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Schwarzwälder

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  1. Die neue Gesetzgebung schließt fieserweise sogar aus, dass Leute mit doppeltem Status - Jäger und Sportschütze zugleich - ihre Schalldämpfer bei sportlichen Wettkämpfen benutzen dürfen. Also für "Schützen" bringt das neue Waffenrecht bezüglich Schalldämpfer auch nur neue Restriktionen...
  2. @BJ68 Interessant. Ich finde es schon anstössig, wie man zigfach überprüften Legalwaffenbesitzern immer damit kommt: Ihr dürft nicht (zu) viele Waffen haben, weil ihr sonst die Nachbarschaft für nen Aufstand ausrüsten könntet... Wer als Gesetzgeber ein permanentes Problem darin sieht, dass die Bevölkerung sich für den bewaffneten Aufstand zurüstet und deswegen "destabilisierende Effekte" (siehe EU-Gesetz) heraufbeschwört, der muss ja was im Schilde führen, könnte man meinen. Auf dieser Schiene argumentierend jetzt Trainingsvorschriften zum Bedürfniserhalt einzuführen, um Waffenbestände zu reduzieren, ist ziemlich entlarvend. Und im Endeffekt wäre es dann ehrlicher, den Art. 20,4 GG abzuschaffen (upps, geht nicht, Ewigkeitsklausel...) Wieviele Fälle in jüngerer Geschichte gibt es eigentlich, wo sehr liberale Waffengesetze dazu führten, dass Bürger mit Ihren zivilen Legalwaffen den Aufstand wagten? Und wieviele Fälle in jüngerer Geschichte gibt es denn, wo restriktivste Waffengesetze dazu führten, dass gr. Bevölkerungsteie entwaffnet und in den Folgejahren einer Diktatur unterworfen wurden? Was destabilisiert in Wirklichkeit mehr: Ein liberales oder ein extrem restriktives WaffG?
  3. Tja und da ist von Anfang an entscheidend was falsch gelaufen: Mit der Bezeichnung "Kleinwaffen und leichten Waffen" / "SALW" hat man den Kleinkaliberrevolver und das KK-Gewhr wie auch die BDF in einen Topf geschmissen mit MPis und Maschinengewehren (alles "Kleinwaffen") und Mannschaftswaffen wie Granatwerfer, Panzerabwehrkanonen, Flugabwehrraketensysteme und Mörser gleich mit reingepackt "Leichtwaffen"). Leider ist es auch unserer Lobby World Forum on Shooting Activities (WFSA) nie gelungen, zivile bzw. persönliche Selbstverteidigungswaffen von dem UNO- und EU-Kleinwaffenregelungskrampf abzukoppeln. Und wo genau sind innerhalb der EU national destabilisierende Effekte durch legale Waffen der Kategorie B-D festzustellen gewesen? Und ketzerische Frage: inwiefern könnte der hohe Besitzstand von solchen - ich nenne sie mal "Kleinstwaffen" - in einer Bevölkerung nicht vielleicht sogar "stabilisierende Effekte" gehabt haben? Wer qua Art. 20,4 GG als Verfasser das Volk im Extremfall auch direkt in die Gewaltenteilung mit einbezogen haben will, der sollte die "destabilisierenden Effekte" auch mal von einer anderen Seite her betrachten. Und was die SALW-Regelungen und Afrika, etc. anbelangt: Die stören doch nur, weil sie Stellvertreterkriege etwas unkalkulierbarer machen. Insgesamt viel Heuchelei!
  4. Dem ist so. Anders Breivik hatte auf Utøya 187 Schuss in knapp 90 min abgegeben. Dafür benötigt man keine 50 Schuss Magazine und ehrlich gesagt auch keine Halbautomaten...
