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Schwarzwälder

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  1. Wieso unterstellst Du mir Neid, ich habe selber nen JJS. Es geht mir mit dem Aufzeigen weiterer Möglichkeiten nur darum, die Motivation auch bei anderen Bedürfnisinhabern zu heben. Denn am Ende sitzen wir alle im selben Boot.
  2. Eine "Jagdgarderobe" gibt es schon in anderen europ. Ländern. Da sind dann aber nur Langwaffen enthalten. Und europaweit ließe sich durchaus durchsetzen, dass nur doch Kategorie C-Waffen für die Jagd benutzt werden. Schießnachweise werden auch in einigen Bundesländern schon jährlich neu gefordert. In anderen europ. Ländern gibt es dann sogar Schießprüfungen - alljährlich, wohlgemerkt. Erst deren Bestehen berechtigt zum Schuss auf Großwild etc. Teilnahme an Drückjagden etc. Begehungsscheine usw. kann man dann als weiteres Indiz für ein jagdliches Bedürfnis zugrunde legen usw. Also die Daumenschrauben sind hier ebenfalls zahlreich und man wird sie früher oder später nutzen. V.a. wenn jetzt mehr und mehr Sportschützen wegen "12/18 für jede Waffe" den Jagdschein machen sollten...
  3. Ja, wir hätten uns beim Thema Waffensteuer nicht so wehren sollen. 180 EUR Jahressteuer pro EWB-pflichte Waffe würde etwa 1 Milliarde Steuereinnahmen an den Bund bedeuten. Eine soziale Komponente bei der Steuer wäre möglich, damit es Rentner und Arbeitslose/Niedrigverdiener weniger hart trifft. Und wäre billiger als 18 oft sinnlose Zwangstrainings pro Waffe und Jahr mit Anfahrt, Platzmiete, Munitionsverbrauch und Verschleiß. An solche staatlichen Einnahmen "gewöhnt" man sich schnell in der Politik/beim Haushalt und bei jedem neuen Gesetz müsste kalkuliert werden, wieviel Steuereinnahmen wegfielen und wie man dies wieder kompensiert. Da bestünde die Chance in Zukunft, eher in Ruhe gelassen zu werden. So aber werden wir weiter mit jährlichen Verschärfungen überzogen, die uns im Endeffekt viel mehr kosten (teure Waffenschränke, Zwangstraininges, immer höhere Behördengebühren etc.) Wir sollten um eine Besteuerung unserer Waffen betteln!!!
  4. Das ist eine spannende Frage. Für den Erwerb müssten meine Frau und ich jeweils die Voraussetzungen voll erfüllen. Für den Besitz sehe ich in der neuen Waffenbezogenheit aber eine Chance: Wenn künftig Trainingszahlen je Waffe vorzuweisen sind und nicht mehr je Waffenbesitzer, dann wäre an der Stelle eine Erleichterung und damit in manchen Fällen ein Ausweg geschaffen. Das sollte man bei Detailverhandlungen im Auge behalten.
  5. Die Verbieterfraktion ist da schon lange dran. Umweltauflagen sind nix Neues. Neu ist, dass jetzt auf Geheiß des BMI oft sinnlos viel mehr geballert werden muß - eigentlich pervers das Ganze... Und vielleicht bekommen wir diese extremen Trainingsauflagen so noch gekippt, weil es einfach peinlich für Politiker wäre, sowas zuzustimmen. Aber Du kannst den Umweltpart gerne weglassen, der Rest ist immer noch haarsträubend genug und sorgt ggf. noch für ein Umdenken in der Politik.
