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IGNORED

Zivilversion MP 5


Glock-Fan

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Es gibt eine BT 96 , und die ist safe; definitiv


was meinst du mit "safe" - hinsichtlich waffe oder gesetz?


gemeint war "rechtlich einwandfrei" - keine Kriegswaffeneigenschaften

das heisst per WBK/Voreintrag bzw. Jahresjagdschein erwerbbar

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Vielleicht macht sich mal jemand Gedanken darüber, das zwar die bekannten 4 bis 5 "grösseren" Verbände voraussichtlich anerkannt werden.

Aber das heisst noch lange nicht, das deren Sportordnungen zu 100 Prozent übernommen werden. Damit meine ich gerade die darin stehenden Disziplinen im Zusammenhang mit speziellen SLB, welche unter § 37 -alt- hätten fallen können.

§ 15

Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(7) Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über die Genehmigung der Teile der Sportordnungen der Schießsportverbände, die für die Ausführung dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erheblich sind. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Schießsports

1. Vorschriften über die Anforderungen und die Inhalte der Sportordnungen zum sportlichen Schießen zu erlassen und insbesondere zu bestimmen, dass vom Schießsport bestimmte Schusswaffen wegen ihrer Konstruktion, ihrer Handhabung oder Wirkungsweise ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, sowie

2. einen Ausschuss zu bilden, in den neben Vertretern der beteiligten Bundes- und Landesbehörden auch Vertreter des Sports zu berufen sind und der das Bundesverwaltungsamt in Fragen der Anerkennung eines Schießsportverbandes und der Genehmigung der Schießsportordnung eines solchen Verbandes unter Berücksichtigung waffentechnischer Fragen berät.

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einmal Kriegswaffe - immer Kriegswaffe ( da Vollautomat ) Sollten die Behörden jetzt im Moment so was eintragen, nachdem Umgebaut + Umbenannt , sofort erwerben, S O F O R T . Was genehmigt und eingetragen ist, behält Bestandsschutz und wird nachträglich mit einer Ausnahmegenehmigung vom BKA versehen.

Mich interessierts weniger: was ist aber mit der UZI Pistole ? Ist ab Werk nur eine halbautomatische Masseverschlußpistole. Sieht nett aus und hat im Wettkampf keine Chance, aber wer eine Pistole im Kaliber 9 Parabellum mag mit dem Aussehen.

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"Sollten die Behörden jetzt im Moment so was eintragen, nachdem Umgebaut + Umbenannt , sofort erwerben, S O F O R T . Was genehmigt und eingetragen ist, behält Bestandsschutz und wird nachträglich mit einer Ausnahmegenehmigung vom BKA versehen." eek2.gif

Daß Du Dich da mal nicht irrst....

Schon die "Vollzugshinweise" zum neuen Waffengesetz aus dem BMI gelesen? pissed.gif Der "Bestandschutz" sieht dann eventuell so aus, daß man das Ding zur Dekowaffe umbauen und behalten darf - meinte jedenfalls ein mir sehr zugetaner Mensch aus einem Innenministerium dieses unseres schönen Landes.

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In Antwort auf:

einmal Kriegswaffe - immer Kriegswaffe ( da Vollautomat ) Sollten die Behörden jetzt im Moment so was eintragen, nachdem Umgebaut + Umbenannt , sofort erwerben, S O F O R T . Was genehmigt und eingetragen ist, behält Bestandsschutz und wird nachträglich mit einer Ausnahmegenehmigung vom BKA versehen.


Mit welcher Dreistigkeit hier Halbwissen verbreitet wird, versetzt mich immer wieder in Erstaunen. Das ist ein verflixt heikles und wichtiges Thema! Und einige hier setzen Behauptungen und Thesen in die Welt, bei denen einem schwindlig wird. Denkt Ihr manchmal auch drüber nach, daß man Vermutungen auch als solche kennzeichnen sollte? Was, wenn jemand Euren 'Rat' blindlings befolgt und dadurch einen Schaden hat, bzw. sich sogar strafbar macht?

gaga.gif

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Sportgewehr Selbstlader für Kurzwaffenpatronen (SG LW KW) (Kennziffern 2101 und 2301) beim BDS


da könnte es aber bei einigen versionen ( so zb mp5-k, lauflänge 115 mm von bwt) bezgl. der länge von lauf und verschluss schon etwas eng werden mit der langwaffeneigenschaft...

vgl. jetzt anlage 1,nr. 2.6:

Langwaffen; dies sind Schusswaffen,

deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind

und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet;

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Wahrsager,

mußt du nicht, deine Meinung ist in der Öffentlichkeit vollkommen überflüssig.

Schon mal darüber nachgedacht was die Medien und andere Experten daraus machen?

Einfach über den Tellerrand schauen und begreifen das wir uns mit solchen Teilen sicherlich keinen Gefallen tun.

Aber wer Doc Schiller hierzu mal persönlich befragt hat, der weiß was ich meine.

Nun ja

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Und sonstige Differenzen tragt Ihr per Mail aus, gelle.

Übrigens ist in Sachen Selbstlader das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Daher kann momentan NIEMAND sagen, was am Ende erlaubt ist und was nicht. Also haltet mal alle den Ball flach!

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um das klar zu stellen:

hier geht es nicht um die MP5 als Kriegswaffe und Vollautomat, sondern um die Zivilausführung als BWT 5-D von Beitler Waffentechnik.

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so, nun mal definitives zur bt96, angebot liegt mir vor:

preis in ch = 2290,00 SFR abzgl. mwst. ch (7,6% = 161,75 SFR) = bt netto = 2128,25 SFR

dies sind in euro ca. 1418,83 EUR (gut gerechnet )

hinzu kommt die deutsche mwst. = 227,01 EUR

zwischensumme = 1645,84 EUR

schweizer händler wickelt alle formalitäten für einen unkostenbeitrag von 100 SFR (ca. 66,66 EUR) ab.

zoll, gemäss heute vom zollamt erhaltener auskunft = 0,00 menpower!!!

somit preisunterschied mit erstbestellerrabatt *lol* :

2365,00 - 1645,84 - 66,66 = 653,16 EUR

ohne erstbestellerrabatt *doppellol*

2490,00 - 1645,84 - 66,66 = 777,50 EUR

macht pro waffe eine satte gewinnspanne von fast 50% aufschlag, eventuelle mengenrabatte bzw. den händler ek noch gar nicht berücksichtigt........

vermutlich ist es bei dem g3 derivat ähnlich - das bekomm ich aber sicherlich auch noch raus

danke für die nicht vorhandene kundenfreundlichkeit am telefon über die ich mich geärgert habe und deshalb nach einer alternative gesucht habe - hat mir eine menge geld gespart

cetus

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