  5. @Steelworker/Emil: Ich gönne Dir jede einzelne Deiner Waffen und empöre mich gar nicht, wenn Du z.T. auch "haben wollen" als Kaufgrund angibst. Allerdings sehe ich einen Trend, zuerst über Gerichte und jetzt über Ministerien und Abgeordnete, an der Bedürfnisschraube weiter zu drehen, indem wie auch immer verschärfte Anforderungen an das Training zum Bedürfniserhalt gefordert werden. Ich selber bin und war noch nie ein Freund des Bedürfnisprinzips. In 18 Jahren bei WO habe ich das immer wieder angeprangert und Lockerungsvorschläge gemacht. Nur wenn man das Bedürfnisprinzip unbedingt beibehalten will, dann muss man auch sagen: (beliebig viele) Schrankwaffen auf Sportschützenbedürfnis, das ist Politik und Gerichten ein Dorn im Auge. @Dentist: Dein Argument, Ersatzwaffen zu benötigen, verstehe ich. Wir sind eine Familie mit 5-6 Schützen, die bei der DM mitmachen. Manche unserer Waffen werden gleich bei 10-20 Starts auf der DM eingesetzt. Trotzdem habe ich jedesmal, wenn ich per Antrag beim Verband eine "Ersatzwaffe" als Bedürfnis bescheinigt haben wollte, den Antrag abgeändert bekommen auf "neue Disziplin" o.ä. Bedürfnisse für Ersatzwaffen werden von meinem Verband ÄUSSERST restriktiv gehandhabt! Insofern kann man damit schlecht bei der Politik argumentieren. Und wenn es dann 4,5,6 Ersatzwaffen für dieselbe Disziplin sein sollen, alle Ordonnanz, dann bietet es sich doch viel eher an, die Rote WBK zu erwerben. Sammler sind EU-weit am privilegiertesten; dürfen in vielen europ. Ländern sogar noch Vollauto besitzen (selbst in D für manche VA bis 1945, wenn das Sammelgebiet passt). Weder Jagdschein noch gelbe WBK ist ein Ersatzdokument für Sammler. Weil das manche tun (es wurden ja schon über 130 Waffen auf WBK gelb berichtet), sieht sich die Politik halt immer wieder zum Handeln veranlasst... Ich persönlich gönne Dir aber gerne jede Ersatzwaffe (um nicht falsch verstanden zu werden).
  6. Horst Seehofer in o.g. Pressekonferenz 28min 30 sec. Horst Seehofer hat auch klargemacht, dass er von Anfang an den Entwurf zum neuen Waffengesetz eng begleitet hat. Offenbar gab es Mißverständnisse: - mit den neuen Trainingvorschriften zum Bedürfniserhalt unterstützt er keinen einzigen Sportschützen - und die folgende Bürokratie auch in Vereinen und Verbänden wird dem Schützentum weithin die Luft abdrücken, ohne dabei eine einzige Terrortat zu verhindern - mit den Magazinregelungen, die für Rechtsunsicherheiten sorgen werden, ja viele Schützen kriminalisieren werden, unterstützt er uns Sportschützen auch in keinster Weise - die künftigen massenhaften Verfassungsschutzabfragen, die in dieser Häufigkeit personell nicht mehr so bearbeitet werden können, dass sie jedem Einzelfall gerecht werden können, gräbt er noch weiter am Grab des Schützentums - die Armbrust zu verbieten (oder WBK-pflichtig zu machen mit allen Folgen) ist ein weiterer Dolchstoß für Sportschützen, auch in der Jugendarbeit. Welche Terrorakte und Amokläufe möchte er damit genau verhindern? Mich würde schon interessieren, welche Vereine ihn da loben und auszeichnen... sind die Auswirkungen seines Waffenrechts denn diesen Vereinen bewußt gewesen?
  7. @444 marlin Der CSU-Bundestagsabgeordnete hates doch glasklar gesagt: ... damit ist klar, dass wir künftig einen Bedürfniserhaltsnachweis für JEDE Waffe erbringen müssen, d.h., dass jede Sportwaffe auch sportlich genutzt werden muss. Irgendwie. Das ist unisono die Sicht. Und die CSU ist da schon auf der ganz liberalen Seite der Regierung. "einmal jährlich sportlich nutzen" und dann nach 10 Jahren Ruhe haben - das wäre m.E. das Maximum, was man noch rausholen kann. Das Bedürfnisprinzip wurde bei Einführung in den 70er Jahren halt mittels "Gelber WBK" und sehr lockerer Prüfung bei Bedürfniserhalt etc. schmackhaft gemacht und im Laufe der Jahrzehnte angezogen. Diese Entwicklung war absehbar - und wer sie nicht möchte, muss eben eine Abschaffung des Bedürfnisprinzips fordern. Genau dies wird unsere Lobby aber niemals mitmachen.
