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Schwarzwälder

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  1. @Katechont: Herzlichen Dank!! Dieser Passus ist für mich enorm hilfreich. Sohnemann hat sich gefreut, dass er nun starten darf. Allerdings wäre es ihm schon lieber, wenn ein Elternteil mit rein dürfte, was ja damit prinzipiell möglich wäre. Diesbezüglich werde ich aber nun doch direkt beim Gesundheitsamt anfragen, ob das von denen aus für die Landesmeisterschaft so statthaft ist, damit alles behördlich/amtlich korrekt ist und keiner mir den Vorwurf machen kann, ich würde was "ausreizen" oder mich nicht an Regeln halten. Die Landesverordnung "schlägt" dann aber wohl die Bundesregelung, d.h. ich muss ihn dann auch testen lassen (was absolut ok ist) und dem Wortlaut nach müssen bei Warnstufe ROT dann auch generell alle Geboosterten zusätzlich getestet sein, was m.E. durchaus auch Sinn macht. Eine medizinische Fachtagung in MV hat das übrigens diesen Winter auch schon so gehandhabt: ALLE (ausnahmslos) Teilnehmer (Ärzte!) mussten getestet werden. Egal ob geboostert, altgeimpft oder genesen. Die wissen schon, warum 😉 @sundance Richtige Einstellung, darum geht's. Für manche scheint es gleichwohl verlockender, sich durch schärfste Auslegung bzw. Ausnutzung der Corona-Verordnungen unliebsamer Konkurrenz zu entledigen 😉
  2. Ja, so sieht es der BDMP Verband, aber eigentlich sind z.B. Arbeitnehmer, die nach der 70-Tage-Regelung fest beschäftigt/eingestellt sind, auch nicht sozialversicherungspflichtig. Sie dürfen einfach nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten. Und für die müsste auch 3G gelten. Also wär's doch sinnvoller, das Beschäftigungsverhältnis an der Unfallversicherung festzumachen. Die muss der Arbeitgeber für die 70-Tage-pro-Jahr-Angestellten nämlich bezahlen. Und die kann und sollte jeder Schützenverein auch für seine angestellten Helfer bezahlen. Mein Verein macht's, ich bin unfallversichert über den VBG, was ich allen hier bei WO schon vorgeschlagen hatte (2,84 EUR/Jahr und Nase) : https://forum.waffen-online.de/topic/438057-schützen-im-ehrenamt-mit-284-eurjahr-abgesichert-in-der-berufsgenossenschaft/#comment-2109128 Vielleicht ist ein Kurzreim eingängiger 😉 Zahlt der Verein was für Dich ein, dann musst Du wohl Beschäft'ger sein und bist Du bei der VBG - dann gilt für Dich 3G !! oder so...
  3. Bescheid vom Verband: Der 16jährige Sohn darf mitmachen. 👍 Der Rest muss draussen warten. Weitere Ausnahmen werden nicht gemacht. Eins hat mich aber nachdenklich gemacht. Die "3G-Regel für Beschäftigte" greife für normale Aufsichten gar nicht! Voraussetzung dafür sei eine Anstellung beim Schießstandbetreiber bzw. "eine regelmäßige sozialversicherungspflichtige Vergütung vom Verband" Hat sich da was geändert? Das wäre Frust pur! Gilt das auch für Vereine, wo man Pflichteinsatzstunden hat - oder wird es da anders gewertet?
  4. Das setzt voraus, dass die Lüftungsanlage eingeschalten und voll funktionsfähig ist. Was m.E. nach leider öfter nicht der Fall ist. HEPA H14 Filter etc. wären dann auch noch gut - haben aber längst nicht alle Anlagen. Hat Deine RSA solche Filter? Nein. Entweder testet ein Test das, was er soll, oder eben nicht. Die Schnelltests werden hinsichtlich Sensitivität und Spezifität auch geprüft, da finden sich keine unterschiedlichen Angaben für vorgeimpfte oder ungeimpfte Probanden. Wenn wie bei den oben zitierten BDMP Hygieneregeln gar keine Masken vorgeschrieben sind, dann kannst Du ggf. schon eine FFP3-Maske mit Ventil nutzen. Die schützt Dich maximal, Dein Umfeld aber leider gar nicht (da wirkt es u.U. sogar eher kontraproduktiv). Ich bin absolut überzeugt, dass der Schwarzwälder neben Dir ein geringeres Risiko für Dich wäre als manch anderer. Ich werde fast täglich getestet war immer symptomlos und wenn Du mir ne FFP3-Maske (bei mir dann natürlich ohne Ventil) verpassen wolltest, nehme ich das auch noch hin. Ich hoffe für Dich, dass Du nicht doch noch mal erfahren musst, wie man sich bei einem reinen 2Gplus-Event anstecken kann. Und wegen dem "dünnhäutig": Berechne doch nochmal Dein individuelles Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken oder zu versterben mit einem Rechner der Universität Oxford tun: https://qcovid.org/Home/AcademicLicence?licencedUrl=%2FCalculation (man muss erst die Lizenzbedingungen akzeptieren, es kostet nix). 15% Sterberisiko ist für aktive Schützen eigentlich nicht zu schaffen und bei Omicron erst recht nicht. Wobei das noch nicht zu Zeiten Omicrons erstellt wurde, also jetzt kannst Du die Werte nochmals deutlich nach unten korrigieren.
