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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. vor einer Stunde schrieb rider650:

    Wenn sie umgebracht werden

     

    ....können wir wieder vor der Gefahr durch Extremisten warnen (da kriegt dann jeder ein "rächtz" auf den Deckel gemalt) und haben ein "Argument" für ne Waffenrechtsverschärfung. Ein Teufelskreis: streng ausgelegtes Waffenrecht sorgt für Opfer und wird aus dem selben Grund weiter verschärft.

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  2. vor 14 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

    Der Richter: „Wir gehen von der Fachkompetenz der Polizei aus.“

     

    Das ist ne Aussage, die jegliche Fachkompetenz des Richters vermissen lässt. Selbst jemand, der in seinem ganzen Leben nie die Komfortzone verlassen hat, für den sollte doch trotzdem irgendwie vorstellbar sein, dass die Polizei nicht immer sofort und automatisch bei einem Angriff zur Stelle ist. Da brauch er sich ja nur mal mit seinen Kollegen aus der Strafrechtsabteilung unterhalten, wenn die Polizei solche, von ihm Fachkompetenz genannten, Superkräfte hätte, dann hätten die Jungs ja quasi nie ein Urteil über ein vollendetes Gewaltverbrechen zu fällen. Wie kommt es dann, dass deren Tisch so voll sind, dass sie nicht mehr über die Aktenberge gucken können.

    In meinen Augen pure Ignoranz.

     

    aus dem Urteil zittiert:

    Zitat

    Zudem könne der Kläger etwaigen Gefährdungssituationen durch die Ergreifung anderer Maßnahmen begegnen, wie beispielsweise der Alarmierung der Polizei oder der Verwendung verschiedener Deeskalationstechniken.

     

    Das Gericht muss ganz neue Erkenntnisse über den Ablauf von Gewalttaten haben. Also zunächst mal gibt sich der Täter zu erkennen, erklärt dem Opfer, dass er ihm gleich was böses will, es aber noch keine Panik haben muss, wir haben ja  Zeit. Opfer kann dann noch nen Kaffee trinken und natürlich auch die Polizei anrufen. Die halbe Stunde für die Warteschleife im Notruf haben wir auch noch. Alternativ könnte man dann auch noch einen Stuhlkreis bilden und den Konflikt ausdiskutieren und wenn alles nicht hilft, kann das Opfer den Täter mit ner Trillerpfeife erschrecken.

    So einfach ist das.

    Und weils so einfach ist, muss auch niemand mehr die große Gefahr von rechten Terrorreichsbürgern mantraartig hochhalten und dazu jeden geeigneten oder noch so ungeeigneten Fall der Vergangenheit vortragen. Hey, statt Waffenrechtsverschärfungen, Kontrollen und Verboten, tuts ab jetzt auch der Hinweis, dass Walter Lübke ja einfach die Polizei hätte rufen können oder verschiedene Deeskalationstechniken verwenden.

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  3. Am 3.2.2023 um 08:25 schrieb Cannon Balls:

    Das sehe ich anders. Stell dir vor, du hebst gerade 1.000 € vom Bankomat ab, da kommt einer angerannt, reißt dir das Geld aus der Hand und rennt weg. Sagst du da auch: Blöd gelaufen, laß ihn doch? Ich nicht. Solange er mein Eigentum in der Hand hat ist er für mich ein legitimes Ziel. 

     

    Meine Freude über so einen Raub würde sich auch in Grenzen halten und wenn möglich gibts dafür auch auf die Fresse. Aber schießen würde ich wahrscheinlich nicht. Selbst wenn, rein hypothetisch die Möglichkeit gegeben wäre, allein die Zeit in der man für sich schießen/nicht schießen abwägt, da wär der Täter vermutlich schon über alle Berge. Gefährdung Dritter muss ja auch ausgeschlossen werden. Dann sind da natürlich die Folgen auch nicht schön, selbst wenn du am Ende freigesprochen bzw. da Verfahren eingestellt wird. Du hast erstmal ein halbes Jahr schlaflose Nächte, nicht wissend wie das ausgeht. Sowas geht nicht spurlos an einem vorbei. 

  4. vor 21 Minuten schrieb karlyman:

    wie hoch ist denn die Delikt-Relevanz von Armbrüsten in D?

