORED

War schon ein Jungschütze beim Psychodad?


Mk23-Socom

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Geschrieben

Moin carcano,

ich bin noch mal die einzelnen Bundestagsdrucksachen durchgegangen und konnte keine wesentlichen Abweichung des verkündeten Gesetzes zu den beschlossenen Entwürfen und Änderungen nach dem Vermittlungsverfahren feststellen.

Wesentliche Dokumente:

1. eingebrachter Entwurf: 1407758.pdf

Wurde durch Bundestag beschlossen und durch Bundesrat abgelehnt.

2. Ergebnis des Vermittlungsverfahrens: 1409432.pdf

Hier sind all die kleinen Gemeinheiten drin, welche dann ja von Bundestag und Bundesrat abgewunken wurden...

Dokumente können über den Dokumentenserver auf dip.bundestag.de abgerufen werden.

3. Das verkündete Gesetz.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wa...2002/gesamt.pdf

Die Geschichte des neuen Waffenrechts kann hier nachgelesen werden: http://www.bundestag.de/info/gesgeb/05bundrat.html

Wo liegt nun der Fehler?

Gruß,

frosch

Geschrieben

Also... um den Threadtitel zu beantworten und ein kurzes Statement zu geben: bin 21, hab ne grüne WBK seit ich 18 bin.

Da ich aber bisher noch nichts vom Amt gehört habe und mich wegen diesem Test auch nicht selbst melden werde... keine Ahnung wie das jetzt aussieht.

Wenn ich was Neues höre melde ich mich smile.gif

Geschrieben

@Lews:

Das Schöne für das Amt ist, es muß sich nicht melden. Es wartet einfach auf den Ablauf der Frist zum Einreichen des Gutachtens und prüft dann die persönliche Eignung des Aspiranten. Mangels Gutachten fällt diese negativ aus und das Amt widerruft alle Waffenbesitzkarten.

Letzte Hoffnung für den Betroffenen dann: Er legt Widerspruch ein und fügt diesem Widerspruch ein Gutachten bei, welches dann bei der Widerspruchentscheidung berücksichtigt werden kann...

Gruß,

frosch

Geschrieben

frosch, so wollte es wahrscheinlich j. e. gesetzgeber.

aber wie ich schon öfter kund tat der lieber herr pensionsrat meiner meinung nach ein überaus mäßig begabter jurist oder einfach ein schlamper vor dem herrn (bundesinnenminister):

die regelungen des verwaltungsverfahrensgesetzes sind von der verwaltung bei jedem handeln zu berücksichtigen, so auch im waffenrecht:

VwVfG § 28 Anhörung Beteiligter

(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

(...)

nichts desto weniger würde ich das gutachten vor auslauf der jahresfrist selber einriechen; allerdings sind fristen dazu da, um ausgeschöpft zu werden.

Geschrieben

Also nochmal wegen der .32er... einen Revolver werde ich mir sicher nie grin.gif zulegen, gefallen mir einfach nicht, keine Chance, deshalb die .32er.

Und weshalb sollte ich nicht soviele Disziplinen mit einer Waffe (Grfisstück, Haltung...) schiessen wollen?!? Dann noch den feinen Abzug der GSP, also ich finde es geht nicht besser. Meine Meinung halt!

Natürlich ist auch Wiederladen bei mir ein Thema hätte auch im August an nem Lehrgang teilgenommen, aber da meine WBKs noch in der Schwebe sind, ist das erstmal verschoben.

Falls alles gut geht, verschiesse ich eh erstmal ein paar tausend Schuss Fabrikmuni, damit ich Hülsen hab cool.gif

Back to topic...

Das Gutachten mache ich auf jeden Fall sobald wie möglich, denke, dass ich kommende Woche einen Termin vereinbaren kann und dann lass gehen!

Falls mir der Amtsarzt/Psychater kein grünes Licht gibt, dann erzähl ich ihm, dass ich hoffe, ohne zu weit vom Thema zu schweifen...dass mal ein Frauen/Mädchenvergewaltiger an seine Adresse gerät, damit diese ****** ********** Kerle nicht nach ein paar Monaten auf Bewährung und dann noch Erholungsurlaub wieder rauskommen und weitermachen! *ärger*

Achso, ja mein Nick...hehe "noch" nichts dahinter, aber wenns gut geht und ich nen .45er Eintrag habe, liegt die Socom im Schrank, im Schrank, im Schrank smile.gif

Gucken, was die Woche bringt...