  5. Du musst mir nicht glauben, ich habe vieles mit Studien im Off Topic Bereich belegt. Das will ich hier nicht wiederholen. Auch @joker_ch und andere haben da einen riesigen Fundus von Studien/Links/Infos zusammengetragen. Für manchen Impfgläubigen ziemlich frustrierend, ich weiß 😉 Na komm! Du nimmst dieselben Schnelltests, vom BfArM und PEI zugelassen. Damit testest Du mal "Altgeimpfte" (2G plus) und mal Ungeimpfte (3G). Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass der Test bei "Altgeimpften" immer richtig ist und bei Ungeimpften nicht?? Du kennst aber schon die CFR (case fatality rate) von Prof. Ioannidis und seinem Team? Also Deine 15% sind da weitab jeglicher Studienergebnisse, da hast Du wohl einen extrem besonderen Bekanntenkreis. Wenn Du aber so ein hohes Sterberisiko bei Dir befürchtest, dann solltest Du - und das sage ich Dir jetzt ganz ehrlich und ohne Häme - den Indoor-Schießsportveranstaltungen bei derzeitiger Inzidenzlage tatsächlich fernbleiben. Egal, ob die unter 2G, 2G plus oder 3G Bedingungen laufen, denn das Risiko bekommst Du mit keiner der Bedingungen abgefangen. Wenn Du bei Dir aufgrund Deiner Vorerkrankungen mit 15% Sterberisiko im Infektionsfalle ausgehen musst, würde ich das nicht tun.
  6. Das stimmt. Ich habe sogar vor fast 2 Jahren den ersten Thread eröffnet und bei WO im März 2020 (!!) schon die ersten Schnelltests (damals noch mit IgM-AK) vorgeschlagen und Monate später die ersten Antigen-Schnelltests als Konzept z.B. zur Durchführung der DM vorgeschlagen. Link Mir wurde gänzlich unverantwortliches Verhalten und pure Pokalsucht unterstellt - von zahlreichen Seiten!!
  7. Beides ist komplett falsch, wenn wir - wie ich geschrieben habe - die vergleichen, deren letzte Impfung 6 Monate oder länger her ist. Und die dürfen ja aber starten. Das wiederum ist teilweise richtig, aber Du kannst damit nicht punkten. Denn 2G plus beinhaltet ja ein Testkonzept - zumindest bei Altgeimpften. Wenn Du den Test bei den einen akzeptierst, bei anderen nicht, ist das Willkür. Wenn Du das kapiert hast, lösen sich alle weiteren "Herdenimmunitätsargumente" auf. Gesetzlich vorgegebene Ausnahmen sind keine Umgehung von Regeln. Hier liegt ein Missverständnis vor. Der Landesverband will im Hygienekonzept keine Masken: Link (letzte Seite) Habe ich mich irgendwo gegen das Tragen von Masken gewehrt? Ich habe mir inzwischen sogar FFP3-Masken (sogar ohne Ausatemventil) besorgt, zumal ich die im Heißlabor ohnehin schon früher tragen musste. Würde ich Dir zuliebe auf dem Wettkampf machen! Wenn es Dich beruhigt. Aber ich empfinde mich nach wie vor mit ständigen (!) Tests (arbeitstäglich bei mir!!) weniger als ein potentielles Fyodor-Killer-Risiko als so mancher voll Geboosterte es für Dich wäre!
