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matokla

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  1. Wow. Ganze drei Postings bis zum ersten Hinweis auf die schlimmen 'amerikanischen Verhältnisse'.
  2. Wann warst du das letzte Mal in London?
  3. Ihr wollt mir bei der Geschichte schon wieder mit Logik kommen und habt anscheinend vergessen, was zu Jahresbeginn der Anlass war, 'kriegswaffenähnliche' Langwaffen und am Besten alle Halbautomaten verbieten zu wollen: Armbrüste und Schreckschusswaffen. Da steht auch: "Neben dem Jugendschutzgesetz wurde auch das Waffengesetz verschärft....Vorderschaftrepetierflinten (sog. Pumpguns), die nur über einen sog. Pistolengriff, nicht jedoch über einen Hinterschaft verfügen, wurden insgesamt verboten." Deshalb halte ich in diesem Fall eben nicht Actionfilm-Konsum bei Politikern für die Verbotsursache. Bei Wurfsternen, Butterfly-Messern etc. habt ihr sicher recht.
  4. War das nicht eher eine Reaktion auf Erfurt?
  5. Nee Nee, das hat System. Es ist in dieser Journo-Blase chick, sich NICHT mit Waffen und Waffenrecht auszukennen - zeigt es doch, wie pazifistisch man selbst doch ist. Siehe den MoPo Titel von neulich https://www.mopo.de/hamburg/meinung/unser-waffenrecht-bedeutet-lebensgefaehrliche-freiheit/ Das ist zwar maximal ignorant, aber keine Dummheit. Es zeigt vor allem die Chutzpe, die diese "Meinungsmacher" haben.
  6. Deshalb sollte man als kleiner Schützenmeister, Sportleiter, etc die Herrschaften freundlich bitten, das Vereinsgelände zu verlassen und sich an die Pressestelle des jeweiligen (Landes-)Verbandes zu wenden.
  7. Oh je, wenn du wirklich LWB bist, ist das hier an Stockholm kaum noch zu überbieten. Allein wie du du die Wortwahl der Gun-Banner übernimmst. Ausserdem blendest du völlig aus, dass in Hamburg die bestehende Gesetzeslage völlig ausgereicht hätte, den späteren Täter zu entwaffnen. Es ist also kein Widerspruch, so wie du ihn darstellst. Lichtjahr ist ein Längenmaß. Also ist Deutschland nicht Lichjahre vom Bedürfnis Selbstschutz entfernt, sondern nur bis zur tschechischen, bzw, östereichischen Grenze. Und glaube besser nicht, dass Entgegenkommen gegenüber dem politischen Gegner dir deine Spielzeuge lassen wird. Die werden mit medialer Unterstützung erst aufhören, wenn der private Waffenbesitz in Deutschland aufgehört hat, zu existieren. Statt herumzujammern, dass du auf einigen Blocklists gelandet bist, solltest du dich mal fragen, wie das rüberkommt, wenn du in einem Posting hoffst, dass KK von der MPU ausgenommen wird, sie aber ansonsten ja geradezu herbeiredest.
  8. Ich glaube, du verwechselst hier Ursache und Wirkung. Die Politik und die Medien haben Jahrzehnte lang die Angst vor Schusswaffen beim Normal-Bürger geschürt und gegen LWB gehetzt, was das Zeug hält. Mittlerweile werden bewusst die Unterschiede zw. Schreckschuss-; Luftdruck- Und Airsoftwaffen einerseits und scharfen Feuerwaffen andererseits verwischt. Passiert irgendwo in D was, heissts im Titel: "Mann mit Schusswaffe....". Erst im dritten Absatz, den heutzutage kaum noch einer liest, wird dann aufgeklärt, dass es sich um eine nichtscharfe Waffe handelt. Funk (öffentlich-rechtlich) versucht schon seit geraumer Zeit, dem Anstieg der KWS-Anträge seit 2015 mit Videos ala "Wie gefährlich sind Schreckschusswaffen?" (mit dem Schluss: "Ja, scheißgefährlich - lasst da bloß die Finger von!") entgegenzuwirken. "Ballern..."; "Waffennarr"; "...hortete 500 Schuß Munition"....so "informieren" den Bürger die Medien. Das sollten wir nicht einfach achselzuckend hinnehmen, sondern versuchen, unsere Mitbürger unaufdringlich darüber aufzuklären, wie es sich mit Sportschießen, Jagd und Sammeln wirklich verhält.
