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Elo

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  1. VDB-Nachrichten, 17.05.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17052024_eu-feuerwaffenverordnung_abstimmung_erst_im_herbst_2024.html Zitat: EU-Feuerwaffenverordnung: Abstimmung erst im Herbst 2024 Erneute Überarbeitung macht nochmalige Abstimmung im Parlament erforderlich Mitte März hatten sich die Verhandlungsteams der Rates, des Parlaments und der Kommission in den interinstitutionellen Verhandlungen (dem sogenannten Trilog) über den Inhalt verständigt. Am 23. April 2024 stimmte das Europäische Parlament für die überarbeitete EU-Feuerwaffenverordnung – offiziell bekannt als Verordnung 258/2012 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitmaßnahmen für Feuerwaffen, ihre wesentlichen Bestandteile und Munition. Ursprünglich wurde erwartet, dass der Rat in der auf die Abstimmung folgenden Woche ebenfalls zustimmte, hier wurde jedoch kein Zeitpunkt bekannt, ebenso erfolgte keine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (siehe unseren Bericht vom 21.03.2024). Wir haben nun erfahren, dass die Neufassung der Verordnung ins Corrigendum-Verfahren gegangen ist. Infolgedessen wird der überarbeitete Text noch einmal in die Abstimmungsrunde ins EU-Parlament gehen. Aufgrund der Europawahl wird die Abstimmung erst im Herbst 2024 erfolgen. Ob die Neuwahlen das Ergebnis beeinflussen werden, bleibt abzuwarten. Die Novelle wurde grundlegend überarbeitet und neu formuliert. Wesentliche Änderungen sind die geplante Einführung eines elektronischen Lizenzierungssystem (ELS), über das Ein- und Ausfuhrgenehmigungen zukünftig elektronische erstellt werden sollen. Ebenso wurden die betroffenen Waffen konkretisiert und u.a. um Schalldämpfer, SRS- und Dekowaffen ergänzt. Der VDB arbeitet bereits umfangreiches Informationsmaterial zur Neufassung aus und wird diese in Kürze auf der Homepage zur Verfügung stellen. Pressemitteilung des Europäischen Rates Pressemitteilung des Europäischen Parlaments Den jetzigen Stand der neuen Fassung der können Sie hier (auf Englisch) einsehen: https://www.europarl.europa.eu/RegData/commissions/inta/inag/2024/03-20/INTA_AG(2024)759983_EN.docx
  2. Ich will die Diskussion zum Verhältnis VDB - (noch)FWR hier nicht fortführen, dafür gibt ja einen entsprechenden Faden. Einige Fragen bzw. Kritikpunkte werden in dem dort verlinkten Interview angesprochen: https://forum.waffen-online.de/topic/476453-forum-waffenrecht-schließt-vdb-aus-vorstand-aus/?do=findComment&comment=3727521
  3. Ich versuche mal eine Diskussion aus dem Nachbarfaden rüberzuholen, weil es hier inhaltlich besser paßt. Die April-Ausgabe von Knyfe Magazin beschäftigt sich u. a. mit der Kritik seitens der FWR. Klick auf das Bild vom Beginn des Interviews öffnet die Seiten 8 bis 11: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/akuelle/15052024_der_vdb_im_interview_mit_dem_knyfe_magazin.html
  4. VDB: Webseminar Europawahl Dienstag, 28. Mai 2024, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Kosten (je zzgl. MwSt.): VDB-Mitglieder: kostenfrei Nicht-Mitglieder: 29,- € pro Teilnehmer Weitere Bedingungen und Anmeldung auf der VDB-Webseite: https://www.vdb-waffen.de/de/service/fortbildungsangebote/aktuelle/08052024_europawahl.html
  5. Aus dem aktuellen VDB-Newsletter: Zitat: Der VDB im Interview mit dem Knyfe Magazin Die April-Ausgabe von Knyfe widmet dem VDB vier Seiten Wie geht der VDB mit Kritik an seiner „Next Guneration“-Kampage um? Was bedeutet der Abschied vom Forum Waffenrecht für die weitere Verbandstätigkeit? ... https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/akuelle/15052024_der_vdb_im_interview_mit_dem_knyfe_magazin.html
  6. Du hast in anderen Diskussionsfäden eine "Spaltung" thematisiert? Warum kritisierst Du nun die neue Aktion? Ist ein anderer Ansatzpunkt (s. Zitat von der VDB-Webseite), der Erfolg oder Mißerfolg wird sich zeigen. Und wie stellst Du Dir "richtige" Öffentlichkeitsarbeit, "die viele erreicht und auch mitnimmt" ganz konkret (einschl. Finanzierung) vor?
