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Waffentragen im Dienst ist die Regel - für den freiwilligen Polizeidienst in Baden-Württemberg. Die müssen nicht davon träumen. Bedienstete im freiwilligen Polizeidienst sind ja letztlich Staatsdiener - da ist die Hemmschwelle, denen Waffen zuzugestehen, naturgemäß niedrig. Und zudem gab es in D für besonders Staatstreue bzw. Regierungstreue schon immer waffenrechtliche Privilegien. So träumerisch ist der Vorschlag also nicht. Und wenn damit die leeren öffentlichen Kassen geschont werden - umso mehr. Win-Win für alle!
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Prinzipiell dürfen Leute vom Freiwilligen Polizeidienst vieles, was Polizeibeamte dürfen+müssen: Insofern könnte ich mir auch vorstellen, dass ein Angehöriger des freiwilligen Polizeidienstes in BW auf dem Weg zum Dienst und wieder nach Hause, ggf. auch sonst, seine Dienstwaffe führen darf. Das könnte man aber erfragen bzw. regulieren. Letztlich ginge es ja aber nur um eine Privilegierung, da es sonst künftig so aussehen könnte: Sportschützen: KK + Einzelladerflinte (olympische Disziplinen) Jäger: Kat. C-Waffen (keine Kurzwaffen, keine SL etc.) LWB, die 8h/Monat Dienst leisten: Kat. B-Waffen, Dienstschiessen, ggf. Waffentragen (im Dienst und Arbeitsweg)
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Nur zur Info: Hilfspolizisten sind in div. Bundesländern auch früher und teils noch heute im Einsatz. In BW bekommen sie 2 Wochen Grundschulung, angeblich wurden sie auch am MP5 ausgebildet, jedenfalls gab und gibt es da Schusswaffentraining und auch einen fairen Stundenlohn. Sie führen eine scharfe Schusswaffe (Walther P5). https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst
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In Virginia (USA) will der Governeur das Waffenrecht massiv verschärfen: Verbot großer Magazine, Verbot halbautomatischer Anscheinswaffen u.v.m. Der Sheriff von Culpeper hat bislang einige Dutzend Hilfspolizisten. In Zukunft will er "tausenden" vom Verbot sonst betroffenen Waffenliebhabern seiner Gemeinde anbieten, sie zu freiwilligen Hilfssheriffs zu machen ("deputize them"). Die Details hat er jetzt bei Foxnews erklärt: https://www.foxnews.com/opinion/walter-williams-the-second-amendment-is-under-attack-in-virginia Die Leute werden überprüft, auch psychologisch und in Kursen geschult. Sie erhalten sodann eine Dienstmarke und werden zu "auxiliary deputies" ernannt. Sie müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen und 8 Stunden Dienst/Monat schieben - ohne (!) dass dafür Kosten für die Gemeinde entstehen. Eigentlich eine super Idee, die wir auch der Partei "Die Grünen" schmackhaft machen sollten. Der Deal: Wenn etwa 100.000 Legalwaffenbesitzer in D ihre halbautomatischen Schusswaffen behalten möchten und ab und zu dienstlich überwacht (Polizeischiessstände o.ä.) schiessen möchten, müssen sie im Gegenzug einen freiwilligen Polizeidienst (gibt es in div. BL ohnehin schon) oder Gemeindedienst leisten, für den Staat bzw. das Bundesland kostenlos. Wenn 100.000 LWB monatlich 8 h Dienst leisten, der ansonsten die öffentliche Hand 30 EUR/h (Beamtenversorgung!) kosten würde, so spült dies jährlich 288 Millionen EUR in die maroden öffentlichen Kassen! Zudem können die LWBs ihre besondere Loyalität bei Ihrem Dienst unter Beweis stellen, indem Sie "grüne" Regierungsbeschlüsse durchsetzen helfen. Last not least wäre die Gefahr gering, da nur noch dienstlich überwacht mit den Waffen geschossen werden könnte. Was meint ihr zu dem Virginia Modell? Wäre das nicht - auch gegenüber den GRÜNEN - die erfolgversprechendere Taktik, statt immer nur um ein bisschen Restrechte für Sport und Jagd zu betteln?