Gruss,

Basti

Geschrieben

Gwah! *schauder* Das bedeutet, daß die einfach klammheimlich abwarten und dann die WBKs einziehen... find ich ja fies.

Auf jeden Fall danke für die Warnung... dann werde ich mir mal einen Facharzt suchen. Das kann doch eigentlich jeder Arzt sein, der die "Zulassung" für MPUs hat, oder?

Ich bin mir sicher, daß dieses Thema hier schon einmal vor längerer Zeit besprochen wurde, allerdings funktioniert die Suchfunktion bei mir nicht... könnte mir einer von euch den Link zu dem entsprechenden Beitrag geben? Danke schonmal smile.gif

Geschrieben

Und nach welchen Kriterien soll euch der Arzt denn untersuchen? Hat schon irgendwer solche festgelegten Regeln gesehen? Ich bezweifle, dass ein Arzt überhaupt weiß was er machen soll, oder dass er weiß was es maximal kosten soll...

Ich warte, habe ja Zeit und im Moment ist es bei mr nicht so dringend. Vielleicht ergibt sich ja noch was.

Gruß Stefan

Geschrieben

@ lews

siehe "vorläufige Vollzugshinweise"

In Antwort auf:

2.Zu § 6 Abs. 2 und 3 WaffG (neu)

a. Auswahl und Kreis der... in Frage kommenden Gutachter

aa) Auswahl des Gutachters

bb) Kreis der Gutachter

der Gutachter muss ein sachkundiger Amtsarzt, Facharzt oder Fachpsychologe sein.

aaa) Fachrichtungen


und so weiter - lies selbst

Geschrieben

Genau das ist es aber.

icon14.gifSiehe vorläufige Vollzugshinweise

Also nur die vorläufige und noch nicht die endgültige Version. Was ist, wenn sich noch was ändert? Dann ist dein Gutachten für die Katz

Gruß Stefan

Geschrieben

Hallo

Auch ich bin davon betroffen. Bin 24 und GK seit 18. §27 seit 20 (!). Damals hatten die das wohl gar nicht bemerkt, daß man dazu eigentlich 21 sein muss !! gr1.gif

€200,- halte ich für die MPU für absolut überzogen. Daß die Altersgrenze für GK angehoben wurde ist nicht mal so schlecht, aber 21 hätte wohl gereicht. Zwischen 18 und 21 wird man dann doch "erwachsen".

Genausogut würde ich für Führerscheinneulinge dann aber auch eine Begrenzung des Leistungsgewichts bei PKWs fordern, dann dürfte der Nachwuchs auch nicht mehr Papi´s M3 fahren.....300 Pferde sind einfach zu viel für nen 18jährigen Neuling.....Ich finde, das hätte sich schon längst geregelt gehört!

mfG

Geschrieben

.416 Rigby

§27 mit 17 Lenzen, Ätsch. Ups bin ich doch noch nicht erwachsen, weil ich dir eine lange Nase mache?

Ich finde die Altersbegrenzung überzogen. Aber wer seine Schäfchen im Trockenen hat, der kann ja ruhig reden. Du mußt mal all diejenigen denken, die jetzt nicht die Möglichkeit haben, ab 18 mit eig. GK zu schießen. Stell dir vor, was du damals für ein Gesicht gemacht hättest.

P.S. Ich war mir 18 auch erwachsen. Dem Gesetz nach und auch sonst war ich ein vernünftiger Kerl wink.gif Also warum willkürliche Altersgrenzen setzen?