     

    In D weiß ich es nicht, aber in der Schweiz hat mal vor Jahren jemand nicht vorschriftsmäßig den Hut von ich meine Landrat, kann auch Ministerpräsident oder so gewesen sein, gegrüßt. Der wurde darauf hin genötigt seinem Sohn nen Appel von der Birne zu schießen. Kann man zwar als Akt staatlicher Gewalt betrachten, aber die Waffe war nun mal in der Hand des Bürgers. Und somit ist dann auch staatliches Versagen die Ursache für eine Tat, die dann eine Gesetzesverschärfung rechtfertigt.

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  5. vor 1 Stunde schrieb BJ68:

    aufgrund dessen werden die Zahlen von Verstößen gegen das WaffG steigen, was wiederum von der Politik als Aufforderung für Verschärfungen genommen wird.

    Wobei sich mir nicht erschließt, warum einfach eine höhere oder gar plötzlich stark steigende Zahl von Verstößen gegen ein Gesetz ein Grund für dessen Verschärfung sein soll. Ein Gesetz hat einen Regelungszweck, wird dieser nicht erreicht, so ist das eventuell ein Grund für eine Verschärfung. Viele Verstöße deuten eher auf ein schlecht gemachtes oder unnötig scharfes Gesetz hin.

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  6. vor 13 Stunden schrieb Mick Jaeger:

    Und Nachtsicht für alle dann bitte auch noch

     

    Daran würden die sich auch keinen Zacken aus der Krone brechen. Ist doch eh nur ein Papiertiger und faktisch für jedermann machbar. DualUse-Geräte und das sind fast alle, kann jeder kaufen und nur Jäger dürfen sie auch montieren. Dass ein Strauchdieb der damit irgendwelchen Mist machen will nun von der Benutzung absieht weil es verboten ist so ein Gerät zu montieren glaubt nicht mal Nancy.

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  7. vor 14 Stunden schrieb schmok:

    Diese Statements machen mir ja immer Spaß. Wo bspw. liegt das objektive Bedürfnis privater Hundehaltung?

    Davon ganz abgesehen, ist die Aussage 

    vor 14 Stunden schrieb schmok:

    Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen“

    schon deshalb Unsinn, weil Frau Wegge überhaupt nicht beurteilen kann, wofür ein Jäger oder Schütze ein "objektives Bedürfnis" hat. Dazu sollte Frau Wegge erstmal einen Jagdschein machen und ne Weile in verschiedenen Revieren jagen. Da kann sie dann von anderen Jägern und durch eigene Erfahrung lernen, welche objektiven Bedürfnisse es so gibt. Falls ihr das alles zu anstrengend ist, kann sie ja erstmal die Schritte unternehmen, die ihr zum Waffenbesitz als Sportschütze verhelfen, dann in verschiedenen Disziplinen schießen gehen, dabei auch ausnahmsweise mal über den Tellerrand schauen und was anderen als DSB-KK ausprobieren und dann mal nachdenken. Gerade letzteres wird eine völlig neue Erfahrung für diese Frau sein.

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  8. vor 19 Stunden schrieb BlackFly:

    Rechtlich gelten diese Bereiche auch zum Flughafen, egal wo sie sich genau befinden.

     

    is zwar OT, aber:

     

    Es kommt nicht darauf an, ob der Bereich zum Flughafen gehört, sondern ob es sich um die Landseite oder die Luftseite handelt. Landseite ist zum Beispiel der Parkplatz, die Bushaltestelle aber auch die Bereiche des Terminals wo du deine Koffer abgibst. Luftseite ist all das, was sich hinter der Sicherheitskontrolle befindet. Auf der Landseite kann sich jeder so ziemlich frei bewegen, alles mögliche bei sich tragen und wird vor dem betreten auch nicht extra kontrolliert. Wenn du die Luftseite betrittst, ob als Passagier, Mitarbeiter, Pilot, Handwerker....gelten bestimmte internationale Regeln. Da darf eben z.B. kein Messer mitgenommen werden, außer es wird benötigt. Da kommt es auch nicht drauf an, durch welchen Eingang man geht. 

    Natürlich gibt es sowohl auf der Landseite Bereiche wo nicht jeder hin darf (wie auch auf jedem Bahnhof) als auch auf der Luftseite. Ich kann mit meinem Ausweis z.B. in Bereiche wo ich mich nicht versehentlich hin verirren möchte (in die Gepäckabfertigungsanlage z.B.) aber natürlich nicht in die Asservatenkammer vom Zoll. Welche Bereiche vom Vorfeld oder irgendwelchen Pisten wo betreten werden darf ist nochmal ne andere Sache.

    vor 19 Stunden schrieb BlackFly:

    Wenn der "Airline XX Technik" Mitarbeiter durch einen Crew Eingang geht darf er das natürlich auch mitnehmen, kann aber schon auch mal passieren das es eine Diskussion darüber gibt weil die das dort nicht gewohnt sind.