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Es geht natürlich auch noch sehr viel schlechter für die etablierten Parteien. Um mal die SPD zu nehmen: Lange geht es nicht mehr, dann wird sie aus den ersten Landtagen rausfliegen. Und im Bundestag kann es schon nächstes Mal einstellig werden. Die große Volkspartei, die jahrzehntelang Deutschland mitgestaltet hat, ist bald am Ende. Warum man es sich da mit > 1 Mio. Legalwaffenbesitzern ohne Not noch zusätzlich verscherzen muss, bleibt deren Geheimnis. INSA ist übrigens ein sehr zuverlässiges Meinungsumfrageinstitut. Die lagen vor der letzten BT-Wahl am besten dran. Hier kann man die Entwicklung sehen: https://www.wahlrecht.de/umfragen/insa.htm Die SPD hat in der Phase der Expertenanhörung noch 15,5% über Wochen bundesweit halten können. Nach den Verbotstiraden von Helge Lindh/SPD und der Verabschiedung des WaffG im Bundestag und dann von des SPD-geführten Ländern im Bundesrat fiel sie schrittweise auf 13,0% ab. Die Union mit Marc Henrichmann als Frontfigur wurde vom DSB, BDS und FWR als Retter des deutschen Waffenrechts inszeniert und gewann dementsprechend im selben Zeitraum von 25% auf 28% ordentlich dazu. Bevor jetzt wieder jemand von statistischen Zufällen spricht: Wer kann denn das Gegenteil beweisen? Dass 1 Mio. Legalwaffenbesitzer die Nase voll haben und ihr Umfeld bearbeitet haben - und sich das eben doch und irgendwie in den Umfragen niederschlägt? Was also, wenn da was dran wäre?
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Die regelmäßigen Überprüfungen des Waffenrechts kennen wir. Da gibt es aber keinen Automatismus für Verschärfungen. Es liegt an uns, jetzt schon Lockerungswünsche in bestimmten schwachsinnig überregulierten Bereichen zu fordern. Genau jetzt wäre die Zeit, damit anzufangen. So kann man auch alle 5 Jahre das Rad ein bisschen zurückdrehen. Sowas geht tatsächlich: USA, Brasilien, Russland... sind nur einige Beispiele wo es merkliche Lockerungen gab und gibt! Dann haben die EU-Kommissare irgendwann auch keinen Bock mehr, das Thema auf den Tisch zu holen, wenn sie sich jedesmal mit lautstark vorgetragenen Lockerungswünschen rumärgern müssen.
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Eines der wenigen Versprechen - die "nach 10 Jahre ist Ruhe" - Bedürfnisnachweisregelung, dieses Versprechen hat Mayer ja nun gehalten. Alle haben hier gelacht und gegrölt, aber das hat er geliefert. Dass jetzt noch einige Verschärfungen reingerutscht sind, haben wir dem Innenausschuss im Bundestag (z.B. die Sache mit der Begrenzung der WBK gelb auf 10 ist ja via Anhörung im Innenausschuss des BT auf den Tisch gekommen) und dem Bundesrat (der wollte ja die große Regelabfrage bei Verfassungsschutz, über die sich ja aber hier auch kaum jemand aufregt) zu verdanken. Summarisch wird der Staatssekretär Mayer zwar zugeben müssen, dass sein Ausgangsversprechen eines "minimalinvasien Eingriffs in das deutsche Waffenrecht" jetzt zwar niemals haltbar ist, aber das eben nicht von ihm, sondern vom Innenausschuss und Bundesrat (und nicht zu vergessen: von der EU) zu verantworten ist. Ich glaube, da muss man dann auch mal fair bleiben. Schuldige gibt es, aber eben längst nicht nur im Innenministerium. PS Upps, Katechont war schneller.
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Der Bundestag hat vor ein paar Jahren ja die Verfassungsschutzanfragen für Piloten und bestimmte Flughafenmitarbeiter eingeführt. ZÜP nennt sich das: ein Ablehnungsbescheid kostet 110 EUR und ein Widerspruch dagegen nochmals 110 EUR. https://lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/190214_Flyer_Gebuehrenerhoehung.pdf So wurden vor Jahren einige zehntausend Bundesbürger (Piloten etc.) mit Verfassungsschutz-Prüfungen überzogen. Jetzt mit den LWB kommt eine satte Million Bundesbürger als Legalwaffenbesitzer dazu. Wahrscheinlich mehr (Angestellte in der Waffenindustrie, beim Handel etc.) M.E. wird eine der nächsten Gruppen diejenigen mit Führerschein Klasse 2 / CE / C1E / D usw. sein - das wären dann rund 22 Mio. Bundesbürger: Fahrerlaubnisbestand in D 2019 In der 4. Stufe ist dann der ganze Rest der Bundesbürger fällig: Wer einen neuen Perso braucht, kriegt erst mal ne Prüfung durch den Verfassungsschutz Die meisten werden sich wahrscheinlich nur über steigende Gebühren und drastisch verlängerte Bearbeitungszeiten aufregen. Tatsächlich aber wird unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, das Recht auf freie Meinungsäußerung etc. durch solchen geheimdienstlichen Überwachungsdruck ausgehöhlt und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in bester Manier wie anno 1933 und anno 1949-1989 aufgehoben mit allen Folgen für unsere Gesellschaft. Infos einer Kanzlei gibt es hier: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/regelabfrage/ Leider sehen die wenigsten seiner Anwaltskollegen diese Problematik; auch hier bei WO schweigt man lieber und auch die FDP fand die neue Regelabfrage klasse.
