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vaquero357

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Alle Inhalte von vaquero357

  1. So lange der Finger lang und/oder die Waffe "leer" ist, ist beim Sweeping noch keiner gestorben 😉 Das gehört halt dazu, wenn es alles etwas lockerer abläuft als in Deutschland. Auch beim Schießen mit Ordnungshütern, die zusätzlich auch sportlich schießen, erlebe ich das Waffen-Handling als eher, ähem, rustikal.
  2. Kann man nur wiederholen. Beeindruckend. Durchaus auch Fakten recherchiert (ab welchem Alter KK in PL vs DE). Und auch die Aussage im Interview, dass es in PL auch mit liberalem Waffengesetz keine Amokläufe wie im strengen Deutschland gab... hätte man ja auch schneiden können, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre. Allerdings scheint der Sport bzw. das Hobby dort auch anders organisiert, bzw. nicht zwangs-organisiert zu sein. Bei den meisten gezeigten Schießtrainings dürfte dem gestandenen deutschen Funktionär die goldene Schießnadel aus dem Hütchen gesprungen sein 😉
  3. Die gibt's beim BDS im LV1 immer noch.. bzw. sogar immer zwei, einen für's Schießbuch und einen für die "Wettkampfseiten" im BDS-Ausweis. Und "gestempelt und unterschrieben" werden die normalen Schießtermine auch - von den Schießstand-Aufsichten, zumindest auf den drei Ständen, die ich kenne und nutze. Anscheinend bestehen selbst zwischen den LVs eines Verbandes (und auch den Behörden) Unterschiede, wie das Thema "Schießnachweis erbringen" bei der Befürwortung weiterer Erwerbungen im grünen Grundkontingent und erst recht bei Überkontingent gehandhabt wird. Bei uns wird zwar das Schießbuch streng genommen nur als ein Beispiel für einen 12/18 Schießnachweis genannt, aber mir fallen spontan nicht so viele Alternativen ein, die mir als Sportschützen einen Vorteil bringen würden. Vermutlich kann es da nicht schaden, sich vorher zu informieren, wie es "heute", also aktuell, der für einen selbst zuständige Verband handhabt.
  4. Deshalb vielleicht auch nur eine mündliche Verwarnung? Und so lange der Kellerraum nicht nach allerlei gutachterlichem Gedöns von der Behörde als Waffenraum genehmigt und gesiegelt worden ist, kann der besser gesichert sein als Fort Knox und ist trotzdem nichts anderes als mein Gästeklo. Ist doch auch nix Neues.
  5. Klar, sonst könnte ich sie gleich mit in den Waffenschrank packen. 😉 Da mein Spielzeug inzwischen für mehr als 1000€ gehandelt wird, wäre eine Wandsicherung sowieso die solideste Sicherung im Vergleich zu einem "Behältnis". Aber beim Waffengesetz hat der normale Menschenverstand eh nix verloren.
  6. Danke für den reality check. Ich lass mir das nochmal durch den Kopf gehen
  7. Ich erinnere mich dumpf, dass ich beim 27er Lehrgang vom Ausbilder gehört habe, dass Bundesländer bzw. Behörden hier durchaus kreativ auslegen und, wo an einem Ort die Sicherung an der Wand ausreichend ist, woanders das abschließbare Behältnis verlangt wird. (Diskussion über Sinnhaftigkeit und Rechtsgrundlage spare ich mir mal)
  8. Da hast wohl leider Recht. Leider beschränken sich meine motorischen Fähigkeiten auf Dinge, die einen Lauf und Abzug haben. Hammer und Säge sind für mich Kategorie A Waffen.
