Zum Inhalt springen

vaquero357

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    513
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von vaquero357

  1. Nicht die Bevollmächtigung des Anwalts ist das Problem, das hat jede Behörde x-mal im Jahr, sondern das "nebenbei" noch direkt mit der Behörde diskutieren wollen des Mandanten. Mandant <> Anwalt <> Behörde. Punkt. Keine Behörde ist so brunzdämlich, mit jemandem direkt, ohne Anwalt, zu kommunizieren, wenn bereits eine Bevollmächtigung vorliegt. Möglichkeiten einen erfahrenen Anwalt für Verwaltungs- und/oder Waffen-Recht zu finden: Landesverband/ Verband fragen (Welche Anwälte haben bereits Vereine/ Verbände/ Betreiber von Ständen etc. vertreten?)
  2. Ich hatte (im Mai) wieder gute Erfahrungen gemacht. 357mag und 45acp in Woche 1 bestellt, hingewiesen, dass ich in Woche 2 nicht da bin, und um Lieferung in Woche 3 gebeten. Mein "Lieferwunsch" wurde zwar nicht per Mail bestätigt (was ein bisschen für Unruhe sorgte), aber genau so ausgeführt. Vielleicht lag es daran, dass ich da die extra inserierten "Sonderangebote" erworben habe, von denen dann wirklich ein großer Schwung da war? Keine Ahnung. Die anderen "guten Erfahrungen" mit Mun waren aus dem frühen Frühjahr 2022, also "vor Ukraine", ebenso ein sehr gut abgewickelter Waffenerwerb, auch "vor Ukraine" - nur der Vollständigkeit halber.
  3. Nein, nicht einmal NRW. Aber ich habe ein Messer, das aus Solingen ist. Kleiner Tipp: Etwas weiter oben im Faden unterhalte ich mich mit einem anderen Foristen über die bürokratischen Prozeduren unseres LV1 bzw. der dazu passenden Waffenbehörde. Möchtest du lösen oder lieber den 50/50 Joker nutzen?
  4. Naja, wenn es "viele" unehrliche Beamte gibt, dann müssen doch, rein statistisch gesehen, auf deinen alten Dienststellen auch "viele" Langfinger, Korrupte etc. gewesen sein. Aber grundsätzlich danke für den Tipp. Ich geh jetzt mal meine Schatzkiste und die Van Goghs andübeln...
  5. Das ist ja spannend. Also habt ihr da öfter was mitgehen lassen?
  6. @steven Wenn man sich persönlich besser dabei fühlt, Zeugen dabei zu haben, warum nicht. Ist ja meines Wissens nicht verboten. Ich hab nur was gegen eine ACAB-Mentalität, die Männer und Frauen in Uniform, die jeden Tag für mich und andere den Kopf hinhalten, so lange unter Generalverdacht stellt bis es bundesweit keine einzige Verfehlung mehr gibt, die irgendein Polizist begangen hat.
  7. Vielleicht lag es daran, dass es mein "Erstkontakt" mit der Behörde, also erste Erteilung einer WBK bzw. der zwei WBKs war? Keine Ahnung. Bei den Einträgen wurde nichts mehr gefragt. Bzw.. man wird sehen, ich hab gerade wieder zwei Einträge am Laufen..
  8. Wenn man als LWB ein ansonsten ereignisarmes Leben führt, ja. Allerdings ist gerade die Waffenbehörde in Berlin eher entspannt unterwegs. Sowohl im direkten Austausch als auch was die Schnelligkeit der "Amtshandlungen" angeht: WBK 4 Wochen (inkl. der deutschen "background checks"), Eintrag 1 Woche (jeweils reine Bearbeitungszeit + x Tage für Postversand). Mein LV ist auch nicht gerade klein und ich kenne inzwischen schon so ein paar "Offizielle" vom LV wie auch andere Schützen, da ich meist für mich und dann zusätzlich an den Vereinsterminen schieße. Bislang hab ich auch von keiner Seite Horror-Stories über die Behörde gehört. Die eine SB gilt als etwas fixer als der andere, aber das war es dann auch schon. Die einzige Abweichung von der reinen Lehre, bzw. vom Buchstaben des Gesetzes, ist, dass die Behörde bei "grünen Waffen" auch eine Kopie vom Schießbuch haben will. Nun ja, kann man sich dran hochziehen und sich daraus ein Szenario von Beamten-Willkür und Knechtschaft des LWB zimmern, aber ich hab besseres zu tun so lange die eigentliche Amtshandlung flutscht.
