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...versenkt. Wobei in diesem Fall das Fiasko als "Versuch der Threadbeendigung" wohl gewollt war, ist halt ein guter Dominikaner ("domini cani"). Doch zurück zum Threadthema: In der Tat hat sich F.Gepperth geäussert. Er ist ja offizielles Mitglied im per Gesetz eingerichteten Fachbeirat und die dortigen Beratungen auch zu Sportordnungen (IPSC) haben weniger mit Geheimdiplomatie zu tun. Über selbige Änderungen sowie VwV-Entwürfe wurden und werden wir ja auch regelmäßig informiert. Doch die Waffenrechtsnovellierung um die wir hier reden ist eine andere Baustelle. Allerdings sollten die detaillierten Beschreibungen einiger Vorgehensweisen gewisser Ländervertreter schon zu denken geben - zumal neben F.Gepperth auch Dr. Schiller immer wieder auf solches Gebahren aufmerksam gemacht hat. M.E. ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche "Geheimdiplomatie" eine absolute Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Verhandlungspartner - und die ist hier seitens der Ländervertreter wohl absolut nicht gegeben. Es ist doch so: Da haben wir nach langem Handeln, Einsatz ein neues WaffG bekommen, dass zwar sehr viele Verschärfungen enthält, aber im Gegenzug ein paar kleine Lockerungen (Stichwort: Anschein, WBK gelb, evtl. auch IPSC (LW) ) mitbringt. Via AWaffVo und jetzt geplant VwV werden uns aber Stück für Stück diese neu errungenen Freiheiten wieder abgenommen und weil das einigen regulierungswütigen (Motivation: Karrieresucht oder Frustrationsventil?) Ländervertretern/Beamten nicht reicht, jetzt ständig neue Verbotsversuche nachgeschoben. Geheimdiplomatie kann da jedesmals "nur das Schlimmste verhindern", sprich eine appeasement-Politik betreiben, die aber wie man sieht immer nur für kurze Zeit währt, bis uns das nächste Stückchen Waffenrecht weggenommen wird. Diese Behördentaktik ist bestens beschrieben in "All the way down the slippery slope" Quelle: Dave Kopel. Daher schlage ich eine andere Taktik vor: Jeder neue Vorschlag dieser Dolchstössler wird mit massiven mailing-Aktionen beantwortet, sodass betroffene Politiker es irgendwann leid sind, schon wieder stapelweise Briefe beantworten zu müssen, weil ein profilierungssüchtiger Beamte wieder ein neues Verbotspamphlet in die Runde einbringt. Daneben müssen wir eine Öffentlichkeit pro Waffen schaffen: Unsere Olympiasieger-Biathleten medienwirksam pro Waffen platzieren, bestimmte Legalwaffenbesitzer die Sympathieträger sind, in Talkshows einschleusen, und zusehen, wie wir auch für Nichtschützen/Sammler/Jäger vielleicht einen eng begrenzten Einstieg in den Waffenbesitz wieder realisieren können (Stichwort: Hausflinte) und Einstiegshürden für neue Legalwaffenbesitzer (Sport/Jagd etc.) niedrig halten - "Angriff" (Lockerungsanträge) ist bekanntlich die beste Verteidigung. Schöne Grüße, Schwarzwälder
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Ist es mir also gelungen, dich ein bischen aus der Reserve zu locken...(Fäkaliensprache) Aber nicht vergessen: Du bist hier kein Hausherr. Zurück zum Thema: WER hat sich gerade geäussert? Wo?
