Zum Inhalt springen

fw114

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    461
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von fw114

  1. Du laberst nur Blech Junge.
  2. Wenn du sagst, in welchen Kreis du wohnst und bei welcher Polizeibehörde du bist (nachweislich), stelle ich das hier auch ungeschwärzt ein.
  3. Das ist deshalb dort geschwärzt, da man sonst weiss welcher Kreis und welche Polizeibehörde das ist.
  4. Hier mal das Infoblatt unserer Behörde. merkblatt.waffenaufbewahrung.geschw.pdf
  5. Eine Schlappe für die Passauer Justiz und für das Passauer Landratsamt gleichermaßen vor dem Bundesverfassungsgericht: Die obersten Hüter der Verfassung haben entschieden, dass eine Hausdurchsuchung bei einem Mann, der im Landkreis Passau lebt, gegen seine Grundrechte verstoßen hat. Weil bei der Hausdurchsuchung aber eine Waffe gefunden wurde, die angeblich nicht sachgemäß gelagert war, kam der Stein ins Rollen. Das Landratsamt entzog ihm laut mehrerer der PNP vorliegender Urteile die Waffenbesitzkarte. Der Mann aber gab nicht auf, klagte sich durch die Instanzen und sogar vor die obersten Verfassungshüter nach Karlsruhe – und bekam am Ende Recht. https://www.pnp.de/lokales/stadt-passau/schlappe-fuer-passauer-justiz-verfassungsgericht-kassiert-durchsuchungsbeschluss-16685972 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/04/rk20230419_2bvr184421.html
  6. Hier stelle ich mir dann immer die Frage nach der Definition "aufgeräumt". Das keine Partonen oder Waffen frei rumliegen sollten , klar. Sind wir schon soweit, dass wenn man einen "unordentlichen" Schrank hat, z.B. aus Platzmangel als nicht mehr zuverlässig gilt, weil es dem Kontrolleur nicht passt ?
  7. NRW und Niedersachsen ist das noch so.
  8. Also weiss ich jetzt nicht. Wenn bei der Jagdprüfung und Kontrolle der Kurzwaffe immer noch gelehrt wird in den Lauf der Waffe zu schauen, habe ich so meine Zweifel mit dem versierten Umgang.
  9. Wie soll ich sagen, aber irgendwie ist das hier etwas abgedriftet.
  10. Ein gewisse Nähe zu den Vorgehensweisen die Politikern tätigen, wenn es um Kritik oder Handlungsaufforderungen geht, lässt sich bei den Verbandsvorständen nicht mehr von der Hand weisen. Hilfreich ist das in keiner Weise.
  11. Genauer als OWL werd ich nich sagen.
  12. Leider immer wieder ein Thema: Gerade wieder bei letzte Woche. Waffenkontrolle, Kontrolleure fordern das der Waffenschrank geöffnet wird und gehen dann selbstständig an die Waffen und restlichen Dinge im Waffenschrank. Wenn man was sagt auch noch pampig werden. Wie ist dazu die Rechtslage in NRW ? Erlaubt ?
  13. Habe das an eine Maschine abgegeben. Seit dem auch keine Probleme mehr mit Nachbarn oder Falschparkern.
  14. Was soll man dazu noch sagen? https://www.focus.de/politik/meinung/kolumne-gott-schuetze-uns-vor-nancy-faeser_id_259911104.html
  15. Hier ein Video dazu: Hier der Bild Artikel https://www.bild.de/regional/berlin/verdacht-auf-kriegswaffen-sek-jagt-bewaffneten-reichsbuerger-662122dfd06d9e0a60614437
  16. Mit einem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss gab das Verwaltungsgericht Gießen dem Eilantrag eines Einwohners des Wetteraukreises gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis statt. Der Wetteraukreis widerrief im Januar 2024 waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, die dem Antragsteller in der Vergangenheit erteilt worden waren. Dem war eine Mitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) vorausgegangen, wonach der Antragsteller dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugerechnet werden könne. Insbesondere habe der Antragsteller im Jahr 2021 an Veranstaltungen der NPD (nunmehr: „Die Heimat“) teilgenommen und habe im Jahr 2022 gemeinsam mit NPD-Funktionären auf einem Demonstrationszug ein regierungskritisches Banner getragen. Ferner sei der Pkw des Antragstellers im Wohnumfeld von Funktionären der Partei „Die Heimat“ gesichtet worden. Auch die vom LfV recherchierten Aktivitäten des Antragstellers in sozialen Medien seien dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzuordnen. Über eine