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heletz

WO Silber
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  1. Von den Bilderbergern, gell?
  2. Bist Du sicher ...? Heute sind es hier 1004 hPa. Wie weit kann ich denn da schießen ...?
  3. Bisher sehe ich nichts, was dem entgegenstünde.
  4. Nur, falls der SB das Urteil schon kennt und/oder er per RS angewiesen wurde, nicht einzutragen.
  5. Toller Kommentar des Anwalts Sendte! Dabei weiß er selbst ganz genau, daß der Kläger vor dem OVerwG noch obsiegt hatte! Fazit: diese Aussage ist ein Riesenschmarrn! Wer ist dieser Sendte überhaupt? Hat der eigentlich verstanden, daß die Richter da schlampig gearbeitet haben?
  6. Wieso denn? Du hast doch damit die Möglichkeit, das auszuprobieren! Und falls das nicht eingetragen wird und falls das mit diesem Urteil begründet wird, ist doch das die beste Gelegenheit, gegen die Argumentation dieses Urteils von der ersten Instanz an anzugehen! Mit entsprechendem Anwalt natürlich.
  7. Nein. Merkwürdige Argumentation.
  8. Ja, sie haben gesehen, was hier los ist, und haben es heute schon eingestellt: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=070316U6C60.14.0
  9. @Schwarzwälder: Du hast nicht mitbekommen, daß das Ding schon beim BVerwG online ist? Danke trotzdem!
  10. Wie immer: Bei einem Berechtigten parken und dann klagen.
  11. Ja, schon. Aber ich kenne viele Richter, die auch Jäger sind, also sachkundig. Daß man soweit weg sein kann von der Sache ...? Das wundert mich!
  12. Interessant, wie so etwas überhaupt möglich ist, nicht?
  13. Allerdings mit einer verfälschenden Headline.
  14. Wenn ich carcano recht verstanden habe, dann ist solch ein kraß falsches Urteil nicht automatisch verfassungswidrig, weshalb ein Vorgehen schwierig bis unmöglich ist. Sein Vorschlag, das BJG zu ändern ist da einfacher durchzuführen.
  15. Das wird man in einem freien Land ja noch sagen dürfen! Und schrei' hier nicht so rum!
  16. Dies ist ein freies Land!
  17. Du irrst! Dies ist ein freies Land! Und zu jedem Thema darf hier jeder seinen Senf dazu geben! Und wenn Du genau nachliest, dann wirst Du sehen, daß ich wahrscheinlich recht habe!
  18. Es ist genau so, wie Rene schon schrieb:
  19. Da verwechselst Du was. MP% meint sicher: vor Klageerhebung.
  20. Du brauchst Dich für nichts zu entschuldigen, MP%! Einer macht es halt und nicht fünfe. Wenn Schwarzwälder es eingestellt hat, ist das immer noch schneller als das BVerwG.
  21. Ist ok. Wir harren der Dinge.
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