  6. Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen Ein Stück aus dem Tollhaus droht noch vor Jahresende Realität zu werden Bekanntlich war die dschihadistische Terroranschlagserie am 13. November 2015 in Paris Auslöser einer EU-Waffenrechtsverschärfung, die 2017 beschlossen und inzwischen von fast allen EU-Ländern umgesetzt wurde. Nur in Deutschland nahm man sich besonders viel Zeit, um das Waffenrecht so zu verändern, um solche Anschläge mit vollautomatischen Kalaschnikows aus ehemaligen Militärbeständen auf dem Balkan noch ein bisschen sicherer zu verhindern. Massiver Trainingszwang für Sportschützen als Schutz vor Terror? Das in den nächsten Wochen zu beschließende neue deutsche Waffengesetz hat offenbar ein paar innovative Lösungen gegen solche Terrorangriffe gefunden: Am einschneidendsten dürften die künftig staatlich vorgeschriebenen Zwangstrainings für Sportschützen sein. Am vergangenen Freitag, dem 17.10.2019 wurde diese den Vertretern deutscher Sportschützenverbände im Innenministerium erläutert: 18 mal müsse ein Sportschütze in Zukunft jährlich mit jeder Waffe, die er besitzt, trainieren. Wie das Training genau auszusehen hat, wird noch ausgearbeitet. Klar ist: „5 Schuss Probe“ werden nicht ausreichen. Mindestvorgaben in 2 Verbänden (BdMP und DSB Berlin-Brandenburg) fordern 15 Schuss pro Training, in Rechtskommentaren werden aber teils auch 4 Stunden je Trainingseinheit gefordert – was entsprechend in weitaus höheren Schusszahlen resultiert. 1 Million Schützen in Deutschland sollen jährlich 1,5 Milliarden Schuss als Mindesttraining abgeben Hinter diesen unscheinbaren Zahlen steckt aber Gewaltiges: Bei derzeit im nationalen Waffenregister vorhandenen 1 Mio Legalwaffenbesitzern (größte Gruppe: Sportschützen – fairerweise muss gesagt werden: vorerst sind nur die betroffen), die 5,5 Mio. „scharfe“ Waffen besitzen, kämen da schon mal 1,485 Milliarden Schuss jährlich vom CSU-Innenministerium ausgeheckten Mindestvorgaben zusammen! 15.000 Tonnen Blei und 8 Millionen CO² ? Bei im Schnitt 10 Gramm Blei /Schuss würden jährlich 15.000 Tonnen Blei verfeuert werden. Bei im Schnitt 5,5 Waffen/Schütze kämen rund 100 vom Innenminister verordnete Zwangstrainings jährlich zusammen. Statt Kleinpackungen mit 50 Schuss zu kaufen, mutieren die Schützen künftig zu Großabnehmern mit oft mehreren tausend Schuss Verbrauch/Jahr. Munitionsverbrauch: mehrere hundert Millionen EUR jährlich als Vorgabe für Sportschützen Die Waffen- und Munitionshersteller wird es freuen: diese Gesetzesvorschrift sorgt künftig für massenhaft Umsatz bei der Rüstungsindustrie: bei Kosten von 6 Cent bis mehreren Euro pro Schuss (je nach Kaliber) sind da mehrere hundert Millionen Euro Umsatz jährlich drin. 5 Milliarden Fahrtkilometer ? Auch an die Autohersteller und Energiekonzerne wird gedacht: Wenn der Innenminister die 1 Mio. Legalwaffenbesitzer mit im Schnitt 5,5 Waffen im Endeffekt etwa 100 mal im Jahr auf den Schützenstand jagt, fallen bei im Schnitt 25 km Entfernung zum Schützenstand gleich noch 5 Milliarden Fahrtkilometer an. Weniger schön: etwa 8 Mio. Tonnen CO2 bekommt die Umwelt bei diesen Gesetzesvorgaben mit ab. Bindet Polizei/Behörden und Verbände: Jährliche Trainingsbescheinigungen für 5,5 Millionen scharfe Waffen? Auch die hierzu künftig vorgeschriebene Bürokratie bindet enorme Kräfte: Jährliche Bescheinigungen für jede einzelne der Millionen Sportschützenwaffen in D, genaue