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erstezw

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Alle Inhalte von erstezw

  1. Ja was denn jetzt: - Voreintrag innerhalb 21Tagen? - Eintrag nach Erwerbsanzeige innerhalb 21 Tagen? Mit Zuverlässigkeitsprüfung?
  2. Ich war gestern etwas anmelden und habe nach etwa 10 Minuten inklusive Bezahlen das Amt wieder verlassen. Alles andere käme mir komisch vor. Zumindest in Hessen. Aber 21 Tage ... ? Wofür?
  3. Viele finden sich da nicht wieder. Im Moment etwa 93%. https://www.google.de/amp/s/m.bild.de/politik/inland/grosse-koalition/fdp-schmiert-im-politbaromter-ab-55529774,view=amp.bildMobile.html
  4. Die Mehrzahl ist sicher engagiert Ich behaupte aber, dass sie unter engagierter Arbeit nicht verstehen neutral und sachlich zu berichten, sondern gezielt Stimmung zu machen.
  5. Vergiss Schleswig-Holstein nicht.
  6. Klingt wie ein Gebrauchtwagentandler in der Truderinger Str.: „Ehrlisch, schwör sich beim Leben beim Leben von toter Oma, is erste Hand, top in Ordnung.“
  7. Dass es gut geht heißt nicht dass es korrekt ist. Und weil es nicht korrekt ist könnte es durchaus zu Problemen führen.
  8. Der hätte das mitten auf der Autobahn machen müssen. Gemeinsam mit vielen Verwandten. Das hätte ihm viel Kummer erspart.
  9. erstezw

    Gaser aus Ungarn

    Den Nicht-LWB wird das recht wenig bedrücken.
  10. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz,...
  11. Eher ein zollrechtliches denn ein waffenrechtliches Problem wegen der Besonderheit dass die Schweiz Drittland ist. Vergessen auch viele, wenn sie mit einer teuren Kamera oder Sportausstattung von Deutschland durch die Schweiz nach Italien fahren.
  12. Da hast du schon Recht, aber trotzdem keine echte Handhabe.
  13. Das ist dann aber auch noch keine 3 Monate beantragt.
  14. erstezw

    Kanonen

    Kauf doch direkt ein Anwesen mit eingebauter Artillerie. Soll’s doch bei euch geben.
  15. Ist mehr eine Vermutung als Wissen. http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html “Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus.“ Im Prinzip stünde ja in dem Bescheid schon die Begründung warum noch nicht entschieden ist. Kurz knackig ans Gericht, dann kommt Bewegung in die Angelegenheit.
  16. Erinnert euch mal, was passiert wenn das W-LAN zu langsam oder der Schokopudding alle ist. Und wir bezahlen ja noch für die Nichtleistung.
  17. Dann hast du einen (Zwischen-) Bescheid und die 3-Monatsfrist verlängert sich...
  18. Das war aber schon vor über 30 Jahren so. Als ich als Jugendlicher zum Üben für die Jägerprüfung mit dem Fahrrad, der Flinte (im Segeltuchfutteral ohne Schloss) auf dem Rücken und einer Kiste Patronen auf dem Gepäckträger zum Schießstand geradelt bin. Zum Mopedfahren noch zu jung, um ein Luftgewehr zu kaufen auch. War damals nicht schlimm, ist es heute auch nicht. Nie vergessen: Das Waffengesetz dient nicht der Verhinderung von Straftaten.
  19. Wenn Gepäck eingecheckt ist geht das nicht ganz so schwups...
  20. Wirf doch mal einen Dummy - schick einen Jugendlichen mit JJS und unverpackter Waffe zum Schießstand. Im anschließenden Verfahren wird dann geklärt, was da geschrieben steht.
  21. @Bautz:Erst einmal wäre da einschlägig: Die WaffVwV ist da etwas konkreter: und...
  22. erstezw

    Waffenimport

    Wo genau findet sich da die Einfuhr: http://www.bafa.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Servicesuche_Formular.html?resultsPerPage=20&templateQueryString=Schusswaffen ? Wovon hast du noch keine Ahnung?
  23. erstezw

    Waffenimport

    Quelle?
  24. Das Parlament ist eh überflüssig. Die werden nicht gebraucht um Bürger zu gängeln.
  25. Bist du nach 1980 oder in der DDR groß geworden? Google mal „Deutscher Herbst“...
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