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Jake Cutlass

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  1. @whaco Wenn die WBK bereits "gelocht" ist, aus welchen Gründen auch immer, dann werden die Behördenmitarbeiter wohl immer mit Polizeischutz anrücken, wenn sie die Waffen mitnehmen wollen. Da gibt es genug Präzedenzfälle, bei denen der Waffenbesitzer gewalttätig wurde.
  2. Ich sage mal so, grundsätzlich kann ich es bei kriminellen Vereinigungen, wie den Hell's Angels oder arabischen Klans verstehen, wenn "der Staat" versucht ihnen mitzuteilen, daß man ihnen auf die Finger schaut und ihnen allgemein das Leben schwer macht, z.B. indem ihre Geschäftsräume durchsucht werden. Daß das jetzt auch auf Leute ausgedehnt wird, die gegen kein Gesetz verstoßen haben, war mir neu. Der Vergleich mit der DDR, wo die Volkspolizei gerne Jugendliche, die sich durch Kleidung und Frisur etwas vom normalen FDJler unterschieden, drangsaliert hatte, drängt sich schon auf.
  3. In Berlin gehört die Waffenbehörde zum Landeskriminalamt (LKA). Im "Visier" hatte David T. Schiller seinerzeit mal darüber geschrieben. Der Amtsleiter fand es damals wohl besser klingend für seine Behörde. Ob es den Mitarbeitern dadurch andere Rechte gibt, weiß ich aber nicht. Als in Berlin wohnender LWB muß man mit dem Umstand nun mal leben.
  4. So rum gehts natürlich auch!
  5. Ich meinte eher im Vorfeld, um z.B. ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufzusetzen. Der Spruch: "Wer sich selbst vor Gericht vertritt, hat einen Idioten als Anwalt!", ist natürlich unter Juristen gang und gäbe.
  6. @HangMan69 Das ist schon klar. Er braucht sich ja auch keinen Anwalt zu nehmen, wenn er Volljurist ist. @Ebert79 Ob es Sinn macht, sich wochenlang juristisch auf eine Waffenkontrolle vorzubereiten, ist aber auch zweifelhaft. Die Waffenschränke vorher gründlich durchzusehen, ob nicht irgendetwas vorhanden ist, das Ärger machen könnte und sicherzustellen, daß die Waffennummern ablesbar sind, sollte m.E. reichen.
  7. Da hast Du bestimmt recht. Ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn eine Waffenkontrolle dafür benutzt wird, mißliebige Personen zu schikanieren, ohne daß ein konkreter Anlaß besteht. Vielleicht würde es auch Sinn machen, dagegen vorzugehen, das vermag ich aber nicht zu beurteilen.
  8. @Direwolf Ich habe erst eine Kontrolle der Berliner Waffenkontrollgruppe erlebt, da war es so. Die Polizeibeamten waren aber in Zivil.
  9. Hans-Georg Maaßen ist ja Jurist (?), er kann bestimmt beurteilen, wie er am besten darauf reagiert. Das hat wohl eher nichts mit seinen Fortpflanzungsdrüsen zu tun. Ich bin davon überzeugt, daß es Zeitverschwendung ist, dagegen anzugehen. Die Behörde wird immer eine Begründung dafür finden. Die Ausrede, daß die Polizeibeamten eher zufällig dabei waren, war vermutlich ausgedacht, ist aber nunmal schwer zu widerlegen. Deswegen einen Riesenaufriß zu machen: "Ich wurde von einem Behördenvertreter angelogen!!!", ist nicht zielführend. Nur meine 0,02 €
  10. Normalerweise ist aber ein längeres Zeitintervall (3 Jahre) zwischen den Kontrollen und in Berlin, wie bei Maaßen, meldet sich die Kontrollgruppe ca. 2 Wochen vorher schriftlich an und wenn man an dem Tag nachvollziehbar verhindert ist, kann man Bescheid sagen. Es ist zumindest fragwürdig, wenn es in diesem Fall anders war. Allgemein ist es aber normal, daß alle mit Schutzweste ausgerüstet sind und die Kontrollgruppe von Polizeibeamten begleitet wird.
  11. @silverstar Niemand läßt sich gern zum Narren halten! Man nennt das Beratungs-, oder Servicediebstahl. Die Reaktion des Vereins-BüMas ist also völlig verständlich.
  12. Du würdest aber vermutlich weniger Kommentare bekommen. Da ist eine Hilfeanfrage deutlich aussichtsreicher. Gut, ich bin hier raus. Viel Erfolg!
  13. @Hypnodoc Es ging mir mehr darum, daß Deine Ursprungsfrage gar nicht Dein eigentliches Ansinnen war, sondern mehr Tarnung. Das hat für mich schon ein "Geschmäckle". Kann natürlich jeder anders sehen.
  14. @Hypnodoc Geht's Dir tatsächlich nur darum, Deinen neuen Schützenverband anzupreisen?
  15. @tuersteher Also Deiner Auffassung nach reicht es aus, alle 3 Monate zu Hause Trockentraining zu machen, um sein Sportschützenbedürfnis zu erhalten? Aber ernsthaft behaupten, die Verbände würden ihren Mitgliedern Betrug unterstellen? Mich wundert hier bald nix mehr!
  16. Na gut, ich lerne gern dazu. Wobei das Thema hier, der KW-SuRT ist.
  17. Läuft 3Gun-Parcours nicht unter IPSC? Wenn man sich mit schußbereiter Waffe sportlich bewegt, wird m.W. immer ein SuRT gefordert. Alles andere ist Mehrdistanzschießen.
  18. Hier steht es aber anders, lieber Till.
  19. Also sind es jetzt 4 Jahre, in denen 4 offiziell sanktionierte Matches absolviert werden müssen? ipsc.de sollte die aktuell geltende Regelung zeigen. Vorhin waren es noch unwidersprochen 2 Jahre und 4 Matches, ich erinnere mich recht genau an 2 Jahre Zeit und mindestens 2 Matches pro Jahr, diese Info ist aber auch schon älter. Viele IPSC-Matches sind ja schon nach Minuten ausgebucht, vielleicht hängt es damit zusammen?
  20. Z.B. nehmen an der IPSC-LM im LV-1 auch Schützen aus Polen oder anderen LVen teil. Die können natürlich nicht Landesmeister werden, aber mitmachen und u.U. gewinnen.
  21. Ja gut, sonst wäre die Anforderung auch sinnlos. Schön, daß es Computer und das Internet gibt.
  22. Es ging darum, ob die Wettkampfteilnahme während der ersten 2 Jahre nach Bestehen des SuRT nachgeprüft wird.
  23. Ich hatte bei uns im Verein 2 Mitglieder, die den SuRT gemacht haben und dann nur im Verein geschossen haben. Es war ihnen nicht bewußt, daß der SuRT nur vorläufig galt. Deshalb mein Hinweis.
  24. Gut, daß es ganz vorne steht. Und ich schrieb: 2 x 2 = 4
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