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Jake Cutlass

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  1. @Jennerwein: Danke für Deine Antwort @Alle: Dann ist es also OK, so wie ich es oben beschrieben habe, oder gibts noch Gegenstimmen? Gruß Jake C.
  2. Zusatzfrage: hier wird bei den Sportschützen immer angeführt, daß sie im V-Fall immer erst das Magazin laden müßten. Ist es nicht erlaubt, ein geladenes Magazin oder Speedloader bzw. ein paar Patronen lose in der Tasche (für Revolver), bei sich zu haben? M. W. unterliegt das Führen von Munition keinen Vorschriften. Wenn die Waffe im abgeschlossenen Koffer verpackt ist, ist sie doch sicher von der Munition, die ich im Magazin in der Gürteltasche habe, getrennt. Und mehr wird doch nicht verlangt, oder? Grüße Jake C.
  3. Jake Cutlass

    Stufe 0%

    Jeder kann nur seine eigene Verwarnungsstufe sehen.
  4. @Norbert S: oder hast Du etwa etwas aus Oberndorfer Plastik, womöglich in GRAU, nach Berlin importiert ??? Ungläubig staunende Grüße aus der Nachbarschaft, von Jake C.
  5. Bzgl. Steuerfeder: es wird empfohlen, nicht die 2 Kg Steuerfeder (markiert mit "-") zu nehmen, sondern die unmarkierte 2,5 Kg Steuerfeder, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Gruß mit DVC Jake C.
  6. Als es bei uns noch gefragt war, reichte es, "siehe Aktenlage" zu schreiben. Jake C.
  7. Zumindest in den Antragsformularen der Berliner Waffenbehörde (LKA 573), steht diese Frage, wie auch die detaillierte Frage nach den vorhandenen Waffen, gar nicht mehr drin... Grüße aus der Hauptstadt Jake C.
  8. @Jennerwein: Danke für die Klarstellung, als Nicht-Weidmann habe ich nur in WBK-Kategorien gedacht. Und dabei hatte SW500 es doch von Anfang an geschrieben... Gruß mit WeiHei! Jake C.
  9. @SW500: notfalls reicht ja ein neues "Upper", also ein Wechselsystem mit sportlich zugelassenem 420 mm Lauf. Einer der Vorteile des AR 15 Systems ist ja die leichte Ausbaumöglichkeit, z.B. für weitere Disziplinen. Zum Erwerb brauchst Du nur eine eingetragene Grundwaffe im gleichen oder größeren Kaliber und nach dem neuen Waffengesetz brauchst Du das Wechselsystem dann gar nicht mehr eintragen zu lassen. Just my two cents Jake C.
  10. @Hunnnter: ich zumindest wüßte nicht, wieso Dich irgendwer in die Pfanne hauen sollte. Es wäre aber schon interessant zu erfahren, welches LKR Dich betreut. Ansonsten sollen sich die Exekutivbeamten und -angestellten um die Ausführung der geltenden Gesetze und Vorschriften kümmern und nicht eigene nach ihren Gusto fabrizieren. Der Sportschütze, der mit korrekt ausgefüllten und abgestempelten Papieren zum Amt kommt, ist kein Bittsteller, sondern nimmt sein Recht wahr! Alles andere steht weiter oben und ich wiederhole mich nur ungern. Grüße von Jake C., der mit den Berliner SBinnen bisher gut klar kam.
  11. Wenn ein Schütze mit seiner vorhandenen Ausrüstung KEINE Chance auf einen guten Platz hat und bei 8 vs. 25+ Magazinkapazität in einer Wettkampfart, wo man die Magazine volladen kann, muß DAS wohl bejaht werden, dann ist IMHO damit schon ein Bedürfnis explizit begründet, ohne daß sich alles lachend auf dem Boden wälzt. Aber wie CM schon ganz richtig dargelegt hat, entscheidet die Behörde (und damit auch der Sachbearbeiter, egal wo) sowieso nicht mehr, ob ein Bedürfnis besteht oder nicht. Grüße von Jake C.
  12. @ballerkalle: ...also an die üblichen Verdächtigen... Ärger Dich nicht über den letzten Platz! Umso deutlicher wird die Notwendigkeit für die Anschaffung einer eigenen Racegun. Keiner wird Dir absprechen können, daß Du nur damit eine Leistungssteigerung in IPSC Open Division erreichen können wirst. Und Dein sachunkundiger SB muß irgendwann begreifen, daß er nur Müll verzapft! Meint jedenfalls Jake C.
  13. @ballerkalle: ich kann Dir in keinem Punkt widersprechen! Mit einer einreihigen .45er hast du natürlich KEINE Chance auf einen Platz oberhalb des Bodensatzes, schon gar nicht in der Open Class, wo die anderen mit 25 Schuß Pistolen mit Optik + Comp antreten. Wie oben angeführt, wäre der Equipmentunterschied bei Revolver Standard Class nicht so dramatisch, aber diese Klasse ist eben eher was für Individualisten... Ich drücke dir die Daumen, daß die Gerechtigkeit schließlich noch siegt und Du den Eintrag für Deine gewünschte Racegun doch noch bekommst. Solch ein spezialisiertes Sportgerät gefährdet die Sicherheit der Öffentlichkeit schließlich in keinster Weise! Meint jedenfalls Jake C.