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@wahrsager: Du unterstellst mir Falschwissen bezueglich Waffenrecht Irland zu verbreiten und willst darauf aufbauend generell alle meine postings diskreditieren? Dann lies mal meinen Thread wo ich höchstselbst völlig korrekt und wesentlich umfangreicher als du und MmL über Irland informiert habe: Schwarzwälders Thread: Irland: Vor Gericht Waffenrechtsliberalisierung erstritten Nein. Ersetze das Wort "Gesetz" durch "Recht", dann ist alles goldrichtig. Der Sinn wird dadurch nicht entstellt, denn es ging mir nur darum, dass nicht irgendwer denkt, in Irland herrschen jetzt liberale Waffenrechtsverhältnisse a la Schweiz oder USA. Und wenn wir schon bei Korinthenkackerei sind: Irgendwie raffst du den Unterschied zwischen "Abgabenquote" und irgendwelchen Abgabenbelastungen bestimmter Gruppen nicht so ganz - meine Zahlen waren korrekt, deine Begriffsverwendung aber falsch. Genug davon. Leider outen sich die Herren Geheimdiplomaten ja nicht mal, so dass wir nicht wissen, wer da diesmal genau agiert. makalu hat uns jetzt aber immerhin einen Teil der Herren verraten: Die DJV-Verbandsspitze. Und Jennerwein erzählt uns, dass eben diese schon früher hemmungslos versagt hat "Desaster". Das lässt nichts Gutes hoffen... Grüße, Schwarzwälder
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@Jennerwein: full ack @Wahrsager: Fakt war, dass es seit 1972 keine Kurzwaffen, keine halbautomatischen Gewehre und auch keine Repetierer mit Kaliber (>.270, soviel ich weiss) mehr zu besitzen gab. Ausgehend von dieser waffenrechtlich duerftigen Situation wurde jetzt eben etwas liberalisiert - kraft Gerichtsurteil allerdings - nicht via Gesetzesaenderung. Deswegen ist mein o.g. Posting allerdings nicht grundfalsch wie du wohl gerne unterstellen moechtest - aber unser wahrsager ist halt ein echter "Korinthenkacker". Gruesse, Schwarzwaelder
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Stimmt, wobei man sagen muss, dass der Ausgangspunkt fuer die Liberalisierung ein noch strengeres Gesetz als in GB war. Wobei man wie schon gesagt nicht immer auf "was kann ich kaufen" als Gradmesser fuer Liberalitaet des Waffenrechts schielen sollte. In Liechtenstein hat man bezueglich Vollautomaten wohl das liberalste WaffG in Europa - aber den schlechtesten Bestandsschutz, weil der Fuerst kraft Gesetz einem immer und alles wieder wegnehmen kann. Das WaffG nicht immer soziokulturellen Trends folgen, zeigt uebrigens Brasilien: Im Referendum hat das Volk den Regierungstrend abweisen koennen. Aber irgendwie fuerchte ich, das Jennerweins "soziokultureller Trend" ein frueher Erklaerungsversuch fuer das Versagen der Geheimdiplomatie sein koennte... Gruesse, Schwarzwaelder
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Erstmal @ Daytona: @wahrsager: Deinen Thread kenn ich ja auch - hab mich ja selbst daran zur Genuege beteiligt. Du redest dort aber immer von: "im Moment". Nun sind halt 1,5 Monate ins Land gegangen und die Situation ist eine andere, weil nun nicht mehr nur ein paar Beamte im BMI den Entwurf diskutieren, sondern breiter diskutiert wird - die GdP, die Laender, Sachbearbeiter und angeblich (s. Thread) auch schon Jagdverbaende/DJV. @Tigr: Das Problem ist nicht, dass sich User hier wie im Kindergarten auffuehren (dich vielleicht ausgenommen), sondern dass die Grosszahl der Legalwaffenbesitzer und User derzeit von ihren Verbandsspitzen wie Kindergartenkinder behandelt werden! Wir werden fuer zu unmuendig und zu dumm erachtet, um uns Einblick in kuenftige Gesetzesaenderungen verschaffen zu koennen! @Jennerwein: Du gehst bei deiner Beurteilung skandinavischen Waffenrechts ein bisschen zu sehr vom Jaeger aus. In der Tat ist man als Jaeger etwas eingeschraenkter: keine Kurzwaffen, in Norwegen nur bestimmte Halbautomaten, die nicht zu militaerisch aussehen duerfen etc. Andererseits darf man sich fuer jede seiner Legalwaffen auch Schalldaempfer genehmigungsfrei dazukaufen und Sportschuetzen haben aehnliche "Freiheiten" wie bei uns. Bei der Beurteilung der Liberalitaet des jeweiligen Waffenrechts ist fuer mich nicht nur wichtig: Was darf ich mir kaufen? Sondern: Wie sind meine Rechte als Waffenbesitzer bezueglich Besitzstandswahrung, Aufbewahrung, Nutzung (ggf. Fuehren, Transport, Sportordnungen-IPSC!), Hausfrieden oder staendige Kontrollen, Dauer/Bedingungen fuer den Waffenbesitz,etc. Waehrend bei der Frage: Was darf ich mir kaufen waffenrechtlich einige Fortschritte zu verzeichnen sind (waren) , gab/gibt es in allen anderen o.g. Bereichen deutliche Schlechterstellungen mit dem neuen WaffG. Und jetzt nimmt man uns den einzigen Vorteil, den das neue WaffG brachte: Anscheinsfreiheit wieder weg. Die anderen Vorteile (Gelbe WBK, Grundbeduerfnis) sind via VwV ja schon jetzt kassiert. Gruesse, Schwarzwaelder
