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heletz

WO Silber
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  1. Welche Neubürger denn? Meinst Du, dass sich die Asylanten automatisch einbürgern lassen? Meinst Du, die hätten nichts Wichtigeres zu tun als in einen Schützenverein einzutreten?
  2. Das ist ja auch schon öfter Thema gewesen hier im forum.
  3. Eben! Sollte wirklich eine Eidesstattliche abgegeben worden sein, dann wäre es schon heftig weit gekommen. Ansonsten reicht eine einfache Zeugenaussage und wenn das Gericht die Person für glaubwürdig hält, dann ist es per Zeugenbeweis bewiesen. Die Wirklichkeit paßt nicht zu der Aussage des TE: Nun weiß ich nicht, was die sich gegenseitig im Verein erzählen, was ein Beweis ist. Aber offenbar mangelt es der Behörde an Beweisen nicht.
  4. Das mit den Rockern war ja nur ein Nebenaspekt. Du hast sicher gemerkt, daß mein Posting zitierte: 3.
  5. Das spielt laut Gesetzestext keine Rolle. Bei Hell's Angels (oder Bandidos?) reicht auch die passive Mitgliedschaft.
  6. Dann hältst Du eine Eidesstattliche nicht für einen Beweis?
  7. Die Eidesstattliche Versicherung IST der Beweis!
  8. Nein, das ist vollkommen richtig so! Guckstu WaffG § 5 Zuverlässigkeit Wie threeseven schrieb: Extremisten und Waffen passen nicht zusammen.
  9. Dies wird sicher manchen hier überraschen.
  10. Für die Führerscheinprüfung kann man auch anderssprachige Prüfungsbögen beantragen. Ob das bei der Sachkunde auch so ist, weiß ich nicht. Folgerichtig wäre es aber.
  11. Nein, es geht nicht nur Dir so.
  12. Woher willst Du wissen, ob irgendwas gemeldet wurde oder nicht? Hier schießen ja schon wieder die wildesten Spekulationen ins Kraut!
  13. Der 53jährige ist Kraftfahrer in der JVA Ebrach: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossene-11-jaehrige-an-silvester-schuetze-feuerte-aus-wut-in-personengruppe-a-1071826.html
  14. Bloß gut, daß er nicht von der Schußwaffe Gebrauch gemacht hat! Sonst hätte er noch viel mehr zahlen müssen.
  15. Ok, Danke erstmal!
  16. Das ist schon klar, aber als so direkt habe ich den Vergleich gar nicht eingeordnet.
  17. Dann poste doch bitte einen Link, wenn es Deine Argumentation hier in WO schon gibt! Ansonsten reicht ja eine kursorische Zusammenfassung, es müssen nicht -zig Seiten sein.
  18. Diese Argumentation hier mal vollständig einzustellen, wäre wohl für alle von Interesse!
  19. Aber 753 mal Bekanntes in WO zu um und um zu wälzen, ist doch in WO normal?
  20. Er meint damit, daß selbst Polizeibeamte, die berufsbedingt wesentlich häufiger als ein Normalbürger in riskante Situationen kommen können, die Schußwaffe nur äußerst selten zum Einsatz bringen müssen. So ganz falsch ist das ja nicht.
  21. NOCH nicht? Lieben ihn die Reps denn?
  22. Also nur scheinbar? Und die Repubilcans lieben ihn?
  23. Wir genießen sie jeden Tag, jedoch wissen viele nicht darum, da ihnen nicht bewußt ist, wie sehr unsere Eltern und Großeltern darum gerungen haben.
  24. In der Vorschau liest man nur: Bin schon erschrocken ...
  25. Äh ... nö! Es ist ein klarer Verstoß gegen §34 (2) WaffG: Nun ist es ja schön, wenn die Behörde den Eintrag nicht verlangt. Vor allem das Verschicken einer WBK zu FWW halte ich für problematisch, vor allem dann, wenn bereits eine Waffe darauf eingetragen ist. Aber wenn die Behörde das Eintragen schon nicht verlangt, so kann sie es dem Händler doch nicht verbieten.
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