  14. @Ballerkalle: FYI: im BDS gibt es jede Menge Disziplinen, in denen Du Deine jetzt schon vorhandenen Sportwaffen bestens einsetzen kannst, z.B. 25-m-Schießen, Mehrdistanzschießen, 25-m-Speed, Stahlplatte. Lediglich IPSC als dynamische Spezialdisziplinen, bei denen die Magazinkapazität nicht begrenzt ist, kannst Du mit Deinen Pistolen nicht erfolgreich schießen, mit dem S&W 686 in IPSC Standard Revolver aber z.B. schon (mit Holster und 6-9 Speedloadern). Ich will Dir mit diesen Aussagen ja weißgott nicht die IPSC Open Class absprechen (wenn Dein LV Dir eine .38 SA Pistole für die Offene Klasse befürwortet hat, hast Du sicherlich den SuRT schon absolviert und vielleicht auch schon mal mit einer Leihwaffe ein IPSC-Match mitgemacht?) oder gar Deinem Sachbearbeiter das Wort reden. Zu diesem Punkt hat Manuel "CM" Cué schon alles kompetent dargelegt. Nur die Aussage, daß mit DSB-optimierten Waffen nicht im BDS geschossen werden kann, kann nicht so stehen bleiben! Meint jedenfalls Jake C.
  15. Antwort auf: Das mag sein aber im Gegensatz zu Pfefferspray o.ä. kann man es eher auch aus der Distanz einsetzen. Ähnliche Geschosse wie von dem Händler aus Offenburg, die für Revolver und Pistolen gedacht sind, vermute ich mal sind wirksamer als die Sprays und Schocker. @Michel.45: Ja, da widerspreche ich Dir doch garnicht. Ich könnte mir auch vorstellen, wie oben angeführt, als ersten und evtl. zweiten Schuß weniger tödliche Munition, z.B. Gummikugel in der Repetierflinte oder Rauchalles' .38 Schrotkissen (gab es schon in den 70ern in USA als "Short Stop", vgl. Stammel "Mit gebremster Gewalt") im Revolver zu laden. Nur ausschließlich darauf verlassen, möchte ich mich auch nicht... Gruß aus Berlin Jake C.
  16. Antwort auf: Wer den Film Jackass kennt, dort lässt einer an sich den bleistaubgefüllten Stoffsack aus einer Repetierflinte an sich testen. Wenn das eine Angriffssituation gewesen wäre, hätte er keine Lust mehr auf eine Fortsetzung gehabt, um es mal sehr diplomatisch auszudrücken. Solche "Tests" sind ja schön und gut, simulieren aber nicht die Wirkung auf einen gestressten, also adrenalinreichen und evtl. aggressiven und/oder unter Drogen stehenden Straftäter. Als erste Patrone in einer Verteidigungswaffe ist "less lethal" aber eine Option. Hierzulande nimmt man dann eben ein Gummislug... Just my two cents... Jake C.
  17. Antwort auf: schade das dr. schiller sich nicht in dieses thema einklinkt; ich würde zu gerne wissen, was seine meinung dazu wäre ... wohlgemerkt; rein waffen-munitions-technisch .....!!!!!!! @klaus.perlich: wie ich in einem SWM-Thread schon einmal erzählte, wurde im Schweizer Waffen-Magazin damals (in den 80ern), als er, u.a. dort, noch unter "Jan Boger" veröffentlichte, Doc Schillers private Hausverteidigungswaffe vorgestellt: Remington 870 in Kaliber 12, mit magazinlang (4-Schuß) gekürztem Lauf, Neoprengriff und -Vorderschaft von Pachmayr. Ob er dieses, zweifellos eminent praktische, Gerät noch in dieser Konfiguration besitzt und einsetzt, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis... Just my two cents... Jake C.
  18. @Toni: selbstverständlich JA. Es gibt keine Vorschriften, den Gegner z.B. vorzuwarnen. @Netview: welche Vorschrift verbietet Sportschützen das Beisichtragen von Munition, magaziniert oder lose? Gruß Jake C.
  19. @Daytona: In Antwort auf: "sag mir quando, sag mir wann, sag mir quando, quando, quando " (schlagertext von ? ) Ich glaube, es wurde gesungen von Vico Torriani... Just my two cents... Jake C. (geb. 1957)
  20. @NiNoR: ja schade, bisher hatte ich von ARES aka Ossi Treuting (seine Identität kannte ich, seitdem ich von der Doppeloptik auf seiner AR 15 gelesen hatte, die war mal in einem seiner Artikel in der CALIBER abgebildet), hier im Forum einen ganz guten, kompetenten Eindruck gehabt, der allerdings mit seinem Posting gegen unseren Präsi doch arg schal geworden ist. Er ist sicher ein sehr guter Schütze, scheint aber charakterlich noch etwas Nachholbedarf zu haben... 'Nuff said Jake C.
  21. @Mouche: Selbst wenn du in dem Antrag der Sportschützen-WBK irgendeine zulässige Waffe angibst, bist du nachher nicht verpflichtet, selbige tatsächlich zu erwerben. Also kannst Du Dir mit dem Dokument bedenken- und risikolos einen Perkussionsrevolver kaufen. Die Behörden bearbeiten nur nicht gern Blankoanträge. Ansonsten enthalte ich mich zu den NRW-Kapriolen jeden Kommentars... Jake C.
  22. Jake Cutlass