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Daran, dass wir es noch nicht sehen, sind gewisse Leute schuld, die uns das Gesetzeswerk bis heute vorhalten. Sehen duerfen wir es wohl erst, wenn es im Parlament beschlossen wurde. Irgendwann muss man halt mal seine Geheimdiplomatie aufgeben und Naegel mit Koepfen machen! Gruesse, Schwarzwaelder
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Wie konnte das passieren, dass man so ausgebootet wird? Vorsitz hat doch das BMI? Eigentlich ist §10 WaffG ja sehr klar abgefasst. Allerdings - was nuetzt dann noch Geheimdiplomatie? Zur Softair-Problematik halte ich makalus Vorschlag einer Info-Kampagne fuer am besten geeignet. Wann duerfen wir von den Aenderungsvorschlaegen erfahren (ich nehme an, wenn's zu spaet ist). Gruesse, Schwarzwaelder
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Wirklich schade, dass die Jagdverbände selber ihre Mitglieder auch dummhalten. Natuerlich bedeutet ein Verbot des Führens für Jäger dann auch ein Erwerbsverbot (mangels Bedürfnis). Das wird dann aber heftig ausfallen, da ja der Anschein diesmal weitgefasst ist und wenn es nur um den Anschein geht, wohl auch entsprechend ausschauende Repetierer, Flinten und Kurzwaffen damit erfasst werden. Weil es sich dann künftig als schwierig herausstellen dürfte, was nun Anscheinswaffe ist und damit dem Erwerbsverbot für Jäger unterliegt, und was nicht, könnten die Ämter einen Voreintrag auch für Langwaffenerwerb durch Jäger zur Pflicht machen. Ich halte daher das schnelle Einverständnis des DJV(?) via Geheimdiplomatie für sehr kurzsichtig. Sehr schade!!! Schöne Grüße Schwarzwälder
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Eben darum schrieb ich's ja in Anfuehrungszeichen - oder hast du die übersehen?? Das wäre dann "peinlich". Jedenfalls scheinst du außerstande, mir auf meine Frage eine vernünftige Antwort zu geben - dann lass es doch einfach. Ansonsten hatte ich schon mal beschrieben wie es in den Staaten läuft: Wenn in den USA irgendein den Waffenbesitz (egal ob auf federal, state oder kommunaler Ebene)einschränkendes Gesetzesvorhaben bekannt wird, wird sofort die Legalwaffenbesitzerschaft darüber in den Foren informiert nebst Veröffentlichung der Email, Tel., Fax, Anschrift der betreffenden Senatoren und Abgeordneten und los geht´s. Bei uns hingegen wird ein Informationsverbot selbst dann noch hochgehalten, wenn schon die untersten Beamten und Gewerkschaftler ihren "Senf" zu weiteren Verschärfungen beitragen durften. Grüße, Schwarzwälder @Mannanan mac Lir: Wenn du zu dem erlauchten Kreise gehörst, der das neue Gesetzesvorhaben schon kennt, was tust du dann dagegen, außer dich in kindischer Manier:"ich weiß etwas, was du nicht weißt" hier zu outen? Sorry - aber das zeigt mir: Jeder bekommt das Waffengesetz, das er verdient. Die Amis das ihre und wir eines, das unserem hier so überdeutlich zu Tage tretenden "Kult der Unmündigkeit" wunderbar entspricht.
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Auch von mir vielen Dank. Halten wir also fest: Es geht nicht nur um Softair-Verbote. Z.B. Jäger sind auch betroffen (also doch ein §37-Revival, trotz Beteuerung der GdP, das nicht zu wollen?). Der Entwurf wird breit diskutiert - der Jägerverband äusserte sich schon, die Gewerkschaft GdP hat ihn und Statements dazu abgegeben, aber das dumme WO-Volk darf nach wie vor nichts davon wissen (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen). Kann mir jetzt noch EINER sagen, warum alle (GdP, Jägerverband, Bundesländer, Behörden) sich zum Entwurf äussern dürfen, die betroffenen Schützen ihn aber nicht mal lesen dürfen?? Peinlich, wie man in ganz "liberaler" Tradition hier andere bevormunden will. Grüsse, Schwarzwälder
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Also wenn die neuen BMI-Entwuerfe jetzt auch schon Gewerkschaften vorliegen und froehlich diskutiert werden, warum nicht endlich auch hier in WO? Hat einer die Guete und stellt die neuen Entwuerfe mal komplett (was bezueglich Software passiert, duerfte eher wenige hier interessieren) ein? Vielen Dank schon mal, Schwarzwaelder
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Antrag für Wechselsystem 9 Para zu Basiswaffe.223?
