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wilmes

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  1. Ist nur der Begriff, dass Du einige Auflagen nicht machen musst, Du bist von ihnen freigestellt: Ab oder über 50 kg sind die Gefahrgutvorschriften (ADR) die relevanten Vorschriften. Danach muss man eigentlich viel mehr machen (z.B. ausgebildete, zertifizierte Fahrer, draussen am Fahrzeug die Gefahrgutkennzeichnung, ....) Und hier gibt es eben Ausnahmen, so dass dann unter gewissen Bedingungen Privatpersonen die meisten ADR-Auflagen doch nicht erfüllen müssen (die, die verbleiben, sind oben genannt). Du bist dann als Privatperson von den anderen Auflagen "freigestellt".
  2. Die KK-Wechselsysteme kannst Du üblicherweise recht problemlos auf einem AR nutzen. Bei vorhandenem AR-15 hättest Du den Vorteil, keinen Voreintrag zu benötigen und ein WS zählt nicht auf's Kontingent. Kaufen, schiessen und den SB informieren... Das genannte Nordic WS ist nach den Meldungen hier m.E. mit Abstand das gebräuchlichste. Siehe genannter Thread. Die zweite Generation hat wohl nicht mehr die super Präzision der ersten, wenn ich das richtig aufgeschnappt habe. Aber auch die anderen von @Speedmark genannten Alternativen haben gute Rückmeldungen. Mit diesen WS funktioniert Dein AR-Verschlußfang nicht mehr. Als Abhilfe können manche Magazine den Verschluß nach dem letzten Schuss fangen. Voreintrag heisst, dass Du Sportschütze bist, nicht Jäger - richtig? Ist die Anscheinsproblematik nach §6 AwaffV klar? Bei KK-Halbautomaten muss für Sportschützen im Zweifelsfall immer geklärt sein, dass das BKA keine Ähnlichkeit mit einer Kriegswaffe sieht. Das Nordic hat auf jeden Fall eine "sportliche Zulassung". Heisst, Du kannst das WS auf einen normalen AR-Lower setzen und erweckst insgesamt keinen Anschein. Bei den Brownell Naked musst Du - wenn ich das gerade richtig lese - etwas mehr aufpassen (Zitat Brownells: "Zum sportlichen Schießen ausschließlich in Verbindung mit einem anscheinsfreiem Festschaft zugelassen. "). Du meinst jetzt erstmal das reine Einstecksystem? Das ist generell schlecht für Sportschützen. Funktioniert technisch erstmal (wobei der AR15-Drall eher nicht optimal für KK sein soll und Leute meinten schon, man liefe Gefahr, sich seine Gasabnahme im Lauf mit Bleiabrieb zuzuschmieren). Wichtig ist aber auf jeden Fall, Du hast dann auf jeden Fall die Anscheinsproblematik hast -- und wenn Du ein typisch ausehendes AR-15 besitzt (allem voran der Vorschaft mit Löchern...), dann ist's nicht erlaubt, damit zu schiessen. Die genannte Tippmann ist halt eine komplette Waffe. Tut einfach, was sie soll und macht Spass.. Da spart man sich das Wechseln und kann einfach in den Schrank greifen. Dafür musst Du dafür halt schauen, ob Du eine Problematik mit Voreintrag oder Kontingent haben solltest...
  3. Ja, schon klar. Es ist aber halt ein Aufkleber drin, der schon sagt, es ist ein Osnabrück-Melle.. Zusammen mit den Maßen dürfte es recht eindeutig sein, das Modell plausibel darzulegen und somit auch die Sicherheitsklasse belegt zu haben. Ich bin aber auch der Meinung, dass alle Osnabrück-Melle Klasse 1 sind. Wobei der SB natürlich immer noch mitmachen muss. Die fehlende Plakette und Rechnung würden da schon Tür und Tor öffnen, falls der einem nicht wohlwollend gesinnt ist.
