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IGNORED

Waffe und Muni im Range Bag


Nowlin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Na klar haben wir gesetztliche Regelungen. Siehe oben.

Eine mündliche Verordnung hat für mich gleichen Charakter wie ein geschriebenes Gesetzt.

Na ja, fast. Aber ich will es mir mit meiner Behörde nicht verscherzen.

Die Sache mit der Hemmschwelle hat mir unser "Dorfsheriff" in dem persönlichen "Kennenlerngespräch" gesagt, als er den Tresor vor WBK-Austellung überprüft hat.

Was es bei uns alles gibt ooo.gif

Des weiteren sagte er: " ...und transportieren Sie Ihre Waffen und Munition und das Pulver im abgeschlossenen Behältniss im abgeschlossenen Kofferraum. Komm´se mir nicht mit `mir is da an der Ampel was geklaut worden`.

Ich hab auch ziemlich doof geglotzt, aber was willste machen.

Und die Sache mit dem Schloss: Wenn dann einer was klaut, muss er Gewalt anwenden um dran zukommen. Tut er auch, ich weiss.Aber wie schon gesagt: DU hast alles dagegen getan, dass er nicht dran kommt.

Mopper

Geschrieben

In Antwort auf:

wieso??

waffe und munition getrennt heißt: es befindet sich keine munition in der waffe. daß heißt aber nicht, daß ich waffe und mun nicht im selben behältnis transportieren darf.


crying.gif arrrrrgh....

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

wieso??

waffe und munition getrennt heißt: es befindet sich keine munition in der waffe. daß heißt aber nicht, daß ich waffe und mun nicht im selben behältnis transportieren darf.


crying.gif
arrrrrgh....


Warum arghh? Das ist vollkommen richtig.

Geschrieben

1. Ein kleines Schloß am Range Bag macht nicht viel Mühe und bringt euch auf die sichere Seite. Es erspart Diskussionen, Zeit, Geld und womöglich 2 Jahre lang mit einer Leihwaffe zu schießen.

2. Niemand kann euch zwingen, ein Auto zu kaufen, wenn ihr den Schießstand mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könnt (gilt natürlich nicht für Vorderlader).

gruß barlow

Geschrieben

Hallo Leute

also eigentlich wollte ich mich hier nicht beteiligen da wir immer um den selben Krampf reden. Ich weiss aber ein Urteil für einen Fall nach dem oben schon mal gefragt wurde. Also:

In München wurde ein Radfahrer wegen unerlaubten Führens einer Waffe bestraft weil er mit dem Fahrrad fahrend, das Luftgewehr in der Tasche auf der Schulter und die Diabolos in der Hosentasche hatte.

Die Tasche auf der Schulter war nicht versperrt und laut Urteil hätte er bei DIESER Konstellation die Gewehrtasche mit einem Vorhängeschloss sichern sollen.

Geschrieben

sieh an, sieh an,

gibt also doch noch wo anders vorschriften, nicht nur in bielefeld. blush.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich möchte keine Rechtsauskunft. Es genügt mir, wenn Sie Ihre Behauptung fundieren oder zugeben, dass Sie das nicht können.


Auch ohne Ihnen genügen zu wollen chrisgrinst.gif, hatte ich bereits vorausgeschickt, insofern also zugegeben, die entsprechende Quelle zu diesem Zeitpunkt nicht benennen, also fundieren zu können wink.gif. Evtl. können Sie ja sogar nachvollziehen, dass ich auch keine Veranlassung sah und sehe, sofort alles stehen und liegen zu lassen, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. AZZANGEL.gif

Mal davon ganz abgesehen, finde ich die bis hierhin durchgezogene formelle Anrede in diesem Forum für verfehlt, weshalb ich sie auch nicht weiter pflegen werde...

In Antwort auf:

das nennt man dann wohl unfreiwillige komik


Schön, dass du so einfach zu erheitern bist chrisgrinst.gif

Das wäre dann wohl frei nach Goethe... AZZANGEL.gif

Geschrieben

@Parabellum

Sie dürfen pflegen, was Sie zu pflegen belieben. Ich pflege auch.

Zur Sache.

Man kann hier schreiben was man will.

Schlösser, zwei Taschen, Trennung nach Fahrgastzelle und Kofferraum, abgezählte Handgriffe, teilweise zerlegte Waffen, Verbot der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, usw. usw., nichts von alle dem ist wirklich erforderlich, aber der Glaube daran wird sich bei manchem Waffenbesitzer, Ausbilder, Behördenvertreter und sogar manchem (erstinstanzlichen) Richter niemals erschüttern lassen. Es ist ja auch nicht verboten, höchstens unpraktisch.

Geschrieben

In Antwort auf:

Schön, dass du so einfach zu erheitern bist


ja, ob du den sinn allerdings verstanden hast... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Schön, dass du so einfach zu erheitern bist


ja, ob du den sinn allerdings verstanden hast...
chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif


wahrscheinlich nicht, dafür ist das Profil nicht aussagekräftig genug chrisgrinst.gif

Aber vielleicht sollten wir die ganze Sache wieder auf Normalmaß abkühlen. Und zur Frage der Abgrenzung von Transport und Führen bitte einmal die Suchfunktion bemühen, dann dürfte sich genug Brauchbares (insb. auch genügend Fallbeispiele aus entsprechenden Urteilen) finden. (Hab' jetzt einfach keine Lust, ein drittes Mal die Fallbeispiele hier herein zu setzen, da ich sie nicht mehr im PC habe und erneut tippen müßte)

Udo

Udo

Geschrieben

@ :

In Antwort auf:

Und zur Frage der Abgrenzung von Transport und Führen bitte einmal die Suchfunktion bemühen, dann dürfte sich genug Brauchbares finden.


z.B. hier...

Grundlage war zwar das alte WaffG, aber dürfte bei der Thematik (fast) egal sein...

Gruss

Christian

Geschrieben

In Antwort auf:

2. Niemand kann euch zwingen, ein Auto zu kaufen, wenn ihr den Schießstand mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könnt.


Bei der Bahn gab´s dazu allerdings eine klare Regelung: "...von der Fahrt auszuschließen sind Personen, die ...blabla...Schußwaffen mit sich führen..." AZZANGEL.gif

Geschrieben

Jetzt hast Du mir den ganzen Spaß verdorben... crying.gif

In dem Satz ist aber eigentlich nicht "führen" im Sinne des WaffG gemeint, sondern einfach "dabei haben". Da gibt´s und gab es teils kuriose Vorschriften, die aber kaum jemand kennt...

Geschrieben

Führen im Sinne des Waffengesetzes ist jedes "dabeihaben" (ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe) außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums.

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