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Okay, das muß mir entgangen sein, danke für die Information! Das hätte natürlich manchem gut in den Kram gepaßt. Nancy F. hat ja mehrmals erfolglos versucht, die Zeit um 20 Jahre zurückzudrehen und den alten Anscheinsparagraphen wieder auferstehen zu lassen. Das wäre ja dann gar nicht mehr nötig gewesen, wenn das durchgekommen wäre.
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Das mit den HA-LW für Wechselmagazine halte ich für ein Gerücht. Bei welcher Waffenbehörde soll DAS denn gewesen sein??? Da fallen ja praktisch alle raus...
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In Berlin (!) zählen mit Jagdbedürfnis erworbene KW separat. Wir haben mehrere Fälle im Verein. Sportschützen, die ihren Jagdschein gemacht hatten, nachdem sie schon 2 KW hatten, wurden von der Behörde geradezu aufgefordert, sich noch 2 Fangschußwaffen zuzulegen. Es gelten dafür dann natürlich nicht die Grenzen für die sportliche Zulässigkeit, z.B. bzgl. Lauflänge.
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Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
Jake Cutlass antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Um mich, als Vereinsvorsitzender im BDS LV1 mit WBK länger als 10 Jahre, jetzt noch mal in den Juristendisput einzuschalten: im LV1 sind die Vereinsmitglieder eines Vereins, der dem LV1 angeschlossen ist, mittelbare Mitglieder des BDS und des LV1. Wer bei uns in den Verein eintritt, unterschreibt 2 Anträge: einen von uns erstellten Vereins-Aufnahmeantrag in dem u.a. steht, wie hoch der Mitgliedsbeitrag ist und einen vom LV1 aus dem Netz, den ich ausgefüllt mit 2 Fotos des Neumitglieds an den LV weiterleite, der mir dann einen BDS-Ausweis mit Foto und Versicherungsmarke + Rechnung zuschickt. Das im Ausweis eingetragene Datum zählt für das 1. Jahr der Mitgliedschaft, in dem die geforderten Trainingstermine (12/18) für den WBK-Antrag zu absolvieren sind. Neuaufnahmen machen wir nur zum 1. Januar oder 1. Juli, was auch die Rechnerei vereinfacht. Es gibt im LV1 auch die Einzelmitgliedschaft für Individualisten, bei der Waffenanträge nur über den Landesverband laufen. Für diese gibts vermutlich spezielle WBK-Antragsformulare, bei denen nur ein Stempel + Unterschrift genügt, anstatt zwei. -
Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
Jake Cutlass antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Evtl. ist es wie gesagt, im BDS LV1 ein Spezialfall wg. Personalunion bei LV & BV. -
Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
Jake Cutlass antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ist schon klar, @Sal-Petermeinte aber, daß bei Überkontingent der Bundesverband die Bescheinigung ausstellen müßte. Das ist im BDS LV1, mit dem ich als Berliner zu tun habe, jedenfalls nicht so. Da die Bedürfnisbescheinigung vom Verein UND vom Verband abgezeichnet wird, geht sie natürlich auch so an die Behörde. -
Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
Jake Cutlass antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Allgemein gilt aber, daß mit "Bescheinigung des Verbandes", die dem Verein übergeordnete Organisation gemeint ist, d.h. der LV. Bei allen Waffenformularen, auf denen Stempel + Unterschrift von Verein und Verband gefordert wird, reicht der Stempel vom Landesverband, egal ob z.B. die 2. oder eine weitere KW beantragt wird. Ist zumindest im BDS LV1 so, allerdings ist Fritz Gepperth auch Vorsitzender des Bundes- und Landesverbands und die jeweiligen Büros befinden sich im selben Gebäude. -
Ich meine, Heribert "Betze" Bettermann gibt auch IPSC-Kurse, wenn er dafür Zeit hat und genug Leute teilnehmen. Er kommt womöglich auch zu Euch, wenn ihr einen geeigneten Stand habt. Seine Website ist allerdings scheinbar auch down
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SuRT braucht man nur für offizielle Wettkämpfe. Trainieren des Ablaufs mit Ziehen der schußbereiten Waffe usw., kann und soll man natürlich vor dem Absolvieren des SuRT. Erwünscht ist das Vorhandensein von gutem Equipment: regelkonformes Holster, Magazintaschen, Augenschutz.
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Jetzt weiß ich es ja auch, habe es aber damals so gelernt, wenn ich mich recht erinnere. Ich wurde auf meinem ersten IPSC-Flintenmatch, Mitte der 90er Jahre, noch gerügt, weil ich meinen vollen Schrotpatronengurt noch umhatte, als ich in der Safety Zone war.
