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vaquero357

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  1. Die Antwort liegt in der Frage. "Rust" war low budget. Schussszenen digital in der post production zu rendern wäre bei einem Tatort, wo nur 1-3x geschossen wird, nicht dramatisch. Bei einem Western, wo hunderte Schuss verballert werden, geht das über kurz oder lang schon ins Geld. Warum dann nicht wenigstens immer nur Platz in der Wumme? Sieht bei einem Colt von vorne Schiete aus, wenn also der Outlaw seinen SAA in die Kamera richtet, dann willst du als Zuschauer die grauen Nupsis in der Trommel sehen. Das sind dann (hoffentlich) Dekopatronen im Originalkaliber - womit dann wieder die Trommel gängig für die scharfen Brüder der Dekomurmel wäre. Warum keine voll umgebauten .42er in die keine .45LC passen mit .42er Deko oder maximal dafür hergestellte .42er Platz? Weil es teurer wäre, davon ein paar hundert Stück extra anfertigen und vorhalten zu lassen. Die prop Ausstatter haben ihre normalen scharfen Wummen, können sich auf dem (früher) üppigen normalen Gebrauchtmarkt bedienen. Bei einem high end Western mit üppigem Budget fallen die extra Kosten kaum in's Gewicht.. aber "Rust" war eben keiner.
  2. Achso, verstanden. Hätte ich ja drauf kommen können, lange Leitung meinerseits. Ich glaube, bei dem Reglement für "privat" hätte ich auch keine Lust.
  3. War am letzten Samstag noch nicht so. Schießt ihr (auch) im BDS? Bei uns kannst du noch immer Wannsee (25m) an 7 Tagen buchen. Ohne das o.g. Gedöns. Sehe da auch auf der Seite vom LV1 keine neuen Beschränkungen.
  4. Es gibt wohl auch bei LWB, die gegen neue Regeln sind, sehr unterschiedliche Meinungen darüber, was ein liberales Waffengesetz darstellen würde, und welche Regeln weiterhin gelten sollten. Wenn man tatsächlich einen echten Neuanfang wagen wollte und auch das leidige Bedürfnis (zumindest in der derzeitigen Version) auf den Prüfstand stellen würde, dann müsste man sich meines Erachtens auch fragen, wozu man das ganze Vereins- und Verbands-Gedöns eigentlich noch braucht - wohl gemerkt: als Verpflichtung für jeden, nicht als Option für die, die sich im Wettkampf messen wollen. Zumal wenn sich Vereine oder Verbände als Zuchtmeister oder Hilfs-Sheriffs aufspielen, die über die knackig harten gesetzlichen Vorschriften hinausgehend noch ihre eigenen schärferen Anforderungen gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen. Wenn die Überprüfung von Eignung und Zuverlässigkeit und ordentlicher Aufbewahrung sichergestellt ist und die Schießstände etc. den korrekten technischen Standards entsprechen und vorm ersten Schießen wie z.B. in Österreich ein Range Check gemacht wird, ob der betreffende auch grundsätzlich mit seinen Kanonen klar kommt, ist mir doch egal, ob jemand nur so aus Fun für sich seine Colts rauchen lässt, ernsthaft zweimal die Woche für Wettbewerbe trainiert oder sich freut, dass er 20 Glocks zuhause im Schrank liegen hat. Dafür hat man meiner Meinung nach jedoch in den letzten Jahrzehnten ums Schießen und Waffen einen Popanz aufgebaut, der kaum wieder rückholbar sein wird.
  5. Bist du sicher? Ich hab dazu in der Literatur den Hinweis gefunden, dass die Waffenverbotszone explizit einen Zusatz aufweisen muss, dass zusätzlich auch Tierabwehrspray nicht mitgeführt werden darf. Aber ich würde im richtigen Leben, sozusagen in deinem Sinne, auch ohne Hinweis eher davon Abstand nehmen. Und danke für die anderen Infos.
  6. Formal ist OC keine Waffe, da es nicht gemäß §1 Abs. 2 Ziff. 2a WaffG dazu bestimmt ist, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen etc. (Aufdruck Tierabwehr zwingend notwendig). Zwar würde man es gemäß gesundem Menschenverstand unter die folgende Nummer 2b einsortieren (nicht dazu bestimmt aber dem Wesen oder Beschaffenheit nach geeignet die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen), aber dafür müsste OC zwingend im WaffG genannt sein. Ist es aber nicht. Daher keine Waffe, kein (grundsätzliches) gesetzliches Führungsverbot. Und keine Altersbeschränkungen o.ä. Wer aber bei Minderjährigen dann im Ernstfall für einen Einsatz des OC geradestehen muss? Keine Ahnung. Ab 14 Jahren Strafverfahren wg. KV nach Jugendstrafrecht sollte wohl drin sein. Verantwortung/ Mitschuld der Erziehungsberechtigten bei unter 18 Jährigen? Keine Ahnung. Würde ich mich aber als LWB vorsichtshalber vorher gut informieren bevor ich der Tochter sowas in die Hand drücke.
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