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So wie es aussieht erwischt die neue EU-Normgrenze sogar die 0,08 J Airsoftwaffen, die batteriebetrieben vollautomatisch die Kügelchen rausschießen... Die 0,08er haben > 2800 J/m² Energie, liegen also über der EU-Grenze von 2500J/m²...
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Das stimmt so sicher nicht: Klar, ein Jäger darf bislang auch z.B. ein 20-Schuss-Mag in seine Waffe stecken - solange er es auf der Jagd nur mit max. 3 Schuss füllt. Diese Verwendung ist nun untersagt, dann somit würde er seinen Halbautomaten zur verbotenen Waffe (Kat. A) machen. Diskutiert wird allenfalls, ob as 20er Magazin blockiert auf max 10 Schuss weiter verwendbar bleibt...
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Der BDS kann aber nicht die Interessen seiner zahlenden 80.000 Mitglieder den Interessen von ein paar Dutzend "internationalen Schützen" opfern. Mich kostet der Magazinkrampf je nach endgültiger Ausarbeitung ein vierstelliges Sümmchen. Ein IPSC-Flintenmagazin zusammengesetzt aus zwei 6er Magazinkörpern (=12er Magazinkörper, aber natürlich nur 10 Schuss) kostet schon mal knapp 200 EUR. Davon ein paar und für div. andere Langwaffen speziell angepasste blockierte etc. und man ist schnell im 4stelligen Bereich. Und die Kosten hat nun jeder mehr oder weniger an der Backe, weil man da keine erträgliche Lösung wie in den Nachbarländern gefordert hat, sondern es wichtiger war, ein paar internationale IPSCler mit Kat. A-Waffen per Ausnahme zu versorgen?? Ganz schlechter Deal. Aber natürlich nur dank Geheimdiplomatie möglich. In aller Transparenz und Öffentlichkeit würde man sich das nicht trauen. Und die Ausnahmen... werden mit so viel Pferdefüßen daher kommen, dass es auch den Leuten keinen Spaß machen wird.
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@Gruger hat hierzu mal längere Ausführungen gemacht und mich großteils überzeugt, dass Du die BLOCKIERTEN langen Altmagazine auch weiter verwenden darfst, unblockierte Altmagazine wohl nicht. Hier der Thread und seine Ausführungen: https://forum.waffen-online.de/topic/459171-frage-zu-ar-mags/page/2/?tab=comments#comment-2883354
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WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis
Schwarzwälder antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
2x(4/6) um genau zu sein. Wie ist das mit den Kontingentüberschreitern bei WBK gelb? Gibt es da künftig auch weitergehende Anforderungen an den Bedürfniserhalt wie bei Kontingentüberschreitern bei Kurzwaffen und Halbautomaten? Und welche Anforderungen gibt es für den Bedürfniserhalt bei langen Magazinen im IPSC Bereich? Last Not least wie viel Schuss gilt als Training? Wie lange muss eine anzuerkennende Trainingssitzung gehen? Vielleicht hat der BR sich schon mit dem Innenausschuss abgesprochen, dass das in der AWaffV noch so geregelt wird, dass wir nochmal tüchtig eingeseift werden.... -
@BergKrähe Schon bisher wird das NWR in NaDIS gespiegelt, wie Staatssekretär Myer im Frühjahr auf dem DeutschenSchützentag erläuterte. Und Anfragen der Behörden bei den Verfassungsschutzämtern waren/sind bisher schon möglich. Nun kommt eben die Regelanfrage. Der Handelblattartikel erläutert den IST-Zustand und den begehrten und jetzt erzielten neuen Rechtsstand: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vorstoss-der-justizministerin-polizeigewerkschaften-wollen-verschaerfung-des-waffenrechts-und-stellen-bedingungen/24964166.html?ticket=ST-36585904-o0voNKpqcDsa3zcGWzp2-ap1
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Bundesfinanzhof hat entschieden: IPSC Schiessen ist gemeinnütziger Sport
Schwarzwälder antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in IPSC
Ja, gerade in dem Moment, wo es für IPSC Ausnahmen geben soll (bei den Magazinen), wir nun von Seiten des BMF wieder neu dagegen geschossen... -
Er hat gemeint, dass er Entschärfungen erreicht habe? Das glaube ich ihm sogar. Deshalb ist es auch so fatal, wenn Verbände das Ergebnis auch noch loben.
