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heletz

WO Silber
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  1. Hier geht's zum damaligen Blogeintrag von Katja Triebel.
  2. Angesichts des erschossenen Austauschschülers in Montana hat bereits 2014 Katja Triebel darauf hingewiesen, daß Notwehrprovokation nicht nur in Montana, sondern auch in D strafbar ist.
  3. Und die Verwaltungsgerichte sind neuerdings für die Grenze zuständig?
  4. Selbst wenn der Nazi das Gefühl hat, eine Entscheidung sei "al gusto" gefallen, hindert ihn niemand Klage einzureichen. Ein Problem sehe ich nicht.
  5. Warum Du diese komische Sorge äußerst, ist mir schleierhaft. Wenn es einem Nazi nicht gefällt, kann er ja jederzeit vor dem VG klagen. Die von mir genannte geringe Zahl an Nazis, denen tatsächlich in NTW die Waffen entzogen worden sind, zeigt das ja. Es gibt überhaupt nicht den geringsten Anschein, es könnte etwas auch nur annähernd so unrechtsstaatlich ablaufen wie bei den Nazis damals oder in der DDR.
  6. Hauptsache, Nazis kommen nicht an scharfe Waffen. Und Linksextreme auch nicht.
  7. Die Rechtsstaatlichkeit zeigt sich daran, daß derjenige, dem der SB die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen hat, dagegen vor dem VG klagen kann.
  8. Es gibt Volljuristen hier im Forum, die konnten/können das.
  9. Es waren nicht nur "grenzwertige" Aussagen dabei, sondern strafrechtlich relevante!
  10. Einiges strafrechtlich Relevantes wurde von der Moderation entfernt.
  11. In den 60ern haben nur wenige Männer ihren Frauen erlaubt Auto zu fahren oder haben ein zweites Auto für die Frau angeschafft und selbst lieber ein kleineres gefahren.
  12. In den 60ern und 70ern haben sie es jedenfalls gemacht.
  13. Klar, auch das ist möglich.
  14. Das ist richtig. Aber er bietet Handhaben gegen Leute die "Debatte über Einwanderungspolitik" mit "Fremdenhaß" verwechseln.
  15. Der § 130 StGB bietet ganz gute Anhaltspunkte dafür, was gemeint ist.
  16. Eigentlich müßte doch schon lange klargeworden sein, daß eine Parteimitgliedschaft allein nicht ausreicht? Warum fängst Du wieder davon an? Auch geht es nicht um "Gesinnung"! Gesinnung kann einer haben wie er will. Sondern es geht um denjenigen, der eine Menschenverachtende Gesinnung in menschenverachtenden Posts in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringt! Außerdem gilt die Unschuldsvermutung nur vor Gericht. Der SB, der hier mitliest und vom Verein FvLW die Adresse desjenigen bekommt, der Haßkommentare gepostet hat, erkennt in einem einfachen Verwaltungsverfahren die Zuverlässigkeit ab, widerruft die WBK, ordnet Sofortvollzug an und schon kommen freundliche Polizeibeamte, die die Waffen abholen. Die sind also erstmal weg. In NRW gab's auch schon Razzien deswegen, nicht nur Einzelfälle. Das Gericht kommt erst ins Spiel, wenn der Haßposter dagegen vorgehen will. Erst da gilt dann die Unschuldsvermutung.
  17. Notwehrprovokation ist sogar strafbar. Jedoch haben die Aussagen dieses Kölner Imams juristisch genau NULL Aussagekraft.
  18. Die Nennung eines Extremfalles war ja auch nur als Denkanstoß gedacht.
  19. Das ist ehrenwert! Dennoch fürchte ich, daß es viele Frauen, die sich jetzt Pfefferspray besorgt haben, nicht mitbekommen ...
  20. Vollkommen richtig! Aber wieviele der "Normalos", die sich nie mit der Notwehr und ihren Grenzen beschäftigt haben, wissen das? Und wieviele handeln (in der Aufregung) auch danach?
  21. Vergewaltigung oder Raub wäre immerhin ein Grund zur Notwehr. Aber z.B. schief angeschaut werden reicht nicht.
  22. Und ich auf sämtliche threads in WO, die sich mit Notwehr befassen! Nicht einmal länger anwesende WO-Mitglieder können Notwehr korrekt abgrenzen. Der Normalbürger, der sich bisher überhaupt nicht mit dem Thema Notwehr befaßt hat, tut sich da viel schwerer.
  23. Habe ich anläßlich früherer Ereignisse ja auch schon getan.
  24. Nun, bis es zu den ersten Verurteilungen kommt, vergehen nach der Tat meist 6 bis 12 Monate. Das dauert schon noch.
  25. Das Problem der Anwendung dieser Pfeffersprays dürfte darin liegen, daß die Käufer/innen im Vorfeld keine Informationen über die rechtliche Seite der Notwehr eingeholt haben und sich auch keine Gedanken über deren praktische Auswirkung gemacht haben. Alles, was "fremdländisch" aussieht vorsorglich mit Pfefferspray zu versehen weil man "dachte" das sei jetzt nötig und erlaubt, ist natürlich keine Notwehr. Vermutlich werden wir in der nächsten Zeit öfter über Fälle lesen, in denen die Gerichte nicht auf eine Notwehrsituation erkannt haben.
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