  8. Es war absehbar, dass "Schrankwaffen", d.h. auf Sportschützenbedürfnis erworbene Schusswaffen, die nie schiesssportlich eingesetzt werden, vom Gesetzgeber nicht dauerhaft akzeptiert werden. Das strenge Bedürfnisprinzip steht dem einfach entgegen: wer seine Waffe nur kauft, um sie im Schrank konservieren zu können, hat kein schiesssportliches Bedürfnis dafür. Fertig. Wem das nicht passt, der muss halt für die Abschaffung des Bedürfnisprinzips eintreten - oder mit weniger Trainingszwang behaftete Bedürfnisse wie "zum Schutz in den eigenen 4 Wänden" als anerkennenswert fordern. Auf der anderen Seite ist es natürlich WEIT überzogen und absolut nicht sachgerecht, zu verlangen, dass mit jeder Waffe stur 18mal jährlich intensiv trainiert wird. Man kann sich eine spezielle Waffe kaufen, die man für einen ganz speziellen Wettkampf einmal im Jahr ausführt. Dann hat man genauso ein sportliches Bedürfnis für diese eine Waffe, wie wenn man ständig als Trainingswaffe damit übt. M.E. ist der Weg des BSSB daher schon richtig: Möglichst klar definierte und möglichst moderate Vorschriften zum erforderlichen Training einfordern. Die Regierung/Bundeskabinett und selbst die CSU-Abgerdneten wie oben zitiert wollen ein Training zum Bedürfniserhalt PRO Waffe. Der VGH Hessen will es auch. An diesen Vorstellungen unserer Legislative, Exekutive und Judikative kommt man nicht mehr vorbei. Daher hatte ich vorgeschlagen: 12/18 pauschal, dabei muss jede selbst besessene Waffe einmal jährlich "bewegt" worden sein (also 1x Training oder 1x Wettkampf mit jeder eigenen Waffe). Das ist wirklich machbar - wer 20 Waffen auf Sportbedürfnis hat, muss dann halt 20 Trainings absolvieren, geht noch. Somit ist dem Bedürfnisprinzip Genüge getan und wir Sportschützen würden nicht überfordert. Diejenigen, die das nicht wollen, müssen sich halt eine andere Bedürfnisgrundlage suchen: Jagdschein machen, Handelslizenz, Sammlerschein...
  9. Das Grundproblem ist doch, dass auch die CSU eine Regelmäßigkeit des Trainings pro (!!!) einzelner Waffe fordert. Ob wir dann 10, 12 oder eben 18 Trainingstermine pro Waffe nachweisen müssen, ist sekundär. Wobei jetzt halt ein Gericht in 2. Instanz geurteilt hat, dass "regelmäßig" eben 12/18 pro Waffe bedeutet. Und wenn die CSU diese Definition der Regelmäßigkeit nicht anfassen will, dann haben wir dasselbe Problem weiterhin an der Backe, nur dass die Politik, konkret die CSU, sich hierbei nicht die Finger schmutzig machen musste. Schlau, schlau!
  10. Leider will der CSU Politiker keine "Entkopplung des Bedürfnisses", d.h. er hält am fortlaufend zu überprüfenden Bedürfnis pro einzelner Waffe fest. Also will er auch einen Trainingsnachweis pro Waffe und im Prinzip sind dann Grundkontingente und gelbe WBKs Geschichte. Schade. Was allerdings bleibt, wäre 12/18 als Sportschütze und dabei muss jede selbst besessene Waffe einmal jährlich sportlich eingesetzt werden im Training oder Wettkampf. Das wäre dann ein Kompromiss, um den Grundbedingungen, die die CSU erfüllt sehen will, entgegen zu kommen. Das hatte ich ja bei WO vorgeschlagen und bin fast gesteinigt worden...