Kontrolle der Schussabgaben je Waffe/Kaliber und Trainingszeiten – all dies fein säuberlich von Schützenvereinen und Verbänden protokolliert und von Behördenmitarbeitern alljährlich kontrolliert: Hier wird im Kampf gegen den Terror ein Bürokratiemonster aufgefahren, das weltweit einmalig ist. Die Zeiten, in denen sich Polizeibeamte künftig der Kontrolle von Trainingsumfängen der Sportschützen widmen müssen, fehlen bei der Verfolgung von Straftaten und Terroristen. Europaweit einzigartige Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie: Bürokratiemonster und exzessive Trainingsvorgaben für Sportschützen als Lösung im Kampf gegen den Terror? Versprochen wurde stets eine punktgenaue „1:1-Umsetzung“ der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Waffenrecht. Geliefert wurde eine weit über die EU-Vorgaben hinaus gehende Verschärfung mit EU-weit einzigartigen Bürokratieexzessen, wobei der Innenminister Seehofer auch bei der gestrigen Anhörung im Deutschen Bundestag nicht erklären konnte, wie solch exzessive Trainingsvorgaben im Waffengesetz Terroranschläge verhindern sollen. Wann + wie oft Training mit welcher Waffe und wieviel Schuss: Autonomie des Sports ade? Selbst die verfassungsrechtlich eigentlich gebotene Autonomie des Sports ist bei solch überbordenden Trainingsvorgaben nicht mehr gewährleistet. Interessen konservativer Schützenkreise als Opfergabe der CSU an die Grünen verscherbelt? Über die Hintergründe kann man nur Vermutungen anstellen: Hat der CSU-Vize Weber unlängst die Grünen zum strategischen Partner erklärt, so hat der CSU-Innenminister Seehofer die Grünen mit seinem Schwenk beim Thema Asyl vom Hardliner zum Seenotretter umgarnt. Und jetzt werden eben Schützenvereine und Legalwaffenbesitzer den Grünen als Opfergabe angereicht – denn die GRÜNEN haben just diese Gruppe seit Jahren im Visier und überziehen den Bundestag in schöner Regelmäßigkeit mit üppigen Verbotsanträgen. Ob diese neue „Opfergabe“ den Grünen gefallen wird, bleibt abzuwarten, denn „grün“ im Sinne von umweltfreundlich ist sie wie oben dargestellt ja gerade nicht. Sicher ist hingegen, dass die neue Waffengesetzgebung, sobald sie in allen Auswirkungen publik wird, die eher konservativen Schützenvereinskreise, eine millionenstarke Wählergruppe rund um Deutschlands Legalwaffenbesitzer und deren Familien, weg von der CSU und CDU treiben wird – hin zu AfD, FDP und Freien Wählern, die inzwischen allesamt weitaus mehr Verständnis für die Belange der Sportschützen aufzubringen scheinen als die CSU und deren Koalitionspartner CDU und SPD. Massive Eingriffe ins Waffenrecht sollen schnell und geräuschlos durch den Bundestag – und nachher war einfach Brüssel schuld! Aber eben deshalb soll das neue Waffenrecht möglichst geräuschlos und schnell über die Bühne gehen. Eine detaillierte Diskussion des Bedürfniserhalts mittels den o.g. drastischen Trainingsvorgaben möchte das CSU-geführte Innenministerium unterbinden. Und später kann man ja immer noch sagen: „Brüssel war schuld.“ Ob dieser Dummenfang gelingt? Neues deutsches Waffenrecht 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen.pdf
  7. Es gab genug Urteile, man hätte vorgewarnt sein können. "Schrankwaffen" und "Bedürfnis" sind für Sportschützen halt ein gewisser Widerspruch im deutschen Waffenrecht. Für einen bedürfnislosen Erwerb und Besitz wenig deliktrelevanter Waffen hat sich halt niemand mehr stark gemacht.
