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Peter K

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  1. 1. Welche Regelungen gibt es hierzu? Streng oder lax? 2. Hab mal gelesen, dass selbst ein Bogen in Spanien als "Waffe" gilt und nicht als Sportgerät wie bei uns ....
  2. Da werden sich doch noch ein paar Kröten oder Falter finden lassen die den Aufbau neuer Fertigungskapazitäten unmöglich machen. Und falls nein: Hoffentlich denken die Verantwortlichen an geschlechterneutrale Toiletten und eine Frauen-Quote beim Personal .... 😉 .....
  3. Ganz so einfach ist es nicht. Der Vermieter darf nach meiner Ansicht den Personenkreis der den vermieteten Stand benutzt nicht einschränken. Mit welcher Begründung sollte er das tun dürfen? Nur weil er es will? Wie sieht es dann mit Frauen aus oder Menschen mit Migrationshintergrund? Dürfen die den Stand dann auch nicht nutzen? Dürfte der Vermieter das einschränken? Nein, sicher nicht. DAS deckt das Hausrecht sicher nicht ab. Natürlich ist es blöd wenn es zu Reibereien zwischen dem Stammverein und dem eingemieteten Verein kommt und beide Parteien sollten sich über ihr Verhältnis grundsätzlich mal Gedanken machen .... Interessant in diesem Zusammenhang: https://ratgeber.immowelt.de/a/das-hausrecht-so-duerfen-mieter-zu-hause-regieren.html
  4. Andersherum wird ein Schuh daraus! Mittlerweile sind einige hohe Positionen mit SPDlern bzw. Grünen besetzt, das bedeutet aber nicht, dass SPD und Grüne etwas mit dem Christentum zu tun haben!
  5. Die SPD hat nix mit Christentum zu tun. Und sie versucht es ja nicht zum ersten mal .... https://www.fr.de/politik/will-schuetzen-grosskaliber-verbieten-11527277.html
  6. Echt? Da war mal was .... https://www.fr.de/politik/will-schuetzen-grosskaliber-verbieten-11527277.html
  7. Die SPD läßt da nicht locker und hat es vor 13 Jahren ja schon mal versucht .... https://www.fr.de/politik/will-schuetzen-grosskaliber-verbieten-11527277.html
  8. Ja, so war es. Im Kurzwaffenbereich hatte man eine (!) KK-Sportpistole und dann max. noch eine 2. Kurzwaffe die dann auch GK sein konnte (oder ein .32-Wechselsystem für die Spopi). Mehr gab es schlicht nicht auch deswegen weil es nicht mehr GK-Disziplinen gab. Dann kam eine Zeit der Liberalisierung des Waffenrechts, IPSC und andere dynamische Disziplinen kamen auf. Dass es aber immer wieder Waffenrechtsverschärfungen gab ist klar und dass die Daumenschrauben jetzt wieder angezogen werden kann jeder sehen, z.B. Begrenzung der Magazinkapazität. Ich kann nur davor warnen zu meinen dass wir ein Recht auf Sportwaffen haben das in Stein gemeißelt ist!
  9. Es ist nicht die Frage "wie weit sie damit gekommen" sind sondern wie weit sie kommen würden und werden wenn es nach ihnen ginge! Die letzten Waffenrechtsverschärfungen schon vergessen? Magazine über 20 Schuss und so? Kontrolle der Aufbewahrung und so? Ich kann nur davor warnen zu glauben, dass rot-grüne Politiker den Legalwaffenbesitzern gegenüber freundlich gesinnt sind! Und die restlichen Politiker sind auch nicht besser ....
  10. Klingt gar nicht unrealistisch! Wer schon länger Sportschütze ist - ich bin es seit über 32 Jahren - der hat solche und ähnliche Bemühungen der Politik schon öfters gesehen.... Der links-grünen Politik sind Waffen generell ein Dorn im Auge und der Union ist es schlicht wurscht ....
  11. Ich weiß nicht ganz wie Du das bzw. "sagt ja alles" meinst. Ich bin kein Büchsenmacher und habe auch noch keine Pistole, die mit 9Para-Major dauergeprügelt worden ist, metallurgisch untersucht um zu kucken, ob sie es ausgehalten hat. Bist Du´s bzw. hast Du´s? Ich weiß nur, dass manche Spitzenschütz(inn)en 9mmPara Open Major schießen und das schon seit einigen Jahren. Die Gabi Kraushofer aus dem schönen Österreich ist z.B. eine solche: http://krrg.net/champion/default.htm Guck mal unter "Steckbrief"! Wie gesagt, ich lade 9mm Para nicht für Major, ich nehme .38SA.
  12. Ich glaube hier reden manche aneinander vorbei. Vielleicht trägt das zur Klärung bei: Die Herren/Damen Wiederlader in Deutschland unterliegen gesetzlichen Vorschriften, die nur das Laden von Munition erlaubt, die gewisse Maximalgasdrücke nicht übersteigt. Laborierungen, die diese maximalen Gasdrücke übersteigen, dürfen von deutschen Wiederladers nicht angefertigt werden. Wenn es ein Wiederlader doch macht, ist er seine Pulver-Pappe u.U. los. Ob in anderen Ländern - z.B. der Schweiz (=> massimo!) - ähnliche Vorschriften gelten ist mir nicht bekannt. Also, wenn ein deutscher Wiederlader 9para Major lädt und seine Laborierung die gesetzlichen Maximalgasdrücke übersteigt, dann macht er sich wohl strafbar. Die Waffe wird es wohl schon aushalten und das auch auf Dauer, aber in D ist das Anfertigen von überladener Munition nicht legal. Ob es Ladungen in 9Para gibt, die den Open-Faktor schaffen und trotzdem den Max-Gasdruck nicht übersteigen ist mir nicht bekannt (ich lade nicht 9Para für Major).
  13. Was sagt der Gasdruck?
  14. Gilt der Begriff Selbstverantwortung auch für denjenigen, der betrunken in´s Auto steigt und dann Leute tot fährt? Ob der Betrunkene noch weiß, was "Selbstverantwortung" ist? Würdest Du da nicht auch versuchen, dem den Schlüssel wegzunehmen? Ebenso beim Schießen. Ich zweifle stark daran, dass JEDER Bürger den Begriff "Selbstverantwortung" ernst nimmt. Es geht nicht um KontrollWAHN, sondern darum die Augen auf zu machen, wenn wirklich Gefahr durch besoffene, bekokste, oder sonstwie bedröhnte Schützen droht. In meiner 20-jährigen Schützenpraxis habe ich bisher solches Verhalten noch nicht wahrnehmen müssen.
  15. Hier geht´s aber nicht nur um "rote Augen" im Einzelfall, sondern - so habe ich es verstanden - ob und was unternommen werden sollte, wenn jemand sichtbar unter Drogeneinfluß steht. Mir wäre es auf jeden Fall nicht wohl dabei, wenn ich wüßte dass neben mir jemand mit einer Waffe hantiert und dabei unter schweren Psychopharmaka steht. Antidepressiva und sonstige Psychopharmaka sind keine sauren Drops und nicht jeder der diese Drogen nimmt ist richtig eingestellt!!! Lieber Joker, was würdest Du denn unternehmen, wenn Du "Unkontrolliertheiten" bei Deinem Standnachbar bemerken würdest?
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