  8. Div. Studien zufolge hast Du als doppelt Geimpfter nach 6-8 Monaten einen Immunschutz vergleichbar mit einem Ungeimpften. Wenn Du auch getestete(!) Ungeimpfte pauschal als "Hochrisikoquelle" bezeichnest, sind dies nüchtern betrachtet auch alle anderen. Auch die frisch Geboosterten. Deine IgA AK auf den Schleimhäuten fehlen Dir da genauso. Und keiner redet davon, dass Ungeimpfte ungetestet kommen dürfen. Wenn man Reihenuntersuchungen machen würde, würde man vermutlich öfter Corona-verkeimte Nasenschleimhäute bei Geimpften und Geboosterten vorfinden als bei Ungeimpften, schon allein, weil letztere zu einem "risikoarmen" Freizeitverhalten gezwungen werden... Insofern ist Deine pauschale Behauptung, Ungeimpfte wären eine "Hochrisikoquelle" krass falsch. Ich bin 2 Jahre ungeimpft in der Corona-Pandemie unterwegs. Klinisch nie krank und laborchemisch laut Antikörpertest auch keine Infektion gehabt, also habe ich nie jemanden anstecken können im Gegensatz zu vielen Geimpften und Geboosterten. Du wirst also auch im Waffenrecht nur streng nach Gesetz handeln? Eigenverantwortlich auch nur ein kleines bisschen mehr zu tun ist für Dich nicht drin? Darum geht es nämlich. Auch bei Gesundheitsschutz ist vor allem Eigenverantwortlichkeit gefragt. Nicht krasse Grundrechtsbeschneidungen aller, weil einige eigenverantwortlich auch nicht das Geringste für Ihre Gesundheit tun wollen.
  9. Ich habe großes Verständnis für ältere Teilnehmer, die sich um ihre Gesundheit ängstigen. Statt dem Aussperren Jugendlicher, gibt es da aber Alternativen: 1. Man wartet als Veranstalter generell, bis die Inzidenzen wieder runterkommen. Ein auch noch aufgebohrtes Indoor-Event bei Warnstufe ROT und lokaler Inzidenz von 1000-2000, dazu "sparsame" Hygieneregeln etc. ohne Mundschutz usw. - das ist alles per se nicht optimal auf die Gesundheit der "nicht jugendlichen Teilnehmer", um die es Dir besonders geht, ausgerichtet, oder? 2. Man geht als Hochrisikopatient dann selber nicht hin. Sorry, das Aussperren einiger getesteter(!) Ungeimpfter macht eine solche Landesmeisterschaft unter den o.g. Voraussetzungen nicht zum Corona-Gesundheitsevent, das ist Augenwischerei. Auch als x-fach Geimpfter Hochrisikopatient kann man sich bei solchen Veranstaltungen leider was holen, selbst wenn da nur Geimpfte+Geboosterte rumlaufen. Das ist ja das Problem! 3. Man minimiert sein persönliches Risiko, indem man eigenverantwortlich (!), auch wenn es die Hygieneregeln des Veranstalters und die Corona-VO nicht hergeben, Maßnahmen wie FFP3-Masken, Meidung von Gesprächen, Halten von besonders großen Abständen, kein Abstecher in die ggf. angeschlossene Gastronomie oder das Einzelhandelsgeschäft etc. macht und z.B. eine medikamentöse Prophylaxe und im Bedarfsfall Paxlovid nimmt. Von letzterem hat unser Gesundheitsminister 1 Mio. Behandlungsdosen gekauft, ist bedingt zugelassen, muss nur ambulant 5 Tage lang geschluckt werden und senkt bei Hochrisikopatienten die Hospitalisierungsrate um fast 90%. Die Amis haben gleich 20 Mio. Dosen davon gekauft. Es ist m.E. das mildere Mittel für Hochrisikopatienten als die ewige Grundrechtebeschneiderei - künftig womöglich mit Impfpflicht - aller. https://rumble.com/vrlcgr-paxlovid-ein-gamechanger.html
  10. Nur mal so: Mein Jüngster, um den es hier vornehmlich geht, hat 2017 auf der DM des BDS als 12jähriger (mit Sondererlaubnis) bei KK Fertigkeit 298 von 300 möglichen Ringen geschossen. Über alle Klassen hinweg war das das zweitbeste Ergebnis (2402) auf der DM. Er hält auch Landesrekorde beim BDS, ebenso seine älteren Brüder, meine Frau und ich. Das ist also keine bloße "Rechnerei" - die Titel sind schon auch real erbracht. Nun hat er in den letzten Wochen auf einem Outdoor-Stand bei Kälte und schlechten Lichtverhältnissen mit billiger Trainingsmuni wiederholt bei BDMP ZG6 100 von 100 Ringen gestanzt und sich sehr gefreut, zuletzt sogar 18 von 20 Xern. Da ist es doch verständlich, dass man auch gerne bei LM und DM teilnehmen möchte. Wenn man ggf. als Verein oder Verband jetzt auch noch anfangen würde, die Coronaregeln für Jugendliche (die je nach Alter oft noch gar keine Empfehlung für Booster Nr. X etc. haben und bei denen die Impfung nochmals kritischer zu sehen ist), maximal eng auszulegen, dann signalisiert man damit am Ende nur mangelndes Interesse am Nachwuchs und schafft seinen Sport umso schneller ab. Glückwunsch!