Schwarzwälder antwortete auf tigerstripe's Thema in Waffenrecht
Die Diskussion gab es früher schon mal, 9mm WS auf .223 Rem geht nicht, da Durchmesser Feld/Zug größer. Das Umgekehrte wollte OA damals aber auch nicht machen (Verkauf eines WS .223 für ein OA9 etc.). Ein Problem ist evtl. auch der Anscheinsparagraph, da das WS ja eine Waffe mit kurzer Hülse ergibt. Rein für Trainingszwecke würde ich mir dann halt ein KK-Wechselsystem holen. Grüße, Schwarzwälder -
Erstmal vielen Dank, gibt es irgendwo eine offizielle Zubehörliste für die Glocks? Bei den Visierungen war Meprolight mal einer der Lieferanten, jetzt aber nicht mehr? Nochmals Danke und ja, einen vergrößerten Schlittenfanghebel brauche ich auch nicht unbedingt... Grüße, Schwarzwälder
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Hallo, auch nach dem Lesen der Regeländerungen auf www.ipsc.org ist mir noch teilweise unklar geblieben, was in der Production Klasse erlaubt ist und was nicht mehr: 1. Verstellbare Meprolight Kimme/Korn? Glock selber bietet ja verstellbare Kimmen und Meprolight Fixkimmen an, aber bei der Kombination verstellbar+Tritium bin ich mir nicht sicher. 2. Was darf an Innereien genau getauscht werden (Schlabofeder etc.)? 3. Äußeres (vergrößerter Schlittenfanghebel etc.) eher nicht, aber was ist mit den Decal grips von Glockmeister hier ? Sind ja keine ganzen grip sleeves, sondern nur vorgeschnittene/vorgeformte Tapes, oder? Vielen Dank schon mal! Schwarzwälder
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Wenn man einigermassen weiss, wie die Testfragen ausgewertet werden und was von einem "guten" Waffenbesitzer erwartet wird, dann wird man trotz Stellen von Fragen in versch. Variationen bei hinreichender Intelligenz auch eine enorme Gewaltbereitschaft vertuschen können. Eine teilweise Lösung könnte Zeitdruck bei der Beantwortung der Fragen sein - bei Zusendung via email kann man aber in aller Ruhe analysieren/Fragen vergleichen etc. Würden Prüfungen im Rahmen von Rollenspielen oder noch besser virtual reality Spiele mit Reizüberflutung ggf. Aggressivitätspotenziale nicht noch besser aufdecken können? Wobei das Interessanteste m.E. für uns Waffenbesitzer ist: Wer definiert, wie ein Waffenbesitzer/Kandidat denken+fühlen darf, um noch als zuverlässig zu gelten? Wer setzt die Normen? Da wird´s doch interessant. Grüße, Schwarzwälder
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Tja, leider steht da aber: Das haut dann bei den mir bekannten .50 BMG-Repetierern nimmer hin... Grüße, Schwarzwälder
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Nun ja, eine Repetierbüchse in .50 BMG zum Beispiel. Als EL auf WBK gelb(alt) ja möglich ohne weiteren Bedürfnisnachweis. Aber als Repetierer auf grün für die meisten Sportschützen kaum möglich, da eine entsprechende Sportordnung und in der Praxis auch ein geeigneter Schiessplatz in Wohnortnähe vorliegen müsste. Grüße, Schwarzwälder
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Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Nein, nein, auf die bin ich bloss gekommen, als ich im Internet den Willen des Gesetzgebers herausfinden wollte. Schöne Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Arrangieren darf dann aber nicht auf einseitige Preisgabe von Rechten hinauslaufen. klare Gesetzliche Regelungen sind mir jedenfalls lieber als irgendwelche Arrangements. Ansonsten sind wir uns einig: Eine Waffe offen auf der Rückbank ablegen, das kann nicht erlaubt sein. @all - die Deutsche Botschaft in Brüssel sagt zum Transport unter dem neuen WaffG Folgendes: Quelle Merkblatt der Deutschen Botschaft Ein "besonders verschlossenes" Behältnis heisst aber nicht ABgeschlossen, oder? Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