  8. ... und verstehen: Die 10 Jahre laufen erstmal für ALLE neu an. Erst wenn Du die 12/18 für JEDE Waffe 10 Jahre durchgehalten hast, wirst Du belohnt. Also ab 2030 frühestens. Dann geht es mit 12/18 pro 3 Jahre weiter, wie derzeit vom BR gewünscht. Wobei die spannende Frage bleibt, was bei den jährlichen Waffenrechtsverschärfungen dann noch geht...
  9. Ist schon erstaunlich: Von einer gesetzlichen Regelung, die eine Million Bundesbürger direkt betrifft (die Verfassungsschutzanfragen betreffen ja ALLE WBK-Inhaber), setzt man mitternächtlich eine Debatte an, also ob kaum ein Bürger betroffen wäre. Die Anträge von den GRÜNEN und auch der FDP reden immer nur von Rechtsextremismus und Waffen. Dabei gibt es auch Linksextreme mit viel Waffenaffinität, hatte die RAF nicht sogar ne MP5 in ihrer Flagge? Islamisten und andere Radikal-Religiöse mit Tendenz zur Waffengewalt erwähnt man auch nicht... ist man auf einem Auge blind?
  10. @Knight: Du hast schon recht: Auch ich vermisse Forderungen nach Verbesserungen/Erleichterungen, da wo die öffentliche Sicherheit dem nicht entgegenstehen (z.B. Abschaffung der Anscheinsregelungen bei KK). Im Prinzip ist auch die Stellungnahme nur Teil eines Rückzugsgefechtes. Ich bin trotzdem froh, dass sie geschrieben wurde und hier alle wesentlichen Verbände geschlossen dahinter stehen. Ansonsten bin ich ehrlich gesagt froh, dass der DSB hier ganz oben auftaucht und nicht etwa das FWR. F. Gepperth ist mit dem BDS gleich an zweiter Stelle und somit ebenfalls voll im Boot. Interessant wäre noch, wenn der DJV - da wo betroffen - mit unterstützt: Viele Magazinregelungen betreffen auch Jäger. Die Verfassungsschutzanfragen betreffen die Jäger ebenfalls. Auch ganz grundsätzlich das Bedürfnis ist etwas, das der DJV mitbegleiten sollte. Denn die ständige Ausweitung des Bedürfnisprinzips wird irgendwann auch vor den Jägern nicht mehr Halt machen (x Teilnahmen an Gesellschaftsjagden oder aber Begehungsscheine usw. statt bloßes Lösen des JJS).
  11. Bei Schwabenarms dürfte es sich um eine Neufertigung aus neuem zivilen Nicht_KWKG-Lauf und neuem zivilen Nicht_KWKG Verschluss handeln, kombiniert mit (bislang) nicht waffenrechtlich relevanten orig. G3-Teilen wie Schaft, Visierung, Griff usw. Bis 2002 konnten alte G3 "demilitarisiert" werden - die kannst Du erwerben (dabei sind dann aber viele Dinge zu beachten, um die KWKG-Eigenschaft nicht wieder aufleben zu lassen: z.B. max. 5-Schuss-Magazine einsetzen, Visieränderungen ggf. nicht rückgängig machen usw. - nur der Schaft darf ggf. rückgebaut werden). Auch ehemalige Kriegswaffen bis 1945, die nicht mehr Kriegswaffen sind (wie eine Tommy-Gun, Stgw.44 etc.), durften von Vollauto auf halbautomatisch umgebaut und erworben werden.