  7. Hab mir die Seite inzwischen etwas näher angesehen, kannte ich bisher nicht. Was auch dort auffällt: bezogen auf das vom VDB vorgeschlagene Thema gibt es bisher nur zwei Waffengegner-Acconts, die schon am ersten Tag einen Gesprächskreis aufgemacht und sich dort ablehnend, jedoch ohne nennenswerte Fachkenntnis geäußert haben. Die sind auch bei anderen Themen mit (im weiteren Sinne) ähnlicher Zielsetzung aktiv. Im Grunde eine kleine, aber sehr präsente Minderheit. Wie schon geschrieben - ich halte es für sinnvoll, denen nicht das mediale Feld zu überlassen.
  8. https://abstimmung21-mitmachen.de/proposals/233-vollstandige-neufassung-des-waffengesetzes-zur-vermeidung-von-straftaten
  9. Ich zitiere nochmals aus dem Beitrag von der VDB-Webseite: ... Das ist vielleicht ein bisschen zu optimistisch, und der VDB ist sich bewusst, dass es hier im Kern um die Themensetzung geht, also um Öffentlichkeitsarbeit. Wir würden es daher schon als Erfolg ansehen, wenn unser Thema in der Öffentlichkeit – also außerhalb unserer „Blase“ Gehör findet! ... (Ziat Ende) Es geht nicht um Petitionen, sondern um Öffentlichkeitsarbeit.
  10. Der oberflächliche Leser könnte entnehmen: Faustfeuerwaffen und 3000 Schuß Munition? sueddeutsche.de, 17.05.2024: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/dachau-waffen-maenner-schuss-parkplatz-polizei-1.7252620 Zitat: Verstoß gegen Waffengesetz: Schießübungen bescheren vier Männern Strafanzeigen Vier junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren hantieren mit Faustfeuerwaffen auf einem Parkplatz in Dachau. Sie haben 3000 Schuss Munition dabei. ... Die Männer hätten drei sogenannte CO₂-Faustfeuerwaffen bei sich gehabt. Damit lassen sich mittels Gaskartuschen kleine Metallkugeln verschießen. ... Sie beschlagnahmten die Waffen und 3000 Metallkugeln, welche die Männer mit dabeihatten. ...
  11. Das mußt Du natürlich für Dich entscheiden. Ich gebe aber zu bedenken, daß das bedeutet, den Gegnern dort das Feld zu überlassen.
  12. Wenn Du den Vorschlag unterstützen willst, mußt Du Dich zunächst registrieren. Ist aber kein großer Aufwand, einen (beliebigen) Namen eintragen, dazu Emailadresse und selbstgewähltes Paßwort. An die Emailadresse geht dann ein Bestätigungslink, dort läßt sich auswählen zwischen Anmeldung mit und ohne Newsletter. Der Link ist 72h aktiv. Neben der grundsätzlichen Unterstützung des eigentlichen Themas kann man dann in den Gesprächskreisen auch zu einzelnen Beiträgen mit "stimme zu" oder "stimme nicht zu" bewerten. BITTE denkt daran, bei eigenen Kommentaren sachlich zu bleiben. Der Klick ganz rechts oben auf den Buchstaben des gewählten Benutzernamens führt zu den Kontoeinstellungen, wo sich z. B. Benachrichtigungen aktivieren lassen (ist ähnlich wie hier im Forum). Wer das VDB-Thema nach Anmeldung nicht sofort findet, kann bei "Vorschläge durchsuchen" einfach "Waffengesetz" eingeben. Mit dem Suchbegriff "Waffen" werden übrigens 11 Themenvorschläge ausgewiesen, die in der Mehrzahl Verbote wollen.