  11. Ich würde mal sagen WENN es noch gelingt, den ambitionierten Gesetzgebungsplan bezüglich WaffG zu stoppen und den Bedürfnismist auszusortieren, dann ist es ein Leichtes, GLEICHZEITIG auch einige Magazinregelungsexzesse im Entwurf mit zu entsorgen. Wenn nicht jetzt, dann nie! Gerade bei den Magazin Regelungen sehe ich eine maligne Grundintention, die thematisiert werden muss - wir werden durch unklare bis fiese Regelungen kriminalisiert, das geht einfach nicht.
  12. Ja, stimmt, das ist deren Logik. Ich glaube @Germanhat auch mal die neuen Statistiken aus dem NWR zitiert, wonach es dem Gesetzgeber gelang, die Anzahl der Legalwaffenbesitzer zwar zu reduzieren, nicht aber die Zahl der legalen Schusswaffen in Deutschland an sich. D.h. Sportschützen und Jäger kaufen immer mehr. Da möchte man mit dem neuen Entwurf diesmal ran, denn der Satz aus dunklen deutschen Zeiten soll ja weiter die Waffengesetzgebung bestimmen: So wenig Waffen wie möglich im Volk...
  13. Dein Satz von Montesquieu ist absolut richtig, finde ich super! Allerdings muss man fairerweise sagen, dass es aus Sicht des Gesetzgebers schon notwendig ist, diese extremen Trainingsvorschriften zum Bedürfniserhalt zu machen: Der Gesetzgeber will schlicht (und immer wieder in Präambeln klar gesagt): "So wenig Waffen wie möglich im Volk." Wenn Trainingsvorschriften derart hochgeschraubt werden, dass sich der Legalwaffenbestand mal flugs halbiert, tja... dann ist es eben notwendig, dieses Gesetz zu machen (aus Sicht des Gesetzgebers).
  14. Ich bettle doch nicht um Verschärfungen. Es gibt Rechtssprechungen, die für die Verschärfungen verantwortlich sind. Und die Verbände sollen jetzt tatenlos zusehen, wie diese Urteile zur "ständigen Rechtssprechung" erhoben werden? Da wiederum bin ich 100% anderer Meinung. Dass die Gerichte selbst jemanden, der regelmäßig auf Deutschen Meisterschaften mitschiesst, den Sportschützen Status absprechen, wie Du hier ausführt, zeigt doch, dass die vor nichts Halt machen. Lieber klare gesetzliche Regelungen als Freiwild vor Gericht!
  15. Das kann ich nur begrüßen. Je weniger Spielraum es für restriktive Auslegungen vor Gericht gibt, desto besser für uns.
  16. Wieso unterstellst Du mir Neid, ich habe selber nen JJS. Es geht mir mit dem Aufzeigen weiterer Möglichkeiten nur darum, die Motivation auch bei anderen Bedürfnisinhabern zu heben. Denn am Ende sitzen wir alle im selben Boot.
  17. Eine "Jagdgarderobe" gibt es schon in anderen europ. Ländern. Da sind dann aber nur Langwaffen enthalten. Und europaweit ließe sich durchaus durchsetzen, dass nur doch Kategorie C-Waffen für die Jagd benutzt werden. Schießnachweise werden auch in einigen Bundesländern schon jährlich neu gefordert. In anderen europ. Ländern gibt es dann sogar Schießprüfungen - alljährlich, wohlgemerkt. Erst deren Bestehen berechtigt zum Schuss auf Großwild etc. Teilnahme an Drückjagden etc. Begehungsscheine usw. kann man dann als weiteres Indiz für ein jagdliches Bedürfnis zugrunde legen usw. Also die Daumenschrauben sind hier ebenfalls zahlreich und man wird sie früher oder später nutzen. V.a. wenn jetzt mehr und mehr Sportschützen wegen "12/18 für jede Waffe" den Jagdschein machen sollten...
