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vaquero357

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Alle Inhalte von vaquero357

  1. Das BGB. Das ist lustig 🙂
  2. Jein, die Zwangsmitgliedschaft bezieht sich, zumindest beim BDS, auf den Verband, nicht die Vereinen. Einzelmitglieder, also Mitglieder, die keinem Verein angehören sondern "nur" dem Verband sind bei uns normal. Mit der Koalitionsfreiheit würde sich die Geschichte nicht stoßen, da sich diese nur auf auf Arbeits-/Wirtschaftvereinigungen bezieht. Du meinst sicher die Vereinigungsfreiheit, bzw. die negative Vereinigungsfreiheit. Was durchaus ein Punkt ist...
  3. Ich frag mich eher, warum sich das @ASE noch antut. Taubenschach kann man nicht gewinnen.
  4. Das ist ein Standardfall 08/15 aus der Sachkundeprüfung. Es wird zumindest davor gewarnt, dass so ein Szenario passieren kann. Es wird ja nicht nur geprüft, ob die (richtigen) Wummen und Muni ordnungsgemäß verstaut sind, sondern auch wer Zugang hat. Eine Prüfung eben, und kein Höflichkeitsbesuch. Wenn der Berechtigte zu Hause ist, kann ja so ein Szenario gar nicht entstehen. Die bettlägerige 90-Jährige als Berechtigte ist ja mal eher eine Spezialsituation. Wenn der Berechtigte aber nicht zu Hause ist, dafür aber andere Personen, dann kommt mir die Frage, ob nicht jemand von denen mal eben den Schrank aufmachen könnte, nicht weit hergeholt vor.
  5. Wann ist das denn der ACAB-Faden geworden? Schlage vor, wir benennen den Puff hier um in forum.antifa-online.de.
  6. Nicht notwendig. Bin schon froh, wenn's ironisch war.
  7. Eingemauert heißt für mich.. eingemauert. Man müsste einen Ziegel wegkloppen, um dran zu kommen. Haste Ziegel weggekloppt und Patschhand auf Wumme, haste erworben. Könnte es sein das der Begriff "Erwerben" im Waffenrecht ein anderer ist als im BGB ? JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA Darum gehts doch. Ich pack das nicht mehr.. sag mal, Hombre, hast du überhaupt eine WBK oder Jagdschein???
  8. Nein, seufz, nein.. wenn in dem Haus die Waffen eingemauert sind, und er nicht dran kommt, dann hat er sie eben NICHT erworben. Ist das wirklich so schwer zu kapieren?
  9. Man ruft die Polizei. Ist das denklogisch so abwegig? Ein völlig simpler Vorgang, der minimalen Körper- und Geisteseinsatz erfordert.
  10. Man brauch nichts zu lernen. Wenn du eine WBK besitzen solltest, weißt du es schon. Und dein Geschwurbel bringt dich auch keinen Meter weiter. Lern erst mal was Sache ist, dann macht's mehr Sinn, sich darüber zu unterhalten.
  11. Hmm.. okay. Ich hol mir dann mal nen Bier..
  12. Okay, I'll bite. Du erwirbst die Waffe, in dem du die tatsächliche Gewalt darüber erlangst. Beispiel: Du gehst durch den Wald und siehst eine Waffe auf dem Boden liegen. Du hebst sie auf -> Du erlangst die tatsächliche Gewalt darüber -> Du hast in diesem Moment die Waffe erworben. Du gehst am Morgen zu deinem Waffenhändler, kaufst eine Glock und sagst ihm, dass du sie am Abend abholst. -> du hast NICHT erworben Am Abend gehst du hin, er gibt dir die Glock und du fährst nach Hause. -> du hast erworben Ergänzung: Es ist völlig egal, ob du eine Waffe legal kaufst, hinterm Bahnhof illegal bekommst, jemandem stiehlst oder im Wald findest, sobald du sie in der Hand hast, hast du diese Waffe erworben. Die anderen Fälle, die sich typischerweise auf dem Schießstand abspielen, lasse ich mal außen vor.
  13. Du solltest weniger Zeit auf das Studium von Urteilen verwenden, sondern einfach mal im WaffG blättern. Das verhindert nämlich 1A, dass man auf einmal Urteile lesen muss.
  14. Das sind jetzt aber langsam Stories, die nur noch für den Paulaner-Garten taugen.
  15. Lass doch mal bitte die Kirche im Dorf. Der Bürger, der die Knarren zur Polizei geschleppt hat, hat trotz mehrfachem Verstoßes gegen das Waffengesetz nicht einmal vor Gericht antanzen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage fallen gelassen. Er ist nicht vorbestraft, hat keine Geldbuße zahlen müssen, musste nicht in den Knast und hat auch keine Bewährungsstrafe bekommen. Noch weniger geht ja denklogisch gar nicht.