  9. Ich tu mich schwer, für so was gescheite abschließbare Vitrinen zu finden. Entweder sind es sehr nüchterne Gebilde (Modell Messebau) oder aber mit sehr viel Holz drumherum (Modell bajuwarische Küchenecke), dass man wenig Glas zum gucken hat. Ich suche auch nur für Kurzwaffen was passendes... hauptsächlich für einen Platzpeng-Revolver, den ich mir in sehr jungen Jahren mal gekauft habe und mich jetzt auf den A.... gesetzt habe als ich gesehen hab, für wie viel Euros, die beim egon gehandelt werden.. da muss definitiv was mit Schloß her. Aber anscheinend sind bei allen normal-preisigen Vitrinen (hatte so an bis zu 200€ gedacht) Schlösser aus der Mode gekommen.
  10. Äh ja, bis zu 5 Patronen darf ich ja nach märkischem Waffenrecht von 1760 in Omas Keksbüchse aufbewahren. Was sind das für Leute? Wo gehört Mun rein? Wo gehören Knarren rein? Ist man heutzutage schon ein Einstein, wenn man das weiß? Und wenn mir einfällt, dass ich in einem Rucksack noch die Schachteln vom letzten Schießen habe, was ja, ähem, schon mal passieren könnte, dann halte ich doch die Schnauze. Kommen Dummheit und Sprechdurchfall immer im Tandem daher?
  11. Okay, da haben wir keine Meinungsverschiedenheit 😉 Ich würde auch keinesfalls von da, wo ich jetzt bin, dort hinziehen!
  12. Aha.. Erste 2 WBKs mit 2 Voreinträgen auf grün 5 Wochen. Soll woanders schon mal länger dauern. Deswegen mach ich mir nicht ins Hemd, wenn ich dafür nicht irgendwo wohnen muss, wo sich Fuchs und Hase besteigen. Wenn das in München und Stuttgart auch in "einer halben Stunde" klappt, dann bin ich vom "Süden" begeistert. Ansonsten hat's wohl eher mit kleinem Landkreis vs. Großstadt zu tun.
  13. Wo genau ist bei einer guten Woche Bearbeitungszeit für den Eintrag einer Waffe bei der Waffenbehörde in Berlin das Drama?
  14. Ich glaube, du verwechselst zwei Dinge: In einer Anhörung des Bundestages vor dem Innenausschuss kannst und sollst du deine Details ausbreiten, wie es sie gibt. Wenn es darum geht, in der Bevölkerung ein Mindestmaß an Verständnis dafür aufzubauen, dass der "Feind" nicht im Lager der LWB steht, dann musst du erst einmal vereinfachen bevor du auf Detailfragen eingehen kannst. Die Frage, woher denn die illegalen Waffen kommen, ist allerdings recht einfach zu beantworten und m.E. nicht einmal strittig. Ein Großteil der von dir o.g. Verfehlungen wäre allerdings auch nicht von der Hand zu weisen. Als LWB mit Sachkunde und WBK einem Nicht-Berechtigten den Tresorschlüssel zu überlassen, sollte wohl (hoffentlich) kein Fall aus der Realität sein. Dann würde man sich schon fragen, mit was der Schütze sonst noch so mental überfordert ist, wenn er nicht einmal die Kindergarten-Regeln im Kopf hat.
  15. Es geht darum, ein großes und klar erkennbares Ziel aufzubauen, das parteiübergreifend und von den meisten Teilen der Gesellschaft mitgetragen wird. Wenn du in der politischen Diskussion gewinnen willst, dann verzettel dich nicht in tausend Details und "wenn und aber"s. Es gibt nur eine Nachricht, die beim Publikum ankommen muss: Legaler Waffenbesitz ist ausreichend reguliert - illegaler Waffenbesitz wird nicht ansatzweise ausreichend verfolgt.
