Zum Inhalt springen
IGNORED

Tresorabsturz???


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo erstmal,

ich möchte mir einen Tresor zulegen in den ich Waffen samt Mun. lagern darf.

Das Schränkchen wiegt aber 450 kg und es müßte über eine wohnhausübliche Betontreppe in unser Büro zum stehen kommen.

Jetzt habe ich aber erfahren, daß die Deckenlasten für Wohnhäuser auf ca. 250 kg/ m² ausgelegt sind, für Treppen ebenso.

Was nun???

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Aufstellung eines solchen Schränkchens in einem Wohngebäude?

Gruß

Der Präzisionsschütze

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Callahan

ruf am besten mal bei einer Tresorfirma ( z.b Hartmann ) an und frag wie die das handhaben. Denke dort wirst Du Qualifizierte Auskünfte erhalten.

Wir haben unter einem schweren Tresor mal eine dicke Stahlplatte legen müssen, um die Bodenbelastung zu mindern.

Gruß Christo

------------------

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Kollega wink.gif

na, doch noch den Weg ins beste Forum in .de gefunden ?? grin.gif

Soweit ich weiß, ist die Deckenbelastung pro qm in der Mitte des Raumes angegeben.

An den tragenden Wänden ist sie, glaube ich, höher.

MfG Kai

------------------

Ich bin die Waffenlobby - wir sind viele - wir gehen wählen - und das ist gut so !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Statikprofessoren trichtern ihren Zöglingen semesterlang ein: Moment ist gleich Kraft mal Hebelarm. Wenn ich den Tresor an die Wand stelle, wirkt also ein wesentlich geringeres Moment als ein nach französischer Manier in der Mitte des Wohnzimmers platzierter Waffen-Placard. Von einem der besagten Statik-Professoren stammt auch folgende Anekdote: Nachdem Familie Schambes den Tresor in den dritten Stock geschleppt und aufgestellt hatte, fand sie ihn am nächsten Morgen im Keller wieder - man wohnte in einem Altbau, dessen Innenleben noch aus Fachwerk bestand .... Könnte jetzt zwecks Rückfragen die Telephonnummer des von mir meistgehaßten Statik-Profs angeben, habe sie aber leider, leider nicht mehr greifbar. Architekten tuns zur Not auch, aber Vorsicht, die arbeiten mit "Listen günstiger Querschnitte, wenn sie ein Haus bauen, die Statik machen dann die Rechenknechte vom Bauingenieurwesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Trick Nr 1: Tresor auf eine Bodenplattestellen ist ganz OK, Platte muss allerdings sehr steif sein, und berechne bitte bei dieser Kostruktion auch das Gewicht der Platte (leicht an die 50Kg) sowie des Inhaltes.

Trick Nr 2: Das Platten-Tresor Gebilde sollte möglichst nah an einer tragenden Wand stehen.

Trick Nr 3: Das Verbinden des Tresores mit der tragenden Wand oder der Decke.

Einfachste Lösung: Aufstellen des Teiles im Keller (unterste Ebene)

WICHTIG: die 250KG/qm sind die DIN, dass ist alles andere als eine Garantie, je nach Art des Gebäudes kann die Belastungsgrenze deutlich darunter oder darüber liegen.

Biber

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für Eure bisherigen Antworten.

Der Tresorhersteller mit dem Kubus als Pikogramm gibt mir keine detalierten Aussagen, außer "das wird schon halten". Es kommen zur dieser Problematik nur Vergleiche wie z.B. die volle Badewanne in der Wohnung oder " Sie können ja auch mit 4 Personen gleichzeitig ihre Haustreppe begehen."

Solche Aussagen bringen mich persönlich nicht weiter.

Ich werde daher nächste Woche in das Bauamt gehen und mir im Archiv Einblick in die Bauausführung und Statik geben lassen.

Da es sich aber um ein Wohngebäude handelt und vor 40 Jahren nach entspechenden DIN-Vorschriften gebaut wurde, wird die Deckenbelastbarkeit so um die 250 kg/m² liegen.

Es bleibt so oder so wahrscheinlich ein Wagnis ,auch wenn der Schrank an einer tragenden Wand stehen wird. Der Transportweg geht halt durch das Treppenhaus und über die Deckenmitte bis zum Aufstellungsort.

Der Keller als Aufstellungsort ist auszuschließen, da die Treppe zu schmal und gebogen ist.