  18. Ja, wir hätten uns beim Thema Waffensteuer nicht so wehren sollen. 180 EUR Jahressteuer pro EWB-pflichte Waffe würde etwa 1 Milliarde Steuereinnahmen an den Bund bedeuten. Eine soziale Komponente bei der Steuer wäre möglich, damit es Rentner und Arbeitslose/Niedrigverdiener weniger hart trifft. Und wäre billiger als 18 oft sinnlose Zwangstrainings pro Waffe und Jahr mit Anfahrt, Platzmiete, Munitionsverbrauch und Verschleiß. An solche staatlichen Einnahmen "gewöhnt" man sich schnell in der Politik/beim Haushalt und bei jedem neuen Gesetz müsste kalkuliert werden, wieviel Steuereinnahmen wegfielen und wie man dies wieder kompensiert. Da bestünde die Chance in Zukunft, eher in Ruhe gelassen zu werden. So aber werden wir weiter mit jährlichen Verschärfungen überzogen, die uns im Endeffekt viel mehr kosten (teure Waffenschränke, Zwangstraininges, immer höhere Behördengebühren etc.) Wir sollten um eine Besteuerung unserer Waffen betteln!!!
  19. Das ist eine spannende Frage. Für den Erwerb müssten meine Frau und ich jeweils die Voraussetzungen voll erfüllen. Für den Besitz sehe ich in der neuen Waffenbezogenheit aber eine Chance: Wenn künftig Trainingszahlen je Waffe vorzuweisen sind und nicht mehr je Waffenbesitzer, dann wäre an der Stelle eine Erleichterung und damit in manchen Fällen ein Ausweg geschaffen. Das sollte man bei Detailverhandlungen im Auge behalten.
  20. Die Verbieterfraktion ist da schon lange dran. Umweltauflagen sind nix Neues. Neu ist, dass jetzt auf Geheiß des BMI oft sinnlos viel mehr geballert werden muß - eigentlich pervers das Ganze... Und vielleicht bekommen wir diese extremen Trainingsauflagen so noch gekippt, weil es einfach peinlich für Politiker wäre, sowas zuzustimmen. Aber Du kannst den Umweltpart gerne weglassen, der Rest ist immer noch haarsträubend genug und sorgt ggf. noch für ein Umdenken in der Politik.
  21. Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen Ein Stück aus dem Tollhaus droht noch vor Jahresende Realität zu werden Bekanntlich war die dschihadistische Terroranschlagserie am 13. November 2015 in Paris Auslöser einer EU-Waffenrechtsverschärfung, die 2017 beschlossen und inzwischen von fast allen EU-Ländern umgesetzt wurde. Nur in Deutschland nahm man sich besonders viel Zeit, um das Waffenrecht so zu verändern, um solche Anschläge mit vollautomatischen Kalaschnikows aus ehemaligen Militärbeständen auf dem Balkan noch ein bisschen sicherer zu verhindern. Massiver Trainingszwang für Sportschützen als Schutz vor Terror? Das in den nächsten Wochen zu beschließende neue deutsche Waffengesetz hat offenbar ein paar innovative Lösungen gegen solche Terrorangriffe gefunden: Am einschneidendsten dürften die künftig staatlich vorgeschriebenen Zwangstrainings für Sportschützen sein. Am vergangenen Freitag, dem 17.10.2019 wurde diese den Vertretern deutscher Sportschützenverbände im Innenministerium erläutert: 18 mal müsse ein Sportschütze in Zukunft jährlich mit jeder Waffe, die er besitzt, trainieren. Wie das Training genau auszusehen hat, wird noch ausgearbeitet. Klar ist: „5 Schuss Probe“ werden nicht ausreichen. Mindestvorgaben in 2 Verbänden (BdMP und DSB Berlin-Brandenburg) fordern 15 Schuss pro Training, in Rechtskommentaren werden aber teils auch 4 Stunden je Trainingseinheit gefordert – was entsprechend in weitaus höheren Schusszahlen resultiert. 