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matokla

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Alle Inhalte von matokla

  1. matokla

    Wie ungeschickt

    Niederschwellige Volkserziehung. "SSW besitzen ist verboten! Alle Waffen sind verboten!"
  2. Man beantragt aber "halbautomatische Pistole Kat. B" in einem bestimmten Kaliber. Und bei drei beantragten Voreinträgen in 9x19mm kann man davon ausgehen, dass seitens der Behörde zumindest nachgefragt wird.
  3. Das wird wohl auf die zuständige Waffenbehörde ankommen. Die einen trennen strikt jagdliches und sportliches Bedürfnis. Die anderen folgen dem Leitsatz "So wenig Waffen, wie möglich unters Volk" und sagen: "Na, die beiden jagdlichen KWs können Sie doch auch sportlich nutzen..." Oder anders rum. Ich möchte noch anmerken, dass ich persönlich 3x Glock 19 etwas...nun ja...langweilig finde.
  4. Die angegebenen Lieferzeiten sind wohl "optimistisch", ansonsten war bei meinem Einkauf alles ok.
  5. Hmm..ich hab bei mir nur ...Erwerb... von NC-Pulver... und ...Jagdschwarzpulver... stehen - nichts von Feuerwerk. Wo kann ich denn da die gesetzliche Grundlage nachlesen?
  6. Mir wurde einer im April diesen Jahres ausgestellt. Schriftliche Einladung brauchte ich nicht.
  7. "Da die Klägerin nach eigenen Angaben kein persönliches Schießbuch führe und die von ihr selbst vorgelegten Schießnachweise nicht von dem vereinseigenen Schießstand stammten...[]...erhärte sich der Verdacht, dass solche Nachweise dem Verein auch nicht vorgelegen hätten. Zudem sei die Glaubwürdigkeit der Bescheinigung dadurch erschüttert, dass nach Angaben der Beklagten wiederholt Unstimmigkeiten bei Bedürfnisbescheinigungen des SGSSV e. V. für Einzelmitglieder aufgetreten seien und daher eine Anzeige des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren beim Bundesverwaltungsamt eingegangen sei " Es ging hier wohl eher darum, dass die Behörden eine Zunahme an Tricksereien bei Einzelmitgliedern des Verbandes festgestellt hatten und deshalb die Nachweise in Frage stellten, weil sie durch nichts belegbar waren. Und auch mit diesem Fall hast du die Notwendigkeit eines Schiessbuchs nicht bewiesen. Es ärgert mich allerdings, dass du mir ständig unterschwellig Tricksen vorwirfst. Ich gehe allein auf den Vereinsstand mindestens 2x die Woche und auf alle notwendigen Wettkämpfe und bekomme somit alle Bedürfnisnachweise lässig und locker. Vielleicht werden ja bei euch die Vereins-Verantwortlichen ständig von Mitgliedern angelogen - bei uns nicht!
  8. Mein "Tenor" ist: Das Schiessbuch ist gesetzlich nicht geregelt. Nicht mehr, nicht weniger.
  9. Was soll dieser Strohmann? Das habe ich nie behauptet.
  10. Ist klar. Ich wollte auch nie den Eindruck erwecken, es wäre anders.
  11. Alles völlig unbestritten. Aber die Art, wie das Mitglied seine Aktivität dokumentiert, bleibt vom Gesetz her ihm überlassen. Und bei Unklarheiten muss auf die einzige Aufzeichnung zurückgegriffen werden, die gesetzlich vorgeschrieben ist: die des Standbetreibers aka Standkladde. (edit: nach §15 7b ist sogar jeder Verein zu Aufzeichnungen verpflichtet, egal, ob eigener Stand oder nicht.) Mir ist natürlich klar, dass ein Schießbuch sinnvoll ist. Aber im Gegensatz zu §15 (7) ist halt nichts gesetzlich geregelt. Und deshalb kann auch niemand da was einfordern. Die Verbände wissen das und haben deshalb in den entsprechenden Nachweis-Formularen Formulierungen wie: "Die Kopien des Schießbuchs bzw. des alternativen Nachweises für den geprüften Zeitraum liegen dem Antrag bei." https://bbs-bayern.de/downloads/Formulare/Allgemein/4_Anlage_D_Nachweis_Sportschuetzeneigenschaft.pdf Oder: "Hinweis: Dieser Nachweis kann auch nachträglich aus den Schießbüchern / Schießkladden / EDV-Aufzeichungen des Vereins zusammengestellt werden." https://www.bssb.de/fileadmin/Service/Formulare-Antraege/Waffenrecht/Waffenrechtliche_Beduerfnisbescheinigungen/Nachweis_Sportsch_tzeneigenschaften_Neu.pdf