  4. Wieso die gleichen? Das steht doch auf dem vorhandenen Aufkleber sogar drauf, dass es das Modell ist!
  5. Der TE hat doch geschrieben, dass er sie im Wiederladeraum in einer verschlossenen Vitrine aufbewahren möchte. Und ja, wie schon in der ersten Antwort geschrieben: Das ist gesetzeskonform - auch bei einer ganz billigen Vitrine und einem einfachem Schloss.
  6. Hm. Irgendwie frage ich mich bei zu vielen Erst-Posts in letzter Zeit, ob das wirklich so die typischen Erst-Fragen sind, oder eher Troll-Fragen mit Potential für lange Diskussionen, bei denen sich der Thread-Ersteller dann nicht mehr groß beteiligt. Irgendwie wäre ich jetzt nicht verwundert, wenn der Voreintrag auf 9mm lautet, aber tatsächlich eine .40S&W Waffe (Griffstück) und ein zusätzliches WS in kleinerem Kaliber gekauft wurde. Das wäre dann nämlich ein Verstoss gegen das WaffG und könnte je nach Waffenbehörde schon unangenehm werden. Mal schauen, wie lang der Thread wird... Ansonsten an den Thread-Ersteller: Hilfreich wären neben der Vorstellung auch mal alle möglichen Details zu den WBK-Einträgen (Voreintrag für was genau (Details!)? Sonst noch was eingetragen?), zur Waffe, zum Kauf (wie/wo, Ablauf, was wurde genau angeboten), ...
  7. Ui - dann muss jetzt also auf dem Leihschein auch noch der Bedürfnisgrund des Erwerbenden drauf stehen, damit man das immer klar auseinander halten kann! (Bei Jagdschein wär's ja klar, aber WBK muss ja nicht bedürfniseinheitlich sein)
  8. Nein. Siehe Waffg §14:
  9. Als Pointe hier gut, aber als echten Ratschlag halte ich das für Quatsch: Du hast das Risiko mit dem Geschmäckle. Du hast dann eine Waffe im Schrank stehen die Platz kostet, die Du aber aus Munitionsgründen nicht schiessen wirst. Munition wird nicht mehr hergestellt, nur noch als Altbestand teuer zu bekommen. <7,5 Joule Für 12/18 zählt die auch nicht. Ist zwar erlaubnispflichtig, aber Schiessen "im Verein" wirst Du damit wohl kaum nachweisen..
  10. Ein Argument mehr, sich den richtigen Verein am Anfang auszusuchen. Ich hab das Glück, dass mein Verein und viele Mitglieder tatsächlich einen starken Fokus auf den Schiessport haben.
  11. Ich stolpere hier gerade über das Wort "Laufdurchmesser". Da steht nicht Kaliber, sondern Lauf!? War das damals synonym oder ein Fehler? Läufe mit weniger als 5,6 (Außen-)Durchmesser im Gesetzt zu erwähnen, macht doch wohl keinen Sinn..
  12. Ich kennen einen Fall, da hat der Besitzer den Zahlencode den beiden Erben vorab *jeweils zur Hälfte* bekannt gegeben.
  13. Mal Interesse halber - in welchen Bereichen wird man da heute liegen?
  14. Ich denke das ist auch die absolute Regel bei deutschen Produktionen (allemal dem was im deutschen Fernsehen läuft), oder? Wenn das erstmal weiß, dann sieht man es auch häufiger. Der Schussblitz ist halt irgendwie anders und vor allem haben die Waffen keinen Rückstoss. Achtet mal drauf...
  15. Zumindest mir ist im Sinne einer formalen Definition auch gar nicht klar, welche meiner Waffen eigentlich das Gundkontingent sind, und welche das Überkontingent. Das ist doch bestimmt nicht so einfach, dass es immer die ersten beiden sind (nach Anschaffungszeitpunkt), die das Grundkontingent bilden...
  16. wilmes