Gruß Stefan

Geschrieben

Hallo

Es ist egal, ob Du mit 18 erwachsen bist, wie Du von Dir selbst behauptest. Tatsache ist, daß die meisten anderen in den drei Jahren bis 21 noch um einiges reifer werden. Und bis 21 kann man mit der GK schon warten, das braucht mir niemand erzählen. Das mit den 25 allerdings ist meiner Meinung nach auch willkürlich. Das finde ich übrigens jetzt nicht nur weil ich selber den Test noch machen muss. Und ja, ivh hätte damals wohl in der Tat ein langes Gesicht gemacht, aber eine GK-Ordonnanzlangwaffe darf man sich doch auch mit 18 kaufen, oder ? Und das hätte mir denk ich gereicht. Sollte das jetzt nicht stimmen und auch GK-Langwaffen (von denen geht ja nun wirklich keine potentielle Gefährdung der Öffentlichkeit aus) erst ab MPU oder 25 sein, dann.... gaga.gif

PS: ihr müsst euch mal überlegen, wieviel Feuerkraft z.B. so eine moderne GK-Pistole mit doppelreihigem Magazin hat. Von dieser geht nun wirklich eine grosse Gefahr aus, vorrausgesetzt sie befindet sich in unreifen Händen. (um gefährlich zu sein muss damit nicht unbedingt eine Straftat begangen werden).

mfG

Geschrieben

In Antwort auf:

Tatsache ist, daß die meisten anderen in den drei Jahren bis 21 noch um einiges reifer werden. Und bis 21 kann man mit der GK schon warten, das braucht mir niemand erzählen....


Einen generellen Zusammenhang zwischen Alter und Reife gibt es nicht, das kann mir keiner erzählen. Nach der Logik sollte man Großkaliber-Waffen lieber erst gefestigten Mitvierzigern mit Familie erlauben.

In Antwort auf:

PS: ihr müsst euch mal überlegen, wieviel Feuerkraft z.B. so eine moderne GK-Pistole mit doppelreihigem Magazin hat. Von dieser geht nun wirklich eine grosse Gefahr aus, vorrausgesetzt sie befindet sich in unreifen Händen.


Jede Waffe kann in den falschen Händen zur Gefahr werden.

Das lässt sich mit Verboten niemals außer Kraft setzen (außer vielleicht mit einem Totalverbot mad.gif)

In Antwort auf:

aber eine GK-Ordonnanzlangwaffe darf man sich doch auch mit 18 kaufen, oder ? Und das hätte mir denk ich gereicht.


Schön, wenn dir das reicht. Ich schieße aber nur Kurzwaffen-Disziplinen.

Zum Thema: Ich bin mit meinen 21 Lenzen auch von dieser unsäglichen Regelung betroffen. Ich habe aber beschlossen, mir das Geld für das Gutachten zu sparen, weil ich keinem Psychologen in Deutschland zutraue, mich richtig beurteilen zu können. Außerdem sehe ich das auch gar nicht ein.

Dann bleibe ich halt vorerst noch bei KK/LP. Ist auch billiger smirk.gif

Geschrieben

Falls es mich betreffen würde, dann würde ich bei der Auswahl des Gutachters schon sehr überlegt vorgehen wink.gif

Jeder hat einen Hausarzt - der wiederum könnte ja einen der als Gutachter in Betracht kommt, kennen.

Wer ein Rechtschutzversicherung hat-die im Streitfall kostenpflichtig wäre- könnte ja mal dort nach einem in Betracht kommenden Gutachter fragen blush.gif.

Und bevor ich mir einen Amtsarzt als Gutachter aussuchen würde, würde ich mich einfach mal erkundigen, was andere Ärzte so über die Kollegen denken rolleyes.gif und dann würde ich mir mal überlegen, auf wessen Gehaltsliste die so stehen tongue.gif

Als aufmerksamer Zeitungsleser und nachdenklicher Mensch könnte man nämlich schon ins grübeln kommen, wenn man liest, daß in manchen Bundesländern die Ergebnisse derselben Themenkomplexe(Pflegefalleinstufungen, Frühpensionierungen etc.) sich in krasser Weise von den Ergebnissen anderer Bundesländer unterscheiden rolleyes.gif

Also- an den unterschiedlichen Genen verschiedener deutscher Volksstämme wird es wohl nicht liegen, vermute ich mal crying.gifcrying.gifcrying.gif - wohl schon eher an internen Richtlinien und Leitlinien -Amtsärzte sind halt nicht nur Ärzte-sondern auch Beamte chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Also in Österreich gibts diese Gutachten schon ziemlich lange. Mich hat es nicht mehr getroffen, weil ich schon seit 20 Jahren WBK habe.

