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MAHRS

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  1. Die Lagerung ist bei mir auch so, allerdings sagte meine Waffenbehörde (am Erstwohnsitz), es würde ausreichen wenn sie informiert sei. Die haben von mir die üblichen Fotos der Schränke mit dem Hinweis auf den Aufstellort bekommen und gut ist. Ich erinnere mich nur ganz schwach ... dass der SB meinte, im Zentralen Waffenregister würde sowas hinterlegt. Ich hab damals einfach auf der Behörde nachgefragt, die für mich problemlose Info bekommen, und ab dafür. Keine große Rechercheaktion gefahren ...
  2. Das halte ich auch so. Zumindest bei Rifle, da ich bei der Kurzwaffe unter der Jacke schon ein unsicheres Gefühlt bzgl. "hängen bleiben" habe. Bei der Equipment Rifle bin ich am Experimentieren. Magazinverbinder (für 30er) scheinen sehr gut aus einem einfachen Fahrradschlauch zu funktionieren. Halten extrem fest, griffig und sofort ohne Werkzeug zu montieren. Gestern noch im Training geschossen. Beim Gurt/Magazinhalter hab ich nur noch Magnete. Hat sich schon bewährt.
  3. Nein, denke ich nicht. Denn wie @markusjungle oben schreibt, bestätigt der Verein nur die bestehende Mitgliedschaft. BTW: bei uns in Rhld-Pf. bekommen die Schützen diese Schreiben von der Behörde und gehen damit zum Verein. Da wird ausschließlich die Mitgliedschaft abgefragt. Warum nicht Einzelmitglied? Dein Verein wird dir ohne die Teilnahme am Training ... und bei bestehenden Differenzen ... evtl. die Vorbereitung der Befürwortungen verweigern. Dabei muss bestätigt werden, dass du "... im Verein den Schießsport betreibst ...". Als Einzelmitglied bestätigst das selbst. Du hättest also zumindest auf Grund deiner Zeilen hier keinen Nachteil, Einzelmitglied zu sein. Warum bist noch da? Du musst in keinem Verein sein, du musst in einem Schießsportverband sein. Bei den Einträgen im Schießbuch achte ich immer wieder darauf, mir "Fremdunterschriften" zu holen. Auch wenn gleich die Einwände anderer Foristi hier aufschlagen, ich hab keine Lust, mit einer Behörde zu diskutieren oder Unterlagen nachzuliefern. 20 Einträge im Jahr, meist von Dritten unterschrieben ... auch wenn ich über 100 mal schießen gehe.
  4. Die Jungs hier schreiben schon viel zu viel und viel zu umgänglich mit dir ...
  5. Ich gehe davon aus, dass das erst möglich wird, wenn das BVA ein aktualisiertes Regelwerk mit einer eingenen POL Division genehmigt hat.
  6. Da hast du absolut recht. Vielleicht hab ich was übersehen, überlesen oder überhört, aber beim BDS hab ich das Gefühl, dass wir dort von den anstehenden Änderungen nicht betroffen sind. Vielleicht laufen die Maßnahmen im Verborgenen ... dann Daumen hoch ... wenn die Kuh vom Eis ist.
  7. MAHRS

    Muss e. V. sein?

    Rat an alle: in der heutigen Zeit nicht vorschnell die Mitgliedschaft in einem Verein kündigen! Ich bin immer in zwei Schieß-Vereinen! Rat an steven: Schreiben/Bestätigung von dir, wie der Status von eurem Verein in Gründung ist, dazu die Mitgliedsbestätigung vom BDMP und mit beidem würde ich den Schützen zur Behörde schicken. Dann dürfte die Kuh vom Eis sein.
  8. Die Suchfunktion ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten.
  9. Und Erbsen getrennt davon und ebenfalls verschlossen!
  10. MAHRS

    HK Academy

    Ich hab Heckler & Koch bei der gleichnamigen Trophy kennen gelernt. Namentlich ist mir nur Marc Kleser bekannt, der oben erfreulicherweise positiv erwähnt wurde. Er - wie auch das gesamte Team - haben die Veranstaltung sehr angenehm durchgeführt, da gibts nix zu verzerren. Ich wäre auch in diesem Jahr gerne wieder hin, wie einige aus unserem Verein. Übrigens ist diese doch recht große Veranstaltung nach wenigen Minuten online ausverkauft, das spricht eingentlich schon für sich! HK hat einige Waffen die mir Spaß machen und einige, die ich nicht bräuchte. Von daher ist es wie immer im Leben ... verallgemeinern ist einfach kappes. Ich werd mir eine kaufen, alleine weils ein deutscher Hersteller ist und wir die positiven Erfahrungen gemacht haben. Was das Trainingsangebot angeht, bin ich allerdings ganz bei Proud ... Bei dem Tagessatz und der beschriebenen Zielgruppe kann da für mich nix zählbares rauskommen. Schade eigentlich ... das lernt man schon im Marketing-Grundstudium: Masse oder Nische!
  11. MAHRS