  12. Ich finde die Stellungnahme wirklich gut, zumal sie geschlossen von allen relevanten Schützenverbänden mitgetragen wird und auch gleich solide Gesetzesänderungstexte mitgeliefert werden. Es freut mich auch, dass explizit detaillierte Anforderungen an das Training und seinen Umfang (Häufigkeit, Dauer) im Gesetzestext gefordert werden. Denn jede Lücke führt dazu, dass später Gerichte Regelungslücken unter dem Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" gegen unsere Interesse schließen werden. Man muss einfach sehen, dass die derzeitige Gesetzesversion (inkl. Änderungen BR) einen enorm negativen Effekt auf den deutschen Legalwaffenbesitz hätte - vergleichbar mit den Einschnitten 1972/76. Der Waffenbestand insgesamt (durch nicht mehr erfüllbare Trainingsvoraussetzungen pro Waffe) und die Zahl der LWB (durch nicht mehr erfüllbare Trainingsauflagen, durch extreme Überprüfungen, durch Kostensteigerungen und durch Fallstricke - Stichwort Magazinregelungsdschungel) würden drastisch abnehmen, in der weiteren Folge würde auch der Absatz an Neuwaffen implodieren und viele innovative Bümas, Händler, Hersteller und Importeure dichtmachen. Die derart dezimierte Lobby würde dann den Todesstoß von RRG oder wem auch immer in ein paar Jahren nichts mehr entgegensetzen können. 2 Dinge vermisse ich in der Gemeinsamen Stellungnahme noch: a) Die Vermutung der Regelunzuverlässigkeit bei bloßer Listung des Namens in Listen des VS aus unbekanntem Grund. Es darf keine "ZÜP" für Legalwaffenbesitzer geben! Schon bei Piloten hat sich diese nicht bewährt, in vielen Jahren konnte kein einziger Terrorist "herausgezüpt" werden. Statt einige tausend Piloten jährlich jetzt 1 Mio. LWB diesen Überprüfungen zu unterziehen, führt zum endgültigen Kollabieren der Verwaltung mit extremen Wartezeiten, Kosten und am Ende völlig ungerecht-automatisierten Ergebnissen, die keine Sicherheit, sondern nur Chaos und Entrechtung stiften. b) Bei den Magazinen sollte für Altbesitzer eine einfache Regelung als absolutes Minimum gefordert werden: Erlaubte Altmagazine sollten im bisher legal genutzten Umfang weiter nutzbar bleiben. D.h. Sportschützen sollen diese als blockierte Magazine weiter nutzen können, was völlig EU-konform ist. Die Magazinkörperregelung darf *wenn überhaupt* nur auf neue Magazine (nach Gesetzesverabschiedung) bezogen werden.
  13. Ich hatte ja die gesamte Liste des Bundesamts für Statistik eingestellt. Segelflugzeuglizenzinhaber und Lizenzinhaber für UL-Flieger (bis 600 kg) sind keiner ZÜP unterworfen. Es ist sicher nicht nur das LBA, sondern auch die Landesbehörden (v.a. Segelflug+UL, die aber keiner ZÜP unterliegen) und Militärs etc. - allerdings werden letztere sowieso intensivst überprüft; die sind dann ggf. nicht relevant. Hinzu kommt der wesentlich kürzere Überprüfungsturnus bei WBK-Inhabern (im Gegensatz zu Piloten, da nur alle 5 Jahre). Die Statistik des Luftfahrtbundesamtes weist für 2008 > 80.000 Pilotenlizenzen aus: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Statistiken/Statistik_Luftfahrtpersonal_2008.html Dabei sind dann aber die Segelfluglizenzinhaber >> 30.000 PPL(C) abzuziehen (keine ZÜP erforderlich), ebenfalls die auf UL-Flieger beschränkten Privatpilotlizenzen (damals wohl teilweise noch unter PPL(A) eingegangen). Mir ging es jetzt auch nicht um eine hochexakte Erfassung jeder einzelnen Pilotenlizenz, sondern um die Darstellung der stark unterschiedlichen Größenordnung, der von ZÜP betroffenen Pilotenlizenzen vs. den künftig vom Verfassungsschutz zu überprüfenden WBK-Inhabern. Bei