    Walther CSP Dynamic

    Aber es is schon ein (verdecktes) "Korn" vor dem drehbaren Korn
  17. Eine Optik dranmontieren (insbesondere die man auch wieder runternehmen kann) oder eine Waffe ohne passendes Bedürfnis kaufen sind aber zwei Paar Schuhe...
  18. Von Lüllmann habe ich auch welche. Nach einiger Internetsuche waren das die einzigen, die einen Blechschrank in 80cm Breite (!) und rund einem halben Meter Höhe hatten. Das Maß passt perfekt auf meinen Waffenschrank bis kurz unter der Decke. Meine sind bei der Größe ohne Zwischenboden, ist für mich ok. Das Blech kann mir etwas dünn vor, aber ich habe keine Vergleichsmöglichkeiten. Auf dem anderen Schrank eben stehend und mit etwas Munition auf dem Boden beschwert, ist er auf jeden Fall stabil und funktioniert einwandfrei.
  19. wilmes

    Walther CSP Dynamic

    Ping (die sollte doch "im Mai" ausgeliefert werden, oder?) Echt tatsächlich gar nix ausser der Optik, also auch keinerlei Versionspflege intern?
  20. wilmes

    Scheibentasche

    In vielen Innenstädten haben doch diese "Idee"-Läden aufgemacht. "Creativ-Markt" für Künstler und Bastelbedarf. Da kriegste Tragetaschen für Zeichenblätter/-Blöcke - Tasche, groß, flach. Oder bei Boesner.
  21. Also selten ist es nicht. Hab länger nicht bei egun geschaut, aber vor ein paar Jahren wären es vielleicht 40 EUR geworden. Ist ein Diana, wird schon weggehen. Für's wegschmeissen doch eigentlich zu schade, aber finanziell vmtl. nicht so wirklich lohnend.
  22. Habe eben nach Preisermittlung auf der Overnite-Webseite festgestellt, dass man zusätzlich zum eh schon etwas teureren Grundpreis besser noch eine Warenwertversicherung mit abschließen sollte, weil man ohne laut deren AGB nur für rund 50EUR versichert ist!? (Laut AGB max. versichert bis 8,33xSZR pro Kg ~ 10EUR pro Kg). Ansonsten wenn Waffe weg dann bleibt bei Verkauf zwischen Privatpersonen nach aktuellem Recht auch der Käufer auf dem Schaden sitzen. Uff. Im Gegensatz dazu bei waffenkurier-neu immerhin schonmal 500,- EUR inklusive..
  23. wilmes

    Magnum Zündhütchen

    Guter Gedanke - Ich besitze sogar ne schöne 103. Aber das Bild ist ungenau - schieße meist beidhändig:-)
  24. wilmes

    Magnum Zündhütchen

    Den Schein hab ich auch schon, aber mangels diverser Verfügbarkeiten noch keinerlei Praxis.. Ist mein folgendes, prinzipielles Verständnis richtig? Die Magnum-Zündhütchen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine viel größere "Zündflamme" erzeugen. Soll m.V.n. bei großen Patronen (~Pulvermenge) sicherstellen, dass auch gleich viel Pulver angezündet wird. Bei kleiner "Zündflamme" wird das Pulver in einer großen Patrone ansonsten erstmal nur auf einer Seite angezündet - bzw. gerade bei wenig Pulver in einer großen Patrone kann es noch auf die 'zufällige' Lage des Pulvers in der Patrone ankommen (Pulver liegt flach am Boden und Zündflamme kann schön gleichmäßig alles über die ganze Länge anzünden, oder: Pulver alles am Rand links oder recht und die Flamme zündest erstmal nur eine Seite an, und der Pulverabbrand ist dann eben anders... D.h bei bei Nicht-Magnum-ZH in einer Patrone, die Magnum verträgt, _könnte_ der Abbrand im Extremfall unregelmäßig sein, was sich in Streukreisen äußern könnte.. Und bei Magnum-ZH in zu kleinen Patronen könnte der Abbrand zu schnell passieren, und es könnten sich im Extremfall Überdrücke entwicklen? p.s.: Speziell bei .357 habe ich hier schon gelesen, dass dort wohl tendenziell von den Herstellern Magnum-ZH empfohlen werden, aber viele keine Probleme mit den einfachen ZH haben. Ist damit dann vmtl. so in der Nähe des Übergangsbereichs...
  25. Es hat sich m.V. nichts an der grundlegenden Steuerproblematik geändert. Wenn eine Person bei Verkäufen bestimmte Kriterien erfüllt, wie z.B. regelmäßige Verkäufe oder Weiterverkauf von Neuwaren, dann geht das Finanzamt einfach mal von einer Gewinnerzielungsabsicht aus und will Steuern. Bislang war man halt grundsätzlich als Person auch schon selbst verplichtet, sich da drum zu kümmern und die Steuern anzumelden. Wer kaum was verkauft, oder halt nur ein paar alte Sachen, die weg sollen, der wird jetzt durch das Gesetzt auch nicht steuerpflichtig. Da gab es wohl auch einige spezielle Rechtsfälle zu - z.B. wenn einer einmalig (!) eine alte Münzsammlung auflöst, dann ist's nicht steuerpflichtig. Dürfte dann acuh für den 12 Jahre alten Wagen gelten. Was jetzt neu ist, ist halt "nur", dass die Verkaufsdaten jetzt automatisch an die Steuerbehörden geschickt werden. Womit dann schnell manche Privatverkäufer schnell keine mehr sein werden...
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