    Neue Vo

    Wenn jetzt auf IPSC-Wettkämpfen nicht mehr in der Bewegung geschossen werden darf, ist das IMHO nicht der Anfang vom Ende des IPSC Sports. Es werden dann eben in die Parcours feste Schießpositionen mit Boxen eingebaut, die ja jetzt auch schon vielfach verwendet werden, ohne daß alles zusammenbricht. Meint jedenfalls, Jake C.
  23. Jake kann auch selber schreiben was er meint... ich wollte gar nicht von Enteignung wegen nachträglich wegfallendem Bedürfnis sprechen, denn daran glaube ich (naiverweise ?) auch nicht. Nur möchte ich meine Waffe natürlich auch sportlich, d.h. bei offiziellen Meisterschaften, einsetzen. Und dieses wäre dann eben nicht mehr möglich. Und nur um mir das gute Stück anzugucken oder ab und zu ohne Wettkampfdruck ein paar Dutzend Schüsse auf dem Stand zu machen, wäre mir die ganze Lauferei und Investition zu schade. Sport ist doch auch immer ein Vergleich der eigenen Fähigkeiten mit denen Anderer im Rahmen eines Regelwerks, z.B. Präzision-, Zeitserien- oder Fertigkeitsschießen (man merkt, ich bin im BDS...). Ist jedenfalls meine Meinung. Jake C.
  24. @Klaus12: nach dem neuen WaffG geht das bei Umbauten, die nach dem 1. April 2003 gemacht wurden, genau nicht mehr. Wenn Lauf und/oder Verschluß von einer Kriegswaffe nach 1945 sind, kann daraus keine Sportwaffe werden. Ob Du mit Deinem Dragunow nach der neuen VO noch sportlich schießen können wirst, ist eventuell auch noch fraglich... Jake Cutlass
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