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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
matokla antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich kontere eigentlich immer mit CZ, wenn von den üblichen Verdächtigen die "amerikanischen Verhältnisse" kommen. -
Nö. Die haben nur festgestellt, dass eine erhobene Gebühr rechtens sei. Es fehlt immer noch die Begründung zu der steilen These, die Kontrolle sei im Interesse des LWB.
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Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
matokla antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Niemand, auch kein Zeuge, muss bei der Polizei irgendetwas sagen. Nur vor Gericht muss der Zeuge aussagen, es sei denn, er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht (Selbstbelastung; Angehöriger erster Ordnung...etc) -
Waffenrechtlichte Behandlung 2x Verschluss für selbe Waffe
matokla antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Du hast vollkommen recht. Ich habe rein theoretisch auf diesen Beitrag geantwortet: -
Waffenrechtlichte Behandlung 2x Verschluss für selbe Waffe
matokla antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wo ist das Problem? Er kauft ein WS, nutzt den Verschluss und hebt Lauf, Führungsstange und Feder für schlechte Zeiten auf. Das ist doch erstens waffenrechtlich in D einfacher und zweitens ist ein WS sicher auch leichter verfügbar, als 'nur' der Schlitten. -
Was ist denn an der Anlage D so schlimm?
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Warum reitest du ständig auf den Privatpersonen herum? Um die geht es überhaupt nicht, sondern um Berechtigte nach §21. Und jetzt kommst du mit dem Dienstsiegel und zitierst hier Bestimmungen zur AUSSTELLUNG einer Wbk? Das war bei der Waffeneintragung noch nie Thema - damit willst du jetzt nur ablenken. Du eierst hier nur rum, weil du nun krampfhaft versuchst, die klare Aussage meiner Behörde zu widerlegen - das aber nicht kannst. Wir werden es ja sowieso bei meinem nächsten Waffenkauf sehen, da kannst du dich jetzt noch so oft wiederholen, wie du magst.
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Naja...ich hätte halt höflich gelächelt und gesagt: "Welches Schießbuch? Ich habe keins." Edit: Ich meine, was willst du ihm noch alles geben, wofür zu fordern er keinerlei gesetzliche Handhabe hat? Urinproben beider Urgroßmütter?
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Ist meiner auch. Eigentlich Zustände, wie im Paradies, zumindest, wenn ich mir hier so Einiges durchlese. Trotzdem bekommt er nicht mehr zu sehen, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Und für den Fall, dass da mal ein weniger netter, weniger kompetenter Nachfolger anrückt, habe ich eine RV, die Verwaltungsrecht mit abdeckt.
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Nein, sie ist von meiner zuständigen Behörde. Du kannst sie natürlich ignorieren, ich kauf bei dir sowieso nichts - da gibts dann kein Gekabbel. Und meine Händler kann ich auf diese Antwort meiner Behörde verweisen. Wie gesagt - Fall erledigt
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Das wird jetzt lächerlich, denn in den Bereich der Behörde fällt ja auch die Erteilung deiner §21 Erlaubnis. Ihr jetzt genau da die Kompetenz abzusprechen....naja Mein Problem ist, dass hier ohne Not, aus einer weggefallenen Verpflichtung ein Verbot gemacht wird - und zwar von den Händlern selber, nur durch die Schere im Kopf und ohne gezwungen zu werden. Aber ich habe jetzt meine Auskunft und für mich ist der Fall hier erledigt.
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Ich - gar nicht. Du aufgrund deiner Berechtigung nach §21
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Ich schrieb folgende Mail an meine Waffenbehörde: Sehr geehrte Damen und Herren, in der Neufassung des WaffG mit Gültigkeit zum 1.9.2020 wurde in §34 unter Anderem folgendes gestrichen: "(2) 1 Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen" https://www.buzer.de/gesetz/5162/al0-108973.htm Bedeutet die Streichung der Passage nun, dass Händler nichts mehr selbst in die WBK des dauerhaft Erwerbenden eintragen dürfen? Oder sind sie lediglich von der Verpflichtung, die Eintragung selbst vorzunehmen, befreit? Die Antwort: Sehr geehrter Herr Matokla, die Verpflichtung entfällt ersatzlos, weil sie sich nicht als praktikabel erwiesen hat (evtl. zu viele Korrekturen in den WBKs erforderlich gewesen?). Es ist weder in der Gesetzesbegründung noch in der Handreichung der Waffenrechtsreferenten der Bundesländer (Anlage) ausgeführt, dass die Waffenhändler entsprechende Eintragungen nicht mehr vornehmen dürfen. Euere Aussagen sind also nicht richtig!