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@mwe Okay, danke für die Klarstellung! Evtl. war es zu meinen Anfangszeiten noch strenger.
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@berndfig ich hatte gelernt, daß Muni in der Safety Zone nicht am Gürtel sein darf, sondern geladene Magazine weggepackt sein müssen. Daß das Ziehen der Waffe in der Safety Zone erlaubt ist, ist klar. Ich erlebe es aber ab und zu beim Start eines Newbies, daß er schon mal die Waffe ziehen will, bevor das Kommando kommt, da bremse ich ihn schon. Ich weise dann immer darauf hin, daß das bei einem offiziellen Match zum DQ führt. Was Newbies auch gerne machen, ist sich mit der Waffe in der Hand nach heruntergefallenen Sachen, wie Patronen oder Magazinen zu bücken, z.B. beim Laden oder Entladen.
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Production/PO ist nun mal keine Dienstwaffendivision und man sollte die Hersteller auch nicht davon abhalten, optimierte Waffen zu entwickeln und anzubieten. Der Fortschritt läßt sich nicht aufhalten und dient letztlich allen. Nur Minor, macht Handladen überflüssig und teilnehmen und Erfahrung sammeln kann man auch immer noch mit preiswerten Waffen. Bei höheren Ambitionen kann man dann halt mehr investieren.
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Ein paar IPSC-Basics, wie: "keine Munition am Mann in der Safety-Zone", oder "Waffe nur auf Kommando ziehen", werden von den Cooper-Regeln nicht abgedeckt.
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Stimmt natürlich, dafür kann man aber auf z.B. eine 2011 ein RDS setzen und jetzt mit Optik starten. Das ging vorher nur in Open. Es wird natürlich von der Teilnehmerzahl abhängen, ob eine Wertungsklasse Bestand hat.
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Diese Ansicht steht Dir selbstverständlich frei. Es haben sich hier aber schon einige beschwert, die gerne Standard Optics zur Auswahl gehabt hätten. Faktisch gibt es das jetzt, eben nur etwas vereinfacht.
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Mit einem +4 Magazinboden müßte man unter dem Magazinhöchstmaß von 141,25 mm bleiben.
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@MB69 Shadow 2 OR mit RDS oben drauf... der Rest stimmt natürlich.
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Sehr interessant, danke @Mateusz! Wie Standard Optik, aber ohne Major und Kastenmaß, optisches Visier auf Schlitten. SA 6-Zoll Pistole oder länger in 9x19 mm, mit 22 Schuß oder mehr.
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Der "vom Bedürfnis umfaßte Zweck" gilt nur außerhalb der eigenen Wohnung (s.o.), trotzdem sollte man sich lieber nicht dabei filmen und das Video dann ins Netz stellen. Und zumindest in Berlin steht die Waffenbehörde, die hier (bei mir) in Gestalt zweier junger Frauen mit Schutzweste in Begleitung mehrerer Zivilpolizisten (auch mit Weste) besucht, nicht unangemeldet zur Lagerungskontrolle vor der Wohnungstür. Nur meine 0,02 €
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Erma M1 im Kaliber .22 mir "seltsamer" Münze / Medaille im Schaft.
Jake Cutlass antwortete auf element-x's Thema in Allgemein
Eher einer der Nachfahren. Als die Münze geprägt wurde, war der Herr Keiper (1881 - 1961) doch offensichtlich bereits verstorben. Wann wurde denn der ERMA M1 Carbine gefertigt? Wäre auch interessant, wie das Gewehr aussieht, ob mit der Exportschäftung und -Visierung, oder der späteren Bauart, die in Deutschland legal war, weil nicht mehr kriegswaffenähnlich. -
Erma M1 im Kaliber .22 mir "seltsamer" Münze / Medaille im Schaft.
Jake Cutlass antwortete auf element-x's Thema in Allgemein
Mir hat Google bei "Fritz Keiper" einen mittelständischen Unternehmer für Autositze in Kaiserslautern ausgespuckt, dessen Unternehmen später mit RECARO fusionierte. Vielleicht war der Vorbesitzer der Waffe dort angestellt? -
Ist bestimmt so von der DPA in die Welt gesetzt worden, haben die Radionachrichten hier auch so verbreitet. Waffentechnische Spezialausdrücke sind eher nicht der Stoff im Deutschen Englischunterricht, auch nicht an Gymnasien.
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Don't feed the Troll!
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Schweiz: Eine Firma verbietet einem Forum negative Kritik
Jake Cutlass antwortete auf Swisswaffen's Thema in Allgemein
Bis vor kurzem hatte auch kein Europäisches Land die Beschaffung einer P 320/17/18 in Erwägung gezogen...