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Bola Wrap - neue SV aus den USA mit Lasso/Wurfseil !!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Tja, offenbar ist bei der EU und im Bundestag jeweils von vornherein klar, was verboten werden muss. Seehofer u. a. wussten bestimmt vorher, dass das Magazinkörperverbot durch muss. Da veranstaltet man dann nur noch ein bisschen Polit Theater, lädt Sachverständige ein und redet mit den Verbandsspitzen, aber das Ergebnis ist lange vorher klar. -
Du hast 10 Dreißiger Magazine. Wenn Blockieren auf 10 Schuss nicht allein weiterhilft, holst Du jetzt noch schnell einen Wechsellower und klebst das blockierte Magazin in den Schacht. Jetzt hast Du ein erlaubtes Festmagazin, bei dem die Magazinkörper egal sind. Das Festmagazin darf blockiert sein, nur eben nicht mehr als 10 Schuss fassen. Die anderen 9 Magazine sind dann Ersatzteile für das Festmagazin. Müsste auch mit Trommelmagazinen klappen blockieren und fest einbauen als Lösung. Bin gespannt, wer da juristische Einwãnde hätte.
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Bola Wrap - neue SV aus den USA mit Lasso/Wurfseil !!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das würde in irgendeinem Test der Polizei ausprobiert, indem direkt auf den Hals gezielt wurde. Da ist der Durchmesser zu klein gewesen und die Häkchen konnten sich nicht verfangen. Also würgen kann das wohl nicht. -
Wie willst Du ein zusätzlich (a la NY-State) in den Magazinschacht eingeschweisstes/eingeklebtes Magazin denn anders als "in" der Waffe befüllen? Es bleibt permanent mit dem wesentlichen führenden Teil der Waffe (aka Lowers) verbunden, auch beim Laden. Damit ist es auch nach EU-Definition KEIN Wechselmagazin mehr. Und Ersatzteile für Festmagazine (inkl. Magazingehäuse) unterliegen eben nicht dem Sonderverbot für Magazingehäuse von Wechselmagazinen. NB: Der klassische Bullet Button hilft bei der EU-Def. aber wohl nicht weiter, da hast Du recht. Bei uns wäre wie in New York State einkleben/einschweissen zusätzlich angesagt. Dennoch interessant: Die Firma offeriert aber schnelle Aufklapplösungen (Upper/Lower). Und bei der Blockiermethode ist noch überhaupt nichts entschieden. Klar ist nur, dass der Gesetzgeber ein Magazingehäuseverbot explizit mit der "Zerlegbarkeit" und damit einfachen Umgehung des Verbots in der BT-Drucksache begründet hat. Da wo durch Schweißpunkte oder flächigen Einsatz von Epoxi-Kleber eine weitere Zerlegbarkeit nicht mehr möglich ist, müssen die unzerlegbaren Magazingehäuseteile als Einheit betrachtet und auf ihr Fassungsvermögen untersucht werden.
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@karlyman In Anlage 1 sind die Magazingehäuse wie folgt definiert: Im Endeffekt gehört zu "den Bestandteilen" m.E. alles, was fest verbunden ist - denn dem BT ging es ja bei der Verbotserweiterung Magazingehäuse lt. Begründung darum, zu verhindern, dass Wechselmagazine in Teile "zerlegt" werden und lediglich "zerlegt" aufbewahrt werden, um dann jederzeit wieder einfach zusammengesetzt werden und so die Verbotsvorschrift zu umgehen. Wenn dieses Zerlegen aber nicht mehr geht (Magazinboden verschweißt/mit Epoxydharz zugekleistert), müsste die gesamte funktionale Einheit für die Fassungskapazität betrachtet werden. Auch wenn Nieten eingeschweißt oder mit Epoxydharz eingeklebt sind oder Begrenzer permanent mit dem Gehäuse so verbunden sind, dass die Fassungskapazität nicht >10 Schuss sind, müsste die "Länge" des Magazins/Magazinkörpers an sich keine Rolle mehr spielen. Der zweite Punkt ist: Das ganze Magazingehäusegedöns gilt nur für "Bestandteile von Wechselmagazinen". Wenn Du also einen Wechsellower kaufst, in diesen mit Bullet-Button Teilen und Epoxyd "permanent" ein auf 10 Schuss blockiertes 30er einklebst, dann hast Du ein "fest eingebautes" Magazin, für das Du (weil aus Plastik etc.) natürlich Ersatzteile brauchst, d.h. weitere blockierte 30er, falls Dein Festmagazin im Wechsellower mal zerbricht etc. Das wären dann nur Ersatzteile von Festmagazinen und die fallen nicht unter die Verbote - m.E. Also an der Stelle sollten mal Verbandsjuristen ihre Fantasien bemühen! Vielleicht lässt sich da noch was deichseln.