1 Million Schützen in Deutschland sollen jährlich 1,5 Milliarden Schuss als Mindesttraining abgeben Hinter diesen unscheinbaren Zahlen steckt aber Gewaltiges: Bei derzeit im nationalen Waffenregister vorhandenen 1 Mio Legalwaffenbesitzern (größte Gruppe: Sportschützen – fairerweise muss gesagt werden: vorerst sind nur die betroffen), die 5,5 Mio. „scharfe“ Waffen besitzen, kämen da schon mal 1,485 Milliarden Schuss jährlich vom CSU-Innenministerium ausgeheckten Mindestvorgaben zusammen! 15.000 Tonnen Blei und 8 Millionen CO² ? Bei im Schnitt 10 Gramm Blei /Schuss würden jährlich 15.000 Tonnen Blei verfeuert werden. Bei im Schnitt 5,5 Waffen/Schütze kämen rund 100 vom Innenminister verordnete Zwangstrainings jährlich zusammen. Statt Kleinpackungen mit 50 Schuss zu kaufen, mutieren die Schützen künftig zu Großabnehmern mit oft mehreren tausend Schuss Verbrauch/Jahr. Munitionsverbrauch: mehrere hundert Millionen EUR jährlich als Vorgabe für Sportschützen Die Waffen- und Munitionshersteller wird es freuen: diese Gesetzesvorschrift sorgt künftig für massenhaft Umsatz bei der Rüstungsindustrie: bei Kosten von 6 Cent bis mehreren Euro pro Schuss (je nach Kaliber) sind da mehrere hundert Millionen Euro Umsatz jährlich drin. 5 Milliarden Fahrtkilometer ? Auch an die Autohersteller und Energiekonzerne wird gedacht: Wenn der Innenminister die 1 Mio. Legalwaffenbesitzer mit im Schnitt 5,5 Waffen im Endeffekt etwa 100 mal im Jahr auf den Schützenstand jagt, fallen bei im Schnitt 25 km Entfernung zum Schützenstand gleich noch 5 Milliarden Fahrtkilometer an. Weniger schön: etwa 8 Mio. Tonnen CO2 bekommt die Umwelt bei diesen Gesetzesvorgaben mit ab. Bindet Polizei/Behörden und Verbände: Jährliche Trainingsbescheinigungen für 5,5 Millionen scharfe Waffen? Auch die hierzu künftig vorgeschriebene Bürokratie bindet enorme Kräfte: Jährliche Bescheinigungen für jede einzelne der Millionen Sportschützenwaffen in D, genaue Kontrolle der Schussabgaben je Waffe/Kaliber und Trainingszeiten – all dies fein säuberlich von Schützenvereinen und Verbänden protokolliert und von Behördenmitarbeitern alljährlich kontrolliert: Hier wird im Kampf gegen den Terror ein Bürokratiemonster aufgefahren, das weltweit einmalig ist. Die Zeiten, in denen sich Polizeibeamte künftig der Kontrolle von Trainingsumfängen der Sportschützen widmen müssen, fehlen bei der Verfolgung von Straftaten und Terroristen. Europaweit einzigartige Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie: Bürokratiemonster und exzessive Trainingsvorgaben für Sportschützen als Lösung im Kampf gegen den Terror? Versprochen wurde stets eine punktgenaue „1:1-Umsetzung“ der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Waffenrecht. Geliefert wurde eine weit über die EU-Vorgaben hinaus gehende Verschärfung mit EU-weit einzigartigen Bürokratieexzessen, wobei der Innenminister Seehofer auch bei der gestrigen Anhörung im Deutschen Bundestag nicht erklären konnte, wie solch exzessive Trainingsvorgaben im Waffengesetz Terroranschläge verhindern sollen. Wann + wie oft Training mit welcher Waffe und wieviel Schuss: Autonomie des Sports ade? Selbst die verfassungsrechtlich eigentlich gebotene Autonomie des Sports ist bei solch überbordenden Trainingsvorgaben nicht mehr gewährleistet. Interessen konservativer Schützenkreise als Opfergabe der CSU an die Grünen verscherbelt? Über die Hintergründe kann man nur Vermutungen anstellen: Hat der CSU-Vize Weber unlängst die Grünen zum strategischen Partner erklärt, so hat der CSU-Innenminister Seehofer die Grünen mit seinem Schwenk beim Thema Asyl vom Hardliner zum Seenotretter umgarnt. Und jetzt werden eben Schützenvereine und Legalwaffenbesitzer den Grünen als Opfergabe angereicht – denn die GRÜNEN haben just diese Gruppe seit Jahren im Visier und überziehen den Bundestag