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Sal-Peter

WO Silber
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  1. https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_FuA_Novelle_Waffenrecht.pdf ... und sobald man eine Ausnahmegenehmigung nach §4 WaffG hat, löhnt man inzwischen fast 60,- € regelmäßig - zur Zeit alle 3 Jahre - für die Zuverlässigkeitsprüfung ans BKA. Zusätzlich zu den Kosten, die die Waffenbehörde für ihre Bemühungen berechnet. Hat mir erst letzte Woche das BKA in einem netten Schreiben mitgeteilt.
  2. Natürlich. Ich kann nur keine Pharisäer ab.
  3. Ja, für Kaderschützen. Bei uns auch, da Jugendliche ja noch keine eigenen Waffen erwerben dürfen. Die werden aber auch jedes Jahr neu je nach Leistungsstand und körperlichen Merkmalen verteilt. Der gemeine erwachsene Neuling bekommt in der Regel die gerade freie Vereinshure. Reiner E erwähnte explizit Ruger (Mini) .308. Nicht gerade ein üblicher Präzisionslochbohrer.
  4. Ein am Ergebnis orientierter Sportschütze, also ein Sportschütze, wird sehr wohl daran interessiert sein, ein Sportgerät / Waffe zu benutzen, das auf ihn zugeschnitten ist. Bezüglich Griff, Abzug, Visierung, Schaft ... Das ist bei Vereinswaffen per definitonem nicht gegeben. DARUM braucht ein echter Sportschütze eine (oder mehrere) eigene Waffen. Keine Vereinshuren. Offensichtlich ist ReinerE also nicht am sportlichen Wettkampf, sondern nur am Ballern ("Ruger .308") interessiert. Solche Menschen sollten in der Tat keine Waffen auf Sportschützenbedürfnis besitzen dürfen. Sagt er ja selber ("Waffen sind gefährlich, darum ...").
  5. Ich weiß, dass die Chance gering ist. Aber mit meiner "Meinung" bin ich - juristischer Laie - nicht allein. http://www.juraexamen.info/ruckwirkungsverbot-echte-und-unechte-ruckwirkung/
  6. Doch, den gibt es. Das Gesetz ist in Teilen nicht verfassungsgemäß (Rückwirkung) und unser Bundespräsident ist Volljurist. Wenn er hier keine Zweifel anmeldet, sollte er seinen Semesterbeitrag mit Zins und Zinseszins zurückverlangen.
  7. Agent provacateur? Lieber ReinerE, es gibt in unserem demokratisch regierten Land Gesetze, die muss man einhalten. Insbesondere als Legalwaffenbesitzer. Einige davon beschäftigen sich mit dem Datenschutz. D.h., dass Daten nur dann verarbeitet und weitergegeben werden dürfen, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Jetzt rufst du offen in einem Waffenforum zum Verletzen von Gesetzen auf, also Stellen Daten illegal zu melden, um "eine Art Kooperation mit den Behörden an(zu)streben nach dem Motto: Ihr erlaubt uns etwas - wir arbeiten mit Euch zusammen und legen offen, was Ihr braucht, damit ihr weiter Vertrauen in uns habt.“ Schreib dir hinter die Ohren: WIR ACHTEN DIE GESETZE! Auch, wenn Behörden ILLEGAL etwas von uns fordern. Denn dort arbeiten auch fehlbare Menschen.
  8. Es müssen in diesem Falle alle Tatsachen vorliegen, die das Bedürfnis begründet haben, auch eine "regelmäßige" Sportausübung, allerdings sollen an die Regelmäßigkeit nicht die gleichen strengen Mindesttermine (12 bzw. 18 p.a.) angelegt werden. So war es gemeint, aber die Verwaltungsvorschrift hat noch nie eine Verwaltung im Geringsten beeindruckt. Wenn das neue Affengesetz in Kraft tritt, ist das alles sowieso obsolet, da dann die konkreten Zahlen sowohl für den Erwerb (12/18) als auch für das Fortbestehen des Bedürfnisses (a)24: 6 pro 12 bzw. 1 pro Quartal pro Waffenart / b) ab 10 Null) für den Besitz ins WaffG konkret aufgenommen wurde. Der übrigens einzige halbwegs vernünftige Passus in dem ansonsten komplett kruden Machwerk, wenn auch diese komplett beknackt formuliert wurde (2. Überprüfung nach 10 Jahren - nach a) oder nach b)???
  9. Bei einem Verein, der so viel Mitglieder hat, dass diese sich einen eigenen Stand leisten können, ist es extrem unwahrscheinlich, dass diese Informationen (insb. unter der Geltung des Datenschutzes) allen beteiligten Personen - insbesondere z.B. den Aufsichten - vorliegen. Wer sowas schreibt, ist entweder in einen Verein, der Kandidat für den Goldenen Verdienstorden imeni "Feliks Dzierzynski" ist, oder hat keine Ahnung.
  10. Ich hätte da mal angerufen und sehr höflich nachgefragt, was sie eigentlich wollen: Wenn EINER von DREI Vereinen Inaktivität "meldet", heißt das im Umkehrschluss, dass du in ZWEI Vereinen AKTIV bist. Solche "Mißverständnisse" lassen sich in der Regel einfach, schnell und preiswert ohne Mietmaul (vulgo Anwalt) regeln. In einem solchen Telefonat bekommst du höchstwahrscheinlich auch den Namen des Denunzianten und den des übereifrigen Vorstandes raus und kannst denen dann, wenn es deiner Befriedigung dient, mit deinem Anwalt den Allerwertesten auf Melonenkaliber aufweiten.