Piloten werden es jährlich im unteren fünfstelligen Bereich ZÜPs geben und bei WBK-Inhabern wird's dann eher siebenstellig (bei jedem Waffenerwerb) Interessant, weil die Behörden schon bei den jetzigen ZÜP-Zahlen kaum hinterherkommen, obwohl die Luftfrachtindustrie über das BMWI da mächtig Druck macht und ganz anders Druck aufbaut als es ein F. Gepperth oder selbst ein DSB jemals könnten. https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/7C59EB9E671A23F5C12582FD0052B0FB/$file/DSLV-Jahresbericht_2017-2018.pdf (Seite 25 unten) Wenn die Verfassungsschutzprüfungen schon für die Luftfahrtindustrie so schleppend verlaufen, obwohl die RICHTIG Druck machen, wie sollen dann plötzlich 100mal mehr Personen (WBK-Inhaber) zeitnah überprüft werden können? WIe sollen das die Behörden hinbekommen? Zeit für differenzierte Datenlieferungen (beim VS/Nachrichtendienst) und angepasste Bewertungen bei Behörden wird es da für die WBK-Besitzer nicht mehr geben können. Nur noch automatisiert: Irgendein Eintrag beim VS = Ende der Zuverlässigkeit. Fertig.
  14. Schön gedacht, aber bei den Piloten und deren ZÜP gibt es da inziwschen genügend einschlägige Rechtssprechungen: Zum sogenannten Informantenschutz urteilt das BVerwG https://openjur.de/u/163057.html: ==> Wie willst Du künftig als LWB nachweisen, dass ein Denunziant "wider besseren WIssens oder leichtfertig" Falschangaben gegen Dich gemacht hat, wenn Informantenschutz/Denunzoiantenschutz über alles geht? Zum Schutz der Geheimdienste etc. wird geurteilt (ebenfalls Bundesverwaltungsgericht)https://openjur.de/u/163057.html : ==> Also schon wenn nur gewisse Rückschlüsse auf Arbeitsweisen oder Behördenzusammenarbeit offenbar weden könnten, bleiben die Angaben aus Verfassungsschutz- und nachrichtendienstlichen Kreisen für Dich geschwärzt. Keine Überprüfungschance! Datenschutzrechtliche Bedenken gibt es nicht, denn man macht ja bei den ZÜP völlig "freiwillig" mit.
  15. Der Amokflieger wäre von der ZÜP doch gar nicht erfasst worden - ohne deutsche Lizenz = keine ZÜP. Ansonsten hat die AOPA (Verband der Flugzeugeigentümer und Piloten) eine Anfrage beim BMI machen lassen. In 7 Jahren ZÜP 2005-2012 wurde kein einziger Terrorist "entdeckt". Du kannst eine neue Anfrage an das BMI stellen. Kostet Dich 150 EUR. Dann weißt Du, ob die ZÜP seit 2013 irgendeinen Terroristen rausgefischt hat. Ansonsten mal die AOPA zitiert https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/zuep-aktuelle-informationen.html:
  16. Es gibt bundesweit 4894 Berufspilotenlizenzen (CPL(A)). Alle Lizenzen inkl. privat, Polizei, Flugingenieure, etc. bei, Muftfahrtbundesamt betragen in D rund 21000 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183097/umfrage/anzahl-der-piloten-in-deutschland/ Was für wenige tausend Piloten funktioniert, muss nicht gleichermaßen für 1 Mio. Legalwaffenbesitzer funktionieren! Mag sein, dass die Verfassungsschutzbehörden bei den wenigen Piloten noch etwas differenziert und nicht automatisiert jeden Eintrag raushaut. Die ZÜP für Piloten behält zudem 5 Jahre Ihre Gültigkeit. Bei einer Million Legalwaffenbesitzern ist so eine Differenzierung absehbar nicht zu leisten, da zählt dann halt jeder Eintrag: PECH!! Zudem sollte man sich mal §7 LuftSiG durchlesen, um zu erfassen, was da auf uns zukommen könnte: Die ZÜP ist also schon ein gewaltiges Instrument und offenbar scheinen Handlungen vor 1989 eine Rolle zu spielen, sonst würde man nicht auf STASI-Unterlagen zurückgreifen (GESTAPO-Unterlagen wären sicher auch interessant, wenn sie nicht in den meisten