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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Wenn sie die Existenz der Bundesrepublik als Staat offensiv ablehnen, um genau zu sein. Das mit den Aufbewahrungsvorschriften und den Traininsgeinheiten muß gar nicht sein, jedenfalls aktuell nicht. Es genügt glücklicherweise schon, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß es einmal in der Zukunft so sein könnte. Hoffe, wieder geholfen zu haben. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Erstens müßte es heißen "kapitulieren", also Plural, zweitens ist das schon wieder die beliebte Methode des Relativierens und drittens weiß ich nicht, was das in den Zusammenhang soll. Ergänzung: Eine Erfolgsmeldung kommt gerade von den Behörden aus Sachsen-Anhalt. . -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Nicht nur "oftmals", sondern immer! Wie man an allen oben aufgeführten Fällen sieht. Nein, seit 31 Jahren, als der Eisenbahner Wolfgang Ebel (1939–2014) im Jahre 1985 die "Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches" gründete. Verstärkte Anhängerschaft gibt es erst seit Erfindung des Internets, als Irre bemerkten, daß es da noch weitere Irre gibt ... Und warum wird ständig versucht, mit solchen Sätzen abzulenken und zu relativieren? -
Herr ... ähh... Schröder?
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Wenn er vereinslos wäre, dann wäre er auch verbandslos und bekäme die Gelbe WBK gar nicht!
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Das wäre für alle am besten und für die Zukunft am erquicklichsten.
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Stimmt, hab ich jetzt mit der Frist der Untätigkeitsklage durcheinandergebracht. Bei dem vielen Blödsinn, der schon ein einem so kurzen thread geschrieben wird. Hab's ausgebessert.
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Das bringt nichts. Du hast 1 Monat Zeit für Deinen Widerspruch, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war. Du hast 12 Monate Zeit, wenn keine dabei war. Nach den 3 Monaten kannst Du ohnehin eine Untätigkeitsklage einbringen. Auch im zivilen Leben ist man meist gehalten, 14 Tage Zeit zu geben, die Behörde wird sich bei derartiger Kreativität wohl nicht zwingen lassen, bis Freitag zu entscheiden. .
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Das würde ich lassen! Entweder per Einwurfeinschreiben oder mittels eines Briefes in den Kasten der Behörde unter Beisein eines Zeugen. Wenn Du ganz sicher sein willst, dann den Zeugen vorher aufs Schreiben sehen lassen. Per e-mail geht schon mal gerne etwas "verloren" und Du hast keinen Beweis. Dann ist die Frist evtl. rum und Du bist der Gelackmeierte.
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Da das BVA nur Verbände anerkennt, könnte man zu einem beliebigen Zeitpunkt auf die Idee kommen, Dir die WBK wieder zu entziehen. Schade schade ... Weil's halt so drinsteht. Also => Weg damit!
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Das ist einfach nur Mist! Der SB versucht hier, einen Gesetzestext zu wiederholen, gebraucht aber den falschen Begriff. Du mußt die Gelbe abgeben, wenn Du aus dem Verband austrittst. Im übrigen ist sowas überflüssig wie nochmal was, weil gesetzlich bereits geregelt. Ich würde auf Streichung aus sein. Weil das nämlich sonst tatsächlich gültig wäre. Man wird ja noch den Verein wechseln dürfen? Welches Bundesland? Einfacher Widerspruch oder gleich Klage?
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ahja. Man rudert zurück. Weil es nämlich keine Beispiele dafür gibt. Die ist gewahrt. Du hast offenbar eine blühende Phantasie. Die Behörden urteilen aber nicht nach Phantasie, sondern nach Tatsachen. Da ich keine Behörde bin, gibt es den nicht. Ich beobachte lediglich, was sich tut, um herauszubekommen, ob hier Bürgerrechte verletzt werden. Und es beruhigt mich, daß in keinem einzigen Fall Bürgerrechte verletzt wurden. Da war einer früher halt mal zuverlässig. Interessant ist, daß sie meist im Alter von 50 bis 60 Jahren zu sein scheinen. Offenbar sind viele der Meinung, ihr Waffenbesitz gelte "ewig". Irrtum. Wie so vieles bei den Reichis. Das Beispiel des Herrn Dettmer (65 Jahre) hat gezeigt, daß er 5 Jahre lang keinen JJ gezogen hat und auch sportlich nicht mehr Schießen war. Hätte er sich vor dem OVG nicht als Reichi selbst geoutet, hätte er wenigstens seine 5 geerbten Waffen behalten dürfen. Und schon wieder bist Du auf dem falschen Gleis! Deine Unschuldsvermutung gilt nämlich nur im Strafrecht. Wir sind hier aber im Verwaltungsrecht. Und da genügt es glücklicherweise "wenn Tatsachen- die Annahme rechtfertigen ...". Man muß also nicht esrt warten, bis es einen Toten gibt, sondern kann, wie es vernünftig ist, bereits vorher eingreifen. In einem Rechtsstaat ist das ja kein Problem. Die Maßnahme der Behörde wird vom VG überprüft. Und nicht alle Maßnahmen halten einer Überprüfung Stand. Medien dürfen völlig einseitig und ungerecht berichten. Objektiv sein müssen nur Behörden. Und das sind sie. Es ist alles in der schönsten Ordnung. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Dafür kannst Du sicherlich Beispiele nennen? Davon ist mir nichts bekannt. Beispiele? Sämtliche Fälle zeigen, daß gerade das nicht der Fall ist und die Behörden hier sehr differenziert vorgehen. Jetzt kommst Du schon wieder mit Straftaten! Den Reichis muß auch dann der Waffenbesitz entzogen werden, wenn sie noch keine Straftaten begangen haben! Bevor etwas passiert. Soll man warten, bis wieder ein Polizist umgebracht wird? Die Reichis betonen ja gerade, daß sie keine Bürger der Bundesrepublik seien. Genau die ist ist keinem einzigen Falle festzustellen! Ansonsten kannst Du ein Beispiel anbringen? Du findest es richtig, wenn Polizeibeamte nach dieser Manier angegriffen werden? Seltsame Logik. Keines Deiner "Argumente" sticht. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
So ähnlich. Du hast ja den thread bisher ganz durchgelesen und genau verfolgt und daher weißt Du auch, daß es nicht einen einzigen Fall gibt, in dem jemand als Reichi fälschlicherweise geführt wird. Sie gehen ja tatsächlich aufs Rathaus und geben ihren Personalausweis oder Reisepaß ab mit den Worten " Ich bin Reichsbürger" oder "Ich verabschiede mich aus dem System" (das kostet jetzt künftig 5 € am Tag in SH). Einer Polizeikontrolle widersetzen sie sich mit den Worten: "Sie dürfen mich nicht kontrollieren, denn ich bin Reichsbürger!" Oder ähnlich. Sie glauben ernsthaft, sie seien exempt und den Gesetzen der Bundesrepublik nicht unterworfen. Deshalb verkünden sie das auch überall. Verwirrte eben. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Weil die Leute es selbst sagen und auch so handeln. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Beides völlig unerhebliche Punkte. Auch ungefährliche Reichsbürger haben kein Recht auf Waffenbesitz, da dieses Recht sich nach den Maßgaben der Verfassung und der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland richtet. Und nicht nach Phantasievorgaben, päpstlichen Bullen oder englischen Gesetzen aus dem 17. Jhd. Mit Straftaten anderer Personengruppen kann man ohnehin nicht relativieren. Wenn nun so ein Reichi auf seinem Grundstück mit seiner SSW Schießübungen durchführt und die Nachbarn das SEK rufen, dann ist sein Problem nicht die Schießübung. Sondern das gegen ihn bestehende Waffenverbot. Womit er lautstark zeigt, daß ihm Gesetze und Ähnliches der Bundesrepublik völlig wurscht sind, weil er sich als Reichi exterritorial fühlt (nach seiner wirren schizophrenen Vorstellung ist er ein eigener Staat). Und genau wegen dieser Weigerung, sich an die Gesetze zu halten, können Reichis keine waffenrechtlichen Erlaubnisdokumente erhalten oder Freie Waffen besitzen. -
Nach dem ersten muslimischen Schützenkönig gibt es nun auch die erste muslimische Schützenkönigin:
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Oh, wenn ich jedem Schnippselchen hinterherhechelte, dann hätte ich wahrlich viel zu tun. Hier beschränke ich mich auf den Bezug zu Waffen, da nur dies hier von Interesse ist. Da konnten ja im Laufe der Zeit viele Irrtümer ausgeräumt werden. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Es gibt ein klein wenig Neues. Auch in SH hat man jetzt endlich einen Erlaß auf die Reihe gebracht, der Reichis den Waffenbesitz verwehrt. Nächste Woche beginnt die Mündliche Verhandlung gegen Wolfgang Plan wegen Mord an einem Polizisten und wir erfahren etwas aus der irren Welt der Reichsbürger (alles typische Dinge, an denen man Reichsbürger erkennt): Das mit dem Cestui Que Vie Act 1666 (England, 1666) hatten wir ja schon. Warum der rechtssetzend für Deutschland sein soll, können die schizophrenen Reichis allerdings auch nicht erklären. Auch irgendeine päpstliche Bulle zu zitieren, bringt natürlich gar nichts. Müßte eigentlich mit dem eigenen Blut der Reichis sein, aber deren Feigheit hatten wir ja schon. Die Staatsanwaltschaft tritt auch gleich Vermutungen von Parallelen zum Konditor-Rocker entgegen: -
Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wer piekst sie an?- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wurscht. Hauptsache, wir kommen an die Zahlen.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Zum 31. Mai 2017 waren es dann 11.686 Waffenscheine und 8737 Waffentrageberechtigungen. Ein Hoch auf die Grünen! Sie fragen jetzt jedes halbe Jahr.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Zum 31. Januar 2016 - also etwa ein Jahr zuvor - waren es 12.760 Waffenscheine und 8332 Waffentrageerlaubnisse. Ohne die vielen Kleinen Anfragen der Grünen wüßte man das gar nicht.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wieso 900? Zum 31. Dezember 2016 waren es 11.916 Waffenscheine und 8717 Waffentrageberechtigungen.- 79 Antworten
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Gratulation zu Deinem starken Auftritt! Natürlich sind Beiträge, die nicht ins eigen Weltbild passen stets "sinnfreies Geschwurbel". Das ist klar.