Von den Kollegen aber gibt es folgende Tipps:

a) wenn möglich keine Frau als Gutachterin (die sind meist härter im Urteil)

B) amtliche Gutachter wenn möglich auch meiden, weil die sind nicht so abhängig von Privataufträgen.

Optimalfall:

Privater Gutachter mit WBK.

000

Zum Gutachten selbst: Es ist im Prinzip eine Unterhaltung, bzw. ein Fragebogen. Es betrifft allgemeines und festgestellt wird ob der Bewerber Agression bewältigen kann, oder ob er "ausrastet".

Persönlich kenne ich nur 1 Fall, wo in Ö das Gutachten negativ ausfiel. Und da kann ich sagen, war mir auch nie wohl wenn ich mir diesen mit Waffe vorgestellt hätte.

Also Kopf hoch! Es wird niemandem ein Zahn gezogen oder Mathekenntnisse abgeprüft.

Geschrieben

@ .416 Rigby

Ich fühlte mich mich 18 auch schon reif genug. Das ist alles subjektiv. Irgendwann muss der Gesetzgeber die Grenze setzen und die ist nun mal 18. Punkt.

Übrigens das mit der GK Ordonnanzwaffe ist nur ein Traum von dir. GK ist GK ob kurz oder lang und deshalb folglich ab 25/21.

Die "Feuerkraft" einer Waffe ist genau das, womit Leute argumentieren, die keine Ahnung von der Materie haben, tut mir leid, dass ich das so sagen muss. Das ist ein willkürliches Kriterium. Eine KK-Waffe ist falsch eingesetzt genauso tödlich wie eine GK Waffe.

Übrigens über die "Feuerkraft" einer .416 Rigby kann man sich ja auch streiten. Was ist, wenn der Gesetzgeber sagt, alles über 5000 Joule ist verboten, weil ,was weiß ich, die Polizei sich davor nicht schützen kann? Ist vielleicht ein blödes Beispiel, aber ich hoffe, du verstehst die Idee dahinter.

Gruß Stefan

Geschrieben

In Antwort auf:

Irgendwann muss der Gesetzgeber die Grenze setzen und die ist nun mal 18. Punkt.


Ist sie eben nicht mehr! tongue.gif

In Antwort auf:

GK ist GK ob kurz oder lang und deshalb folglich ab 25/21.


Wie gesagt, das finde ich übertrieben. Von einer Langwaffe geht entschieden weniger Gefahr aus.

In Antwort auf:

Eine KK-Waffe ist falsch eingesetzt genauso tödlich wie eine GK Waffe


Das ist sicher richtig,dennoch ist die Feuerkraft und Aufhaltekraft deutlich geringer!

In Antwort auf:

"Feuerkraft" einer .416 Rigby


Die ist nicht besonders hoch. Erstens ist ein Einzellader. Ist eine sperrige Langwaffe, die trägt man nicht so leicht spazieren. Treffen ist damit auch nicht so leicht.

In Antwort auf:

Ich fühlte mich mich 18 auch schon reif genug


Das wird wohl jeder Betroffene sagen. Nichtsdestotrotz hat es einen Grund, daß man erst mit 21 ins Casino kommt und Kfz-Versicherungen selbst bis 24 deutlich höher eingestuft sind. Und auch einen Mietwagen bekommt man frühestens mit 21 Jahre. Gründe hierfür sind Erfahrungen und Statistiken.

Versteht mich nicht falsch, ich gehöre zu Euch, ganz sicher. Und das neue WaffG befürworte ich grundsätzlich nicht. Aber insbesondere bei der Aufbewahrung haben schon mal klare Regeln aufgestellt gehört.

Was mich perönlich immer wieder verblüfft : ich kann Pulver, Munition und Waffen kaufen, ohne einen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Wahnsinn. In vielen Geschäften kann man ohne diesen nicht mehr mit der EC-Karte bezahlen.... Und das sollte doch im Interesse aller legalen Waffenbesitzer sein, oder etwa nicht ?

mfG

Geschrieben

@ .416 Rigby

Meines Wissens ist man mit 18 formal erwachsen, oder? Und im Falle einer Staftat hängt es von der geistigen Reife ab, ob man nach Erwachenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht belangt wird. Das ist doch der einzige Unterschied.