  11. Klar, so mancher wird sich seinen Sieg erimpfen. Wobei: die mRNA gehört eh auf die Dopingliste. Wenn die Impf-Spikes sich in der Oberarmmuskulatur verhaken, kannst Du ruhiger anhalten und hast als Schütze unfaire Vorteile 😉
  12. Mit ersterem hast Du vollkommen Recht und das möchte ich an der Stelle auch sagen: Wer sich nach einer Abwägung von Risiken und Nutzen für eine Impfung entscheidet, der soll dies natürlich tun dürfen. Wer sich nach einer ebensolchen Abwägung dagegen entscheidet, der soll dies ebenso tun dürfen. Die Gesetzeslage erlaubt derzeit beides. Wer seine Impfentscheidung hingegen primär nur auf Bequemlichkeit und vermeintliche Vorteile nicht gesundheitlicher Art ausrichtet, hat wie Du sagst ein "Rückgrat"-Problem. Allerdings eines, das möglicherweise den Abbau unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beflügeln könnte. Und nur mal so: Wer als höchstbesorgter Schütze, der furchtbar Angst vor einer Corona-Infektion hat, sich dennoch bei Warnstufe ROT und vierstelligen Inzidenzzahlen trotzdem zu einem Indoor(!)-Großwettkampf begibt, wo die allermeisten ungetestet, ohne jeglichen Mundschutz etc. den ganzen Tag rumrennen, der akzeptiert ein nicht unerhebliches Risiko und bräuchte sich über ein paar ausnahmslos getestete gesunde(!) weitere Schützen eigentlich nicht so mokieren...
  13. Da hast Du vermutlich recht. Die Klage wäre dann gegen das Bundesland zu richten. Warum aber auch gegen den Landesverband des betreffenden Sportschützenverbandes?
  14. @maehbo Falsch. Lies die verlinkten Ausnahmeregelungen. Kinder/Jugendliche, Bedienstete/Helfer, nicht Impffähige, Genesene usw. ... es gibt schon etliche Ausnahmen auch bei 2G plus, die man kennen sollte.
  15. Das ist doch überhaupt nichts Ungewöhnliches: Wenn Dein Landesverband in bestimmten Disziplinen keine LM ausrichtet, so kannst Du in anderen Landesverbänden bei deren Landesmeisterschaft mitmachen. Dein Ergebnis steht dann auf den Ergebnislisten, aber Du wirst halt nicht platziert, da "außer Konkurrenz" mitgeschossen und kein offizieller Teilnehmer, weil Du ja nicht dem ausrichtenden Landesverband angehörst und damit auch nicht Landesmeister werden darfst. Der Gesetzgeber will eine Bestrafung Ungeimpfter. Dieser teleologischen Auslegung folgend, würde man eben mit seinem Ergebnis nicht platziert und bekommt kein Sieger-Geschenk. Infektiologisch-teleologisch gäbe es aber keinen Grund für das mitschiessen an sich, wenn man sich als Helfer ohnehin schon auf dem Stand befindet und 3G befolgt. Das Ergebnis wird aber natürlich für die DM-Quali akzeptiert werden. War m.W. bisher immer so.
