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sealord37

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  1. Nun, die kenne ich nicht persönlich. Aber ich kenne mehrere, die schon vor der Wende Jäger waren. Die hatten ihre Waffe zu Hause. Einer hatte sogar nen Drilling. Mir ist allerdings keiner bekannt, der seine Waffe bei der Polizei holen musste. Es gab übrigens auch damals schon sowas wie Wildunfälle, wo der Jäger dann eingreifen musste.
  2. Woe kommst du auf das schmale Brett? Wenn ich mich dreimal umbenenne gibts mich dann auch nicht mehr?
  3. Wo soll das gewesen sein? Selbst in der DDR hatten Jäger ihre Waffe zuhause, zumindest die, die ich kenne. Allerdings musste Mun recht bürokratisch abgerechnet werden.
  4. Pure Symbolpolitik, typisch für Grüne und Linke. Kein Wunder, dass die irgendwas nützliches voranbringen lann man von den intellektuellen Minderleistern ja auch nicht erwarten. Grüne aus Hessen...waren die nicht mal so besonders kinderlieb?
  5. Ich hätte schwören können, dass da "alter Altbesitz" stand du meinst sicher sonstige Verwendung, das könnte klappen
  6. Ohne entsprechende Waffe auf ihrer WBK? Wo soll da das Bedürfnis sein? Aber gut, Versuch wärs wert.
  7. Es ist schön zu lesen, dass es mit der Meldung von Altbesitz de luxe und auch mit den beim BKA so wenig Probleme gibt. Ich habe meinen vor Stichtagsbesitz auch gemeldet, aber noch keine Antwort. Wird wohl noch in der Post sein. Was die Ausnahmegenehmigung vom BKA betrifft, bin ich nicht so optimistisch. Da meine Frau und ich uns einen Schrank teilen, hätte sie ja dann Zugriff auf den verbotenen Gegenstand. Und das wäre eine Katastrophe für die nationale Sicherheit. Das ein paar Monate ältere Magazin ist ja zum Glück nicht so gefährlich und darf sich weiterhin frei im Schlafzimmerschrank bewegen. Aber das Jüngere werde ich dann wohl in Geschenkpapier verpackt auf der Polizeidienststelle abgeben. Oder sollte ich lieber einen Streifenwagen rufen und das böse Stück verhaften lassen?
  8. Na dann ist natürlich jedweder Zweifel unangebracht
  9. Auch nur bedingt. Ein Kumpel hat das 243, meiner Meinung nach sportlich komplett untauglich. Fängt beim Abzug an.... Nichts kann er damit auch nur im Ansatz konkurrenzfähig zu meinem ProArms schießen und er ist jetzt kein vollkommen unfähiger Schütze. Und das ProArms ist auch keine ausgefeilte Superpräziknarre.
  10. für §40? Das klappt beim BKA? Vor einiger Zeit wurde hier mal was reingestellt, da wollten die gern sowas wie "bedeutende internationale Wettkämpfe" als Grund haben. War glaub ich im Nachbartread. Aber wenns so einfach ist...
  11. Was hast du als Bedürfnisgrund angegeben? Internationale IPSC Wettkämpfe? Wie musstest du die nachweisen?
  12. Wie das? Steht da irgendwo vermerkt, dass es sich bei dem nach Stichtag erworbenen Magazin ausgerechnet um das angemeldete Magazin handelt? Wäre es nicht denkbar die später erworbenen Magazine rechtzeitig veräußert oder entsorgt zu haben und gerade diese alte Magazin irgendwo so erworben zu haben?
  13. find ich doch auch hat ja damit ersmal nix zu tun, umso besser, wenn jemand freiwillig damit Erfahrungen sammelt
  14. Ich weiß nicht was ihr euch aufregt, einer muss es ja machen. Und wenn Schwarzwälder und vielleicht noch andere so nett sind und Erfahrungen sammeln, vielleicht sogar gerichtliche Entscheidungen herbeiführen, die mir bei der Entscheidung meiner weiteren Vorgehensweise helfen, dann bin ich doch dankbar und mecker nicht.
  15. Das wäre ein Problem. Denn die 11 krieg ich in jedes 10er Magazin in .223 rein, das ich bisher in der Hand hatte (PMAG, OA, diverse Blechdinger)
  16. Ja was denn sonst. Es geht darum, dass dies mit einem 10er Magazin, in das 11Patronen rein passen, welches sich aber bei geschlossener Waffe nicht laden lässt, nicht möglich ist. Das sollte auch so da stehen und so gemeint sein. Denn dann würde mit den 10er Magazinen nicht das Risiko bestehen, dass irgendein Schlaumeier kommt und feststellt, dass ja 11 Murmeln reinpassen.
  17. @Schwarzwälder in dem Wust habe ich die 1.7.2 wohl übersehen allerdings habe ich das mit den Magazinen unter 1.2.4.4 gelesen, was ja nicht mit dem anderen in direktem Zusammenhang da steht. Ich halte allerdings deine Auslegung, dass sich Herstellerangabe auch auf die Kapazität bezieht für sehr unsicher. Wäre vielleicht mit der Behörde zu klären, falls da blickige Leute sitzen
  18. In der EU-Richtlinie stand in sinngemäß, dass das Verbot für Magazine >10/20Schuss nur dann gilt, wenn damit aus der Waffe mehr als 11/21 Schuss ohne nachladen verschossen werden können. Diese Passage finde ich im deutschen Waffengesetz so nicht wieder. Oder bin ich nur zu blöd zu suchen? Das wäre ja schon wichtig, denn es gehen ja in die meisten .223er Magazine eine Murmel mehr rein ohne dass man die 11/21 möglichen Schuss überschreitet, da sich das Magazin ja nicht in die geschlossenen Waffe laden lässt.
  19. Das Schottenzentrum wäre z.B. eine Alternative.
  20. Daher die notwendige Zweitschlagskapazität. Nur damit ließ sich das Prinzip der gesicherten gegenseitigen Zerstörung realisieren und sicherstellen, dass der Gegner sich das mit dem Atomschlag zweimal überlegt. Werde ich überraschend von einem ordentlichen Schlag getroffen, ist es weniger wahrscheinlich, dass ich mich noch erfolgreich zur Wehr setzen kann. Einen Schuss kann ich sogar vom Boden aus noch abgeben.
  21. fallen mir mehrere ein, also nicht persönlich aber .....aus Merkels großer Runde
  22. Nicht zu vergessen, jene die sich ab dem Tag wo sie ihre WBK in der Hand halten als etwas besseres fühlen, weil jetzt privilegiert. Gestern noch für Liberalisierung und kaum ist das Kärtchen da.....
  23. Du redest von Schlägereien? Das ist was anderes und logischerweise hat da ne Kanone nix verloren. Wenn jemand überfallen/ausgeraubt/zusammengeschlagen/entführt/ermordet etc. wird kann man wohl kaum von "selber schuld" sprechen.
  24. In PMAG und OA gehen mit sanftem Druck 11 Patronen rein, in meine Blechmagazine auch. Ebenso ins blockierte OA 20er. Nur bei dem blockierten 20er PMAG gingen nur 10 rein und mit den 10Murmeln ging der nicht in die geschlossene Waffe. Allerdings war der Begrenzer auch nicht von Magpul sondern Magblock.
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