  16. 10 von 100 würde ich auch als Traumquote sehen. Meiner Ansicht nach verzetteln sich die Verbände hier zwischen (natürlich berechtigten) wirtschaftlichen Interessen (Händler wollen Umsatz mit "freien Waffen" machen) und Flucht in Leistungssport-Mentalität (nur wer "extremsportlich" schießt, hat eigentlich echtes Bedürfnis). Letzteres vermutlich, weil man damit wohl die Unterstützung als "echter Sport" sichern möchte, um es mal wertneutral zu beschreiben. Also lieber HA oder IPSC verbieten lassen, weil das eh böse aussieht. Ich habe also schon auf Seiten der Betroffenen ein wildes Durcheinander von Positionen. Das Argument ggü. dem Bürger ohne Waffe, dass er bei einer weiteren Verschärfung des WaffG selbst "Rechte verlieren" würde, ist sehr abstrakt und größtenteils für den Bürger irrelevant. In etwa so, als wenn ein neues Gesetz mir verbieten würde, einen Trecker zu erwerben und fahren zu dürfen. Wäre mir - im Gegensatz zum Landwirt-Nachwuchs - völlig wurscht. Und ich habe genug mit meinen eigenen Sachen zu tun, als dass ich jeden Grottenolm und Treckerfahrer unterstützen müsste. Was aber jeden Bürger unmittelbar selber betrifft, ist der Wunsch nach Sicherheit und Ordnung - insbesondere körperlicher Unversehrtheit. 1. Waffen und Waffenbesitz bedrohen die öffentliche Ordnung und Sicherheit - und zwar die 20 Millionen Waffen, die in DE illegal erworben oder gehandelt werden. Der legale Waffenbesitz ist spätestens seit Einführung des NWR komplett transparent und per "Knopfdruck" nachvollziehbar. 2. Eine Verschärfung des Waffenrechts vernichtet keine einzige "illegale Waffe" und deckt keinen illegalen Waffenbesitzer auf und macht somit das Leben jeden Bürgers kein bisschen sicherer. 3. Dort wo legale Waffenbesitzer Straftaten mit ihren Waffen begangen haben (Hanau, Kusel,..), lagen den Behörden bereits lange Zeit genug Fakten auf dem Tisch, um deren WBKs widerrufen und die Waffen einziehen zu können. Wenn also Strafverfolgungsbehörden, Waffenbehörden und VS/Staatsschutz bereits das aktuelle WaffG nicht ordnungsgemäß exekutieren (können), dann werden sie auch ein schärferes Gesetz nicht exekutieren (können).
  17. Ersten beiden WBKs grün/gelb mit 2 Voreinträgen auf grün, inkl. Abfragen VS, Polizei usw.: 6 Wochen Einträge: 1,5-2 Wochen Jeweils inkl. 1 Woche (!) Verzögerung durch Postversand (Distanz 5km!) und noch 1 Woche bei ersten WBKs durch Vorab-Gebührenbescheid. Effektive "Behördenarbeitszeit" bei ersten beiden WBKs also 4 Wochen bzw. 1 Woche bei Einträgen. Alles online, nur WBK muss logischerweise für Eintrag abgegeben werden. Tiefenentspannte, fixe und nette SB. Grüße aus der linksgründunkelrot-versifften Hauptstadt - wenn schon sonst nix läuft, mit Wummen läuft's 😉
  18. Das stimmt, zumindest was den 2. Satz angeht. Die wären wohl auf meinem (BDS-) Schießstand eine eher unübliche Kundschaft - und auch unter den "Offiziellen" vom Verband habe ich keine "Verhinderer" kennengelernt, ganz im Gegenteil. Allerdings schieße ich dort auch (wenn ich so meine 60 Termine in diesem ersten Halbjahr 2022 ansehe) mindestens 5x so oft für mich alleine wie "im Verein". Da freundest dich da quasi zwangsläufig mit Schützen an, die andere Disziplinen und Waffen schießen als du es aus dem Verein kennst und die dich für Neues auf den Geschmack bringen (das kann ja ein einzelner Verein auch gar nicht leisten). Auf Vereinsebene hatte ich schon mal Kontakt mit orthodoxer Vorgehensweise, diese wurde jedoch durch Vereinswechsel neutralisiert. Insofern weiß ich vermutlich schon, was du für Kandidaten meinst. Ich halte überhaupt nichts von Vereinen, die ihre Mitglieder - und vermutlich eher noch die Neuen - über das eh schon vorhandene Maß von echten Vorschriften hinaus mit hausgemachten Regeln knechten. Zumal ja nicht jeder Schütze an seinem Wohnort eine üppige Auswahl an alternativen Vereinen haben muss. Oder aber wenig Kontakt zu Schützen aus anderen Vereinen oder Verbänden hat und dadurch gar nicht weiß, dass sein Laden eine ultraorthodoxe Vorgehensweise pflegt.