  16. Das ist jetzt nicht wahr, oder
  17. Das nennt man die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen. 1. Erwerb von sieben Schusswaffen 2. Führen von sieben Schusswaffen ohne Waffenschein 3. Führen/Transport 3a. Verstoß gegen "nicht geladen/ nicht zugriffsbereit" - die "Jäger-Ausnahme" für LW hätte hier vermutlich nicht gegriffen, außer er hätte die Polizeistation als sein Revier angesehen. Für die KW sowieso nicht. 3b. Das erlaubnisfreie Führen/Transport hätte hier selbst bei ordentlicher Verwahrung ggf. auch nicht gegriffen, denn: stehen die Waffen in seiner WBK oder gibt es ein Überlassungsdokument? 4. Da einzelne Waffen geladen waren: ggf. Erwerb von Munition, die nicht durch seinen Jagdschein/WBK abgedeckt ist. Ehrlich gesagt: Da hatte jemand in der Staatsanwaltschaft ein sehr großes Herz und sehr zusammengedrückte Augen... wäre er damit an einen "scharfen Hund" geraten, prost Mahlzeit.
  18. Nee, das ist in Deutschland minimales Basiswissen. Sozusagen Kapitel 1.01 Sachkunde (Erwerben, Führen, usw.)
  19. Mit zwei schussbereiten Kurzwaffen auf dem Rücksitz... ja klar, da muss man unfehlbarer WaffG-Gott sein, um überhaupt mal auf den Gedanken zu kommen, dass das nicht geht. Das kann ein normaler LWB nicht wissen. Eh klar. Einmal dudu gemacht und ohne Pudding ins Bett. Welche Narretei kommt als nächstes? Wohin zeigt der Lauf einer Waffe und warum? Woher sollte ich wissen, dass es bumm macht, wenn ich an Abzug spiele? Nee, die Waffe is nich geladen, hat meine Perle gecheckt? Wenn irgendwelche Stammtisch Opas mit Luftpumpe zuhause so argumentieren, mag das ja noch angehen. Aber als WBK-Besitzer? Alter Schwede...
  20. Bei einem NIcht-WBK-Besitzer würde ich dir zustimmen, dass der Normalbürger keine Sanktionen befürchten sollen muss (eine WBK könnten sie ihm ja eh nicht wegnehmen). Ein WBK-Besitzer sollte allerdings schon noch besoffen nachts um Drei wissen, welche Waffen er wie transportieren, führen, bzw. "nicht-führen" darf.
  21. Diese Notruf-Situationen werden als wichtiger eingeschätzt als deine Wartezeit oder andere Termine. Zur Not pinkelst du neben die Knarren.
  22. Welches "Problem" ist zu lösen? Wie benutze ich mein Telefon?
  23. Unfug. Du stehst auf einer Baustelle und findest sieben Waffen. Du bleibst am Fundort, zückst dein Handy und rufst 110. Die Waffen laufen ja nicht von selbst weg, wenn du dich 10 Minuten danebensetzt bis die Cops da sind. Der Jäger war einfach ein Volltrottel
  24. Kurzer Auszug aus dem Urteil: https://openjur.de/u/2388847.html Zur Begründung wurde ausgeführt, der Antragsteller habe am 10. Oktober 2020 gegen 17:15 Uhr fünf erlaubnispflichtige entladene Langwaffen und zwei erlaubnispflichtige mit Munition gefüllte Kurzwaffen unverschlossen auf der Rücksitzbank eines Pkw‘s zur Polizeidienststelle transportiert, um diese dort abzugeben. Die Waffen und die Munition seien während der Abrissarbeiten an einem Haus gefunden worden. Der Antragsteller habe angegeben, die Staatsanwaltschaft habe das Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts gemäß § 153 StPO eingestellt mit dem Hinweis, der Antragsteller sei nicht vorbestraft, er habe die Waffen selbst zur Polizei zwecks Sicherstellung verbracht und habe dabei allenfalls fahrlässig gehandelt. Als Jäger und Waffenbesitzkarteninhaber habe der Antragsteller die Vorschriften über den Transport von Schusswaffen kennen müssen. Die Waffen seien nach Schilderung der Polizei unmittelbar zugriffsbereit gewesen, die Pistolen seien sogar geladen und schussbereit gewesen. Er habe daher die Waffen unerlaubt geführt.
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