Parteimitgliedschaft des Antragstellers in der NPD (bzw. nunmehr in der Partei „Die Heimat“) lägen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aus den Recherchen des LfV folgerte der Wetteraukreis in seiner Begründung des Widerrufs, dass der Antragsteller insbesondere Unterstützungshandlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgenommen habe und daher waffenrechtlich unzuverlässig sei. Der Antragsteller trug demgegenüber vor, dass er sich lediglich im Rahmen des Kommunalwahlkampfes 2021 bei Veranstaltungen verschiedener Parteien informiert habe. Mit dem Inhalt des von ihm auf der Demonstration getragenen Transparentes, welches mit der NPD (nunmehr: „Die Heimat“) nicht hätte in Verbindung gebracht werden können, habe er sich spontan identifiziert. Die Onlineplattformen habe er seit mehreren Jahren nicht mehr aktiv genutzt. Die für das Waffenrecht zuständige 9. Kammer führte in ihrer Entscheidung aus, dass allein die Einstufung des Antragstellers als Rechtsextremist durch das LfV keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit begründe. Insoweit wäre die Feststellung aktiv-kämpferischer Betätigungen gegen elementare Verfassungsgrundsätze erforderlich. Ferner sei eine Einstufung als waffenrechtlich unzuverlässig aufgrund einer Mitgliedschaft in der NPD (nunmehr: „Die Heimat“) zwar möglich, im Fall des Antragstellers sei eine Mitgliedschaft jedoch nicht durch Tatsachen belegt. Die oben dargestellten Aktivitäten des Antragstellers ließen sich auch nicht als Unterstützen von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen, insbesondere fehle es an einer hinreichend nachhaltigen bzw. außenwirksamen Betätigung.
  17. "Faeser und Paus begreifen den Staat als Werkzeug zur Durchsetzung der eigenen Weltanschauung“ „Wir blicken also auf ein Land, in dem das Verfassungsdenken in höchsten Ämtern nicht nur zu erodieren beginnt, sondern bereits ein gutes Stück erodiert ist.“ https://www.cicero.de/innenpolitik/deutschland-verfassungsdenken-nancy-faeser
  18. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Meine Schränke sind verankert, da ich über den Luxus eines Eigenheimes verfüge. Ich sehe mich hier eher als neutraler Informationsbeschaffer, der die Info in dieses Forum stellt, eben zur Diskussion oder auch nicht.
  19. Eine aktuelle Bewertung von Frau Faeser
  20. Nichts. Das ist aber auch nicht das Thema. Das Thema ist, was in der DIN Norm steht. Da steht dann eben nicht drin, dass um die Norm erfüllen zu können der Schrank verankert werden muss. Wie im Video auch gesagt wurde ist, dass man einen 35 KG Würfel verankern sollte, da es kein Problem ist, sich so ein Ding " unter den Arm zu klemmen".
  21. Video von Vprojekte dazu: Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 verankert werden? Nein, da nicht Inhalt der DIN https://www.youtube.com/watch?v=8yvQ_YW2zRk
  22. So langsam fällt mir zu solchen Aussagen nur noch eines ein: Meinungen sind wie Arschlöcher, jeder hat eins.
  23. Schade das du das so siehst. Ich mag mein Hobby und würde hier insoweit auch etwas Zeit und Energie investieren, da wir sonst ein Hobby weniger haben.
  24. Ich würde hier gerne dazu aufrufen der Dame entsprechend sachlich einen Leserbrief zukommen zu lassen. Auch die Youtuber sollten solche Artikel aufgreifen und entsprechend widerlegen. Wir müssen das genau so machen wie diese Leute. Wir müssen das was richtig ist leider auch ständig wiederholen. Ja ich weiss, is arbeit,nervt. Sowas jedoch darf man nicht einfach unkommentiert stehen lassen. Wenn der VDB dazu auch was verfassen würde, wäre das super! Dazu kommt meiner Ansicht nach, dass die Autorin ein pers. Problem mit dem Waffenbesitz hat, da solche Artikel öfter von Ihr geschrieben werden. Danke ! https://www.stern.de/gesellschaft/nach-bluttat-von-scheessel--taten-mit-sportwaffen-zeigen-aehnliche-muster-34517366.html
  25. Neu hinzugekommen: DSU Stellungnahme https://www.d-s-u.de/aktuelles/detailansicht?tx_news_pi1[action]=detail&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[news]=50&cHash=aae08a3c109b664aa947d181cc7d4128
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.