  16. @maehbo Die Regeln gelten - auch bei Corona. Da halte ich mich auch absolut dran. Allerdings gehören zu den Regeln auch die o.g. Ausnahmen. Auch daran sollte man sich halten, oder? Wenn allerdings bestimmte Aussagen getroffen werden, wie: "Wer sich nicht impfen lässt, ist unsozial" - dann darf ich dem durchaus widersprechen. Dieser Passus steht nicht im Gesetztestext. Und da wir in einer Demokratie leben herrscht durchaus Meinungsfreiheit, sich äußern zu dürfen, ob bzw. wie gut ein Gesetz oder eine Verordnung seinen Zweck erreicht. Dein Verkehrsschildvergleich hinkt auch: Vor Schulen, Kindergärten u.ä. findest Du oft auch eine zeitliche Beschränkung des Tempolimits, sodass man außerhalb des Betriebs tatsächlich schneller fahren kann. Solche zielgenauen Regelungen sind also sehr wohl möglich. Und Dein2Gplus-Restaurant Vergleich verstehe ich nicht ganz: Das Schützenhaus hat in dem Fall KEIN angeschlossenes Restaurant. Insofern ist es kein Problem, dass sich "Ungeimpfte" da rein verirren würden. Und ungeimpfte Bedienstete dürften sowieso rein.
  17. Das eine schließt das andere nicht aus und obliegt nicht Deiner Beurteilung. Es gibt in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Handhabungen. Schiessleiter sind überwiegend Bediensteten gleichgestellt und damit gilt 3G. Wettkampfhelfer und Jugendschiessleiter müssten m.E. auch darunter fallen. Und statt offizieller Wettkampfteilnahme könnte ja ein Mitschiessen außerhalb der Wertung erfolgen, d.h. man darf - da ungeimpft - nur außer Konkurrenz mitschiessen, aber das Ergebnis wird dann für die Qualifikation zur DM gewertet.
  18. "Unsozial" kann es auch sein, wenn man einen erheblichen Teil der Bevölkerung (25% - Ungeimpfte) ausschließt und einen nicht unerheblichen weiteren Teil der Bevölkerung (20% - Ungeboosterte) schikaniert ohne in der Gesamtschau vernünftige Gründe zu haben. Ganz allgemein gesprochen muss man natürlich fragen - wenn der Gesundheitsschutz so exorbitant im Vordergrund steht - ob dann überhaupt große Wettkampfveranstaltungen bei Warnstufe ROT stattfinden müssen. Im hier konkreten Fall sind auch fast keine sonstigen Maßnahmen vorgesehen, indoor keine Maskenpflicht und vom Gesetzgeber aus darf auch bei 2G plus jeder ungetestet rein, der nur 2x geimpft (zuletzt vor 90 Tagen!) oder beliebig irgendwann letzten Sommer das 3. und letzte Mal geimpft wurde. Es gibt etliche Studien, die in diesen Fällen den Schutz vor Ansteckung als kaum noch gegeben ansehen. Die Virenlast im Nasen-Rachenraum ist bei infizierten Geimpften praktisch gleich hoch wie bei infizierten Ungeimpften. Ein getesteter Ungeimpfter schützt sein Umfeld besser als ungetestet Immunisierte. Ungeimpft sein ist bei Corona und den derzeit vorhandenen Impfstoffen sicher nicht unsozial.
  19. Die "Schlupflöcher" sind nicht eingebildet, die Ausnahmen für Jugendliche < 18, für Personen die sich (ggf. vorübergehend) nicht impfen lassen können und und für Beschäftigte stehen so in den Vorschriftstexten und Gesetzestexten drin, ich zitiere im Wortlaut: Auf die Verordnung/Regelung verweist die Ausschreibung per Link: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_3163_1.PDF Kann also jeder selber nachlesen, ist nix vom Schwarzwälder Erfundenes, bei dem es einem "die Zehnägel hochrollt"...
  20. Wenn der Richter erkennen würde, dass die Vorschriften "schikanös" sind, dann müsste er ja die Rechtmäßigkeit der Vorschrift an sich in Frage stellen, bzw. die "Vorschrift an der Stelle verwerfen. Die Grundrechte-beschränkenden Hygieneregeln und Coronavorschriften sind ja nicht erlassen worden, weil ein Gesetzgeber mal einfach beliebig "schikanieren" darf, sondern genau und NUR wegen dem Zweck des Gesundheitsschutzes.