  13. VDB-Nachrichten, 17.05.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17052024_vdb_reicht_vorschlag_fuer_volksabstimmung_ein.html Zitat: VDB reicht Vorschlag für Volksabstimmung ein Themenvorschlag: Vollständige Neufassung des Waffengesetzes zur Vermeidung von Straftaten ABSTIMMUNG21 e.V. ist ein im Jahr 2021 eingetragener, gemeinnütziger Verein, der überparteilich und unabhängig agiert. Sein Ziel: bundesweite Volksabstimmungen als ein Instrument direkter Demokratie zu etablieren. Zur Bundestagswahl im September 2021 führte ABSTIMMUNG21 die erste bundesweite Volksabstimmung durch. Auch 2022 und 2023 gab es Volksabstimmungen. Die Themen und die Ergebnisse sind hier nachzulesen: Bisherige Abstimmungsthemen In diesem Jahr hat sich der VDB entschieden, mitzumachen: Wir haben einen Themenvorschlag eingereicht: Vollständige Neufassung des Waffenrechts zur Vermeidung von Straftaten. Wenn dieser Themenvorschlag bis zum Ende der Auswahlperiode am 06.06. unter die 20 Vorschläge mit den meisten Unterstützern kommt, sind wir in der dritten Runde (07. bis 30.06.) mit dabei! Die drei Themen mit den meisten Unterzeichnungen landen dann tatsächlich auf dem Stimmzettel für die Volksabstimmung im Herbst. HINTERGRUND In der Bundesrepublik Deutschland gibt es das Instrument eines bundesweiten Volksabstimmung nur für den Fall, dass eine Neugliederung der Bundesländer zur Abstimmung gestellt wird. Das heißt, dass die Abstimmungsergebnisse der vom Verein ABSTIMMUNG21 initiierten und durchgeführten Volksabstimmungen keine rechtliche Bindung haben. Aber – so der Verein auf seiner Webseite: „Trotzdem kann und soll ABSTIMMUNG21 nicht nur ein Signal für das Instrument der Volksabstimmung sein, sondern auch themenspezifische Wirkung entfalten. Wenn viele Menschen nicht nur den Bundestag wählen, sondern auch bei ABSTIMMUNG21 über ein Thema abstimmen, dann bekommt das Parlament einen klaren Handlungsauftrag.“ Das ist vielleicht ein bisschen zu optimistisch, und der VDB ist sich bewusst, dass es hier im Kern um die Themensetzung geht, also um Öffentlichkeitsarbeit. Wir würden es daher schon als Erfolg ansehen, wenn unser Thema in der Öffentlichkeit – also außerhalb unserer „Blase“ Gehör findet! Darum: Machen Sie alle mit und unterstützen unseren Themenvorschlag! Hier geht es zu unserem Themenvorschlag: Vollständige Neufassung des Waffenrechts zur Vermeidung von Straftaten Hier gibt es einen Gesprächskreis zu unserem Themenvorschlag: Gesprächskreis Übrigens: Es wurden „nur“ 192 Themenvorschläge eingereicht – mit ganz viel Unterstützung könnten wir es tatsächlich unter die Top 20 schaffen!
  14. Das ist aus 2019, enthält aber einen interessanten Abschnitt, der vielleicht Assoziationen hervorruft? thefederalist.com, 31.05.2029: https://thefederalist.com/2019/05/31/6-gun-lies-one-truth-obama-told-brazil/ Zitat: ... Firearms in the United States are regulated by myriad, and often nonsensical or conflicting, laws and regulations. Here are just a couple examples of our absurd gun laws: If a plastic foregrip is added to an AR-15 pistol, without federal paperwork approved, taxes paid, engravings made, and months of wait-time, it is an illegal firearm. However, an AR-15 rifle with the exact same operating mechanism and cartridge fired may have the same foregrip added without consequence. A handgun with a rifled barrel (twisting grooves for bullet spin) that fires a shotgun shell is a standard firearm. However, the same handgun with a smooth barrel is a highly regulated firearm. A semi-auto shotgun made in America may hold more than five shotgun shells. However, if the same shotgun were imported, it may not. Deepl: Schusswaffen sind in den Vereinigten Staaten durch unzählige, oft unsinnige oder widersprüchliche Gesetze und Verordnungen geregelt. Hier sind nur ein paar Beispiele für unsere absurden Waffengesetze: Wenn an einer AR-15-Pistole ein Kunststoff-Vordergriff angebracht wird, ohne dass die Papiere auf Bundesebene genehmigt, Steuern gezahlt, Gravuren angebracht und monatelange Wartezeiten in Kauf genommen wurden, handelt es sich um eine illegale Feuerwaffe. An einem AR-15-Gewehr mit genau demselben Funktionsmechanismus und derselben Patrone kann jedoch derselbe Vordergriff ohne Konsequenzen angebracht werden. Eine Handfeuerwaffe mit einem gezogenen Lauf (mit Drallrillen für den Geschossdrall), die eine Schrotpatrone abfeuert, ist eine Standardfeuerwaffe. Die gleiche Handfeuerwaffe mit einem glatten Lauf ist jedoch eine stark regulierte Feuerwaffe. Eine in Amerika hergestellte halbautomatische Schrotflinte kann mehr als fünf Schrotpatronen aufnehmen. Wird dieselbe Schrotflinte jedoch importiert, ist dies nicht zulässig. Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
  15. Zum Thema BKA-Bericht muß ich LEIDER anmerken, daß sich Ergebnisse noch hinziehen können: https://forum.waffen-online.de/topic/477079-vdb-gegen-bundesrepublik-deutschland/?do=findComment&comment=3727011 Man muß abwarten, wie sich das OVG Berlin positioniert.