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Man könnte natürlich den Magazinkörper so permanent verändern, dass er nicht mehr > 10 Schuss fassen kann. Was absägen wäre die radikale Methode, aber evtl. geht auch Epoxidharz, Nieten, schweissen - so, dass eben der Magazinkörper(!) permanent verändert wird und nicht mehr mehr als 10 Schuss fassen kann. Die Fassungskapazität eines Magazinkörpers wird ja nicht (nur) durch seine Länge definiert - sonst hätte der Gesetzgeber gleich Maximallängen verabschieden können. Wenn der Magazinkörper geschickt mit Nieten gespickt oder mit Epoxydharz aufgefüllt wird, so dass eben nicht mehr als 10 Patronen reingehen, müsste das doch akzeptabel sein. Vielleicht reicht sogar, den Magazinboden eines blockierten Magazins mit Expoxidharz zukleben aus. Dann ist der Magazinkörper, die Blockierung und der Magazinboden eine funktionale Einheit/Magazingehäuse und fasst auch nicht mehr als 10 Schuss. Evtl. reicht auch eine Umwidmung des Magazins als echtes 10-Schuss-Magazin aus. Helfen könnten dabei gekürzte Federn wie bei den Hexmags, sodass ein Schiessen mit voller Füllung gar nicht mehr möglich ist (keine Zufuhr, wenn Blocker rausgenommen wird, da dann die Feder zu kurz ist). Es sind nur diejenigen Magazingehäuse verboten, die für Wechselmagazine > 10 Schuss (LW) gedacht sind. Man könnte auch ein KK-Insert in den (9mm oder .223 er) Magazinkörper einlassen ==> dann wird das große Magazin zum Magazin für Randfeuermuni und da ist die Kapazität unbegrenzt. Die ultimative Lösung: Man baut einen Lower auf bullet button Festmagazin um (ist ganz einfach: https://www.bulletbutton.com/ ), blockiert das 30er Magazin auf 10 Schuss und deklariert das so 10 Schuss fassende Magazin als "Festmagazin" für den Bullet button Lower. Die blöde Magazingehäusebeschränkung gilt NUR für Wechselmagazine! Nicht für fest eingebaute Mags. Hier in diesem Video wird der Einbau des neuesten Bullet Buttons erklärt: Super Sache, vor allem die legalen Hacks dazu sind sehr interessant. Damit bleibt die Waffe jederzeit rückrüstbar! https://www.youtube.com/watch?v=NPn7YKwzt_E&feature=emb_logo Alles ohne Gewähr!
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Die Stellungnahme ist gut. Ergänzen müsste man vielleicht, dass auch mit der zunehmenden Trainingsüberwachung (Prüfungen zum Bedürfniserhalt) keine Terrortaten verhindert werden und dass auch im Bereich der Magazinregelungen ein hoher bürokratischer Aufwand betrieben werden wird. Immerhin: die DSU war nicht am Deal, die WBK gelb auf 10 Erwerbsvorgänge zu begrenzen, beteiligt. Man hat die DSU offenbar gar nicht gefragt. Bin jetzt gespannt, wen (welche Verbände) man gefragt hat! Das gehört breit diskutiert, damit man auch sichere Schuldzuweisungen vornehmen kann!
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...und der, der immer "voll muttiviert" war
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Bola Wrap - neue SV aus den USA mit Lasso/Wurfseil !!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Also (geschätzt): Das dünne Kevlarseil wiege mit seinen beiden Häkchen so 2 Gramm und fliegt (Tagesschau Angabe) 150 m/s = dann hätten wir 22,5 Joule. Dann könnte man aber eine Zivil-Version rausbringen, die nur 86 m/s fliegt, schon wäre man im von Dir gewünschten <7,5 Joule-Bereich. Dann muss man den Vergewaltiger, Hund, etc. eben statt auf 8m bis auf so 5m rankommen lassen... wäre immer noch interessant! Andererseits: Geschossen wird doch nur, wenn was durch nen Lauf getrieben wird, der wiederum muss eine Mindestlänge haben.