    Gibt keine Diskussion, die Fragen ggf. ob dieser oder jener Gegenstand für die Arbeit gebraucht wird oder einfach wozu man das dabei hat. Kommt dann auf die richtige Antwort an, im Zweifel wird eben zu Telefon gegriffen.

     

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  9. vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

    zumal es mit den angewendeten Methoden wohl deutlich angenehmer ist als es dem Opfer zugestanden wurde...

     

    Wieso? Hatten wir schon alle möglichen Methoden erörtert und eine ausgewählt? 

     

    Der Purche kommt mit Kreuzigung davon!

     

    Spaß beiseite, ich kann verstehen, dass es bei manchen Verbrechen ungerecht erscheint, den Täter weiter leben zu lassen und es auch absurd erscheint, alles daran zu setzen, das die Hinrichtung möglichst schmerzarm stattfindet. Allerdings steht dem die oben geäußerte Betrachtung von Justizirrtümern entgegen. Und wenn man nun alle Optionen ausschöpft, sicherzugehen, dass der Delinquent auch wirklich schuldig ist, spart das ganz sicher kein Steuergeld. 

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  10. vor 1 Minute schrieb BlackFly:

    Kommt natürlich auch immer drauf an wo genau man durchgeht.

     

    Creweingang, Großgepäckeingang oder Einfahrt, die Passagierkontrollen sollen/dürfen wir nicht nutzen. Beim Ausgang spielt es keine Rolle. Es kommt aber nicht darauf an, welchen Eingang du nutzt, sondern ob du den Gegenstand dabei haben darfst. Auch ein Pilot darf keine Spielzeugpistole mit reinnehmen. Sonst "verbotene" Gegenstände, die du für die Arbeit brauchst sind aber kein Problem. Du brauchst sie schließlich. Das lernst du alles in der Schulung für den Flughafenausweis, insofern hätte der Kollege auch drauf kommen können.

  11. vor 4 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Die Firmen haben Inventurlisten. Wenn etwas verloren geht muss das gemeldet werden. 

     

    Wir haben recht regelmäßig auf dem BER, auch auf der Luftseite, zu tun. Noch nicht ein einziges Mal hatten wir eine Inventurliste oder irgendwer hätte gefragt geschweige kontrolliert, ob irgendwas fehlt. Stell ich mir auch recht mühselig vor, besonders, wenn man mit einem komplett aufgerüsteten Werkstattwagen da ankommt.

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  12. vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

    Warum sollte man Mitarbeiter und Crews genauso und mit denselben Maßstäben durchsuchen wie ein Passagier und ggf eine Nagelfeile abnehmen wenn die hinter der Kontrolle dann Zugriff auf (dienstliche) Äxte, Brechstangen, erlaubnispflichtige Pyrotechnik, Werkzeuge, Messer, Gefahrstoffe und vieles mehr haben?

     

    Hat einen Kollegen so ähnlich getroffen. Der hatte bei der Sicherheitskontrolle (hatte was auf der Luftseite zu arbeiten) ein Taschenmesser dabei. Das haben die gesehen und er musste auspacken. Hat ihm scheinbar bisschen verunsichert und er hat gesagt, dass er es vergessen hat auszupacken. Also ab zur Bundespolizei.... Ewigkeiten warten, "Verhöhr", Aktennotiz und Verwarnung und anschließend die Frage ob er es wieder  haben will oder ob es entsorgt werden kann.

    Als der Arme dann völlig geknickt gehen wollte kam noch der Hinweis, wenn er gleich gesagt hätte, dass er das Messer für seine Arbeit brauch, hätte er auch damit durchgehen können. Klar, denn was in der Werkzeugkiste liegt, kümmert ja auch keinen.

  13. vor 36 Minuten schrieb Josef Maier:

    Auf (fast) der ganzen Welt verhindert man schwarzfahren durch Sperren.

     

    Meine Frau berichtete mir, dass sie in Spanien für den Fernzug fast den selben Aufwand wie für einen Flug machen musste. Pass oder Ausweis, Ticket, Kontrolle....