Fällen doch etwas zu alt sind...). Und klar, für Schützen sind nicht Flugplatzbetreiber, sondern Schießstandbetreiber interessant und statt Luftfahrtunternehmen eben Waffenfirmen, Bümas, Händler, Egun und Co. Das "Sicherheitsgespräch" dient der Anhörung des Antragstellers, wenn irgendwo Verdachtsmomente bestehen. Unterliegen diese Verdachtsmomente aber der Geheimhaltungspflicht, hat man Pech und erfährt nicht, wo was gegen einen gespeichert ist. Man bekommt nur die Zuverlässigkeit aberkannt und darf für die Aberkennung nochmals extra bezahlen (rund das doppelte einer Antragsgebühr im positiven Falle). Wenn man diesen massiven Aufwand für jeden KK-Schützen betreiben will, dann hat man jedes, aber wirklich jedes Maß verloren!
  17. https://www.pressreader.com/germany/ostsee-zeitung/20191015/281505047982541 Also ist klar: Es geht längst nicht mehr um eine punktgenaue Umsetzung der EU Richtlinie, sondern um "erste Konsequenzen" nach Halle... Bleibt bloß noch die Frage, welches nach den ersten Konsequenzen dann die weiteren (Haupt-)Konsequenzen sein werden.
  18. @Commerzgandalf Wo steht mein Klarname. Wichtig ist der nicht. Zudem betrifft der Anschein nur Sportschützen, nicht Jäger. Es sei denn ein Jäger möchte bei der DM des BDS oder so mitschiessen...
  19. Vielen Dank für das Feedback, ich bin gerade unterwegs, werde die Ănderungsvorschläge aber noch einbauen. Und klar, der Schütze und Besitzer ist zuallererst verantwortlich.
  20. Ich habe den früheren Vorschlag etwas überarbeitet und würde mich über konstruktive Beiträge zur Änderung/Weiterentwicklung freuen. Die Aufsichten brauchen irgendwas in der Hand und nachdem das BKA statt 50 EUR nun 232 EUR für die Anscheinsbeurteiung verlangt, können die Schützen nicht mit allem zum BKA rennen. Der Vorschlag in der Anlage ist völlig unverbindlich, keine Gewähr!!! ist nur eine Arbeitsgrundlage. Anscheinsbeurteilung-Flow2.pdf
  21. Vielleicht liegt das Problem am §6 AWaffV selber. Eine Umsetzung durch die Verbände ist schwierig. Ich hatte mal hier bei WO einen Flowchart als Hilfe für Aufsichten kreiert. Derjenige, der am massivsten dagegen war, warst Du - die Einarbeitung der Kriterien des "epochalen" Urteils des VGH Hessen haben Dir mal gar nicht gepasst, warum auch immer. Wenn es keine klare Anleitung für die Aufsichten gibt, fordern die halt lieber einmal zu oft einen BKA-Bescheid, siehe DM BDS. Das kann man aber nicht den Aufsichten vorwerfen. Und auch nicht den Schützen, die ob dieser Forderungen dann halt lieber einmal zu oft zum BKA rennen - nicht "weil is ja so billig", sondern weil man keinen Stress vor/beim Wettkampf haben möchte. Zudem gibt es viele kaum nachvollziehbare Entscheidungen. Ein MKE 94 Sport mit 42 cm Lauf, Festschaft ohne MFD/Comp ohne Lüftungsschlitze, ohne Quadrail oder sonstige Pica-Schienen und keinem einzigen Anscheinsmerkmal gem. Urteil VGH Hessen (außer dem freistehenden Pistolengriff) wird für Sportschützen verboten, während viele andere 9er HA selbst mit kürzerem Lauf und/oder Comp und/oder div. anderem Tactical Gedöns locker als SPortwaffe durchgehen. Selbst bei Dir bestehen Unsicherheiten, eine Garantie, dass eine Triarii mit Schub-/Klappschaft absolut §6 AWaff konform für Sportschützen ist, wolltest Du mir seinerzeit nicht geben... Aber bei der Prognose "Preiserhöhung" hattest Du recht. Es sollen sich aber auch Händler über lange BKA-Bearbeitungszeiten geärgert haben und hier bei WO schon vor längerem eine drastische Gebührenerhöhung für die Endkunden-Deppen gefordert haben. Auch das könnte ein Grund sein...