  12. Ich lese den $15 7b und 7c so, dass ein Verein Aufzeichnungen über die schiesssportliche Tätigkeit seiner Mitglieder führen muss, unabhängig davon, ob ein eigener Stand zur Verfügung steht.
  13. Nein, aber auch dann brauche ich kein Schiessbuch...nur Kopien der Kladde/Bescheinigungen des anderen Vereins. Du merkst, worauf ich hinaus will? Natürlich habe ich ein Schiessbuch und da wird auch unterschrieben und auch gestempelt....Aber letztlich zählen nur die Aufzeichnungen nach §15 7b
  14. So ist es. Ich habe nichts gegen Nachweise. Ich habe etwas dagegen, dass sich etwas, das noch nicht einmal gesetzlich geregelt ist, so nach und nach als "Urkunde" einschleicht, die dann plötzlich auch die Behörden einsehen wollen.
  15. Tja, wer sich in die Standkladde nicht einträgt/eintragen lässt, hat halt Pech gehabt. Und das ist ja auch nachprüfbar. Wo war jetzt nochmal die Notwendigkeit eines Schiessbuchs?
  16. Die Standkladde des Vereins ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das durchaus den Status einer Urkunde hat und von der Behörde kontrolliert werden kann. Ein "Schiessbuch" wirst du im Gesetz nicht finden. Das ist eine private Aufzeichnung des Schützen, um den Nachweis zu vereinfachen. Ob ich da ein Buch führe und mir zu jedem Termin kleine Bienen reinmale, das ins Handy eintrage, oder lose Zettelwirtschaft habe, ist dabei unerheblich. Der ganze Schiessbuch-, Stempel- und Unterschriften-Fetisch wird in manchen Regionen ausserhalb Bayerns und des BSSB mittlerweile einfach zu weit getrieben. Bei uns wird das 12/18, bzw. 4/6 Formblatt des BSSB ausgefüllt, dort die Termine eingetragen und vom Vereinsvorsitzenden unterschrieben/gestempelt und dann beim Verband/der Behörde eingereicht. Und wenn was unklar ist, muss eben in der Standkladde nachgesehen werden.
  17. Schöner Link zu einem wichtigen Artikel, durch den klar wird, dass der Grundgedanke, der legale Waffenbesitz sei per se böse und müsse eingedämmt werden, von einem einzigen Menschen ausging, der sich auch nie einer Wahl stellen musste: Siegfried Schiller, Regierungsdirektor in der Hamburger Behörde für Inneres. Und seit 50 Jahren baut das WaffG auf diesem Stuss auf.
  18. Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung sind jetzt nicht so Seins, oder? Und wer sich gegen Rechtsradikale abgrenzen will, sollte vielleicht das Wort 'Entartung' nicht verwenden. Das ist irgendwie.....ungeschickt.
  19. Wow. Ganze drei Postings bis zum ersten Hinweis auf die schlimmen 'amerikanischen Verhältnisse'.
  20. Ihr wollt mir bei der Geschichte schon wieder mit Logik kommen und habt anscheinend vergessen, was zu Jahresbeginn der Anlass war, 'kriegswaffenähnliche' Langwaffen und am Besten alle Halbautomaten verbieten zu wollen: Armbrüste und Schreckschusswaffen. Da steht auch: "Neben dem Jugendschutzgesetz wurde auch das Waffengesetz verschärft....Vorderschaftrepetierflinten (sog. Pumpguns), die nur über einen sog. Pistolengriff, nicht jedoch über einen Hinterschaft verfügen, wurden insgesamt verboten." Deshalb halte ich in diesem Fall eben nicht Actionfilm-Konsum bei Politikern für die Verbotsursache. Bei Wurfsternen, Butterfly-Messern etc. habt ihr sicher recht.
  21. Nee Nee, das hat System. Es ist in dieser Journo-Blase chick, sich NICHT mit Waffen und Waffenrecht auszukennen - zeigt es doch, wie pazifistisch man selbst doch ist. Siehe den MoPo Titel von neulich https://www.mopo.de/hamburg/meinung/unser-waffenrecht-bedeutet-lebensgefaehrliche-freiheit/ Das ist zwar maximal ignorant, aber keine Dummheit. Es zeigt vor allem die Chutzpe, die diese "Meinungsmacher" haben.
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