  19. Ja, das mag so sein, ist aber eine Binse, da du niemals eine Fehlerquote "null" haben wirst. Das Waffenrecht ist übrigens bereits auf Bundesebene zentralisiert - nur wird die Exekution mit zu viel Spielraum, wie von Winkelmann auch gesagt, in die Hände von Sachbearbeitern und Behördenleitern gelegt. Davon kann man natürlich profitieren, wenn der eigene Sachbearbeiter "mit sich reden lässt", aber dass dafür der Kollege im benachbarten Landkreis mit seinem SB die Arschkarte gezogen hat, kann ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ja, würde ich auch unterschreiben - aber ich wäre da mit "90%" etwas vorsichtiger. Generalverdacht kommt in keine Richtung gut. Zwischen willfährigem Denunziantentum und ignorantem Corpsgeist gibt es auch noch Zwischenstufen. Letztendlich sind aber Schützen keine Gedankenleser. Oder anders gesagt: Wenn schon der VS oder die Polizei nicht mitbekommt, dass sich einer extrem betätigt, wird der Schützenbruder es wohl kaum mir auf die Nase binden.
  20. Also, ich weiß nicht.. Ich finde es ja grundsätzlich immer gut, wenn jemand tatsächlich etwas auf die Beine stellt. Und nicht nur Foren vollgeheult werden, wie böse die Welt und wie zwecklos alles ist. Aber bei dieser Aktion geht mir bisschen viel durcheinander.. Jäger, Paintball, Airsoft, Messer, Selbstschutz... ach ja, Sportschützen gibt's zum Schluss auch noch. Das mag ja aus Sicht des VDB alles sinnvoll sein, aber mich spricht das nicht an. Und ob die verwendeten Bildmotive bei den "frei ab 18 Aktivitäten" immer so glücklich gewählt worden sind.. naja..
  21. Hat eigentlich schon mal jemand beim Kreisordnungsamt Meissen nachgefragt, ob dort jemand einen 27er hat? Für den Knall, den diese Behörde hat, ist doch sicher eine Erlaubnis nach SprengG notwendig. P.S. Silvester wird in Meissen wohl nicht geböllert und gekracht?
  22. Ich steh so nach den ersten sechs Monaten von 2022 bei 40 "Stempeln" + 3 Wettkämpfe. Und ich plane auch nicht das größte Waffenlager Deutschlands aufzubauen 😉 Aber im Grunde genommen sind doch gefühlte 80% vom Waffengesetz gequirlter Bockmist. (Sorry, ich warte seit fast 2 Wochen auf meine Stempel für die zwei Kategorie C Neu-Erwerbungen, um endlich damit schießen gehen zu können, und habe schlechte Laune)
  23. Ja, das dachte ich bisher auch... Anforderungen für Erwerb sind auch durchaus mehr als erfüllt 😉 Ich fand nur die Diskussion um Erhalt weiter oben im Faden durchaus etwas verwirrend..
  24. Ich werde in fünf Monaten meine erste Überkontingent-Waffe erwerben und mir raucht jetzt schon der Kopf, weil ich da nicht mehr so richtig durchblicke. Wäre es nicht möglich, dass sich die Verbände da mit den Innenministerien (?) zusammensetzen, um ein einheitliches Verfahren festzulegen? Oder ginge das gleich wieder nach hinten los?
  25. Du hast ja vermutlich Recht, aber es tut mir halt leid zu sehen, wie da eine Sache so gegen die Wand (besser gesagt: gegen die Wände, eine reicht ja kaum noch) gefahren worden ist.
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