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erstezw

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  1. Bisher schreit doch noch gar niemand?
  2. @knight Das ist doch Blablub, manche verteidigen alles, der Staat (und sein Vertreter) macht keine Fehler und sagt immer die Wahrheit. Das mit der Software ist ja offensichtlich nur eine faule Ausrede, da NRW-Bürger 1 monatelang hingehalten und NRW-Bürger 2 in selber Angelegenheit über Ostern in 3 Wochen bedient wird.
  3. Ist mir egal wofür das steht, aber offenbar werden dann Querulanten schneller bedient. Jedenfalls habe ich danach eine gesteigerte Willigkeit den Buchstaben des Gesetzes zu folgen feststellen könne. Aber vielleicht meint ja auch einer "Querulant" wäre eine Nationalität und will nicht ausländerfeindlich sein?
  4. Hast zwei Beiträge verfasst, beide ohne Sinnzusammenhang mit dem Ausgangsthema.
  5. Nein, sind bei in NRW ansässig. Steht doch sogar in der Zusammenfassung.
  6. So bekommt es der eine in NRW erzählt. Und so erlebt es sein "Nachbar" im selben Bundesland: Und jetzt bist du nochmal mit der Software dran. Oder vielleicht doch eine Anweisung des jeweiligen Behördenleiters, Waffensachen solange als möglich hinzuhalten? Edith hat mir gerade geflüstert, statt Vorsatz käme auch Faulheit oder akutes Bore-Out als Ursache in Frage.
  7. Wieso die Software? Must schon alles lesen um zu verstehen. Noch einmal als Zusammenfassung siehe unten:
  8. Gutmenschen und Linke, man weiß ja wer dahinter steckt. Wobei "Linke" ja inzwischen bis zur CDU geht und auch einige Liberale ins selbe Horn gestoßen haben (Meister Hirsch z.B.).
  9. Da würde ich dann weder an an Softwareproblem noch an Überlastung glauben, eher an eine interne Anweisung.
  10. Das ist wirklich zügig, war ja sogar Ostern dazwischen.
  11. Ich zitiere mal die einschlägig anzuwendende VwGO: Jetzt wären zwei Dinge zu prüfen: 1. Ist die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses gegebenenfalls einer der Fälle, bei denen eine kürzere Frist geboten ist? 2. Ist ein Softwareproblem ein zureichender Grund? Zu 1: Ich bin mir sicher, dass diese Voraussetzung bei entsprechender Begründung durch den Antragsteller als gegeben angesehen wird. Angenommen man entschließt sich im zeitigen Frühjahr zur Jagd auf den Brunftbock. Jetzt muss der Feuerwaffenpass ja ggf. noch ins Gastland und wieder zurück, bevor man die Reise antreten kann. Dann ist die Erwartungshaltung, dass die Ausstellung zeitnah erfolgt sicher gerechtfertigt. Zu 2: Wohl kaum, da es den EFP schon gab, als er noch per Kugelschreiber ausgefüllt wurde. Eine rechtliche Verpflichtung zur maschinellen Bearbeitung ist aus Waffengesetz und den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften nicht ersichtlich. PS: seit damals habe ich ein Q auf der Akte, das steht offenbar für "quick!"
  12. Altes WaffG vor 2003 (spielt in dem Zusammenhang inhaltlich eine Rolle), weitere Kurzwaffe in bereits vorhandenem Kaliber zur Leistungssteigerung beantragt (geht ja heute anders). Eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes (nicht des Vereines) habe ich vorgelegt. Der SB hat bei der Abgabe des Antrags direkt ungefragt mitgeteilt, dass er das aufgrund der bereits vorhandenen Waffe ablehnen müsse. Er wollte erreichen, dass ich den Antrag wieder mitnehme, ich habe aber um einen ablehnenden Bescheid gebeten. Mündliche Rückfragen hat er mehrfach abgewimmelt, er würde noch auf die Formulierung der Begründung der Ablehnung durch die übergeordnete Dienststelle warten. Er war aber so kurzsichtig, mir nicht einfach einmal zwischenrein einen Zwischenbescheid zu schicken oder ordentliche Telefonnotizen zu machen. Nach 12 Wochen habe ich eine Untätigkeitsklage ans VG geschickt, nach erneuter Rückfrage, ob ich wirklich den Bescheid haben wolle diesen auch bekommen und dann sofort die Möglichkeit zur Klage gegen diesen genutzt. Nach knapp zwei Jahren wurde die Sache zu meinen Gunsten entschieden. Ab da ging es auch mit den weiteren Waffen einfach und reibungslos. Wenn jemand fragt warum man so etwas macht: Ich habe in den späten 80ern schon einmal eine weitere Kurzwaffe in Baden-Württemberg beantragt und diesen Antrag zurückgenommen weil Verband und Amt einen Haufen Papier haben wollten und es mir damals dann doch zu doof war. Das hat man mir Mitte der 90er in Bayern bei der Verwaltung als Argument entgegengehalten, als ich mir den Formalismus dann doch angetan habe ("Damals haben Sie doch auch eingesehen, dass Sie hinreichend ausgestattet sind"). Seither gilt "Kein Schritt zurück".
  13. Hab ich schon mal. Die war erfolgreich.
  14. Und wenn die Zulassungsstelle ein EDV-Problem hätte wäre es auch ganz normal und akzeptabel, wenn über Monate keine neuen Autos zugelassen würden? Oder es gibt keine Knete, weil das Sozialamt wochenlang ein Problem mit dem Buchen hat? Krankheitsbedingte Ausfälle sind ebenso wenig Problem des Bürgers.
  15. Bei der fertig gegurteten 3:2 in den grünen Plastikboxen mit Zerfallgurt ja. Die normalen Gurte sind EW-codiert, also keine Verpackung zum wegwerfen, aber immerhin vereinfacht auszusondern.
  16. Das sind die Streckenposten. Nicht die Schiedsrichter. Wobei diese ja manchmal auch abseits des Regelwerks pfeifen. Ja, ja, der gute alte Rechtsstaat...
  17. Diese Aussage passt eigentlich auch dazu:
  18. Ganz sicher gehst du, wenn du beides in verschiedenen Fahrzeugen transportierst.
  19. Der DSB war beim "Bücken und Hose runter" schon immer mit Hurra vorne weg.
  20. Möglicherweise. Bei uns würde sowas natürlich nie vorkommen, daher bin ich nicht von alleine auf diesen Gedanken gekommen.
  21. Es war übrigens bei der Ausreise. Bei der Einreise hätte ich es noch verstanden. Dafür steht beim Mittagessen immer ein Gedeck extra auf dem Tisch, die Queen könnte ja überraschend vorbeikommen.
  22. Die wollten mir 1993 schon mein Glockmesser abnehmen. Das war zusammen mit Helm, Spaten, Uniform, etc. im Seesack war. Wie bei den 20 anderen auch, die Hälfte davon von der Royal Army...
  23. Die Presse merkt eher, dass sie dem kritischen Leser ab und an ein Leckerli zuwerfen muss.
  24. erstezw

    2/6 Reglung?

    War das bei den Fürsten anders? Die haben sich doch auch nicht aus Produktion und Wertschöpfung aus Eigenleistung finanziert?
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