Natürlich wird jeder 18 Jährige Straftäter dafür sorgen, dass er milder bestraft wird.

Das dein Gewehr ein Einzellader ist weiß ich und dass die .416 Rigby nicht gerade dass sportliche Kaliber ist auch. chrisgrinst.gif Das mit der " Feuerkraft" meinte ich eher dahingehend, dass ein Schuss mit knapp 6500-7000 Joule E0 in falschen Händen vielleicht da durch kommt , wo die Feuerfraft(20x .223) eines missbräulich angewendeten OA 15 nicht ausreicht.

Weißt du, über die Gefährlichkeit von Sportwaffen zu diskutieren ist müßig. Es ist einfach nicht möglich eine Waffe danach einzustufen, da der Missbrauchstatbestand nicht von der Waffe ausgeht.

Was ändert es, wenn ich zur WBK den Ausweis mit vorlege. Mein Waffenhändler kennt mich... Übrigens, wer eine geklaute WBK (gelb) zum Waffenkauf nutzt, der hat den Ausweis vielleicht auch, oder der ist auch falsch. Übrigens, wie einfach ist es, bei der EC Karte die Unterschrift zu fälschen. Oder die Kontrollen der Ausweise sind lachhaft.

Eines hat das alles gemeinsam: Kriminelle Energie, und die kann man leider nicht verbieten.

Wir mögen unterschiedliche Auffassungen haben, aber Gott sei dank ist zumindest das noch nicht verboten. wink.gif

Geschrieben

Nun,

ich hatte schonmal vorgeschlagen, daß man sich innerhalb der Verbände (bzw. natürlich gerne auch in Zusammenarbeit aller Verbände) schnellstmöglich mit Gutachtern in Verbindung setzt, die vernünftig arbeiten, evtl. kann dann der jeweilige Verband und/oder Verein Verträge mit den Gutachtern schliessen und/oder auch einen Zuschuss zu den Kosten geben.

Ich als einer der vielgeschmähten Vereinsfürsten habe bei meinen Vorstands- und Vereinskollegen bereits angeregt, daß wir bei unseren Junioren einen Teil der Gutachterkosten übernehmen. Das wird in nächster Zeit ausdiskutiert, konkretisiert und festgelegt.

Gruß

BigBlock

Geschrieben

Wer die kriminelle Energie besitzt, eine Schußwaffe zu mißbrauchen, kann sie auch gleich auffem Schwarzmarkt hinterm Hauptbahnhof kaufen. Ist mit Sicherheit billiger und auch schneller als der legale Weg.

Vpon daher sollte der Staat froh sein wenn immer der legale Schußwaffenbesitz angestrebt wird, da bewiesenermaßen legale Schußwaffen so gut wie nie mißbraucht werden.

@.416Rigby: Es ging Jahrzehnte lang gut, die Erfurter Waffen waren nicht legal, warum sollte es auch nicht auch in Zukunft klappen? Ich denke, die meisten LEute unterschätzen die Reife von volljährigen 18 Jahre alten Leuten.

Geschrieben

@ Stefan Klein

In Antwort auf:

@ .416 Rigby

1. Was ändert es, wenn ich zur WBK den Ausweis mit vorlege. Mein Waffenhändler kennt mich... 2. Übrigens, wer eine geklaute WBK (gelb) zum Waffenkauf nutzt, der hat den Ausweis vielleicht auch, oder der ist auch falsch. 3.Übrigens, wie einfach ist es, bei der EC Karte die Unterschrift zu fälschen. Oder die Kontrollen der Ausweise sind lachhaft.


Was soll ich dazu sagen ? Was Du da schreibst versteh ich nicht.

1. Es ändert einiges : so erschwert es doch den Erwerb mittels einer gefundenen/gestohlenen Waffe, viele Leute kaufen nämlich auch mal bei Händlern, die sie nicht persönlich kennen.

2. Vielleicht, aber nur vielleicht chrisgrinst.gif

3. Genau deshalb wollen immer mehr Geschäfte ja einen Lichtbildausweis sehen !

mfG

Archiviert

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