  9. Und es gibt "solche LWB", die Mist bauen. Und weil es "solche Beamte" gibt, willst du "kontrollieren". Und weil es "solche LWB" gibt, hat der Kontrolleur seinen Begleitschutz dabei. Das Spiel kann man schön in alle Ewigkeit spielen.
  10. Grins.. nee, also ich habe eine eiserne Regel: Wenn ich schon für die Inspektion zahlen muss, dann erwarte ich auch mindestens ordentlich bewaffneten Hausbesuch.
  11. Ohje, ich leihe dir mal meine SB aus. Anruf 27. oder 28. Dezember.. (ich erwerbe immer Mitte Juni/Dezember): Das mit dem Eintrag wird leider 4-5 Tage länger dauern wegen Silvester/Neujahr.
  12. Also ich wäre eher ein bisschen beleidigt, wenn bei mir ein Amtmann ganz alleine ohne 1-2 Cops auftauchen würde 😉
  13. Ja, natürlich. Was denn sonst?? Wir reden hier über einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, der nicht durch die Ausnahmetatbestände von Art. 13 GG gedeckt ist - wenn die Kontrolle der waffenrechtlichen Vorschriften zu einer Haussuchung mutiert. Du beobachtest eine Person bei einer rechtswidrigen Handlung in deiner Wohnung/Haus und verständigst die Polizei. Dass die Person dabei eine Uniform hat (mal bildlich für Behörde, Polizei, Exekutive), macht die Sache ja noch schlimmer. Sämtliche Gespräche über den Notruf werden aufgezeichnet und du hast später eine lückenlose Dokumentation, wenn du den Vorgang zur Anzeige bringst. Es geht natürlich auch darum, disziplinarrechtliche Vorgänge für die Akten der betreffenden "Besucher" von Waffenbehörde und Polizei zu initiieren.
  14. Wo ist das Problem? Wenn du vor deinem Waffenschrank stehst, kann weder eine noch vier noch 20 Personen sehen, welche Kombination du eintippst. Wenn du Schiss vor Beifang hast, solltest du die lines vorher wegschnupfen. Dass was offensichtlich ist, kann verwertet werden. Das ist auch so, wenn dich die Polizei anhält, um dir eigentlich nur einen 10-Euro-Strafzettel wegen kaputter Kennzeichenbeleuchtung zu verpassen aber du die Pumpe auf dem Beifahrersitz liegen hast. Ansonsten führt der Weg von der Tür zum Ort der Waffenaufbewahrung, dort werden Waffen und Munition und Erlaubnisse kontrolliert und das war es auch schon. Sollten sich Behördenmitarbeiter oder flankierende Ordnungshüter den Weg bahnen in andere Räumlichkeiten (vermutlich eher eine G'schicht aus dem Paulanergarten), rufst du die Polizei (okay, das klingt etwas bescheuert, aber so ein Vorgehen muss dokumentiert sein, Gezeter bei WO zählt da übrigens nicht) und zeigst das an. Dein Anwalt regelt dann das weitere.
  15. Genau das meinte ich ja damit. Ich dachte, der Hinweis auf Monarchie wäre ausreichend... straffreier (und sogar moralisch erwünschter) Tyrannenmord ist jetzt nicht gerade eine Erfindung der Constitution.