In der Tat wird es schwierig, wenn der Gesetzgeber alle möglichen Fahrzeug- und Beförderungsvarianten in seinem Verordnungstext abbilden wollte. Daher mein einfacher Vorschlag: 1. Waffen sind in einem geschlossenen Behältnis (Futteral, Koffer o.ä. ohne Schloß) so zu transportieren, dass sie außerhalb der Reichweite des Fahrers oder seiner Mitfahrer liegen, sodass das Behältnis nicht erreicht werden kann, ohne den Sitzplatz zu verlassen. 2. Ist eine solche Unterbrigung der Waffenbehältnisse bauartbedingt nicht möglich, so muss das Waffenbehältnis entweder mit einem handelsüblichen Schloß abgeschlossen sein oder aber einen solchen Verschlussmechanismus ohne Schloß aufweisen, dass die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen - i.d.R. weniger als 5 Handgriffe - in Anschlag gebracht werden kann. Dies gilt auch für den Transport auf Zweirädern, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß. So ist mit 3 Sätzen weitgehendst Klarheit geschaffen und der öffentlichen Sicherheit wie auch dem Waffenbesitzer gedient. Schöne Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Erstmal Danke @ Doc Schiller für das warnende Beispiel. Allerdings genau besehen sind da schon Unterschiede: 1. Im Fußraum der Hinterbank heisst für mich i.d.R. in (Arm-)Reichweite vom Fahrersitz aus - ich muss also nicht erst über 1-2 Sitzbänke rüberklettern, gff. noch Rollo oder Gepäcknetz aushaken, bis ich an den Kombikofferraum komme! 2. "unverschlossene Tasche" (heisst das einfach reingreifen, um der Waffe habhaft zu werden, oder muss da vielleicht an höchstem 1 Reissverschluss kurz gezippt werden?) vs. Gewehrkoffer, dessen 4 Riegel ich erstmal betätigen muss 3. Ob obendrauf noch Stühle etc. lagen ist natürlich irrelevant, wenn man von unten/von der Seite ein bisschen "gruschtelt" und schon den Revolver rausfischen kann. 4. Also wenn weitere Straftatsbestände - hier Fahren mit Alkohol - dazukommen, wird´s immer brenzlig, das ist klar. Was nun zum Entzug der WBK geführt hat - die Revolver in der Tasche hinterm Fahrersitz oder der Alkohol oder beides zusammen, ist unklar. Die "5-Griff-Regel" steht natürlich nirgends im WaffG, wurde mir aber so zu Zeiten des alten WaffG, als ich mit dem Schiesssport begann, so eingetrichtert; es muss wohl ein entsprechendes Urteil dazu gegeben haben. Doch, doch! Ich scher mich sehr drum! Aber noch lieber wäre es, wenn das Forum Waffenrecht und unsere Verbandsvertreter VOR der endgültigen AWaffV klare Stellung beziehen würden. Wie gesagt, ich sehe keine Gefahr für die Öffentl. Sicherheit, aber viel weiteres Ungemach (Frage nach Schlösserstandards, Frage, ab wann der Kofferraum als "abgetrennt" vom passagierraum gilt, Stichwort Skisack usw.). Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Visier ging auch auf Abzugsschlösser, ausgebauter Verschluss usw. ein. Fazit: Nützt nix!!! Die Drohwirkung einer Langwaffe bleibt auch bei ausgebautem Verschluss oder Abzugsschloss weitestgehend bestehen. Es geht auch primär nicht darum, die Waffe besonders diebstahlsicher zu transportieren. Wer sein Auto auch nur zum Pinkeln kurz verlässt und dann Waffen oder Waffenteile geklaut sind, der hat lt. bundesgericht schon verloren. Das Kofferschloss wird den Dieb zuhause wohl kaum vor ernsthafte Probleme stellen... Es geht nur darum, dass die Waffe nicht so zugriffsbereit transportiert wird, dass sie binnen Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Mehr nicht. Und da sollten wir drauf achten, dass es bei der AWaffV auch so bleibt. Ich habe schon soviel Schlüssel (2 Waffenschränke, 1 Muni-Schrank, 1 -KW-Kofferschloss etc. am Bein, dass ich mich nicht aus Krampf heraus mit weiteren Schlössern und Schlüsseln gängeln lassen will. Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Diskussionen sind immer dann sinnvoll, wenn Meinungen auch durch Gesetzes-/Verodnungstexte oder(!!) Gerichtsurteile belegt sind. In dem Fall geht es aber im Vorfeld der neu zu erlassenden WaffV darum, impraktikablen Murks, der weiteren Murks nach sich zieht, aus der AWaffV rauszuhalten. Was ich gegen Schlösser habe: Ganz einfach: Die Schlösser sollen den Inhalt ja nicht vor Dieben schützen. Ein Bundesgericht hat 2000 nochmals klargestellt, dass ein noch so kurzes Zurücklassen der Waffen im unbeaufsichtigten PKW nicht statthaft ist. Die Schlösser am Waffenkoffer sollen die Waffen vor uns selber schützen, damit wir etwas länger an unseren eigenen Waffenköffern herumnesteln müssen und -vielleicht nicht so schnell zu einem drive-by shooting verlockt werden Wenn man nun aber die Verordnung akzeptiert, dass die Waffenköffer künftig immer mit einem Schloss abgeschlossen sein müssen, dann könnt ihr schon auf die nächste Verordnung warten, wo dann genau drin steht, welcher Norm dieses Schloss entsprechen muss. Irgendwann folg dann die Forderungen, dass die Koffer auch mit dem Fahrzeug fest verriegelt (siehe Visier-Beispiel: alle Koffer mit Stahlseilen an der PKW-Verzurröse angekettet) sein muss usw. Deshalb jetzt nicht denken, dass diese Kofferschlösser nur ein Problem der Kombi/Kleinbus/Van/Cabrio-Fahrer sind, denn via Skisack-Öffnung haben die meisten PKWs vom Innenraum Zugriff auf den Kofferraum und ihr könnt wetten, dass die meisten eurer Schlösser dann nicht der neuen Norm für Waffenkofferschloß entsprechen werden... Dass bei Kontrollen sowenig auffällt liegt daran, dass normale Verkehrskontrollen i.d.R. nicht in einer Fahrzeugdurchsuchung ausarten und man von sich aus auh nicht gezwungen ist, auf den Transsport der Püster hinzuweisen. Trotzdem will man´s ja korrekt machen und es kann auch mal sein, dass die Kontrollpraxis diesbezüglich geändert wird. Jedenfalls hoffe ich, dass unsere Vertreter schon jetzt aktiv dagegen angehen, damit der Quark in der AWaffV gestoppt wird. Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Leider habe ich 3 Waffenkoffer für Langwaffen, von denen nur 1 mit Schloss ist - just dessen Schloss ist aber kaputt. Alle haben aber 4 Schieber/Klappen. Wollte ich die Koffer abschliessen, bliebe nur 1 Kette rund um den Koffer, da der Mittelgriff in einem Stück ist. Mein Kurzwaffenkoffer ist immer mit Vorhängeschloss abgeschlossen, weil der nur 2 Schieber hat. Aber warum die Langwaffenkoffer?? Warum gilt die alte "5-Handgriffe-Regel" nicht mehr? Natürlich kann man im vorauseilenden Gehorsam alles 120% befolgen. Die Visier schreibt auch in dem Artikel 10/2005, S. 122/123: Was machst du, wenn das zur Pflicht wird, weil Übereifrige schon vorher zuhauf solche Schränke im PKW einbauen liessen? Die Visier zeigt zudem Bilder, wie ein Schütze vorbildhaft seine sämtlichen Gewehrkoffer mit Drahtseilen zusammengekettet und dann noch im Zafira am Bodenscharnier mit der Karosserie fest verkettet hat. Ich hatte früher selber einen Zafira, aber das wäre mir nie eingefallen. Soll man das jetzt auch vorbeugend machen? Beim Cabrio ist sowas eh Pflicht laut Visier (wenn man mit offenem Verdeck zum Schiessstand fährt). Unklar bleibt auch, was die AWaffV in ihrem derzeitigen Entwurf unter vom Kofferraum "abgetrennter Innenraum" versteht. Reicht beim Kombi ein Hundenetz? Oder ein Rollo? Oder beim Bus/Van eine 3-sitzige Fahrersitzbank ohne einfachen Durchstieg nach hinten? @Steven: ich teile deine Ansicht vollkommen, Diskussionen hatten wir schon oft - aber wie wäre es, wenn das Forum Waffenrecht oder kompetente Leute mal eine Urteilsdatenbank aufstellen, was von den Gerichten akzeptiert wurde und was nicht? @Jennerwein: Ja, Panikmache hat die Visier da erreicht. Aber warum? Profitieren tun da höchstens Hersteller von Ketten, Schlössern, Stahlblechschränken für PKW und Drahtseilen... Grüße, Schwarzwälder