in schöner Regelmäßigkeit mit üppigen Verbotsanträgen. Ob diese neue „Opfergabe“ den Grünen gefallen wird, bleibt abzuwarten, denn „grün“ im Sinne von umweltfreundlich ist sie wie oben dargestellt ja gerade nicht. Sicher ist hingegen, dass die neue Waffengesetzgebung, sobald sie in allen Auswirkungen publik wird, die eher konservativen Schützenvereinskreise, eine millionenstarke Wählergruppe rund um Deutschlands Legalwaffenbesitzer und deren Familien, weg von der CSU und CDU treiben wird – hin zu AfD, FDP und Freien Wählern, die inzwischen allesamt weitaus mehr Verständnis für die Belange der Sportschützen aufzubringen scheinen als die CSU und deren Koalitionspartner CDU und SPD. Massive Eingriffe ins Waffenrecht sollen schnell und geräuschlos durch den Bundestag – und nachher war einfach Brüssel schuld! Aber eben deshalb soll das neue Waffenrecht möglichst geräuschlos und schnell über die Bühne gehen. Eine detaillierte Diskussion des Bedürfniserhalts mittels den o.g. drastischen Trainingsvorgaben möchte das CSU-geführte Innenministerium unterbinden. Und später kann man ja immer noch sagen: „Brüssel war schuld.“ Ob dieser Dummenfang gelingt? Neues deutsches Waffenrecht 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen.pdf
  22. Es gab genug Urteile, man hätte vorgewarnt sein können. "Schrankwaffen" und "Bedürfnis" sind für Sportschützen halt ein gewisser Widerspruch im deutschen Waffenrecht. Für einen bedürfnislosen Erwerb und Besitz wenig deliktrelevanter Waffen hat sich halt niemand mehr stark gemacht.
  23. ... und verstehen: Die 10 Jahre laufen erstmal für ALLE neu an. Erst wenn Du die 12/18 für JEDE Waffe 10 Jahre durchgehalten hast, wirst Du belohnt. Also ab 2030 frühestens. Dann geht es mit 12/18 pro 3 Jahre weiter, wie derzeit vom BR gewünscht. Wobei die spannende Frage bleibt, was bei den jährlichen Waffenrechtsverschärfungen dann noch geht...
  24. Ist schon erstaunlich: Von einer gesetzlichen Regelung, die eine Million Bundesbürger direkt betrifft (die Verfassungsschutzanfragen betreffen ja ALLE WBK-Inhaber), setzt man mitternächtlich eine Debatte an, also ob kaum ein Bürger betroffen wäre. Die Anträge von den GRÜNEN und auch der FDP reden immer nur von Rechtsextremismus und Waffen. Dabei gibt es auch Linksextreme mit viel Waffenaffinität, hatte die RAF nicht sogar ne MP5 in ihrer Flagge? Islamisten und andere Radikal-Religiöse mit Tendenz zur Waffengewalt erwähnt man auch nicht... ist man auf einem Auge blind?
  25. @Knight: Du hast schon recht: Auch ich vermisse Forderungen nach Verbesserungen/Erleichterungen, da wo die öffentliche Sicherheit dem nicht entgegenstehen (z.B. Abschaffung der Anscheinsregelungen bei KK). Im Prinzip ist auch die Stellungnahme nur Teil eines Rückzugsgefechtes. Ich bin trotzdem froh, dass sie geschrieben wurde und hier alle wesentlichen Verbände geschlossen dahinter stehen. Ansonsten bin ich ehrlich gesagt froh, dass der DSB hier ganz oben auftaucht und nicht etwa das FWR. F. Gepperth ist mit dem BDS gleich an zweiter Stelle und somit ebenfalls voll im Boot. Interessant wäre noch, wenn der DJV - da wo betroffen - mit unterstützt: Viele Magazinregelungen betreffen auch Jäger. Die Verfassungsschutzanfragen betreffen die Jäger ebenfalls. Auch ganz grundsätzlich das Bedürfnis ist etwas, das der DJV mitbegleiten sollte. Denn die ständige Ausweitung des Bedürfnisprinzips wird irgendwann auch vor den Jägern nicht mehr Halt machen (x Teilnahmen an Gesellschaftsjagden oder aber Begehungsscheine usw. statt bloßes Lösen des JJS).
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