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sealord37

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  1. was ist das für ein geistiger Unrat, auf der Seite die du da verlinkt hast?
  2. P320 AR-10 mit 18" oder 20" mit ZF AR15 16,75" in leicht mit Dot UHR .22 Flinte.....kann mich nicht entscheiden
  3. https://polizei.brandenburg.de/liste/ansprechpartner-zum-thema-waffen/71951 so stehts da. Und meinen SB hab ich bisher auch nur auf der Polizeiwache besucht.
  4. Da bei uns in Brandenburg die Waffenbehörden direkt bei der Polizei eingegliedert sind, gehe ich davon aus, dass sie dem Polizeipräsidenten unterstehenn.
  5. Ich kenne mindestens einen Verein wo man als Gastschütze eine eigene WBK vorlegen muss, Aufnahme ist dort auch nicht so einfach und mit Pflichten verbunden. Nebenbei ist dieses Hobby ja mit gewissen Kosten verbunden, wo ich mich frage, wovon ein Geduldeter die bestreiten will. Das begründet in den meisten Fällen wohl schon Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Interesses. Natürlich muss jeder selber wissen ob er sich wohl fühlt, wenn jemand neben ihm schießt, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen dass nicht nur sportliches Interesse besteht oder dass derjenige mit Waffen und Munition nicht sorgsam umgeht. Es ist ja von Gerichten bestätigt worden, dass hier nicht erst auf eine konkrete Gefahr gewartet werden muss. Zumindest was die Zuverlässigkeit eines LWB betrifft. Die Standaufsicht sollte hier besonderes Augenmerk walten lassen. Das ist keine Diskriminierung, es geht ja schließlich nicht um ein Grundrecht sondern um ein besonderes Privileg.
  6. Die Praxis zeigt, dass es oft anders ist, leider
  7. in jedem Fall verstößt sie gegen die entsprechende Verwaltungsvorschrift
  8. Ist das wirklich irgendwo so festgeschrieben? Irgendwer kommt bestimmt auch auf die Idee, das Waffenarten: Flinte, Büchse, Pistole oder Revolver sein könnten. Und irgendein richtig "pfiffiger" Fuchs könnte ins Feld führen, dass auf die unterschiedlichen Disziplinen bezogen, jede Waffe, die mit einem anderen Bedürfnis bezogen wurde, eine eigene Waffenart darstellt. Also Büchse bis 6,4mm offene Visierung vs. Büchse mit ZF. Was schon wieder "jede Waffe" bedeuten kann. Will sagen, wenn wir hier keine wirklich verbindliche Regelung mit genauer Festlegung, idealerweise auf die Person bezogen, kriegen, droht weiterhin ständig Gefahr von irgendwelchen übereifrigen Sachbearbeitern und Richtern. Insofern gebe ich Schwarzwälder recht.
  9. Du meinst also, die Menschen in den gebrauchten Bundesländern sind kein bisschen lernfähig? 😉
  10. Klasse, wenn nicht nur der Staat einen drangsaliert, sondern auch noch die, die uns unterstützen sollten.
  11. ....ich vermute, die Verwaltungen haben zu wenig zu tun
  12. So ist es. Bei RRG oder GRR stehen vermutlich bei uns recht schnell und häufig NeuWahlen an, das setzt dann selbst bei den gewisse Denkprozesse in Gang.
  13. Sag das nicht, bei knappen Mehrheitsverhältnissen bekommen die ggf. nix durch. So eine Konstellation könnte zu überraschender Einigkeit bei der Opposition führen.
  14. Seit wann gibt man auf gelb eine Waffe an? Du beantragst die WBK und kannst dir dann ohne Voreintrag auf gelb wann immer du willst was kaufen (unter Beachtung von 2/6)
  15. Keinesfalls. Und es ist auch mindestens der 125. Hinweis. Wichtig ist. dass man es auch macht. Die Ergebnisse der letzten LT-Wahlen lassen auch einige BT-Abgeordnete um ihre Plätze bangen.
  16. Zählt eine Opposition für dich nur wenn sie die Mehrheit stellt? Dann wärs aber keine Opposition mehr. Bei einer Abstimmung zählt jede Stimme. Nicht ausgeschlossen, dass der eine oder andere CDUler auf den Fraktionszwang pfeift, besonders, wenn er gute Chancen auf ein Direktmandat hat oder schon eins bekleidet. Die Listenplätze sind ja auch nicht mehr so sicher. Vielleicht sieht sogar manch SPD-Genosse da seine größere Chance. Vieles ist möglich. Nur dass überfüllte Server und Postfächer zum Einknicken führen glaubst du hoffentlich selber nicht. Allenfalls zeigt es einen gewissen Unmut auf und bewegt den einen oder anderen dazu, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Aber das ist ja auch schon mal was.
  17. bei der Abstimmung spielt sie eine Rolle
  18. Femizid ist ne andere Bezeichnung für Ehrenmord
  19. Wenn drauf steht "zur Tierabwehr" ist es nicht waffenrechtlich erfasst. Zwar haben sie auch schon Arbeitern die Zange weggenommen, aber ein Berliner Gericht hat diese Praxis für rechtswidrig erklärt.
  20. vielleicht bin ich ja zu blöd, aber ich find da nix, jedenfalls im Moment nicht
  21. bis jetzt leider nicht
  22. Sagt sie auch in welchem Personenkreis "Femizide" ganz besonders beliebt sind?
  23. Hab das auch bekommen und wollte diesen "Erfolg" gerade verlinken.....jetzt geh ich Blutdruck messen
  24. Ist jeder für dich eon Troll, der nicht deine Meinung teilt? Hier muss gar nichts 1:1 umgesetzt werden, geschweige in massiv verschärfter Form, wie andere Länder ja zeigen. Man kann großzügige Regelungen einführen, wie z.B. Frankreich bei den Magazinen oder auch klagen, wie Tschechien. Und als größter Nettozahler kann man noch ganz anders den Daumen durchstecken. Aber dazu müsste das gewollt sein und man bräuchte eine Regierung, die die Interessen ihres Volkes tatsächlich vertritt und nicht nutzlosen Aktionismus zur eigenen Machtsicherung als ihre eigentliche Kernkompetenz versteht.
  25. Irrtum von mir, die besagte Anhörung findet am 11.11. statt
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