Eigentlich müßte doch schon lange klargeworden sein, daß eine Parteimitgliedschaft allein nicht ausreicht?
Warum fängst Du wieder davon an?
Auch geht es nicht um "Gesinnung"!
Gesinnung kann einer haben wie er will.
Sondern es geht um denjenigen, der eine Menschenverachtende Gesinnung in menschenverachtenden Posts in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringt!
Außerdem gilt die Unschuldsvermutung nur vor Gericht.
Der SB, der hier mitliest und vom Verein FvLW die Adresse desjenigen bekommt, der Haßkommentare gepostet hat, erkennt in einem einfachen Verwaltungsverfahren die Zuverlässigkeit ab, widerruft die WBK, ordnet Sofortvollzug an und schon kommen freundliche Polizeibeamte, die die Waffen abholen. Die sind also erstmal weg.
In NRW gab's auch schon Razzien deswegen, nicht nur Einzelfälle.
Das Gericht kommt erst ins Spiel, wenn der Haßposter dagegen vorgehen will.
Erst da gilt dann die Unschuldsvermutung.