  22. Also im Innenausschuss sitzen 2 Vorsitzende: Frau Lindholz (CSU) und Herr Haug (AFD) als Stellvertreter. Ferner gibt es 2 Sprecher des Innenausschusses: Herr Stephan Mayer (CSU) und Konstantin Kuhle (FDP). Also rein von der Parteizugehörigkeit müsste diese "4er Schaltzentrale" den Sportschützen relativ gewogen sein, oder sehe ich das falsch?
  23. Zwischenzeitlich war der BSSB wieder aktiv: Ich finde das Engagement des BSSB absolut super. Es erstaunt mich immer mehr, dass andere Verbände anscheinend keinerlei "Dramatik" sehen, ja teilweise die waffenrechtlichen Vorgänge derzeit noch nichtmal thematisieren. Immerhin will die Ausschußvorsitzende "praxisgerechte" Lösungen. Da kann man ja mal einhaken - was praxisgerecht ist und was nicht. Die massive Erhöhung der Gebühren des BKA für Anscheinsbeurteilungen nach §6 AWaffV von 50 EUR auf 232 EUR seit dem 01.10.2019 sind übrigens auch nicht "praxisgerecht"...
  24. Das relativiert sich leider gar nicht, weil die nächste Instanz des VG Darmstadt schon dieses Jahr entschieden hat: ...und dann gibt es halt noch die zweite Schiene, den WBK-Entzug einzuleiten, wegen nicht ausreichend intensivem Training (4 Stunden laut Waffenrechtskommentaren): User "SLG-Leiter" vom waffenforum.gun-forum.de Last not least stellt der Gesetzgeber - namentlich auch der Bundesrat - im neuen Gesetz einmal mehr einen engen Bezug zwischen Trainingsaufwand zum Bedürfniserhalt und dem Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich" her, d.h. die Gerichte können später gar nicht anders, als Regelungslücken bei den Trainingsvorschriften so auszulegen, dass dadurch "so wenig Waffen wie möglich im Volk" rauskommen! Dementsprechend zieht sich die Schlinge zu. Vor allem, wenn man sich noch als LWB GEGEN eine zu präzise Regelung zum Schiesstraining im Gesetz wehrt und sich Vorteile erhofft, wenn alles ein bisschen unklar bleibt. Die Unklarheit geht ob des Leitsatzes "so wenig Waffen wie möglich im Volk" immer zu Lasten der Schützen!!!
  25. Indiens Bezirk Punjab sei verrückt nach Waffen. Daher wurde jetzt beschlossen, dass jeder Antragsteller auf eine Waffenlizenz erstmal 10 Bäume pflanzen muss, davon Selfies machen muss und 1 Monat später nochmals als Doku, dass die Bäume auch anwachsen und gedeihen und gegossen werden. Von 300 Antragstellern werden am Ende nur 100 eine Waffenlizenz erhalten... immerhin gibt es Pistolen, Revolver, Pumpguns und Gewehre. Siehe Report bei der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/ausland/waffenlizenz-punjab-101.html
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