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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Nennt nicht der Jäger die Fangzähne "Waffen"?
  2. Wessen Interessen? Die des Volkes.... nein. Die der Regierung... schon eher. Die der, die die Regierung lenken... definitiv.
  3. Auf jeden Fall solltet ihr in der Mitgliederversammlung beschließen, dass Thekendienst ein ganz normaler Stundendienst ist - wenn das bisher nicht so abgerechnet wurde. Das hat nichts mit der Satzung zu tun - oder die Satzung sollte entschlackt werden. In eine Satzung gehören nur die Dinge, die sicher und für längere Frist geregelt werden müssen - alles andere kann man über Ordnungen viel eleganter und vor allem flexibler regeln. (Dafür gibt es sogar Lehrbücher sh. Link)
  4. Als ehemaliger Bürger der demokratischsten Republik, die je auf deutschem Grunde existierte, kann ich dir sagen, dass gerade die unbescholtendsten Bürger für den real existierenden Staat die größte und schlimmste Gefährdung darstellen. Oder meinst du, Knastis hätten die DDR-Regierung gestürzt?
  5. Wieder das Problem mit "regelmäßig". Regelmäßig heißt "einer Regel, Ordnung (die besonders durch gleichmäßige Wiederkehr, Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist) entsprechend". Das kann sein 1x im Jahr, 18 x im Jahr oder 1x jeden Monat, 1x alle 10 Jahre ... Zum Glück ist da ja für den Neuerwerb und den Besitz (die ersten 10 Jahre; Kontingent) ausreichend genau definiert. Das läßt sich in der Regel mit ausreichender Sicherheit feststellen. Für das "Überkontingent" (bzw. den Beitz desselben) gibt es KEINE einzige Definition des Gesetzgebers.
  6. Siehe das neueste Gesetz Lex Sprave, in der ungeschickte Staatsjuristen "aus Versehen" alle F Druckluftwaffen erlaubnispflichtig gemacht haben. Bananenrepublik
  7. Wo steht denn das? Oder nur beim WSV?
  8. Es dürfte Konsens sein, dass das Urteil des VGH Baden-W. nicht wirklich auf der Basis des Waffengesetzes gefällt wurde. Leider wurde es auch nicht fristgerecht kassiert, so dass wir den Schlamassel haben. Und jetzt "interpretieren" manche kreativen Behörden da noch was rein. Willkommen in der DDR 2.0. Äh ... nein ... in der DDR wusste man, was einen erwartet, Willkür war da noch berechenbar. Das ist sie inzwischen nicht mehr.
  9. Nö, nur ich habe das mit ins Spiel gebracht
  10. "Ordentliche" Airsofts gehen ja i.d.R. auch erst ab 12 Jahren. Mit Licht (Laser) kann man das Einstiegsalter exorbitant senken - und Tante Ali hat dafür auch die passenden reaktiven Ziele für nur eine Handvoll Renminbi-Yuan. Bzw. mit Laserpatronen in echten Waffen auch für Erwachsen zum preiswerten und ständigen Training zu Hause.
  11. Nein verdammt, das ist absolut wichtig!
  12. Ich kenne da keine passende Sportordnung
  13. Solange alles i.O. ist, ist dieser Händler günstig und hat ein großes Portfolio. Solange du nicht reklamierst, sondern brav bezahlst, ist alles in Ordnung. Sobald du aber eine (berechtigte) Reklamation anbringst, reagiert dieser Händler ... wie soll ich nicht justiziabel ausdrücken ... verhaltensoriginell. Aber trotzdem ist dieser Händler immer noch einer der Großen und regelmäßig auf der DM in München vertreten. Man kann es also anscheinend mit dem Kunden machen. Ich kenne "gut gelaufen" und auch "indiskutabel unfreundlich". Nachweislich in meinem Postfach. (Ich verwende die betreffende Mail dieses Händlers regelmäßig zu Lehrzwecken, wie man auf keinen Fall Kundeanfragen beantworten sollte, insofern bin ich RB dankbar)
  14. Oh! Ach! Wie in jedem Baumarkt!
  15. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde gerade dann klingelt, wenn ich gerade versuche, den Schmodder aus meinem Pistolenlauf zu tilgen? Oder anders: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde mich überhaupt zu ihren Bürozeiten zu Hause antrifft, weil ich ja irgendwann Geld verdienen muss?