  21. Wir haben als Familie im Januar+Februar jeweils ZG6 trainiert und selbst im Halbdunkel outdoor hatten 4 Mann "full-house" (100 Punkte, 3 mit je 18 "Xer") geschossen und uns riesig gefreut auf die kommende LM und den Durchstart zur DM (die deutsche Meistermannschaft hatte 297) gefreut. Nun gelten Ende Februar plötzlich 2Gplus auf der LM, die das m.W. in 18 Jahren größte Megaevent indoor werden wird, mit den meisten Disziplinen, die jemals auf einer LM des LV angeboten wurden. Wir sind alle ungeimpft, aber es gibt Möglichkeiten: Für Schüler < 18 reicht immer 3G, auch wenn für die Erwachsenen 2G plus gilt. Das ist in der Landesverordnung so bis 30.04.2022 geregelt. Statt Testnachweis reicht dann auch der Schülerausweis. Nun die Fragen: Kann ich unserem Jüngsten an der Tür zum Schützenhaus den Koffer mit KK-Gewehr in die Hand drücken und er geht ohne mich rein und nimmt teil? Ist das waffenrechtlich etc. ok? Oder darf ich ihn begleiten als Betreuer und Jugendaufsicht (Jugendleiter-Ausweis vorhanden)? Zuschauern ist bei Warnstufe ROT das Betreten (egal ob geimpft, geboostert oder ungeimpft) zwar untersagt, aber als Betreuer/Jugendschiessleiter ist man ja kein gewöhnlicher Zuschauer. Für Bedienstete gilt auch weiter 3G in den Schützenhäusern - wäre das ein Ausweg? Wenn ich als Bediensteter den Zutritt bekäme, darf ich dann auch mitschiessen? Evtl. einen "Testlauf" zur Testung des Standequipments machen, der unter Sportregeln erfolgt und nachher halt einfach gewertet wird für die DM-Teilnahme? Gilt für mich als "Bediensteter" dann die Maskenpflicht (für die Teilnehmer der LM gilt sie definitiv nicht!)? Wie ist es, wenn man eine vorübergehende Impfunfähigkeitsbescheinigung beibringt (per Mausklick oder vom Hausarzt), wonach man erst noch allergologisch abgeklärt werden muss. Reicht dann ein Test zur Teilnahme, d.h. müssen das die Veranstalter anerkennen? Wäre bei dem sehr schnellen ZG4-ZG6-Carbine D29 Wettkampf eigentlich auch eine "online" Handhabung denkbar oder eben ein Vorgehen, sodass jeder Schütze einzeln den jeweiligen Schiessstand betritt, rein über Monitor überwacht wird und Kommandos per Mikrofon bekommt, den Wettkampf also quasi "online" abspult, den Stand räumt und der nächste Schütze erst reingeht, wenn der alte über einen separaten Ausgang verschwunden ist? Es wäre toll, wenn es für 25% Ungeimpfte und weitere 20% Ungeboosterte innovative Lösungen geben könnte, weiter am Schützensport und an Wettkämpfen zu partizipieren!
  22. https://www.linkedin.com/in/maria-zaric-42107967/?originalSubdomain=au Eine selbstbewußte, unabhängige australische Journalistin also.
  23. Australien gilt ja als Vorbild in der Coronabekämpfung. In der gestrigen Stew Peters Show (27.01.2022) erklärt Maria Zeee ab Minute 09.00-10.00: https://www.redvoicemedia.com/stew-peters-show/ "Die Polizei erklärt: Sie haben eine Maskenbefreiung wegen "anxiety"/(Angst, keine Luft zu bekommen), es ist also nicht sicher für Sie, wenn Sie Waffen besitzen." Dann wird die "licence" eingezogen und alle Waffen abgeholt. Also aufpassen, was man sich warum bescheinigen lässt (Maskenbefreiung, Befreiung von der Impfpflicht etc.). Australien ist Vorbild!!!
  24. Nun, die Waffe war auf jeden Fall legal + registriert in Paraguay. Das hat der Besitzer glaubhaft per Leserbrief betont: Link Ich denke das war auch so. Laut Facebook hat er auch 2018 noch eine neue Schießstandzulassung auch für gr. Sportevents bekommen. Leider wurde er 2019 erschossen - von einem österreichischen Nachbarn mit nem 38er Revolver: 2 Schuss in die Extremitäten, 1 Schuss in den Thorax. Da er hätte überleben können, aber er nicht schnell ins Krankenhaus verstarb er unglücklich. Der Österreicher bekam 2 Jahre Hausarrest und musste eine lange Liste Dinge kaufen/spenden. Jetzt ist er wieder frei: https://wochenblatt.cc/tatort-gartenzaun-oesterreicher-nach-knapp-2-jahren-hausarrest-wieder-auf-freiem-fuss/ Irgendwie traurig+tragisch.
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