  16. VDB-Nachrichten, 16.05.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/16052024_brd_stellt_antrag_auf_zulassung_der_berufung.html Zitat: BRD stellt Antrag auf Zulassung der Berufung In der Streitsache „VDB gegen die Bundesrepublik Deutschland“ könnte es in die Verlängerung gehen Nachdem der VDB in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin am 14.03.2024 seine Klage gegen die BRD gewonnen hatte (Aktenzeichen: VG 2 K 355/21), erwarteten wir die Herausgabe der eingeklagten Informationen durch das Bundesinnenministerium. Stattdessen hat nun die Beklagte einen Antrag auf Zulassung der Berufung in der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin, gestellt. To be continued ...
  17. Hab gerade noch mal reingeschaut, ich kann den kompletten Beitrag lesen. Hier ein Auszug, Kompettzitate dürfen wir ja nicht: (Quelle: topagrar.com: https://www.topagrar.com/betriebsleitung/news/urteil-zu-waffenschraenken-und-munitionsbehaeltnissen-was-ist-jetzt-wichtig-b-20002974.html) ... Wer wird durch das Urteil des OVG NRW verpflichtet? Es ist doch kein Gesetz. Unmittelbare Bindungswirkung entfaltet das Urteil nur für die Parteien des Rechtsstreit. Allerdings werden die Waffenbehörden und die Verwaltungsgerichte in NRW die vom OVG ausgegebene Konkretisierung zur sorgfältigen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und ebensolcher Munition nach § 36 I Waffengesetz schon deshalb beachtet wissen wollen, damit ihre Entscheidungen obergerichtlicher Prüfung standhalten. In anderen Bundesländer kann theoretisch anders entschieden werden, jedoch hat der 6. Senat des Sächsischen OVG die NRW-Rechtsprechung im Beschluss vom 18.12.2023, Aktenzeichen 6 B 61/23, bereits geteilt. Zahlreiche waffenrechtliche Verschärfungen in kurzer Abfolge in der jüngeren Vergangenheit und neue Pläne des Bundesministeriums des Innern und für Bau und Heimat lassen die Deutung zu, dass das Waffengesetz quasi als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für seltene, penibel überwachte Ausnahmen zu lesen sein soll, so dass mit behördlicher und gerichtlicher Zurückhaltung gegenüber diesen Trend befördernder Rechtsprechung nicht zu rechnen ist. ...
  18. topagrar.com, 16.05.2024: https://www.topagrar.com/betriebsleitung/news/urteil-zu-waffenschraenken-und-munitionsbehaeltnissen-was-ist-jetzt-wichtig-b-20002974.html Zitat: Rechtsanwältin klärt auf Urteil zu Waffenschränken und Munitionsbehältnissen: Was ist jetzt wichtig? Ein Urteil zur Aufbewahrung von Tresorschlüsseln sorgt bei Jägern für Aufregung. Die Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter, die den obsiegenden Kläger vertreten hat, erklärt die Rechtslage. ...
  19. 250 Taser für die Berliner Polizei, Evaluierung steht noch aus? taz.de, 16. 5. 2024: https://taz.de/Taser-fuer-die-Berliner-Polizei/!6007725/ Zitat: Taser für die Berliner Polizei: Waffenkauf ohne Evaluation Allen Geldsorgen zum Trotz hat SPD-Innensenatorin Iris Spranger die angekündigte Beschaffung von 250 Tasern für die Polizei bereits abgeschlossen. BERLIN taz | Auch Innensenatorin Iris Spranger (SPD) muss angesichts der Haushaltslage sparen. Bei der Erneuerung des Fuhrparks der Polizei müsse sie den Rotstift ansetzen, und die Bodycams würden auch nicht in dem Umfang kommen wie geplant, kündigte Spranger jetzt an. Nur über die versprochene Anschaffung von 250 Elektroschockgeräten für den flächendeckenden Einsatz durch die Polizei verlor sie dabei auffälligerweise kein klagendes Wort. Aus gutem Grund, denn die von Spranger seit Langem mit Nachdruck beworbene Großinvestition in sogenannte Taser ist längst abgeschlossen. Das geht aus einer Antwort der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco hervor, die der taz exklusiv vorliegt. ...