Die Idee mit der Bodenlastverteilungsplatte ist mir zwar bekannt aber nicht gerade praktikabel für eine Wohnung. Ich müßte ja eine ca. 2 m² große Stahlplatte mindestens 10 mm stark wenn nicht sogar dicker wegen der Biegesteifigkeit legen. Sieht erstens ******* aus und das Plättchen wiegt selbst bei 2 m² Fläche und einer Dicke von 10 mm satte 157 Kg.

Ich werde mal schauen was für Tips und Erfahrungen von Euch noch so kommen und wenn alles nicht so paßt wie ich es gerne hätte wird der Schrank halt kleiner oder eine Sicherheitsstufe niediger. Und ich nutze meinen Alten nur für die Mun. aufbewahrung.

Ach wenn ich doch nur eine Wohnung in einem alten Bunker hätte. Grins

Gruß

Der Präzisionsschütze

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

zur Statik ein paar Anmerkungen. Die Nutzlast vieler Häuser beträgt 150 Kg/m2!!, bei neueren Gebäuden oder Gewerbegebäuden mehr.

D.h. die Decke wird so berechnet, als ob jeder m2 mit 150 kg belastet wäre. Bei einem 30 m2 Raum wäre das also eine Gesamtbelastung von 4500 Kg. Normalerweise wird man in einem üblichen Wohngebäude diese Gesamtbelastung nie ausreizen, so dass schwere Einzelmöbel eigentlich auch kein Problem sind.

450 Kg mit Füllung vielleicht dann 550 Kg oder mehr sind aber üppig. Neben der Deckenbelastung könnte m.E. auch hier der Estrich Probleme bekommen, so es dass dann in der Ecke knack macht und an der Stelle ist er dann eben nicht mehr schwimmend.

Ich würde da mal einen Statiker drüber schauen lassen oder das Gebilde in den Keller stellen.

P.S. eine 10 mm dicke Stahlplatte von 2 m2 Größe hat keine relevante lastverteilende Wirkung.

Gruß

W.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von matti:

Ist ein bisschen vom Thema abweichend, aber sind Tresore im allgemeinen Wasserdicht ?

Da unsere Schiessanlage gerade mal wieder Ueberflutet war, kann ich mit aller Sicherheit sagen: Unser Tresor ist NICHT Wasserdicht.

------------------

A golf course is the wilful misuse of a perfectly good rifle range

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Nur mal so als Idee: Ein B-Schrank mit den Maßen eines kleinen Schranks (rund 1,50 m hoch) wiegt so um die 200 kg. Dort kannst Du Munition UND Waffen reintun, wenn die beiden getrennt sind, also eins davon in einem A-Fach
[/b]

Das mit der Trennung durch ein Innenfach ist soweit ich weiß noch in der Diskussion. Zumindest auf jeden Fall noch nicht so sicher, daß ich einen Investitionsplan darauf aufbauen würde!

------------------

Gruß, Hartmut Rodney Hopperton.

(FWR-Mitglied 3921)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@callahan66

Ich hatte vor einem Jahr ähnliche Bedenken (Tresor + Inhalt > 400kg) und bin mit meinen Statikplänen zum Bauamt.

Für meine Wohnung (Baujahr 1972) hieß das Flächenlast 150 kg/qm (ich kann also Weinbergers Angabe bestätigen). Es gibt allerdings noch die Erweiterung der Flächenlast auf 300 kg/qm für punktuelle Belastungen (wie in unserem Fall), wenn dadurch die 150 kg/qm nicht insgesamt überstiegen werden.

Sollte sich ein Auflager (ein tragendes Element bis zum Fundament) unter dem Aufstellort befinden, darf sogar auf 500 kg/qm erhöht werden (vergiß dabei aber nicht den armen Estrich).

Übrigens spielen Deckenverspannung und tragende Mauern (wie bereits von anderen erwähnt) ebenfalls eine Rolle.

Denk auch daran, dass nichttragende Mauern bereits zur Grundlast dazugerechnet werden.

DVC

Dragon

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habs mal kurz überrechnet, wenn nicht nebenann noch ein Aquarium mit 400 liter wasser steht und 2 meter weiter nochn wasserbett gibet null problemo

Grundlaage ist aber an Wand, und decke aus Vollbeton keine Hohlkammerdecke o.ähnl.

ich bin übrigens so treist und habe einen von 300 kg auf ner holzdecke zu stehen

------------------

Beste Grüße

Roland

Forum Waffenrecht Nr.3208

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von callahan66:

Ich werde mal schauen was für Tips und Erfahrungen von Euch noch so kommen und wenn alles nicht so paßt wie ich es gerne hätte wird der Schrank halt kleiner oder eine Sicherheitsstufe niediger. Und ich nutze meinen Alten nur für die Mun. aufbewahrung.