  9. Puh...da haste aber Glück gehabt. Wird zwar in der Praxis so gut wie nie gelebt, aber ok. Trotzdem lese ich nichts von Leistungen/Ergebnissen, die zu erbringen wären, bevor man eine eigene Waffe beantragen kann. BTW: was treibt euch eigentlich, immer noch übers Gesetz drüber gehen zu wollen? Reine Machtgier, oder auch etwas Stockholm-Syndrom?
  10. Was für ein Unfug. Lies nochmal §14.3 durch, gern auch die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und dann zeige mir die Stelle, wo der Gesetzgeber den Erwerb eigener Waffen an irgendwelche Leistungen/Ergebnisse im Schiesssport gekoppelt hat.
  11. Stichwort "Chinesischer Raum" https://de.wikipedia.org/wiki/Chinesisches_Zimmer Auch ChatGPT ist nichts Anderes, nur um einige Features wie automatisches Anzapfen von Suchmaschinen aufgrund von Schlagwörtern erweitert.
  12. Das Original wurde in LISP programmiert. Die BASIC-Portierung hatte dagegen schon allein wegen der Unzulänglichkeiten von BASIC Schwächen. Kennt noch jemand 'Racter'? https://de.wikipedia.org/wiki/Racter
  13. Er antwortet wie ein Ami, der zwar etwas über deutsches Waffenrecht weiß, aber eben nicht sehr viel. Die Argumente der Gun-Control-Lobby kennt er aber ganz genau. Chat-Protokoll im Anhang (leider nur auf Englisch) ChatGPT-Waffendebatte.pdf
  14. Ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob man gegen irgendwelche AGBs verstösst, oder gegen ein Gesetz. Im ersten Fall kann die maximale Konsequenz ein Beförderungsausschluss sein. Im zweiten Fall gehts an die Zuverlässigkeit.
  15. Ist auch besser so. Ich habs leider getan.🤮
  16. Ich sehe nicht, dass ein ausgesprochenes Waffenverbot bei Armbrüsten nicht greifen sollte. Es sind den Schusswaffen gleichgestellte Geräte nach WaffG Anlage 1 Punkt 1.2.3 Der geplante Verschärfungsversuch ist ein allgemeiner Rundumschlag, ohne wirklich rationalen Hintergrund.
  17. Jetzt isser auch noch WaffenRECHTS-Experte, der Journalist Lars Winkelsdorf. Und die Idee der zentralen Waffenbehörde würde die Bearbeitung von waffenrechtlichen Anliegen noch weiter verzögern.
  18. Ich hatte einen mit KK auf 25m, der erzeugte auf meiner Stirn eine ordentlich blutende Wunde. Seitdem auch bei KK nur noch mit Schutzbrille und Basecap.
  19. "Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, ich würde Sie unglaublich gern in dieser Sache unterstützen, aber leider ist just diese Woche die Passphrase zu der fraglichen Festplatte verloren gegangen. Sehr ärgerlich, aber leider nicht zu ändern. Wenn ich sonst noch etwas für Sie tun kann......"
  20. Was hat denn die Rechtsform einer Firma damit zu tun, ob Verschlüsselung eingesetzt wird? AES-256 ist ja nun weder Hexenwerk, noch staatlichen Stellen vorbehalten. Das kann über GPG2, LUKS oä. jeder einsetzen.
  21. Ach ja, Gibt es die? Wo genau ist das denn dokumentiert? Wenn das Horten legaler Waffen zum Zweck der Bewaffnung einer Gruppe von Umstürzlern wirklich vorkäme, wäre das schon längst ins Framing der Gunbanner mit jedem einzelnen Fallbeispiel eingebaut. Aber was kommt stattdessen? Hanau, Hanau und nicht zu vergessen....Hanau.
  22. Das hatte ich noch nie, aber ich bin auch (noch) mit vernünftigen SBs gesegnet. Sollte meine Behörde eigene Schießnachweise fordern, würde ich meinen Verband darüber informieren, da das ja bedeutet, dass die Behörde den Angaben und Einschätzungen des Verbandes misstraut. Evtl. sehen die das (zurecht) als Affront und schalten einen eigenen Anwalt ein.
  23. Die 08/15 Regel kenne ich auch nicht.
  24. Meines Wissens sind Erbwaffen bedürfnisfrei. Und da der Erbe schon waffenrechtliche Erlaubnisse hat, muss auch nichts blockert werden. Die Behörde treibt hier Spielchen.
  25. Ich habe damals zwar gleich beide Kontingent-KWs + Gelb mit einer 12/18 beantragt, aber ich bin nicht sicher, ob das auch für zwei zeitlich versetzte Anträge gilt. §14.3 sagt dazu nichts, aber in der WaffVwV steht: 14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
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