  20. Amok-Frühwarnsystem „PeRiskoP“ nw.de, 16.05.2024: https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23853282_Die-Amoktat-von-Bielefeld-Wie-ein-Warnsystem-der-Polizei-vorbeugen-soll.html Zitat: ... Das Frühwarnsystem „PeRiskoP“ wurde im Jahr 2021 eingeführt und neben Bielefeld in zwei weiteren Polizeibehörden getestet, danach wurde es landesweit ausgerollt. Personen, von denen ein Risiko ausgeht, sind in diesem System verzeichnet. Die Gründe, warum Menschen in das System gelangen, können vielseitig sein. Gewalt- und Waffenaffinität, aber auch Abbruch von Medikamenteneinnahme ohne Kenntnis der Behörden. „PeRiskoP“ verzeichnet Personen nach verschiedenen Kriterien Um in dem System verzeichnet zu werden, gelten verschiedene Kriterien, die sich aus Informationen verschiedener Behörden wie dem Gesundheitsamt, der Polizei oder dem Jugendamt ergeben. Dazu gehört zum Beispiel die Gewaltbereitschaft einer Person oder die Frage, ob sie sich im Waffenbesitz befindet. ...
  21. Auf den Erbschein würde ich mich nicht verlassen. Der Erbfall ist in § 20 WaffG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html Rechtsberatung darf man Dir hier ja nicht geben, aber Du kannst selbst nachlesen, ob der Begriff "Erbschein" dort auftaucht. Es wurde Dir in den vorangegangen Beiträgen schon mehrfach geraten, so schnell wie möglich den Antrag zu stellen?
  22. Wird da die Pressemitteilung des Wetteraukreises vorgelesen, die ich Samstag morgen hier verlinkt und teilweise zitiert habe?
  23. Daran habe ich gar nicht gedacht. Aber wenn man sich vorstellt, daß den Bedenkenträgern schon Sportschützen, Jäger und SRS-Besitzer ein Dorn im Auge sind, werden denen Deine Videos wahrscheinlich den Schaum vor den Mund treiben?
  24. Auch wenn fast 20 Jahre alt - bemerkenswerter Bericht. Es wird eine Gefahr heraufbeschworen und auch die Medien stimmen ein. Legt man diese Maßstäbe zugrunde, würde sich ja die Frage stellen, wie diese Republik unter den laschen Gesetzen der 60er oder 70er Jahre überleben konnte?
  25. Ich hatte ja schon geschrieben, daß ich in Abhängigkeit von der Form der Werbung etwas Bauchweh verspüre. Genauso aber wundere ich mich, wie hier von einigen der vorauseilende Gehorsam gefordert wird. Die Besitzer erlaubnispflichtiger Schußwaffen werden ja schon von staatlicher Seite (und oft auch den Medien) intensiv und regelmäßig durchleuchtet. In dieser Bevölkerungsgruppe hat @JoergS wahrscheinlich - gemessen nach Beobachtungen - einen Spitzenplatz? Würde er Ansatzpunkte bieten, wären die Behörden längst aktiv geworden, kaum etwas käme F. derzeit (Wahlen) so gelegen, wie ein Mißbrauch der ständig thematisierten Armbrust? Die Zielgruppe für Luftdruck & Co. sind sicherlich nicht Sportschützen oder Jäger. Warum sollen die sich zusätzlich teure Luftdruckwaffen anschaffen und damit einen neue Baustelle aufmachen? Man mögen mich berichtigen, aber soweit sichtbar, geht Jörg hier (wahrscheinlich unter aufmerksamer Beobachtung der Behörden?) einer legalen Geschäftstätigkeit nach? Wenn wir alles verbieten, was die theoretische Möglichkeit einer (zunächst) nicht vorgesehenen Nutzung oder (darüber hinaus) eines echten Mißbrauchs ermöglicht - wo landen wir da?
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