  11. Diese Diskussion ist so rechthaberisch-deutsch, dass ich mich langsam meiner Vorfahren anfange zu schämen.
  12. Jetzt verstehe ich endlich, warum die auf dem Amt erst dann eine WBK ausstellen, wenn sie den (m/w/d) Antragsteller persönlich gesehen haben!
  13. Hat der denn wirklich was zu melden?
  14. Zu viel Aufwand. Pokale dagegen habe ich in rauen Mengen rumliegen, gesponsert von Mitgliedern, die wieder Platz zu Hause brauchten. Kostet mich nichts, nicht mal Überwindung.
  15. Das kommt ganz drauf an. Wollen die Gäste Druckluft schießen, haben sie nach Einweisung eine gewisse Zeit zum freien Üben, wobei wir Tipps geben, wie man besser treffen kann. Dan wird z.B. ein Wettbewerb über 10 Schuss gestartet. Dank Elektronik ist das in wenigen Sekunden ausgewertet. Wollen die Gäste "erlaubnispflichtig" schießen, haben sie eine gewisse Auswahl an Kurz- und Langwaffen mit verschiedene Visiersystemen von .22 bis ggf. .44 Mag. zur Verfügung. Es wird in die Waffen eingewiesen, jeder kann sie z.T. auf Papierscheibe, z.T. auf Fallscheibe (20cm, und 15 cm) ausprobieren. Mit einer Waffe - i.d.R. Selbstlader, Kurzwaffenpatrone, Optik - werden dann auf Zeit ein Satz 20cm-Fallplatten beschossen. Magazin mit 10 Schuss voll. Zeitnahme per Timer. Zeiten werden notiert, am Ende, wenn alle bei Bier und Essen in der Kneipe sitzen, erfolgt die Siegerehrung. Ganz einfach, viel Spaß, alle zufrieden. Berechnung: Standgebühr "mit Betreuung und Waffenmiete" pro Person plus verschossene Munition zum Gästepreis.
  16. Back to topic: Wenn größere Gruppen bei uns ein Gästeschießen buchen (so ab 10 Leuts), bekommt der Sieger (gibt meistens eine kleines Vergleichsschießen, das wünschen die so) von mir einen Pokal aus der Altpokalkiste (natürlich alte Widmung entfernt und sauber gemacht). Evtl. noch einen frischen Aufkleber drauf. Kommt immer gut.
  17. Unwählbare Scheindemokraten. Politischer Abschaum. Arrogantes Pack, das extrem gesetzestreue Steuerzahler auch noch nach dem Ficken verhöhnt. Weg damit!
  18. Man schlägt keinen Brillenträger ... Man schlägt keine Frau ... Man schlägt keine Kinder ... Denn wer auch nur eines von den oben genannten Böswilligkeiten tut, ist ein asoziales Arschloch. Das haben wir gelernt und ist in unserem Denken fest eingebaut. Außer, wir sind asoziale Arschlöcher. Bei Kindern wirkt also die Beißhemmung der Erwchsenen. Bei behinderten Kindern ("Asperger" angeblich, wenn es auch in Wirklichkeit höchstwahrscheinlich FAS ist) noch viel stärker: Ein behindertes Kind anzugreifen - das ist schlimmer, als als ... (man denke sich das schlimmstmögliche Verbrechen und multipliziere das mit 2). Das nutzen gewissen Kräfte aus: Diebesbanden schicken Kinder zum Klauen - und Linksgrüne Geschäftemacher ihre Kinder zum Lügen. Funktioniert. Erschreckend gut.
  19. Demnächst werden 7-jährige Mädchen gedrillt, vor Welt"führern" über was weiß ich für linke Themen zu reden ... Als Lehrer weiß ich, wie leicht sich Kinder und Jugendliche - wenn man die entsprechende Energie hat - beeinflussen lassen. Nicht alle - aber man braucht für solch medialen Terrorismus auch nur ganz wenige. Die findet man. Das sind dann Sprechpuppen. Was für ein Verbrechen, Kinder so zu mißbrauchen! Alles klar? Erschreckend ehrlich, das Mädchen.
  20. Das ist ein eindeutiger Beweis, gegen wen sich Seehofers Supergesetz richtet und wen die CDU/CSU als Feind betrachtet. Uns gesetzestreue Bürger! NIE WIEDER CDU/CSU !!! Oder sie schicken ihre mafiösen "Eliten" schmerzhaft in den Zwangsurlaub. Aber eher friert die Hölle zu.
  21. Doch, der könnte vorliegen: Nämlich der Fall der "echten Rückwirkung". Denn die ist nur lt. Bundesverfassungsgericht nur dann zulässig, wenn dadurch "eine offene Auslegungsfrage für die Vergangenheit geklärt werden soll". Da aber der Staat SELBER nach dem besagten Stichtag noch die zu verbietenden Magazine an Private verkauft hat, liegt der Fall der "offenen Auslegung" offensichtlich nicht vor. Da der Herr Bundespräsident Volljurist ist (2. jur. Staatsexamen 1986), müßte er die verfassungsmäßige Zweifelhaftigkeit dieses Gesetzes zumindest in diesem Punkt erkennen.
  22. Man wird doch wohl noch träumen dürfen ... Aber im Ernst: Es ist auf jeden Fall gut für uns, wenn es mehr von Artikeln dieser Art gibt.
  23. Da die Presse inzwischen auch angefangen hat zu verkünden, dass Drehhofer "etwas" überdreht hat, ist die Hoffnung nicht ganz unbegründet, dass unser verehrter Bundespräsident doch noch vor dem Unterschreiben länger nachdenkt. z.B: https://www.nw.de/nachrichten/politik/22667932_Seehofers-neues-Waffengesetz-macht-Millionen-Buerger-zu-Kriminellen.html
  24. Danke! Ich kann dunkel erahnen, wie viel Arbeit da drin steckt!
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