    In Bangkok gab es in der U-Bahn auch so ein Stargate wie auf dem Flughafen, welcher bei Metall laut düdelt. Hat nur keinen von den Bahnsecuritys interessiert. In der BTS gabs das nicht.

  14. vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

    Mitarbeiter der Wischtest als "Erleichterung" der Standard ist während die "Fummelkontrolle" nur bei positiven Wischtest und per Zufallsgenerator Stichprobenartig durchgeführt wird.

     

    Auch bei dienstlichem Betreten der Luftseite durch die Sicherheitskontrolle für die Crew hab ich schon beides erlebt. 

     

    Meine Frau hatte bei ihrem letzten Flug von Frankfurt nach Berlin eine recht ausgiebige Fummelkontrolle plus Wischtest. Der war allerdings negativ. 

    Keine Ahnung ob FF/M einen Zufallsgenerator hat. Meine Erfahrungen beziehen sich hauptsächlich auf BER und seine beiden Vorgänger.

     

    vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

    sollten an einem Flughafen vom Sicherheitspersonal solche Aussagen getroffen werden mit den "racial profiling" würden mir da sicherlich ein paar Anlaufstellen einfallen die daran interessiert wären

    Warum? Wenn racial profiling untersagt ist, dann ist doch die Aussage des Mitarbeiters, das solches vermieden werden soll nicht falsch.

  15.  

    vor einer Stunde schrieb BlackFly:

    einfach durch die Kontrollen durchgewunken?

    Nicht einfach durchgewunken, die normale Sicherheitskontrolle ist natürlich auch für die verpflichtend. Aber es werden immer Leute stichprobenweise rausgeholt und z.B. mittels Wischtest an der Kleidung auf Sprengstoffspuren überprüft (ich bin da fast jedes mal dran). Noch nie, haben ich gesehen, dass da oben erwähnte Klientel geprüft wurde. Ich bin schon öfter mal hinter der Sicherheitskontrolle stehen geblieben und habe das Prozedere eine Weile beobachtet, immer wurden Leute rausgeholt, die normalerweise nicht sprenggläubig sind. Hab auch schon  nachgefragt, Antwort war, dass "racial profiling" vermieden werden soll. 

  16. vor 5 Minuten schrieb karlyman:

    aus der man dann "racial profiling" schließen (und dem Kontrolleur vorwerfen) könnte

     

    Eben, die brauchen nur Diskriminierung schreien, schon werden sie nicht mehr kontrolliert. Was ähnliches gab es vor einigen Jahren in einem Berliner Park (nicht Görli). Ein mir bekannter Polizist und seine ganze Truppe bekamen Befehl, bevorzugt mehr Weiße nach Drogen zu kontrollieren, nach dem ein Grünen Politiker (Ströbele?) beim PP ein Faß aufgemacht und racial profiling vorgeworfen hat. Es macht aber keinen Sinn, Leute zu kontrollieren, die garantiert dort nicht dealen. Die Gebiete sind doch in bestimmten Händen und da ist es dann so, dass an bestimmten Orten eben alle Dealer schwarz sind. Was soll dann eine Kontrolle bei ner weißen Mutti mit Kinderwagen?

    Ähnlich ist es am Flughafen und es ist auch nicht anders in Zügen zu erwarten.

  17. vor 11 Stunden schrieb Harry Callahan:

    Wer soll ein solches Verbot umsetzen? 

    Kontrolleur der Bahn: "Dürfen wir mal in ihre Tasche sehen?"

    Bahngast: "Nein"

     

    Und selbst wenn:  wen wird der Kontrolleur denn bevorzugt kontrollieren? Die, bei denen er davon ausgehen kann, dass nicht nur ein Messer vorhanden ist, sondern dieses auch recht locker sitzt oder einen normalen Fahrgast? Kontrolletti zu Oma Erna: "Machen sie mal die Tasche auf, will sehen ob das Strickzeug eventuell Waffeneigenschaft besitzt" Auftrag erfüllt!

     

    Ich lache immer am Flughafen: da wird die Touri-Familie mit Kindern auf Spprengstoffrückstände kontrolliert und Leute, denen anzusehen ist, dass sie zu dem Kulturkreis gehören, auf den nahezu alle Anschläge der jüngeren Vergangenheit zurückgehen, können einfach durch. Und wenn doch mal ein Windelschädel oder eine Vollvermumte kontrolliert werden, wird gleich wieder Rassismus und Diskriminierung geschrien.

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