Nur mal so als Idee: Ein B-Schrank mit den Maßen eines kleinen Schranks (rund 1,50 m hoch) wiegt so um die 200 kg. Dort kannst Du Munition UND Waffen reintun, wenn die beiden getrennt sind, also eins davon in einem A-Fach oder einer entsprechenden Kiste (Metallkiste mit Vorhängeschloss wie in der Bank tut's). Ist zwar nicht ganz so komfortabel, erleichtert aber die Sache mit der Deckenbelastung.

Hinzu kommt, dass B-Schränke sehr viel billiger sind als die (voraussichtlich) ab 2003 notwendigen Stufe-0-Schränke, die zur wirklich gemeinsamen Aufbewahrung (also ohne Innenfach oder so) von Waffen und Muni notwendig sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von Rodney:

Das mit der Trennung durch ein Innenfach ist soweit ich weiß noch in der Diskussion. Zumindest auf jeden Fall noch nicht so sicher, daß ich einen Investitionsplan darauf aufbauen würde!

Ein B-Schrank mit einem A-Innenfach genügt m.E. sowohl heute als auch in Zukunft dem Gesetz, denn

- Kurzwaffen müssen in einen B-Schrank (sind sie)

- Munition und Waffen müssen getrennt aufgewahrt werden (wenn ich das eine hab, muss ich mindestens noch ein Schloß überwinden, um an das andere zu kommen).

Ich wüßte nicht, wo bei der geschilderten Lösung (auch nach dem neuen WaffG in der bisher bekannten Form!) der Haken sein könnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, ich übermittele mal eine Nachricht zu diesem Thread, welche nicht von mir stammt, sondern von einem ehemaligen WO User:

... und

vielleicht kannst Du dem mann mit dem schweren tresor bei WO mal mitteilen, er soll nicht so ein gedöns machen:

100ter Winkelschiene mit Schwerlastdübeln an tragender Wand befestigen. den tresor drauf und die obligatorische wandbefestigung im oberen Drittel des Schranks- fertig.

wenn die schienen 10 cm über dem Boden angebracht werden, kann er sogar noch seine Hausschuhe drunterstellen, und wenn er eine Ecke mit zwei tragenden wänden hat, ist er der gewinner überhaupt, denn dann kann er noch einen tresor obendrauf stellen...

... Ende Zitat

Holger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Clausi schrieb:

"Ein B-Schrank mit einem A-Innenfach genügt m.E. sowohl heute als auch in Zukunft dem Gesetz, denn

- Kurzwaffen müssen in einen B-Schrank (sind sie)

- Munition und Waffen müssen getrennt aufgewahrt werden (wenn ich das eine hab, muss ich mindestens noch ein Schloß überwinden, um an das andere zu kommen).

Ich wüßte nicht, wo bei der geschilderten Lösung (auch nach dem neuen WaffG in der bisher bekannten Form!) der Haken sein könnte. "

Aber wer wird denn einem Verwaltungsbeamten mit gesundem Menschenverstand kommen wollen?

Sicher, nach menschlichem Ermessen muß sich die verbrecherische Ehefrau erst durch eine zweite Tür kämpfen, um an die Muni zu kommen. Aber das Fach ist eben TEIL des TRESORS. Es genügt aber dem Buchstaben des (neuen) Gesetzes,wenn im B-Schrank (oder A bei geringer Anzahl von nur LW) noch ein kleines verschließbares Blechgefäß llagert, daß die Mumpeln aufnimmt. Dagegen dürfte nu wirklich keiner was haben. Oder hat ein Jurist / Verwaltungsspezialist eine andere Meinung?

Aber warten wir erstmal die entsprechenden Verwaltungsvorschriften ab... Vielleicht siegt ja doch noch irgendwo der Verstand...

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zurück zum Thema Gewicht :

Hab schon in verschiedenen Wohnungen ab Anfang 70 er Jahre problemlos ein Aquarium mit den Maßen 200X50x50 stehen gehabt. Sind vom Volumen brutto 500 Liter (= Kilo) + Unterschrankgewicht+ Gewichtszuschlag des Volumenanteils der durch Glas,Sand,Steine statt Wasser ersetzt ist.Sind m.E.mindestens 600 Kilo auf der Fläche von 1 m2 Grundfläche. Auch bei anderen Hobbyfreunden (man geht ja nicht nur zum Schießen smirk.gif) und größeren Tümpeln noch nie Probleme gehört.Sind wohl Reserven drin !

Gruß Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.