  16. Der von mir beschriebene Fall dürfte m.M.n. sogar ein Grund für die "Privilegierung" der 10ender sein. Es ist besser, der Opa lässt ein paar Jahre seine Waffen im Schrank bzw. verborgt sie gesetzeskonform an seine künftigen Erben zwecks Benutzung, als dass er aufgrund körperlichen und ggf. geistigen Verfalls noch ein Unglück verschuldet. Das tut niemandem weh.
  17. Warum in aller Welt sollten wir eine VERSCHÄRFUNG des WaffG verlangen? Es geht hier um teuer mit privatem und versteuertem Geld erworbene Waffen, die wphl kaum zu Straftaten eingesetzt werden. (ansonsten bitte Statistik beibringen, dass sportliche Betätigung irgendwie Einfluss auf kriminelles Habdeln hat!). Nehmen wir den Fall, Opa will diese Waffen Sohn oder Enkeltochter vererben, kann das aber erst mit dem Ableben. (Erbenprivileg geht nicht mit Schenkung). Diese Familie würdest du enteignen. Pfui!
  18. Die werden in Kürze sicher verfügbar sein. Denn das ist ein Bombengeschäft. Mich persönlich tangiert es peripher, wie sich die Arbeitsmarktlage der Juristen ändert. Fakt dürfte sein, dass lt. Darwin die am besten überleben, die sich am besten an sich verändernde Bedingungen anpassen können. In jedem Beruf.
  19. @MarkF Du verkennst in meinem Posting, dass ich a) ChatGBT zwar als Beispiel brachte (weil verfügbar), dieses aber kritisierte. Jedoch den Fortschritt des letzten halben Jahres hervorhob. Vor einiger Zeit fragte ich die KI zu einem mir leicht lösbaren juristischen Problem und KI antwortete reine Googlegrütze. Ich wies sie auf vergessene Paragraphen hin und sie korrigierte ihre Ansicht. Vollkommen unbrauchbar damals. Das obige Resultat dagegen sieht wenigstens für einen Laien brauchbar aus (die halluzinierten Stellen habe ich nicht überprüft), aber, im Vergleich, ein echter Fortschritt. b) Jetzt nimm eine KI, die NICHT das Internet als solches, sondern juristische Fachlliteratur und Fachbeiträge auswertet. Die nimmt einem guten Fachmann Fleissarbeit ab, ist wahrscheinlich so gut wie ein Durchschnittsjurist und besser als ein schlechter. Vielleicht noch nicht heute, aber bald. c) Den Juristen vor Gericht wurd es nicht arbeitslos machen, ist aber für reine Auftragsschreiber von juristischen Gutachten bald eine Gefahr. Oder Chance ...
  20. Praktisch läuft das in der Tat (wahrscheinlich überall) so ab, die Frage ist, wie lange noch.
  21. So steht es im Gesetz und wenn man in dem § etwas weiter oben schaut, steht dort: Und genau das steht im Absatz 5 NICHT. Ein Vöglein hat mir gezwitschert, dass die Weglassung durchaus gewollt war. Und es war ein recht großes Vöglein.
  22. Da bin ich bei dir. Du hast Recht - ich habe die Aufgabenstellung falsch gelesen. Mea culpa. Dann ist eigentlich nur noch relevant, ob er immer noch Mitglied in einem Verein ist, der einem §15-Verband mittelbar angehört. Dann hat P gute Karten, ganz ohne KI.
  23. Aus genau diesem Grund sollte man zwar die Expertise von Juristen nutzen, sie aber auf keinen Fall in Gremien wählen - die Sitzungsdauer verdreifacht sich.
  24. Ich sehe für Juristen in Behörden und Unternehmen, deren Lebenszweck das Erstellen juristischer Gutachten ist, in Kürze ziemlich schwarz. So schnell, wie sich die KI aktuell entwickelt, wird sie viele bisher gutbezahlte Jobs für "fleißige Intelligenzler", die nicht vorwiegend kreativ oder intuitiv tätig sind, arbeitslos machen. Das, was ich hier genutzt habe, ist kostenlos. Bezahlversionen, spezialisiert auf juristische Fragestellungen, werden da noch wesentlich besser und juristisch sauberer formulieren. Oje!
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