    DAA oder Sickinger

    Dem schließe ich mich an. Nicht nur, dass es Einsteiger überfordern könnte, auch durchaus erfahrene Schützen steigen wieder zurück auf die "normalen" Holster, einfach um den Stress in diesem Punkt zu entgehen. Außer den gefühlten und den echten Spitzenschützen natürlich :-))
  12. Eigentlich wollte ich nicht mehr antworten, da @Fyodor wohl mehr Spaß am Schreiben als am Schießen hat. Ich hab das Gespräch mit der Dame nicht aufgezeichnet, sondern hier nur sinngemäß wiedergegeben. Das Österreichische Waffenrecht gehört nur für den Fall des Transits zu meinen Interessensgebieten! Es ist wie @Bautz richtig gelesen und interpretiert hat. Ob die Dame Kriegsmaterial oder Kriegswaffe sagte, weiß ich nicht mehr. Sie hat mir auch keine ellenlange Texte vorgetragen, sondern nur die für mich wichtigen (und eindeutigen) Stellen. AR15 - und dabei immer wieder die Überleitung zum M4 - wurde explizit und in allen Fällen genannt. Auch die Möglichkeit des Umbaus zur Vollauto als K.O.-Kriterium. Keine Nutzung in AT, keine Einfuhr, keine Zulassung, kein Transport ob in Einzelteilen oder versiegelt. Keine Behörde in Österreich hat die Befugnis, solche Dinge zu gestatten. Einzig das Innenministerium ist dafür zuständig. Die Dame schießt selbst sportlich, ist also halbwegs im Thema. Übrigens war ich der erste Anfragende seit 2014 in diesem Bundesland. Sie kam in den Erklärungen immer wieder auf die VR-Flinte zu sprechen, die mich überhaupt nicht interessiert. Sie sagte dabei in allen Fällen, dass die gleichen Einschränkungen auch für diesen Waffentyp in Österreich gelten - so hab ich es oben auch umschrieben. Und da hier wahrscheinlich Flinten-Reisende lesen, hab ich sie erwähnt.
  13. Ich kann es dir im Allgemeinen nicht sagen. Die sehr freundliche Dame laß mir eine Anweisung vom BMI am Telefon vor. Daraus ging hervor, dass der Gesetzgeber in Österreich davon aus geht, dass sich das normale AR15 "nicht verlässlich genug" nicht in einen Vollautomaten umbauen lassen. Deshalb gibt es dort diese Beschränkungen, die jegliche Verwendung, aber auch den Transit, verbieten und als Kriegswaffe einstufen. Zur Vollständigkeit sei noch gesagt, dass Anbieter wie Schmeisser oder Oberland Arms (bestimmt auch andere) eine Austria Edition vertreiben. Dies muss dann an auf der Waffe vermerkt sein. Der zweite Waffentyp, der in Österreich ähnlich eingestuft ist, ist die Vorderschaftrepetierflinte.
  14. So ist es. Die Landesbehörden von Salzburg haben mich heute ans BMI in Wien verwiesen.
  15. Ich hole den alten Faden hier nochmal hoch. Gibt es irgendeine Möglichkeit, mit einem AR15 "durch" Österreich zu reisen?
  16. Danke für die Aufklärung. In der Sache allerdings unbefriedigend übersetzt, und somit dürfte man wohl das Shirt aus dem Holster popeln ...
  17. Ganz sachlich gefragt ... wie kommst du auf den "unteren Körperbereich"? Ich finde diese Einschränkung nicht. Was wäre ... rein theoretisch ... wenn ich beim Holstern mit der linken Hand ungeschickt das T-Shirt vom Holster nehme um die Waffe dort zu verbringen. Also sweeping. Aber beim Holstern. DQ oder nicht?
  18. Na da steckt die Kanone hoffentlich im Holster
  19. Stimmt nicht ganz. Je näher die Munition "an die Waffe rückt", desto eher ist eine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände passiert. Kennt doch jeder, unabhängig vom Schießsport ... wo man denkt, puh, da hab ich nochmal Glück gehabt. Deshalb sollte man ab und an ein Auge in die Safety Area werfen und die Situation unkompliziert klären. In Bayern erlebt: Kleinst-Wettkampf, Neuling kommt rein und legt verpackte Waffe und geladene Magazine zur Begrüßung in die schlecht beschilderte SA ... direkt wieder auf die Heimreise geschickt. Selbst da hätte man auch einen ordentlichen Rüffel geben können ...
  20. Servus HBM, ich bin weder Schwede, Jäger noch Frankreich-Urlauber. Ich habe auf die Aussage von Tyr13 bzgl. der nicht ständig bewohnten Wohnung reagiert. Und die ist kein Problem, wenn das umgebende Haus ständig bewohnt ist. "Gefühlt" glaube ich auch nicht, dass die Besitzerin einer Wohnung in Deutschland mit gesetzeskonformen Aufbewahrungsmöglichkeiten dort keine Waffe temporär lagern darf. Aber das ist nur "gefühlt", deshalb hätte ich es hier nicht geschrieben.
  21. Ob die Wohnung dauerhaft bewohnt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Im Haus müssen Wohnungen dauerhaft bewohnt sein, dann greifen die ganz normalen Aufbewahrungsmodalitäten.
  22. Hier findet ihr einen (leider recht kurzen) Beitrag zu der Veranstaltung: https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/precision-rifle-series-prs-erstes-match-in-deutschland-wettbewerbsbericht/
  23. Okay, ihr habt beide die Waffe anders konfiguriert, glaubt aber, dass das Sightron optimal ist? Die hohe Qualität des S-Tac hab ich im Forum nachgesen können. Ich frage mich nur gerade, warum es so optimal ist. Ist der Unterschied zum eingesetzten Vector nicht zu gering, um es auszutauschen? Und rein von meinem laienhaften Verständnis ausgehend müsste das Moa-Absehen beim S-Tac für die unterschiedlichen Distanzen dem Duplex überlegen sein. Oder?
  24. Da wäre ich gern mit am Start. Danke
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