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Zeigt mir doch einfach die Stelle im WaffG, die es euch Händlern verbietet, den Eintrag selbst vorzunehmen. So wie ihr aus einem gestrichenen 'Muss' ein 'Darf nicht' herleitet, könnte man auf die Idee kommen, ihr wollt gar nicht eintragen und der neue Gesetzestext kommt euch gerade recht.
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Danke fürs Zitieren. Allerdings steht in der noch gültigen WaffVwV zu §34: "Die Eintragungs- und Anzeigepflicht des gewerblichen Überlassers besteht nicht ausschließlich bei einem auf eine WBK gestützten Vorgang, sondern auch dann, wenn es sich um eine sonstige, funktional gleichgestellte Berechtigung, nämlich den Jagdschein oder die Ersatzbescheinigung nach § 55 Absatz 2, handelt (§ 34 Absatz 2 Satz 1)." Klarheit wirds wohl erst wirklich geben, wenn die neue Fassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Gesetz vom 1.9 rauskommen.
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Darf ich auch erfahren, wo das nicht mehr im WaffG steht? §34? Edit: Ich lese da, dass die Bestimmung, dass der Händler die Eintragung vornehmen MUSS, weggefallen ist. Das heisst aber nicht, dass er nicht mehr darf.
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Und wo steht das, bitte? Ich habe grad schon etwas rumgesucht, finde dazu aber gar nichts.
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Hab ich da was verpasst? Darf das der Händler denn nun nicht mehr?
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Tja, wenn du zwar im Recht bist, dies auch anhand des WaffG und der Verwaltungvorschriften beweisen könntest, aber trotzdem zu feige bist, dein Recht auch durchzusetzen...dann musst du halt schön brav deinem SB nach der Pfeife tanzen. Das ist auf jeden Fall der Beginn einer wunderbaren Freundschaft - eine Beziehung mit klaren Verhältnissen
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Na, wo kommt sie denn her, die "mehr oder weniger große Abneigung"? Du sagtest selbst, diese Menschen haben keine Berührungspunkte und somit keine Ahnung vom Schießsport. Trotzdem eine Abneigung. Woher? Vom Himmel gefallen? Oder doch eher die andauernde Indoktrinierung durch den von mir genannten Personenkreis? Also mindestens fremdgesteuert. Und wenn diejenigen, die dem Schießsport allein aufgrund von Vorurteilen abgeneigt sind, andererseits andauernd 'Toleranz' fordern - tja, dann sind sie tatsächlich auch noch blöd.
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Das wäre nicht so schlimm. Problem ist, dass durch die Hyperpazifizierung sofort die Rollläden runterfallen, beim Thema Schusswaffen in Privathand. Es fallen meist sofort die bekannten Allgemeinplätze: '...amerikanische Verhältnisse'; '...nur für Polizei und Militär'; etc. Es ist schwer, durch diese Mauer der Verblödung durch Lehrer, Presse und Politik zu dringen.
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Dafür sprechen die beiden Leistungsschutzgesetze, die auffällig schnell durch Bundestag und EU-Parlament gebracht wurden Dagegen spricht, dass die Verschleierung der Rechtslage durch die Presse auch in Bereichen stattfindet, die der Regierung eigentlich scheißegal sind.
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Dem entnehme ich, dass du der Meinung bist, das sei selbstvertändlich Absicht. Ok, aber was hätten die Schreiberlinge selber denn davon? Oder die 5 Familien, denen die deutsche Presse gehört? Und mit wem ich diskutiere überlässt du bitte mir!
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Das meint er nicht und das weißt du genau. Es wird einem hier ständig durch die Presse suggeriert, dies und jenes wäre illegal, oder nur mit besonderen Erlaubnissen möglich, dabei ist die wirkliche rechtliche Lage oft ganz anders. Ich frage mich da oft: "nur schlampig recherchiert, oder Absicht?"
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BTW, wer sich mal die Sichtweise der Grünen über uns LWB antun möchte....Klick Ist zwar schon etwas älter, aber immer noch aktuell....Vorsicht!: Fremdschäm- und Kotz-Gefahr