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Jake Cutlass

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  1. Antwort auf: Das mag sein aber im Gegensatz zu Pfefferspray o.ä. kann man es eher auch aus der Distanz einsetzen. Ähnliche Geschosse wie von dem Händler aus Offenburg, die für Revolver und Pistolen gedacht sind, vermute ich mal sind wirksamer als die Sprays und Schocker. @Michel.45: Ja, da widerspreche ich Dir doch garnicht. Ich könnte mir auch vorstellen, wie oben angeführt, als ersten und evtl. zweiten Schuß weniger tödliche Munition, z.B. Gummikugel in der Repetierflinte oder Rauchalles' .38 Schrotkissen (gab es schon in den 70ern in USA als "Short Stop", vgl. Stammel "Mit gebremster Gewalt") im Revolver zu laden. Nur ausschließlich darauf verlassen, möchte ich mich auch nicht... Gruß aus Berlin Jake C.
  2. Antwort auf: Wer den Film Jackass kennt, dort lässt einer an sich den bleistaubgefüllten Stoffsack aus einer Repetierflinte an sich testen. Wenn das eine Angriffssituation gewesen wäre, hätte er keine Lust mehr auf eine Fortsetzung gehabt, um es mal sehr diplomatisch auszudrücken. Solche "Tests" sind ja schön und gut, simulieren aber nicht die Wirkung auf einen gestressten, also adrenalinreichen und evtl. aggressiven und/oder unter Drogen stehenden Straftäter. Als erste Patrone in einer Verteidigungswaffe ist "less lethal" aber eine Option. Hierzulande nimmt man dann eben ein Gummislug... Just my two cents... Jake C.
  3. Antwort auf: schade das dr. schiller sich nicht in dieses thema einklinkt; ich würde zu gerne wissen, was seine meinung dazu wäre ... wohlgemerkt; rein waffen-munitions-technisch .....!!!!!!! @klaus.perlich: wie ich in einem SWM-Thread schon einmal erzählte, wurde im Schweizer Waffen-Magazin damals (in den 80ern), als er, u.a. dort, noch unter "Jan Boger" veröffentlichte, Doc Schillers private Hausverteidigungswaffe vorgestellt: Remington 870 in Kaliber 12, mit magazinlang (4-Schuß) gekürztem Lauf, Neoprengriff und -Vorderschaft von Pachmayr. Ob er dieses, zweifellos eminent praktische, Gerät noch in dieser Konfiguration besitzt und einsetzt, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis... Just my two cents... Jake C.
  4. @Toni: selbstverständlich JA. Es gibt keine Vorschriften, den Gegner z.B. vorzuwarnen. @Netview: welche Vorschrift verbietet Sportschützen das Beisichtragen von Munition, magaziniert oder lose? Gruß Jake C.
  5. @Daytona: In Antwort auf: "sag mir quando, sag mir wann, sag mir quando, quando, quando " (schlagertext von ? ) Ich glaube, es wurde gesungen von Vico Torriani... Just my two cents... Jake C. (geb. 1957)
  6. @NiNoR: ja schade, bisher hatte ich von ARES aka Ossi Treuting (seine Identität kannte ich, seitdem ich von der Doppeloptik auf seiner AR 15 gelesen hatte, die war mal in einem seiner Artikel in der CALIBER abgebildet), hier im Forum einen ganz guten, kompetenten Eindruck gehabt, der allerdings mit seinem Posting gegen unseren Präsi doch arg schal geworden ist. Er ist sicher ein sehr guter Schütze, scheint aber charakterlich noch etwas Nachholbedarf zu haben... 'Nuff said Jake C.
  7. @Mouche: Selbst wenn du in dem Antrag der Sportschützen-WBK irgendeine zulässige Waffe angibst, bist du nachher nicht verpflichtet, selbige tatsächlich zu erwerben. Also kannst Du Dir mit dem Dokument bedenken- und risikolos einen Perkussionsrevolver kaufen. Die Behörden bearbeiten nur nicht gern Blankoanträge. Ansonsten enthalte ich mich zu den NRW-Kapriolen jeden Kommentars... Jake C.
  8. Jake Cutlass

    Neue Vo

    Wenn jetzt auf IPSC-Wettkämpfen nicht mehr in der Bewegung geschossen werden darf, ist das IMHO nicht der Anfang vom Ende des IPSC Sports. Es werden dann eben in die Parcours feste Schießpositionen mit Boxen eingebaut, die ja jetzt auch schon vielfach verwendet werden, ohne daß alles zusammenbricht. Meint jedenfalls, Jake C.
  9. Jake kann auch selber schreiben was er meint... ich wollte gar nicht von Enteignung wegen nachträglich wegfallendem Bedürfnis sprechen, denn daran glaube ich (naiverweise ?) auch nicht. Nur möchte ich meine Waffe natürlich auch sportlich, d.h. bei offiziellen Meisterschaften, einsetzen. Und dieses wäre dann eben nicht mehr möglich. Und nur um mir das gute Stück anzugucken oder ab und zu ohne Wettkampfdruck ein paar Dutzend Schüsse auf dem Stand zu machen, wäre mir die ganze Lauferei und Investition zu schade. Sport ist doch auch immer ein Vergleich der eigenen Fähigkeiten mit denen Anderer im Rahmen eines Regelwerks, z.B. Präzision-, Zeitserien- oder Fertigkeitsschießen (man merkt, ich bin im BDS...). Ist jedenfalls meine Meinung. Jake C.
  10. @Klaus12: nach dem neuen WaffG geht das bei Umbauten, die nach dem 1. April 2003 gemacht wurden, genau nicht mehr. Wenn Lauf und/oder Verschluß von einer Kriegswaffe nach 1945 sind, kann daraus keine Sportwaffe werden. Ob Du mit Deinem Dragunow nach der neuen VO noch sportlich schießen können wirst, ist eventuell auch noch fraglich... Jake Cutlass
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