  16. Das möchte ich (mit allem Respekt) challengen: So lange sich der "Herrscher" im - sehr, sehr üppigen - Spielraum der Verfassung bewegt, hat niemand das Recht, ihn mit Waffengewalt zu stürzen. Das wär sicher der Fall, wenn der oder die Herrschenden versuchen würden, die Staatsform zu ändern. Ansonsten ist da von Prohibition bis McCarthy schon genug passiert, wo man vielleicht zum Colt hätte greifen können. Oder andersrum gesagt: Wenn der US-Bürger zu den Waffen greifen darf, um gegen seinen "Herrscher" vorzugehen, ist die Kacke eh schon so am Dampfen, dass des Bürgers 500 Schuss eh nach 5 Stunden verpufft sind. Wenn, dann könnte man sich Interventionen der bewaffneten Truppen auf Ebene der Bundesstaaten gegen D.C. vorstellen (damit wäre man übrigens auch bei der well organized militia), aber nicht Uncle Mike, der mit 10 Schachtel Schrot und seiner 12/70 den Rubikon verteidigt. Dieses Recht gegen den Herrscher mit Waffengewalt vorgehen zu können, scheitert in der Realität eben daran, dass keine Ereignisse klar definiert sind, die das rechtfertigen würden (Wieder-Einführung der Monarchie mal abgesehen). Eingriffe in die persönlichen Freiheiten hat es noch und nöcher gegeben - auch natürlich auf Ebene der Bundesstaaten: Prohibition, Rassentrennung/Apartheid nach WWII, Tempolimit, Zoning Laws usw.
  17. Wenn jeder nur noch über das reden würde, von dem er etwas versteht, wäre der OT-Bereich von WO tot. Zum Waffenbesitz und dessen Einschränkung oder Nicht-Einschränkung gibt es in den USA mehr als eine Meinung. 350 Millionen Menschen passen nun mal nicht in eine einfache Schablone. Nur weil dort jeder (statistisch gesehen) mind. 1 Waffe hat, sagt das nichts über die Position zu diesem Thema. Und auch in den USA redet man mit Herzenslust über Dinge in fremden Ländern, wo denen man nur begrenzt Ahnung hat bzw. die man nicht mal auf einer Weltkarte findet.. da brauchen wir hier nicht schüchtern sein.
  18. In der Tat! Und dass die "Aktivitäten" gegen das legale Fünftel vielleicht vergessen lassen sollen, dass man sich mit den illegalen 4/5 irgendwie arrangiert bzw. davor kapituliert hat.
  19. Hat mit der Fragestellung nix zu tun, aber netter Versuch
  20. Damit kommst du aber nicht durch. Abgesehen von verfassungsrechtlichen Fragen, gibt es das Mantra, dass wenn "law abiding citizens" (das ist man in der Eigenwahrnehmung natürlich erstmal man selbst) der Zugang um ein wenig beschränkt wird, dann haben nur noch Kriminelle Zugang zu Waffen, weil die wissen, wie sie sich diese illegal besorgen. Ende der Diskussion. Tränchen verdrückt und thoughts & prayers Meme für die erschossenen Kids gepostet und weiter geht's. Wird sich nie ändern.
  21. Es ging mir auch weniger darum, anderen ans Bein zu pinkeln. Eher darum, dass du "jungfräulich" endlich mit deiner eigenen Waffe auf den Schießstand willst. Hätte meine Behörde behauptet, dass im ersten Jahr die 12/18-Regel nicht gelten würde sondern eine "jeden Monat 1x-Regel", dann wäre ich natürlich auch dagegen vorgegangen.
  22. Das wusste ich bereits als die Nachfrage von der Behörde kam. Nach 12 Corona-Monaten endlich irgendwie 19 Stempel zusammen, (leerer) Waffenschrank in der Bude, Erstkunde bei der Behörde, Waffen vorbestellt bzw. "abrufbereit".. Klar, da ist man genau in der Stimmung, den ganz großen verwaltungsrechtlichen Budenzauber loszutreten. Ehrlich gesagt war ich froh, dass die Behörde ansonsten rein gar nichts zu beanstanden hatte und lediglich besagte Kopie vom Schießbuch haben wollte, die ich zwecks Einreichung beim Verein/Verband eh noch als pdf-scan auf dem Rechner haben wollte. 10 Sekunden später war die Angelegenheit erledigt und die Antwort-Mail raus. Mit vollen Schränken ist gut stänkern.
  23. War bei mir auch so bei den ersten WBKs, dass die Behörde eine Kopie vom Schießbuch haben wollte.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.